Rahmenvereinbarung Scandienstleistungen von Akten
Landkreis Emsland · Meppen, Niedersachsen
Aktenzeichen 3093-2025_04veröffentlicht 14.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 500 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 500 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Meppen49716, Landkreis Emsland, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 19 Monatenan Landkreis Emsland
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Emsland beabsichtigt im Rahmen von laufenden Digitalisierungsprojekten die Vergabe von Scandienstleistungen/ Aktendigitalisierungen. Zielsetzung ist die Bereitstellung eines umfassenden und qualitätsgesichert zur Verfügung stehenden Service für den technischen Leistungsteil der Digitalisierung von Papieraktenbeständen aus diversen Bereichen der Verwaltung. Bezugsvolumen ist der Aktenbestand und das Schriftgut aus unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung des Landkreises Emsland. Umfang und Struktur aller zu digitalisierenden Akten ist je Aktenbestand unterschiedlich, der gesamte Belegumfang der einzuscannenden Akten und Dokumente beträgt ca. 7 Mio. Belege, er ist überschlägig ermittelt und entsprechend geschätzt worden. Einen deutlichen Schwerpunkt in der Menge der zu scannenden Bestände bilden Akten des Jugendamtes sowie der Ausländerbehörde. Die Terminierung für die Bereitstellung der Dienstleistung erfolgt je Aktenbestand nach Leistungsabrufen in Teilprojekten, die Bearbeitungszeit wird projektbezogen nach Relevanz und Dringlichkeit zwischen dem Landkreis Emsland als Auftraggeber und dem Auftragnehmer entschieden. Die Digitalisierung hat an einem Standort in Deutschland zu erfolgen, der im Angebot anzugeben ist. Die Realisierung soll über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem technisch und fachlich versierten Scan-Dienstleister erfolgen. Der Auftragnehmer soll Erfahrungen in der Scanverarbeitung von verschiedenen Aktenbeständen einer Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörde haben. Die Rahmenvereinbarung soll mit Beginn 01.09.2025 für eine Laufzeit von zwei Jahren bis zum 31.08.2027 ausgeschrieben werden, eine zweimalige Vertragsverlängerung für jeweils ein Jahr ist möglich. Grundlage des abzuschließenden Rahmenvertrages sind neben den Angebotsunterlagen die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Teil B (VOL/B) in der aktuellen Fassung und ergänzend die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen in der Fassung von 01.2020.
Beschreibung des Loses
Der Bieter gewährleistet eine Aktenverarbeitung incl. Zwischenlagerung und spätere Vernichtung, die dem aktuellen Stand der Technik und dem Datenschutz der genannten Inhalte entspricht. Zudem hat er eine entsprechende Einlagerungstechnik etabliert. Gültigkeit für die Ausführung haben die in der Technischen Richtlinie 'BSI TR03138 RESISCAN' definierten Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Digitalisierung von Aktenbeständen. Die Etablierung dieser Standards muss durch ein entsprechendes Zertifikat nachgewiesen werde, eine Eigenerklärung reicht nicht. Zusätzlich muss der Bieter eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 und ISO 9001 vorweisen. Alternativ werden Sicherheits-Attestate aus der Datenverarbeitung für das Bankwesen (z. B. Kundenakten) oder des Gesundheitswesens (z. B. Patientenakten, Personalakten) anerkannt. Die gültige Zertifizierung bzw. alternativen Nachweise sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorzulegen. Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter verbindlich, dass mit Abschluss einer Rahmenvereinbarung die notwendigen technischen und zeitlichen Kapazitäten zur Realisierung eines Einzelauftrages innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung zur Verfügung stehen. Die Preisbildung erfolgt auf der Basis 'Preis pro Beleg'. Als Beleg ist ein einzelnes Dokumentenblatt (Papier, Folie, Fotografien oder sonstige scanbare Informationsträger mit Vorder- und Rückseite) zu verstehen. Mehrere Formate sind dabei möglich. Die Übergabe beider Seiten - Vorder- und Rückseite unabhängig vom Informationsgehalt - muss im Belegpreis enthalten sein. Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen in der aktuellen Fassung von 01.2020. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag über 24 Monate vergeben und beginnt mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung. Als Bestandteil des Rahmenvertrages ist der Abschluss eines AV-Vertrags vorgesehen, in dem der Auftragnehmer gegenüber dem Landkreis Emsland die Einhaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO erklärt. Neben den im Verfahren vorzulegenden wirtschaftlichen und fachlichen Nachweisen sind vergleichbare Referenzprojekte mit ähnlichem Belegvolumen aus den letzten fünf Jahren für drei Kommunal-, Landes oder Bundesverwaltungen nachzuweisen (=Mindestkriterium). Nachgewiesene Referenzprojekte zu Scanaufträgen von Akten einer Ausländerbehörde und Jugendamtsakten werden höher gewichtet, womit Bewerber ihre Bewertung im Fall eines notwendigen Rankings während des Teilnahmewettbewerbs verbessern können. Der Landkreis Emsland behält sich vor, während des Vergabeverfahren nicht vollständig eingereichte bzw. fehlende Unterlagen nachzufordern.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gesamtpreis der Preispositionen der PreisblätterGewertet werden die in den Preisblättern von den Bietern eingetragenen Angaben. Es wird der angebotene Nettogesamtpreis gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Nettogesamtpreis erhält die Maximalpunktzahl 600. Die weiteren Angebote erhalten Punktzahlen nach der folgenden Formel: Punktzahl=600 x (2- Nettogesamtpreis geteilt durch niedrigsten Nettogesamtpreis Angebote mit dem 2-fachen des niedrigsten Nettogesamtpreises oder höher erhalten damit eine Punktzahl von 0. Negative Punktzahlen werden nicht vergeben.
