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vergebenEU-weitLabor- und MessgeräteIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Multifunktionsgeräte

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion · Trier, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Z.23-0013veröffentlicht 25.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Rheinland-Pfalz (9 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
24,43 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.03.2024 – 28.02.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Trier54290, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2026
    vor 32 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Anmietung und Lieferung von leistungs- und netzwerkfähigen, digitalen Multifunktionsgeräten einschließlich Bereitstellung, Lieferung, Installation, Vernetzung, Reparatur und Wartung für die Landesverwaltung in Rheinland-Pfalz.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Bürogeräte

Die Leistung ist in zwei Fachlose aufgeteilt: - Los 1 - Bürogeräte - Los 2 - Produktionsgeräte

2 Jahre21.719.998 €
3
Produktionsgeräte

Die Leistung ist in zwei Fachlose aufgeteilt: - Los 1 - Bürogeräte - Los 2 - Produktionsgeräte

2 Jahre2.710.270 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer erfolgte über den Preis als Zuschlagskriterium

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
28.02.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: 1. Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung: Dies Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren. Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit sowie alle weiteren vertraglic … ganz lesenbis zu 2-mal: 1. Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung: Dies Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren. Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit sowie alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 01.03.2024. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um jeweils ein (1) weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre. 2. Standzeit der aus der Rahmenvereinbarung abgerufenen Geräte: Die zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung geschlossenen Einzel- bzw. Sammelverträge haben mit dem Zeitpunkt der funktionsbereiten Inbetriebnahme der Geräte grundsätzlich eine fixe Laufzeit von mindestens 48 Monaten (Standzeit je Gerät). Abweichungen hiervon sind lediglich unter Verweis auf Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2 (verkürzte Standzeit aufgrund Inbetriebnahme-Fiktion nach 12 Wochen), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.6 (Bagatellgrenze Rückgabeoption), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.7 (Ersatz für Geräte mit erhöhter Störanfälligkeit), einer optionalen Standzeitenverlängerung gemäß Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.8 sowie dieses Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer. 2.26 zulässig. 3. Standzeitenverlängerungsoption aufgestellter Geräte: Die Aufstelldauer von mindestens 48 Monaten für die aus den bestehenden Einzel- bzw. Sammelverträgen abgerufenen Geräten kann durch die Vergabestelle nach Rücksprache mit den Bedarfsträgern um jeweils 12 oder 24 Monate verlängert werden (Standzeitenverlängerung). Die maximal mögliche Standzeit der Geräte bei den Bedarfsträgern beträgt somit 72 Monate nach Abschluss des Einzel- bzw. Sammelvertrages. Die Entscheidung über die generelle Inanspruchnahme dieser Standzeitenverlängerungsoption, für alle Geräte dieser Rahmenvereinbarung, wird nach Abstimmung mit den Bedarfsträgern durch die Vergabestelle spätestens 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung unter Funktionalitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu den gewährten Preiskonditionen für die Standzeitenverlängerung getroffen und dem Auftragnehmer durch die Vergabestelle mitgeteilt. Ein Anspruch auf die Ausübung der Standzeitenverlängerung aus der Rahmenvereinbarung bzw. den abgeschlossenen Einzel- und Sammelverträge durch den Auftragnehmer oder die Bedarfsträger besteht nicht. Die Standzeitenverlängerungsoption ist für den Bieter fakultativ und erlaubt den Bietern ein Erreichen von Zusatzpreispunkten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. 4. Gerätemehrbedarf: Den vorliegenden Bedarfsmeldungen liegt, den Einschätzungen der Vergabestelle nach, in der Regel eine eher vorsichtige Schätzung der benötigten Leistungen zugrunde. Daher ist der zukünftige Auftragnehmer in Los 1 - Bürogeräte verpflichtet, auch über den genannten Leistungsbedarf je Leistungsklasse hinaus, einen Mehrbedarf der Bedarfsträger bis zu einem Wert von 50 %, bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 1 - Bürogeräte innerhalb der Vertragslaufzeit zu decken. Für anfallenden Mehrmengen in Los 2 - Produktionsgeräte bis zu einem Wert von 50 % bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 2 - Produktionsgeräte wird dem Auftragnehmer das Recht gewährt, einer Mengenerhöhung zu widersprechen. 5. Option zum Angebot kleinerer Geräte (kleiner Leistungsklasse 1): In Einzelfällen kann der Bedarfsträger in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festlegen, dass anstelle von Multifunktionsgeräten auch kleinere Druckgeräte unter Inkaufnahme abweichenden Leistungsmerkmale aufgestellt werden. Dies kann zum Beispiel in Büros mit Bürgerverkehr erforderlich werden, da dort aufgrund von Platzgründen an den Arbeitsplätzen gegebenenfalls keine Multifunk …
