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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von PC-Zubehör

Landeshauptstadt München, IT@M-GL4, Vergabemanagement · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt3-Z41-2024-0006veröffentlicht 19.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 628 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,77 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,77 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80992, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 21 Monaten
  3. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Auftragsgegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist der Kauf und die Lieferung von PC-Zubehör während der Vertragslaufzeit. Dieses gliedert sich in sieben Gruppen: Gruppe 1: Adapter IT Arbeitsplatz Gruppe 2: Ersatzteie Client - HW Gruppe 3: Kabel, Verlängerungen und Peripherie Gruppe 4: Laufwerke extern Gruppe 5: Maus Tastaturen Set, kabellos Gruppe 6: Switche - KVM und aktive Bürohardware Gruppe 7: Laptoptaschen und Rucksäcke

Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre (48 Monate).

Während der gesamten Vertragslaufzeit rechnet der Auftraggeber mit folgendem Schätzwert 1.767.979,00 € (netto)

Der Höchstwert beträgt 1.767.979,00 € (netto).

Das Vertragsverhältnis ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1921de1702e-4f2ba455c97d68d6
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.767.979 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Höchstmenge der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 1.767.979,00 Euro (netto) Schätzmenge der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 1.767.979,00 Euro (netto) Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung ge … ganz lesenHöchstmenge der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 1.767.979,00 Euro (netto) Schätzmenge der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 1.767.979,00 Euro (netto) Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 27.01.2025, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenc … ganz lesenDetaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 27.01.2025, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Unterstützung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: In diesem Vergabeverfahren wird auf Losbildung verzichtet, die grds. mögl. wäre. Mittelständische Interessen gem. § 97 Abs. 4 GWB werden dennoch grds. u. vorrangig berücksichtigt. Aufteilung in Teil- bzw. Mengenlose: 20 % aller ausgeschriebenen 30 Artikel haben einen niedrigen Einzelpreis. Diese Artikel stellen aber ca. 30 % des Bestellvolumens von einer Gesamtmenge mit ca. 10.000 Stück dar. Eine Aufteilung d. Leistung nach Teil- bzw. Mengenlosen würde beim konkreten Beschaffungsgegenstand im Ergebnis eine Aufteilung der Bestellmengen erwirken. Folge wäre ein vermehrtes Aufkommen von Abrufen bzw. Bestellungen mit geringeren Mengen, deren Lieferung nicht versandkostenfrei erfolgen würde. Bestellung von PC-Zubehör mit geringem Wert von z. B. 1 Euro würde sich jedes Mal um die Versandkosten erhöhen. Die Versandkosten wären in so einem Fall weit höher als der Warenwert. Informationen zu Bestellungen erfolgt derzeit über ein vom Auftragnehmer bereitgestelltes Webportal. Das Webportal enthält die individuell vereinbarten 30 Artikel gemäß Leistungsbeschreibung zu den individuell vereinbarten Konditionen gem. Angebot. Er muss somit immer speziell für den Kunden LHM über die Vertragslaufzeit erstellt, angepasst und gepflegt werden. Die entstehenden Kosten werden vom Auftragnehmer im Rahmen der Preiskalkulation berücksichtigt. Da sich durch Aufteilung der Leistung in Teil- bzw. Mengenlose d. Gesamtvolumen der Ausschreibung nicht ändern, sondern lediglich die Anzahl der Lieferanten erhöhen würde, entstehen losgelöst v. eigentlichen Beschaffungsgegenstand zusätzliche Kosten für mehrere indiv. gepflegte Webportale. Aufteilung in Fachlose: Hier ist festzustellen, dass es sich bei den zu beschaffenden Produkten nicht um exklusive Produkte oder spezielle Herstellungsverfahren handelt. Vielmehr sind unter PC-Zubehör ausschließlich Waren zu verstehen, deren Spezifikationen von einer Vielzahl von unterschiedlichen Produkten untersch. Hersteller erfüllt werden können. Sowohl die Erfahrung der bisherigen Ausschreibungen als auch die aktuelle Markterkundung zeigt, dass die Fachhändler diese Produkte vollumfänglich liefern können. Ein eigenständiger Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen eigens für d. Produktportfolio existiert derzeit nicht. Aufteilung in Fachlose führt bedingt durch untersch. Teilsummen in den 7 Geräteklassen auch zu wirtschaftlich schlechteren Angeboten, da die Bieter jedes Los so kalkulieren müssten, dass es für sie wirtschaftlich abbildbar ist. Damit würden auch hier die niedrigpreisigen, oft gebrauchten Artikel wie z. B. Adapter und Kabel weitaus teurer (auch Versand u. Webportale). D. Aufteilung des Beschaffungsgegenstandes ist weder nach Teil- noch nach Fachlosen geboten. D. Vergabe ist gem. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB aus wirtschaftlichen Gründen u. in Ermangelung eigenständ. Anbietermärkte m. spezialisierten Fachunternehmen als Gesamtvergabe durchzuführen. Abschließend lässt sich anmerken, dass d. bisherigen Auftragnehmer u.auch im Vergabeverfahren unterlegene Bieter mittelständische Unternehmen waren bzw. sind. **** Rahmenvereinbarung: Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 1.767.979,00 EUR (netto) Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 1.767.979,00 EUR (netto) Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengeng …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Agnes-Pockels-Bogen 33, 80992 München
Kontakt
itm.vergabe@muenchen.de

Bei uns erfasst

48Bekanntmachungen
28Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

317vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (264 Lose mit Angabe)
210.000 €Zuschlagswert im Median
69.395 € – 481.360 €mittlere Hälfte, 77 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.02.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cfa69ffc-73c7-49e0-9316-dc75a233e211.