- Qualität
- Realisierung der ausgeschriebenen LeistungDie Darstellungen der Bieter werden im Verhältnis zueinander bewertet (sog. relative Angebotswertung). Die Darstellung, die im Vergleich zu den anderen Darstellungen die Erwartungen des Auftraggebers am besten erfüllt, erhält die Maximalpunktzahl. Die weiteren Darstellungen erhalten Punktzahlen entsprechend des Umfangs ihrer negativen Abweichung zur besten Darstellung. Erfüllen mehrere Darstellungen die Erwartungen des Auftraggebers in gleichwertigem Maße, erhalten sie die identische Punktzahl. UK 1 = Projektartige Realisierung der Einzelabrufe 30 Punkte UK 2 = Vorbereitung des Scanprozesses 30 Punkte UK 3 = Verfügbarkeit der Akten in der Verarbeitung 30 Punkte UK 4 =Bereitstellung /Übergabe der Digitalisate ins DMS 30 Punkte UK 5 =Optimierungsvorschläge im Scanprozess 30 Punkte Maximal können 150 Punkte erreicht werden.
- Qualität
- Qualitätssicherung des ScanprozessesDie Darstellungen der Bieter werden im Verhältnis zueinander bewertet (sog. relative Angebotswertung). Die Darstellung, die im Vergleich zu den anderen Darstellungen die Erwartungen des Auftraggebers am besten erfüllt, erhält die Maximalpunktzahl. Die weiteren Darstellungen erhalten Punktzahlen entsprechend des Umfangs ihrer negativen Abweichung zur besten Darstellung. Erfüllen mehrere Darstellungen die Erwartungen des Auftraggebers in gleichwertigem Maße, erhalten sie die identische Punktzahl. UK 1 = Konzept Datenschutz und Datensicherheit 70 Punkte UK 2 = Etablierung sicherheitstechnische Maßnahmen 70 Punkte UK 3 = Darstellung Qualitätssicherungsmaßnahmen 70 Punkte UK 4 = Optimierungsvorschläge für QS im Scanprozess 40 Punkte Maximal können 250 Punkte erreicht werden.
Eignung9 von 9 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation.
- Kriterium
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD Eigenerklärung Umsatz, Mitarbeitende Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation.
- Kriterium
- Eigenerklärung Zertifikate - --Zertifizierung nach DIN ISO 9001-- --Zertifizierung nach ISO/IEC 27001-- --Zertifizierung Erfüllung der Technischen Richtlinie 03138 "Ersetzendes Scannen" (TR-RESISCAN) des Bundesamts für Sicher-heit in der Informationstechnik (BSI)--- Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation.
- Kriterium
Eigenerklärung Referenzen =Mindestkriterium Nachweis von drei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Referenzen (=ähnliches Belegvolumen, vergleichbare Aktenbestände) über die Durchführung von Scandienstleistungen in den letzten fünf Jahren für eine Kommunal-, Landes oder Bundesverwaltung … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung Referenzen =Mindestkriterium Nachweis von drei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Referenzen (=ähnliches Belegvolumen, vergleichbare Aktenbestände) über die Durchführung von Scandienstleistungen in den letzten fünf Jahren für eine Kommunal-, Landes oder Bundesverwaltung mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum. Nachgewiesene Referenzprojekte zu Scanaufträgen von Akten einer Ausländerbehörde und Jugendamtsakten werden höher gewichtet, womit Bewerber ihre Bewertung im Fall eines notwendigen Rankings während des Teilnahmewettbewerbs verbessern können. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerber/Bieterinformation.- Kriterium
- Eigenerklärung Lagerkapazität für Akten Eigenerklärung über eine in Deutschland vorhandene Lagerkapazität für die zur Zwischenlagerung vorgesehenen Aktenbelege. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerber/Bieterinformation.
- Kriterium
1. Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für jeden Bewerber abzugeben. - Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Voll … ganz lesenkürzer
1. Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für jeden Bewerber abzugeben. - Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist. - Die Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft haften als Gesamtschuldner gegenüber dem Auftraggeber. --------- 2. Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt Teilnahmeantrag anzugeben. ------- 3. Sollten mehr Bewerber die Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber nach den nachfolgenden Eignungskriterien, die gemäß Auswahlmatrix bewertet werden.------- - Bevorzugte Berücksichtigung von Bewerbern, deren Umsatzgrößen der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren die der Mitbewerber deutlich übersteigt.-- - Bevorzugte Berücksichtigung von Bewerbern mit nachgewiesenen Referenzprojekten zu Scanaufträgen von Akten einer Ausländerbehörde und/oder Jugendamtsakten. Diese Referenzen können auch innerhalb der drei mindestens nachzuweisenden Referenzprojekte aufgeführt sein.---- - Bevorzugte Berücksichtigung von Bewerbern mit dem Nachweis einer vom BSI anerkannten Prüfstelle erbrachten Zertifizierung bzw. einer durch einen BSI-zertifizierten Auditor durchgeführten Zertifizierungsprüfung über die Erfüllung der Technischen Richtlinie 03138 "Ersetzendes Scannen" (TR-RESISCAN) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: -----Erklärung gemäß § 4 NTVergG ------ Eigenerklärung Art. 5k der Sanktionsverordnung (EU)-Vergaberechtliche Sanktionen gegen Russland-----
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB. -----------Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekann … ganz lesenkürzer
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB. -----------Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0R5YZ
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ordeniederung 1, 49716 Meppen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 239a3db1-b669-4c63-a485-7354967089c6.