Optionen
1. Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung: Dies Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren. Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit sowie alle weiteren vertraglichen Fristen ma … ganz lesen1. Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung: Dies Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren. Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit sowie alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 01.03.2024. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um jeweils ein (1) weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre. 2. Standzeit der aus der Rahmenvereinbarung abgerufenen Geräte: Die zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung geschlossenen Einzel- bzw. Sammelverträge haben mit dem Zeitpunkt der funktionsbereiten Inbetriebnahme der Geräte grundsätzlich eine fixe Laufzeit von mindestens 48 Monaten (Standzeit je Gerät). Abweichungen hiervon sind lediglich unter Verweis auf Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2 (verkürzte Standzeit aufgrund Inbetriebnahme-Fiktion nach 12 Wochen), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.6 (Bagatellgrenze Rückgabeoption), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.7 (Ersatz für Geräte mit erhöhter Störanfälligkeit), einer optionalen Standzeitenverlängerung gemäß Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.8 sowie dieses Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer. 2.26 zulässig. 3. Standzeitenverlängerungsoption aufgestellter Geräte: Die Aufstelldauer von mindestens 48 Monaten für die aus den bestehenden Einzel- bzw. Sammelverträgen abgerufenen Geräten kann durch die Vergabestelle nach Rücksprache mit den Bedarfsträgern um jeweils 12 oder 24 Monate verlängert werden (Standzeitenverlängerung). Die maximal mögliche Standzeit der Geräte bei den Bedarfsträgern beträgt somit 72 Monate nach Abschluss des Einzel- bzw. Sammelvertrages. Die Entscheidung über die generelle Inanspruchnahme dieser Standzeitenverlängerungsoption, für alle Geräte dieser Rahmenvereinbarung, wird nach Abstimmung mit den Bedarfsträgern durch die Vergabestelle spätestens 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung unter Funktionalitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu den gewährten Preiskonditionen für die Standzeitenverlängerung getroffen und dem Auftragnehmer durch die Vergabestelle mitgeteilt. Ein Anspruch auf die Ausübung der Standzeitenverlängerung aus der Rahmenvereinbarung bzw. den abgeschlossenen Einzel- und Sammelverträge durch den Auftragnehmer oder die Bedarfsträger besteht nicht. Die Standzeitenverlängerungsoption ist für den Bieter fakultativ und erlaubt den Bietern ein Erreichen von Zusatzpreispunkten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. 4. Gerätemehrbedarf: Den vorliegenden Bedarfsmeldungen liegt, den Einschätzungen der Vergabestelle nach, in der Regel eine eher vorsichtige Schätzung der benötigten Leistungen zugrunde. Daher ist der zukünftige Auftragnehmer in Los 1 - Bürogeräte verpflichtet, auch über den genannten Leistungsbedarf je Leistungsklasse hinaus, einen Mehrbedarf der Bedarfsträger bis zu einem Wert von 50 %, bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 1 - Bürogeräte innerhalb der Vertragslaufzeit zu decken. Für anfallenden Mehrmengen in Los 2 - Produktionsgeräte bis zu einem Wert von 50 % bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 2 - Produktionsgeräte wird dem Auftragnehmer das Recht gewährt, einer Mengenerhöhung zu widersprechen. 5. Option zum Angebot kleinerer Geräte (kleiner Leistungsklasse 1): In Einzelfällen kann der Bedarfsträger in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festlegen, dass anstelle von Multifunktionsgeräten auch kleinere Druckgeräte unter Inkaufnahme abweichenden Leistungsmerkmale aufgestellt werden. Dies kann zum Beispiel in Büros mit Bürgerverkehr erforderlich werden, da dort aufgrund von Platzgründen an den Arbeitsplätzen gegebenenfalls keine Multifunk …
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle verweist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelun … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle verweist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPHYYRYYC6

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2RICOH Deutschland GmbH, Neu-Isenburg6
3RICOH Deutschland GmbH, Neu-Isenburg3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

56vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (58 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Rheinland-Pfalz (9 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff25ad05-79a0-47cb-a20a-89b8728511e5.