Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich DORA Plus
NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 662-0004312-00-101-79520veröffentlicht 23.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Niedrigster Preis30 %
- Beratungsqualität30 %
- Personalqualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung war eine Rahmenvereinbarung über die fachliche Beratung, die aktive, fachliche Begleitung und die operative Mitwirkung der Auftragnehmerin im Kontext der Erfüllung der Vorgaben aus der DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act) sowie einer durchgeführten § 44 KWG-Prüfung durch die Bundesbank einschließlich der Bearbeitung möglicher anschließender Restaktivitäten sowie Weiterentwicklungen in den Themenfeldern Auslagerungsmanagement, Informationsrisikomanagement sowie Berechtigungsmanagement. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen nach dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.000 Personentage (bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren), gestaffelt wie folgt: - Projektleiter: 300 Personentage - Senior Berater: 2.600 Personentage - Berater: 1.100 Personentage Davon sind jeweils 75 % vor Ort in den Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf zu erbringen. Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 4.800 Personentagen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden ohne erneutes Vergabeverfahren durch Abruf der NRW.BANK vergeben. Die NRW.BANK ist dazu berechtigt, pro Einzelabruf nach eigenem Ermessen zeitgleich die Leistungen von bis zu 12 Teammitgliedern der Auftragnehmerin in Anspruch zu nehmen und hierbei die benötigten Skill Level (Projektleiter, Senior, Erfahrene Berater) auszuwählen. Der erste Einzelabruf der NRW.BANK erfolgt unmittelbar mit Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung. Gegenstand dieses Abrufs ist sind die Beratung und Unterstützung bei den im DORA-Projekt der NRW.BANK erforderlichen Maßnahmen sowie bei Weiterentwicklungen in den Themenfeldern Auslagerungsmanagement, Informationsrisikomanagement und Berechtigungsmanagement. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Erteilung des Zuschlages in Kraft. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab Inkrafttreten (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben war der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Brutto(gesamt)preis.
- Qualität
- BeratungsqualitätZur Beurteilung der Beratungsqualität war ein Beratungskonzept zu erstellen. Dafür war der Vordrucke 09 (Beratungskonzept) zu verwenden. In dem Beratungskonzept wurden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 1. Beratungsqualität 30 % (= 30 Punkte) 1.1 Organisation 10 % (= 10 Punkte) 1.2 Umsetzung 10 % (= 10 Punkte) 1.3 Wissensmanagement 05 % (= 05 Punkte) 1.4. Qualitätssicherung 05 % (= 05 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, wurden wie folgt präzisiert: 1.1 Organisation: Das auftragsspezifische Projektmanagement gewährleistet die Anpassung der Team- und Projektorganisation an ein sich dynamisch veränderndes Umfeld mit sich ändernden Anforderungen an die Bearbeitung und/oder sich ändernde rechtliche Bestimmungen. 1.2 Umsetzung: Die Umsetzung der Unterstützungs- und Beratungsleistungen ist - abgesehen der Beratungsmethodik - auch fachlich-konzeptionell auf die Herbeiführung bestmöglicher inhaltlicher Ergebnisse ausgerichtet ("Best Practise"). 1.3 Wissensmanagement: Alle Teammitglieder werden fortlaufend auftragsspezifisch fachlich begleitet, so dass sie stets in der Lage sind, die Auftragsausführung unter Berücksichtigung von Aktualisierungen, Änderungen oder Ergänzungen ordnungsgemäß durchzuführen. 1.4 Qualitätssicherung: Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sind fortlaufend Fehler, insbesondere systematische Bearbeitungsfehler, zu identifizieren, fachliche Schwächen und (mögliche) Probleme in organisatorischen Abläufen zu erkennen. Es ist proaktiv durch gezielte Maßnahmen gegenzusteuern, z.B. durch Verbesserung der Arbeitsbeschreibungen, der Abläufe, durch (Nach-)Schulungen und ggf. geeignete organisatorische oder personelle Maßnahmen.
- Qualität
- PersonalqualitätZur Beurteilung der Personalqualität war ein Personalkonzept zu erstellen. Dafür war der Vordruck 10 (Personalkonzept) zu verwenden. In dem Personalkonzept wurden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 2. Personalqualität 40 % (= 40 Punkte) 2.1 Erfahrung des Projektleiters: 10 % (= 10 Punkte) 2.2 Erfahrung der Seniors: 20 % (= 20 Punkte) 2.3 Erfahrung der Berater: 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, wurden wie folgt präzisiert: 2.1 Erfahrung des übergeordneten Projektleiters: Der Projektleiter (exakt 1 Person) verfügt - über die Erfüllung der insoweit bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende Erfahrungen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung und in der Anleitung von Teammitgliedern. Diese Erfahrung ist insbesondere auch anhand von persönlichen Referenzen und CV dokumentiert. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind dabei jeweils auch - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Projektgegenstand, die persönliche Rolle des Beraters im Rahmen des Projektgegenstandes, die konkreten Aufgaben des Beraters sowie der Umfang der Beteiligung des Beraters darzustellen. Dies kann, soweit erforderlich, anonymisiert erfolgen. 2.2 Erfahrung der Seniors: Alle Seniors (exakt 8 Personen) verfügen - über die Erfüllung der insoweit bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende Erfahrungen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung. Diese Erfahrung ist insbesondere auch anhand von persönlichen Referenzen und CV dokumentiert. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind dabei jeweils auch - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Projektgegenstand, die persönliche Rolle des Beraters im Rahmen des Projektgegenstandes, die konkreten Aufgaben des Beraters sowie der Umfang der Beteiligung des Beraters darzustellen. Dies kann, soweit erforderlich, anonymisiert erfolgen. 2.3 Erfahrung der Berater: Alle (weiteren) Berater (exakt 2 Personen) verfügen - über die Erfüllung der insoweit bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über Erfahrungen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung. Diese Erfahrung ist insbesondere auch anhand von persönlichen Referenzen und CV dokumentiert. Anonymisierte oder typisierte Angaben sind insoweit nicht gestattet. Im Hinblick auf die persönlichen Referenzen sind dabei jeweils auch - je Referenzprojekt - der Zeitraum der Referenzleistung, der Projektgegenstand, die persönliche Rolle des Beraters im Rahmen des Projektgegenstandes, die konkreten Aufgaben des Beraters sowie der Umfang der Beteiligung des Beraters darzustellen. Dies kann, soweit erforderlich, anonymisiert erfolgen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DGJB
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| PricewaterhouseCoopers GmbH, Düsseldorf | 11 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- NRW.BANK AöR
- Anschrift
- Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
- Kontakt
- einkauf@
nrwbank.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH7 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland5 Zuschläge
- B1 Systems GmbH4 Zuschläge
- IBM Deutschland4 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 26.08.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 26.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 83624818-44c5-4122-8c88-2ed68229c663.