Rahmenvereinbarung über Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines Patientenportals
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH · Gießen, Hessen
Aktenzeichen UKGM-2024-IT-001veröffentlicht 01.07.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Leistungsart
- Lieferleistungen
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in 31 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Gießen35392, Landkreis Gießen, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Konzept zur Projektorganisation30 %
- Anforderungs- und Kriterienkatalog30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und der Betrieb eines Patientenportals nebst Serviceleistungen für die beiden Standorte der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH ("UKGM"). Hintergrund der gemeinsamen Beschaffung das Bestreben den Aufbau und die Nutzung der Portale in einem gemeinschaftlichen Vorgehen effizient zu gestalten. Ziel ist die Einführung je eines zentral betriebenen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement für das Datenmanagement des Auftraggebers an beiden Standorten. Hierzu soll nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 und 3 VgV eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner als Auftragnehmer abgeschlossen werden. Der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils per Einzelabruf durch die beiden Standorte anhand der dortigen standortspezifischen Projektierung (Einzelabruf). Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können dem "Anforderungs- und Kriterienkatalog" sowie der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Menge. Es ist geplant, im Wege von Einzelabrufen Leistungen über die Bereitstellung, Implementierung und der Betrieb eines Patientenportals für jeweils die beiden Klinikstandorte Gießen und Marburg sowie ggf. für einzelne oder mehrere der dort jeweils angeschlossenen MVZ zu beschaffen. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 10 Einzelabrufen.
Beschreibung des Loses
Zur Umsetzung des Beschaffungsvorhabens beabsichtigt der Auftraggeber neben dem Einsatz von Eigenmitteln die Inanspruchnahme von staatlichen Zuwendungen gemäß der sog. "KHZG-Förderrichtlinie", d.h. der "Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV" in der jeweils gültigen Fassung. Es ist daher erforderlich, die einschlägigen Bestimmungen sowie Vorgaben dieser KHZG-Förderrichtlichtlinie im Fall der Zuschlagserteilung einzuhalten. Vor diesem Hintergrund müssen die Funktionalitäten des Patientenportals zwingend und nachweislich erfüllen: - die MUSS-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.2 der o.g. KHZG-Förderrichtlinie und - die übergreifenden technischen sowie Interoperabilitätsstandards gemäß Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 der o.g. KHGZ-Förderrichtlinie Ferner muss das Patientenportal die Möglichkeit bieten, die gemäß Leistungsbeschreibung seitens des Auftraggebers als verpflichtend umzusetzenden KANN-Kriterien nach Ziffer 4.3.2 der o.g. KHZG-Förderrichtlinie zu erfüllen. Die vertraglichen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen für jeden Standort unter anderem die folgenden Aufgaben: - Bereitstellung eines zentralen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals gemäß den technischen, organisatorischen und strukturellen Anforderungen, - Integration und Implementierung eines zentralen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals und dabei insbesondere die Realisierung von Schnittstellen zu den Bestandssystemen, - Schulungsleistungen, - Unterstützungsleistungen im Sinne eines Projektmanagements sowie - Betriebs- und Serviceleistungen. Sämtliche Leistungen sind vom Auftragnehmer unter Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Klinikbetriebs und stets in enger Abstimmung mit den zuständigen Ansprechpartnern des Auftraggebers am jeweiligen Standort zu erbringen. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, den Umfang von Abstimmungen und der Aufwand für Schnittstellenrealisierungen so weit wie möglich zu reduzieren und das Portal gemäß definierten Meilensteinen einzuführen. Hierzu hat der Auftragnehmer unmittelbar nach Auftragserteilung einen Prozess- und Implementierungsstandard zu erarbeiten.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 400
- Qualität
- Konzept zur ProjektorganisationGewichtung (Punkte, genau) 300Qualität
- Qualität
- Anforderungs- und KriterienkatalogGewichtung (Punkte, genau) 300
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: 12 Monate
- Optionen
- Die optional anzubietenden Leistungen sind ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung gekennzeichnet.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten … ganz lesenkürzer
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Ausführung des Vertrags setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine Versicherung nach Maßgabe der Eignungskriterien abgeschlossen hat und den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird. Soweit die Ausführung der Leistungen person … ganz lesenkürzer
Die Ausführung des Vertrags setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine Versicherung nach Maßgabe der Eignungskriterien abgeschlossen hat und den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird. Soweit die Ausführung der Leistungen personenbezogene Daten betrifft, setzt die Ausführung der Leistungen den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach einem vom Datenschutz der UKGM bereitgestellten Muster voraus. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich im Fall der Zuschlagerteilung zur Einhaltung der Vorgaben der KHZG-Förderrichtlinie.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPYT0ECEEJ3
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| samedi GmbH, Berlin | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rudolf-Buchheim-Straße 8, 35392 Gießen
- Website
- ukgm.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Verbund Pflegehilfe GmbH3 Zuschläge
- samedi GmbH3 Zuschläge
- IMESO-IT GmbH2 Zuschläge
- Nubedian GmbH2 Zuschläge
- POLAVIS GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f297f674-445c-4314-b2cc-7b1b9361efb3.