Rahmenvereinbarung Büromaterial IV
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion · Trier, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Z.23-0003veröffentlicht 11.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4,76 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.10.2023 – 30.09.2025
- Hauptleistung
- Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
- CPV 30100000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Trier.
- Lieferung von Smart Meter Gateways 2027/28SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR) · TrierFrist 01.12.2026
- Beschaffung einer programmierbaren SchließanlageSWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH · TrierFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,76 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.10.2023 – 30.09.2025, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Trier54290, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 37 MonatenLaufzeit bis 30.09.2025
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Lieferung von Büromaterial und Zubehör für die Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz; Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Beschreibung des Loses
Lieferung von Büromaterial und Zubehör für die Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz und der Vertretung des Landes RLP in Berlin. Die anzubietenden Produkte gliedern sich in zwei Teilbereiche. Das durch die Wirtschaftsteilnehmer dauerhaft anzubietende Kernsortiment. Darüber hinaus kann optional durch den Wirtschaftsteilnehmer ein Randsortiment in Form einer Nebenpreisliste angeboten und in das Kaufhaus des Landes eingestellt werden.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer erfolgte über den Preis als Zuschlagskriterium
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2023
- Vertragsende
- 30.09.2025
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren, beginnend ab dem 01.10.2023. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftragg … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren, beginnend ab dem 01.10.2023. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. vor Ablauf der Verlängerungsjahre schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre.- Optionen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren, beginnend ab dem 01.10.2023. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertra … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren, beginnend ab dem 01.10.2023. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. vor Ablauf der Verlängerungsjahre schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre. Änderungen des Vertrages sind im Rahmen der folgenden Bestimmungen zulässig. Der Auftraggeber hat vor Durchführung des Vergabeverfahrens die benötigten Produkte und Bedarfe so präzise wie möglich bestimmt. Während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung können jedoch weitere Bedarfe an Produkten entstehen, die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht bekannt waren, jedoch in einem engen sachlichen Zusammenhang zu den vertragsgegenständlichen Artikeln stehen und zum Warenportfolio des Auftragnehmers gehören. Insbesondere bei den hier vertragsgegenständlichen i.d.R. niedrigpreisigen Massenartikeln würde eine Einzelbeschaffung durch die bezugsberechtigten Stellen unwirtschaftliche und damit nicht hinnehmbare zeitliche und personelle Mehraufwände verursachen. Der Auftraggeber ist berechtigt im Einvernehmen mit den Wirtschaftsteilnehmern den Auftrag in unwesentlichem, weil im Verhältnis zum Gesamtauftrag vernachlässigbar geringem Umfang, zu ändern und weitere Produkte aus dessen Warenportfolio in das Kernsortiment aufzunehmen, sofern die folgenden Bedingungen dieser Ziffer kumulativ vorliegen: a) der Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) der weiteren, aufzunehmenden Produkte übersteigt nicht den in § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU in der je-weils geltenden Fassung benannten Schwellenwert; b) der Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) der weiteren, aufzunehmenden Produkte beträgt nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes der Rahmenvereinbarung bezogen auf die Gesamtlaufzeit; Grundlage der Berechnung ist die im Preisblatt angebotene Wertungssumme; c) die weiteren, aufzunehmenden Produkte stehen in einem funktionalen, jedenfalls sachlichen Zusammenhang mit den ausgeschriebenen vertragsgegenständlichen Produkten; d) die Aufnahme der weiteren, aufzunehmenden Produkte verändert den Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung (des Auftrages) nicht. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen ist der Gesamtwert der Änderungen maßgeblich. Die Preise für die vertragsgegenständlichen Produkte ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers. Frühestens nach den ersten 6 Monaten ab Vertragsbeginn (01.10.2023) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise der vertragsgegenständlichen Produkte anzupassen. Die Ausübung der halbjährlichen Preisanpassungsoption gilt hierbei als erfolgt, sofern die Anpassung mindestens einer Preisposition (im Kernsortiment oder der Nebenpreisliste oder der Versandkostenpauschale) vollzogen wurde. Eine weitere sortiments- bzw. artikelweise Ausübung der Preisanpassungsoption ist erst nach Ablauf der Geltungsdauer von mindestens 6 Monaten zulässig. Mithin ist der Auftragnehmer erst nach Ablauf der vereinbarten Geltungsdauer erneut berechtigt die Preise wie vorstehend anzupassen. Bezugsgröße sind die Preisindizies des Statistischen Bundesamtes seit dem Monat, in dem die letzte Preiserhöhung wirksam wurde. Ist der Auftraggeber mit der Preiserhöhung nicht einverstanden, und die Parteien haben sich nicht innerhalb eines Monats über die Preiserhöhung geeinigt, werden die betroffenen Produkte aus der Rahmenvereinbarung ausgelistet. Daneben steht beiden Parteien unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Grundsätze die Rechte aus § 313 BGB nach dessen Maßgabe zu. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Preissenkungen, welche der jeweilige Hersteller oder er allgemein gewährt unverzüglich zu kommunizieren und jederzeit mit Wirkung vom Tage der Preissenkung an den Auftraggeber weiterzugeben. Maßgebend für das Vorliegen einer Preissenkung ist die jeweils aktuelle Hersteller-Verkaufspr …- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPHYYRYYCY
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| allpremio Handel GmbH, Düsseldorf; Wolfgang Walter GmbH, Darmstadt; Lyreco Deutschland GmbH, Barsinghausen | 7 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068 Koblenz
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- Rahmenvereinbarung Reifen II für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz08.04.2025 · 2 Angebote
- Rahmenvereinbarung Multifunktionsgeräte25.03.2024 · 6 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- KKS Kemmler Kopier Systeme GmbH2 Zuschläge
- OVOL Papier Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f3652b7e-5453-4c5c-b792-da7657d75c6d.