Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover
Staatsanwaltschaft Hannover · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 0078-DLG/2025-03.234veröffentlicht 23.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 880 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6
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gilt für alle 6 Lose · in 15 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 880 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Hannover30175, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Rabattsatz PKW-Bereich (bis 3,5 t zGM)80 %
- Rabattsatz Elektrokleinstfahrzeuge-Bereich (E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter15 %
- Rabattsatz LKW-/Schwerverkehrsbereich (ab 3,5 t zGM)5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 50118110FahrzeugabschleppdiensteHauptgegenstand
- 50118100Pannen- und Abschleppdienste für Personenwagen
- 50118200Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge
- 50118300Pannen- und Abschleppdienste für Busse
- 50118400Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
- 50118500Pannen- und Abschleppdienste für Motorräder
Lose6 Lose
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Stadt Hannover mit Amtsgerichtsbezirk Hannover Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 2 Jahre | 538.376 € |
| 2 | Amtsgerichtsbezirk Burgwedel Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 2 Jahre | 76.911 € |
| 3 | Amtsgerichtsbezirk Hameln Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 2 Jahre | 56.217 € |
| 4 | Amtsgerichtsbezirk Neustadt a. Rbge. Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 2 Jahre | 76.911 € |
| 5 | Amtsgerichtsbezirk Springe Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 2 Jahre | 55.138 € |
| 6 | Amtsgerichtsbezirk Wennigsen Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 2 Jahre | 76.911 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- Rabattsatz PKW-Bereich (bis 3,5 t zGM)Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 1 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 720 Punkte von 800 möglichen Punkten.
- Kosten
- Rabattsatz Elektrokleinstfahrzeuge-Bereich (E-Bikes, Pedelecs, E-ScooterDie Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 2 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 135 Punkte von 150 möglichen Punkten.
- Kosten
- Rabattsatz LKW-/Schwerverkehrsbereich (ab 3,5 t zGM)Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Rabattsatzes für das jeweilige Los im o.g. Bereich (Pos. 3 des Angebotsvordrucks). Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent niedrigerem Rabattsatz. Beispiel: Bei einem um 10 % niedrigerem Rabattsatz als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Punktabzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d.h. das Angebot erhält bei der Wertung des Rabattsatzes 45 Punkte von 50 möglichen Punkten.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Mo … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRL0R#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | S. Kantorek e.K., Lehrte; Giesche GmbH, Burgwedel; R. Bremer GmbH, Hannover | 3 |
| 2 | S. Kantorek e.K., Lehrte; Giesche GmbH, Burgwedel; R. Bremer GmbH, Hannover | 3 |
| 3 | S. Kantorek e.K., Lehrte; Giesche GmbH, Burgwedel; R. Bremer GmbH, Hannover | 3 |
| 4 | S. Kantorek e.K., Lehrte; Giesche GmbH, Burgwedel; R. Bremer GmbH, Hannover | 3 |
| 5 | S. Kantorek e.K., Lehrte; Giesche GmbH, Burgwedel; R. Bremer GmbH, Hannover | 2 |
| 6 | Giesche GmbH, Burgwedel; R. Bremer GmbH, Hannover; S. Kantorek e.K., Lehrte | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Staatsanwaltschaft Hannover
- Anschrift
- 30175 Hannover
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Giesche GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 13.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWFrist 10.12.2026
- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWFrist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7eeeee31-8156-401e-a837-a66aa00ee8d4.