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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Büromaterial IV

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion · Trier, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Z.23-0003veröffentlicht 11.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Trier.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
4,76 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.10.2023 – 30.09.2025, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Trier54290, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2025
    vor 37 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Lieferung von Büromaterial und Zubehör für die Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz; Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern

Beschreibung des Loses

Lieferung von Büromaterial und Zubehör für die Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz und der Vertretung des Landes RLP in Berlin. Die anzubietenden Produkte gliedern sich in zwei Teilbereiche. Das durch die Wirtschaftsteilnehmer dauerhaft anzubietende Kernsortiment. Darüber hinaus kann optional durch den Wirtschaftsteilnehmer ein Randsortiment in Form einer Nebenpreisliste angeboten und in das Kaufhaus des Landes eingestellt werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer erfolgte über den Preis als Zuschlagskriterium

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2023
Vertragsende
30.09.2025
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren, beginnend ab dem 01.10.2023. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftragg … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren, beginnend ab dem 01.10.2023. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. vor Ablauf der Verlängerungsjahre schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre.
Optionen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren, beginnend ab dem 01.10.2023. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertra … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren, beginnend ab dem 01.10.2023. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. vor Ablauf der Verlängerungsjahre schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre. Änderungen des Vertrages sind im Rahmen der folgenden Bestimmungen zulässig. Der Auftraggeber hat vor Durchführung des Vergabeverfahrens die benötigten Produkte und Bedarfe so präzise wie möglich bestimmt. Während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung können jedoch weitere Bedarfe an Produkten entstehen, die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht bekannt waren, jedoch in einem engen sachlichen Zusammenhang zu den vertragsgegenständlichen Artikeln stehen und zum Warenportfolio des Auftragnehmers gehören. Insbesondere bei den hier vertragsgegenständlichen i.d.R. niedrigpreisigen Massenartikeln würde eine Einzelbeschaffung durch die bezugsberechtigten Stellen unwirtschaftliche und damit nicht hinnehmbare zeitliche und personelle Mehraufwände verursachen. Der Auftraggeber ist berechtigt im Einvernehmen mit den Wirtschaftsteilnehmern den Auftrag in unwesentlichem, weil im Verhältnis zum Gesamtauftrag vernachlässigbar geringem Umfang, zu ändern und weitere Produkte aus dessen Warenportfolio in das Kernsortiment aufzunehmen, sofern die folgenden Bedingungen dieser Ziffer kumulativ vorliegen: a) der Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) der weiteren, aufzunehmenden Produkte übersteigt nicht den in § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU in der je-weils geltenden Fassung benannten Schwellenwert; b) der Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) der weiteren, aufzunehmenden Produkte beträgt nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes der Rahmenvereinbarung bezogen auf die Gesamtlaufzeit; Grundlage der Berechnung ist die im Preisblatt angebotene Wertungssumme; c) die weiteren, aufzunehmenden Produkte stehen in einem funktionalen, jedenfalls sachlichen Zusammenhang mit den ausgeschriebenen vertragsgegenständlichen Produkten; d) die Aufnahme der weiteren, aufzunehmenden Produkte verändert den Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung (des Auftrages) nicht. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen ist der Gesamtwert der Änderungen maßgeblich. Die Preise für die vertragsgegenständlichen Produkte ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers. Frühestens nach den ersten 6 Monaten ab Vertragsbeginn (01.10.2023) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise der vertragsgegenständlichen Produkte anzupassen. Die Ausübung der halbjährlichen Preisanpassungsoption gilt hierbei als erfolgt, sofern die Anpassung mindestens einer Preisposition (im Kernsortiment oder der Nebenpreisliste oder der Versandkostenpauschale) vollzogen wurde. Eine weitere sortiments- bzw. artikelweise Ausübung der Preisanpassungsoption ist erst nach Ablauf der Geltungsdauer von mindestens 6 Monaten zulässig. Mithin ist der Auftragnehmer erst nach Ablauf der vereinbarten Geltungsdauer erneut berechtigt die Preise wie vorstehend anzupassen. Bezugsgröße sind die Preisindizies des Statistischen Bundesamtes seit dem Monat, in dem die letzte Preiserhöhung wirksam wurde. Ist der Auftraggeber mit der Preiserhöhung nicht einverstanden, und die Parteien haben sich nicht innerhalb eines Monats über die Preiserhöhung geeinigt, werden die betroffenen Produkte aus der Rahmenvereinbarung ausgelistet. Daneben steht beiden Parteien unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Grundsätze die Rechte aus § 313 BGB nach dessen Maßgabe zu. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Preissenkungen, welche der jeweilige Hersteller oder er allgemein gewährt unverzüglich zu kommunizieren und jederzeit mit Wirkung vom Tage der Preissenkung an den Auftraggeber weiterzugeben. Maßgebend für das Vorliegen einer Preissenkung ist die jeweils aktuelle Hersteller-Verkaufspr …
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPHYYRYYCY

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
allpremio Handel GmbH, Düsseldorf; Wolfgang Walter GmbH, Darmstadt; Lyreco Deutschland GmbH, Barsinghausen7

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f3652b7e-5453-4c5c-b792-da7657d75c6d.