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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Elektrogroßgeräten

Stadt Wuppertal · Wuppertal, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen L-0263-26veröffentlicht 02.03.2026erstmals 02.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 220 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.03.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
895 Tsd. €
Laufzeit
24 Monate… – 30.04.2030
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wuppertal42275, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (115 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Qualität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 8 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 7 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  7. Heute
  8. Vertragsende
    in 42 Monaten

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von vier Rahmenverträgen über - Los 1: den Kauf inklusive Lieferung von Elektroherden - Los 2: den Kauf inklusive Lieferung von Kühlschränken - Los 3: den Kauf inklusive Lieferung von Waschmaschinen - Los 4: den Kauf inklusive Lieferung von Wärmepumpentrockner

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Elektroherde

Siehe Angaben zu Los 1 in der Unterlage "VG-Nr.1_Leistungsbeschreibung"

24 Monate175.000 €
2
Kühlschränke

Siehe Angaben zu Los 2 in der Unterlage "VG-Nr.1_Leistungsbeschreibung"

24 Monate240.000 €
3
Waschmaschinen

Siehe Angaben zu Los 3 in der Unterlage "VG-Nr.1_Leistungsbeschreibung"

24 Monate225.000 €
4
Wärmepumpentrockner

Siehe Angaben zu Los 4 in der Unterlage "VG-Nr.1_Leistungsbeschreibung"

24 Monate255.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis80 %
Qualität20 %
Qualität
Bewertet wird, ob das angebotene Gerät die je Los vorgesehenen Bewertungskriterien erfüllt.

Eignung5 von 5 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
'2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen d … ganz lesen'2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage VG-Nr.5, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein. Inhaltliche Mindestanforderung: Bestehen einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 1) Personenschäden: 5.000.000,00 € 2) Sachschäden: 2.000.000,00 € 3) Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz: 2.000.000,00 € Diese Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr jeweils zumindest zweimal zur Verfügung stehen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
'3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen: Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge bei der Lieferung, Aufstellung und Montage von Elektrohaushaltsgeräten, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Eine Referenz ist verglei … ganz lesen'3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen: Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge bei der Lieferung, Aufstellung und Montage von Elektrohaushaltsgeräten, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt: - Projektbeginn und -ende nicht länger als 3 Kalenderjahre zurückliegend - Vertrag über den Verkauf und die Lieferung von Elektrohaushaltsgeräten über einen längeren Zeitraum (mind. 1 Jahr, d.h. keine einmaligen Lieferungen) im Umfang von mindestens 50 Geräten in einem Kalenderjahr (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage VG-Nr.5, Ziffer 3.1). Inhaltliche Mindestanforderung: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Darüber hinaus sind die in "VG-Nr. 5_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung" geforderten Erklärungen abzugeben und Angaben zu machen. Zwingend sind: - Angabe der Art der Beteiligung - Angaben zum Unternehmen - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - … ganz lesenDarüber hinaus sind die in "VG-Nr. 5_Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung" geforderten Erklärungen abzugeben und Angaben zu machen. Zwingend sind: - Angabe der Art der Beteiligung - Angaben zum Unternehmen - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnormen - Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) - Schlusserklärung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
30.04.2030
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung zweimal um je weitere 12 Monate zu verlängern. Eine Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit angezeigt.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
02.04.2026, 08:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Nachprüfungsstelle, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammerleitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechtennach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen(1) Die Vergabekammerleitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechtennach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dassdem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen §134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einemNachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieterund Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblattder Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) DieUnwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dassdie Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionzulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlichthat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Fristvon mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten desöffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung desAuftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnion zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 397 (Haushaltsgeräte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

44vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite)Frist 02.04.2026
  2. BekanntmachungFrist 02.04.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.04.2026 auf 09.04.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c73afb64-8d7e-42d3-9836-fd77dd8726d3.