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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung Steuerberatungsleistungen

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 64-2026veröffentlicht 25.04.2026erstmals 25.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 165 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10719, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • LOT-00150 %
  • LOT-00120 %
  • LOT-00130 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 6 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
    vor 6 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen. Diese werden durch eine fachlich qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft erbracht, die die BG BAU in allen steuerlich relevanten Fragestellungen professionell unterstützt. Ziel ist es, die BG BAU bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten zu begleiten, die sachgerechte Behandlung steuerlich relevanter Sachverhalte sicherzustellen und eine kontinuierliche, verlässliche Beratung zu gewährleisten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

LOT-00150 %
LOT-00120 %
LOT-00130 %
Qualität
LOT-001Umsetzungskonzept. Siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Qualität
LOT-001Erfahrung des leistungserbringenden Personals. Siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Preis
LOT-001Die abgefragten Stundensätze werden zunächst mit der fiktiven Anzahl an Stunden multipliziert und dann zu einer Gesamtsumme addiert. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 10 Punkte in diesem Wertungskriterium. Angebote mit höheren Gesamtsummen erhalten im Verhältnis dazu geringere Punkte. Die erhalten Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor (30%) multipliziert

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Steuerberaterkammer nach § 76a StBerG
Allgemeiner Jahresumsatz
§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Spezifischer Jahresumsatz
§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV - Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags („Steuerberatung“) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: tätigkeitsbezogener Umsatz von mindestens insgesamt 3 Mio. EUR netto.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV - Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung Die Berufshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssumme pro Schadensereignis aufweisen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen: für Vermögensschäden: 3.000.000 EUR Sofer … ganz lesen§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV - Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung Die Berufshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssumme pro Schadensereignis aufweisen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen: für Vermögensschäden: 3.000.000 EUR Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird und dies dann nachgewiesen wird.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Mitarbeitende des Unternehmens mit fachlicher Ausbildung/Studienabschluss i.S.d. § 3 StBerG in den letzten drei Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Mindestens 5 Fachkräfte i.S.d. § 3 StBerG müssen dauerhaft (seit mind. 1 Jahr) im Unternehmen tätig sein.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vorlage von 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (das sind die 36 Monate vor Veröffentlichung der Bekanntmachung). Die Leistung muss abgeschlossen sein bzw. laufend aus einem dauerhaften Vertragsverhältnisses erbracht werden. Das Vertragsverhältnis muss mindestens für mindestens 12 Kale … ganz lesenVorlage von 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (das sind die 36 Monate vor Veröffentlichung der Bekanntmachung). Die Leistung muss abgeschlossen sein bzw. laufend aus einem dauerhaften Vertragsverhältnisses erbracht werden. Das Vertragsverhältnis muss mindestens für mindestens 12 Kalendermonaten bestanden haben. Die Referenzleistung muss mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als vergleichbar ist eine Referenz anzusehen, wenn Steuerberatungsleistungen nach der Leistungsbeschreibung erbracht wurden. Es müssen dabei mindestens drei Aufgabengebiete aus der Leistungsbeschreibung (Kapitel 4 Ziffer 4.1.-4.8.) erbracht worden sein, für juristische Personen des öffentlichen Rechts mit mindestens 500 Beschäftigten oder Sozialversicherungsträger oder Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem Haushaltsvolumen von mindestens 500 Mio. EUR oder öffentliche Einrichtungen mit komplexer steuerlicher Struktur, insbesondere mit § 2b UStG und Betrieben gewerblicher Art. Mindestens ein der Referenzleistungen muss für einen Sozialversicherungsträger oder eine vergleichbare Körperschaft des öffentlichen Rechts steuerlich erbracht worden sein Bitte beachten Sie weitere Hinweise zu inhaltlichen Anforderungen an die Unternehmensreferenzen in der Anlage 09 Liste Unternehmensreferenzen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN ISO 9001
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöß … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt nach einer Einarbeitungsphase von sechs Monaten. Die Einarbeitungsphase beginnt mit dem Zuschlag. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Rahmenverein … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt nach einer Einarbeitungsphase von sechs Monaten. Die Einarbeitungsphase beginnt mit dem Zuschlag. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Rahmenvereinbarung gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, nach einer Höchstdauer von vier Jahren.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.974.389 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie hierzu den Wortlaut von § 160 GWB: (Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Ab … ganz lesenBitte beachten Sie hierzu den Wortlaut von § 160 GWB: (Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit [Nr. 1] der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, [Nr. 2] Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, [Nr. 3] Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, [Nr. 4] mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 25.05.2026
  2. BekanntmachungFrist 25.05.2026
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 25.05.2026 auf 26.05.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24e4789b-a2c4-44a2-a75d-3684c919f7a3.