Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover
Staatsanwaltschaft Hannover · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 0078-DLG/2025-03.234veröffentlicht 01.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 880 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.
- Rahmenvertrag für Gehölzpflege SM Burgwedel 2027-2029Region Hannover · HannoverFrist 04.12.2026
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- REZ NORD 45ind JC BremenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord · HannoverFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 880 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Hannover30175, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Rabattsatz PKW-Bereich (bis 3,5 t zGM)80 %
- Rabattsatz Elektrokleinstfahrzeuge-Bereich (E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter15 %
- Rabattsatz LKW-/Schwerverkehrsbereich (ab 3,5 t zGM)5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 10 Monatenan Staatsanwaltschaft Hannover
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 10 Monatennur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 10 Monaten
- Bindefrist endetvor 8 Monaten55 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 50118110FahrzeugabschleppdiensteHauptgegenstand
- 50118100Pannen- und Abschleppdienste für Personenwagen
- 50118200Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge
- 50118300Pannen- und Abschleppdienste für Busse
- 50118400Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
- 50118500Pannen- und Abschleppdienste für Motorräder
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Stadt Hannover mit Amtsgerichtsbezirk Hannover Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 2 Jahre | 538.376 € |
| 2 | Amtsgerichtsbezirk Burgwedel Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 2 Jahre | 76.911 € |
| 3 | Amtsgerichtsbezirk Hameln Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 2 Jahre | 56.217 € |
| 4 | Amtsgerichtsbezirk Neustadt a. Rbge. Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 2 Jahre | 76.911 € |
| 5 | Amtsgerichtsbezirk Springe Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 2 Jahre | 55.138 € |
| 6 | Amtsgerichtsbezirk Wennigsen Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 2 Jahre | 76.911 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- Rabattsatz PKW-Bereich (bis 3,5 t zGM)Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 1 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 720 Punkte von 800 möglichen Punkten.
- Kosten
- Rabattsatz Elektrokleinstfahrzeuge-Bereich (E-Bikes, Pedelecs, E-ScooterDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
- Kosten
- Rabattsatz LKW-/Schwerverkehrsbereich (ab 3,5 t zGM)Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
Eignung9 von 9 angegeben
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Der Bieter hat im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern, dass er - während der Dauer des Vertragsverhältnisses jederzeit auf Anfrage des Auftraggebers die ständige Listung bei der APU Dienstleistungs-GmbH, Abschl … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern, dass er - während der Dauer des Vertragsverhältnisses jederzeit auf Anfrage des Auftraggebers die ständige Listung bei der APU Dienstleistungs-GmbH, Abschleppzentrale, Sömmerda in der Leistungskategorie A1/A2 und B1/B2 nachweisen kann. Im Bereich B2 genügt der Nachweis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit einem Unternehmen, welche die Listung im Bereich B2 besitzt (Inanspruchnahme eines eignungsrelevanten Dritten). Ein entsprechender Nachweis über die ständige Listung bei der APU Dienstleistungs-GmbH ist mit Angebotsabgabe einzureichen. - über eine gültige Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verfügt. Die Genehmigung ist dem Angebot beizufügen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern, dass er die Versicherungen gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung abgeschlossen hat bzw. vor Zuschlagserteilung abschließen wird.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern, dass er - eine Reaktionszeit von 30 Minuten (Zeit, in welcher der AN zum Einsatzort losfahren muss, keine Ankunft am Einsatzort!) nach Annahm … ganz lesenkürzer
Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern, dass er - eine Reaktionszeit von 30 Minuten (Zeit, in welcher der AN zum Einsatzort losfahren muss, keine Ankunft am Einsatzort!) nach Annahme des Auftrages muss gewährleistet sein. - nur Personal einsetzt, welches über ausreichende Ortskenntnisse verfügt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen nur durch fachlich geeignetes Personal erbracht werden. Dies ist insbesondere gewährleistet, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Betriebsleitung / verantwortliche Fachkraft (1) Der Betrieb wird während der Vertragslaufzeit von einer fachkundigen Person geleitet. Dies ist erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: - abgelegte Meisterprüfung im Kfz-Handwerk oder im Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk oder - Vollzeitbeschäftigung eines spezialisierten, leitenden Mitarbeiters mit Meisterabschluss im Kfz-Handwerk bzw. Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk. 2. Schlüsselpersonal je Einsatz (1) Für die operative Durchführung der Leistungen ist sicherzustellen, dass bei jedem Einsatz mindestens eine fachkundige Person anwesend ist, die je nach Leistungskategorie über folgende Mindestqualifikation verfügt: (1) Leistungskategorie A (PKW) Mindestens 3-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe. (2) Leistungskategorie B (LKW / Schwerverkehr) In der Regel mindestens 5-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe sowie ausreichende Erfahrung und Kenntnisse im LKW-Reparaturbereich und in der Anwendung herstellerspezifischer technischer Anweisungen (z.B. Ausbau von Kardan- und Steckwellen, Lösen von Federspeicherbremsen, Anschluss von Fremdluft). (3) Leistungskategorie B2 (LKW mit Kraneinsatz) Zusätzlich ist für die mit der Bedienung des Kranes betraute Person ein gültiger Fahrausweis für Krane / Kranführerschein erforderlich. 3. Sonstiges Personal / Zerlegungsarbeiten (1) Das übrige eingesetzte Personal (Fahrer, Helfer, Hilfskräfte) ist entsprechend seiner Aufgaben einzuweisen und steht unter der Aufsicht des fachkundigen Schlüsselpersonals. Für eventuell erforderlich werdende Zerlegungsarbeiten ist sicherzustellen, dass kurzfristig qualifiziertes Fachpersonal (z.B. Kfz-Mechaniker/Kfz-Mechatroniker) zur Verfügung steht oder hinzugezogen werden kann.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern, dass er - die Anforderungen an den Fuhrpark gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. - die Anforderungen an die Verwahrungsfläche/Abstellfläche gem. Anha … ganz lesenkürzer
Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern, dass er - die Anforderungen an den Fuhrpark gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. - die Anforderungen an die Verwahrungsfläche/Abstellfläche gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. - über eine Hebebühne oder Montagegrube und einen Bremsenprüfstand für PKW verfügt. - Die Anforderungen an Betrieb und Personal gem. Anlage 3 erfüllt.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen gemäß der Anlagen 1 bis 3 anzufordern, insbesondere eine Kopie der Handwerkskarte bzw. eine Bescheinigung der zuständigen IHK. Diese Unterlagen … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen gemäß der Anlagen 1 bis 3 anzufordern, insbesondere eine Kopie der Handwerkskarte bzw. eine Bescheinigung der zuständigen IHK. Diese Unterlagen sind innerhalb einer von dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Er-folgt die Vorlage nicht fristgerecht oder ergeben sich hieraus erhebliche Widersprüche zu den Anforderungen, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.- Eintragung in das Handelsregister
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen gemäß der Anlagen 1 bis 3 anzufordern, insbesondere einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Auszug aus dem Gewerberegister. Diese Unterlagen … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen gemäß der Anlagen 1 bis 3 anzufordern, insbesondere einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Auszug aus dem Gewerberegister. Diese Unterlagen sind innerhalb einer von dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Er-folgt die Vorlage nicht fristgerecht oder ergeben sich hieraus erhebliche Widersprüche zu den Anforderungen, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsu … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, … ganz lesenkürzer
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Mo … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 55 Tage
- Angebotsöffnung
- 13.01.2026, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen … ganz lesenkürzer
Leistung: -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR0GR#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Staatsanwaltschaft Hannover
- Anschrift
- 30175 Hannover
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Giesche GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWFrist 10.12.2026
- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWFrist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7426a0a-3997-4aeb-9358-18217a143451.