Rahmenvereinbarung Moderationsdienstleistungen
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 0269/24veröffentlicht 25.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4,84 Mio. €
- Laufzeit
- 36 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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- Rahmenvereinbarung Brand-AgenturDeutsches Rotes Kreuz e.V. Generalsekretariat · BerlinFrist 20.11.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,84 Mio. €
- Laufzeit
- 36 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Konzept zu Moderationsinstrumenten70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 27 Monatenan Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 26 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 26 Monaten
- Bindefrist endetvor 23 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Mit der Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BASE an Moderationsdienstleistungen gedeckt werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben.
Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.
Gegenstand nach CPV
- 79416000ÖffentlichkeitsarbeitHauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rahmenvereinbarung Moderationsdienstleistungen - Los 1 Moderation für Dialog- und Beteiligungsformate des laufenden Beteiligungsformats Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) und Forum Endlagersuche (FE) Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten. | 36 Monate | 1.619.520 € |
| 2 | Rahmenvereinbarung Moderationsdienstleistungen - Los 2 Moderation für Informations- und Dialogformate zur Vorbereitung und Durchführung gesetzlich festgeschriebener Beteiligungsformate Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten. | 36 Monate | 1.374.000 € |
| 3 | Rahmenvereinbarung Moderationsdienstleistungen - Los 3 Moderation für partizipative Formate zur Vorbereitung und Einrichtung der Regionalkonferenzen. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten. | 36 Monate | 1.847.920 € |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Konzept zu Moderationsinstrumenten
- Preis
- fiktive Wertungssumme (netto) für die vertragsgegenständlichen Leistungen zuzüglich des maßgeblichen Umsatzsteuersatzes (= P) entsprechend dem Formblatt Preisblatt Excelblatt Los 1 für ein Vertragsjahr
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legen die Bietenden eine Kopie eines aktuellen Handels- oder Berufsregisterauszuges vor, welcher zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf und fügen diesen als Anlage zur Erklärung zur Eignung für d … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legen die Bietenden eine Kopie eines aktuellen Handels- oder Berufsregisterauszuges vor, welcher zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf und fügen diesen als Anlage zur Erklärung zur Eignung für das jeweilige Los bei. Alternativ haben die Bietenden die Möglichkeit eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine solche Eintragung für sie nicht erforderlich ist.- Kriterium
Die Bietenden erklären, unter Angabe der Deckungssummen und des Versicherungsunternehmens, dass eine Berufs- / Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall besteht. Zum Nachweis des Bestehens dieser Versicherung legen sie einen … ganz lesenkürzer
Die Bietenden erklären, unter Angabe der Deckungssummen und des Versicherungsunternehmens, dass eine Berufs- / Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall besteht. Zum Nachweis des Bestehens dieser Versicherung legen sie einen Nachweis der Versicherung in Kopie bei und fügen diesen als Anlage zur Erklärung zur Eignung für das jeweilige Los bei. Hinweis zu Mindestanforderungen: Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen, mit einer aktuellen Gültigkeit. Oder Die Bietenden erklären, unter Angabe der Deckungssummen je Versicherungsfall, dass sie eine Berufs- / Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung abgeschlossen haben werden.- Kriterium
Zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit machen die Bietenden im jeweiligen Formblatt „Erklärung zur Eignung“ für die Lose, für die sie ein Angebot einreichen wollen Angaben zur Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams für das jeweilige Los. Wird im Formblatt zur Eignu … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit machen die Bietenden im jeweiligen Formblatt „Erklärung zur Eignung“ für die Lose, für die sie ein Angebot einreichen wollen Angaben zur Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams für das jeweilige Los. Wird im Formblatt zur Eignung Berufserfahrung gefordert, so sind zum Nachweis der Berufserfahrung Lebensläufe (formlos) als Anhang zu den Formblättern zur Eignung vorzulegen. Weiter sind in den Formblättern „Erklärung zur Eignung“ Angaben zu Referenzen zu machen. Die zum Nachweis der Referenzen notwendigen Angaben sind im Formblatt vom Bieter lückenlos zu tätigen; auf alle Unterkriterien ist einzugehen. Die vom Bieter benannten Referenzenprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die geforderten Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind. Eine Referenz kann durch die Bietenden mehreren der geforderten Bereiche zugeordnet werden. Ist in einem Bereich mehr als eine Referenz gefragt so gilt der Bereich nur dann als abgedeckt, wenn eine Einzelperson des Projektteams die entsprechende Anzahl der Referenzen in diesem Bereich vorweisen kann. Es sind 8 Moderator:innen (davon eine Projektleitung), 5 Projektmitarbeitende und 5 Projektassistenzen mit jeweils ihrer Qualifikation und Berufserfahrung zu benennen. [PFE-Moderator:innnen] Von diesen 8 Moderator:innen sind 3 für die kontinuierliche Begleitung sowie einzelne Veranstaltungen des Planungsteam Forum Endlagersuche PFE zu benennen. Die Projektleitung ist zwingend Bestandteil dieser 3. Alle der 8 Moderator:innen sind ebenfalls für den Einsatz beim Forum Endlagersuche vorzusehen, das i.d.R. einmal jährlich stattfindet. Davon 2 Hauptmoderator:innen und eine Back Up-Hauptmoderation (bei kurzfristigem Ausfall) [FE-Hauptteam]. Die restlichen 5 Moderator:innen für Arbeitsgruppen auf dem Forum Endlagersuche oder online Formate im Rahmen der Forumstage. Für jede:n der Moderator:innen (für die Begleitung des PFE sowie die Moderation von Arbeitsgruppen des FE und Veranstaltungen der Forumstage) sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung, Mediation oder Moderation. • Sowie die nachfolgenden Referenzbereiche: R1: Zwei Referenzen in der Moderation einer Veranstaltung im Onlineformat mit mindestens 50 Teilnehmenden R2: Eine Referenz in der Moderation einer analogen Veranstaltung mit mindestens 50 Teilnehmenden R3: Eine Referenz in der Moderation von Öffentlichkeitsbeteiligung von kontroversen Großprojekten mit heterogenem Teilnehmer:innenkreis zu den Themen radioaktive Abfälle, Anlagenbau, Infrastrukturprojekte oder vergleichbar komplexen, konfliktbehafteten Projekten mit mindestens 30 Teilnehmenden. Darüber hinaus ist für die Projektleitung folgende Mindestanforderung nachzuweisen: R4: Eine Referenz Projektkoordination von Veranstaltungen mit mehreren Ansprechpartner:innen (bspw. AG, weitere Moderator:innen, Mitarbeitende, externe Mitgestalter:innen, Dienstleister, etc.). Für das FE-Hauptteam sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: Für jede:n der 3 Moderator:innen des 3 FE-Hauptteams sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Moderation von Veranstaltungen mit mind. 80 Teilnehmenden. • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Mediationsverfahren (bspw. Umweltmediation) oder Öffentlichkeitsbeteiligung. • Die folgenden 3 Bereiche für jede:n Moderator:in des FE-Hauptteams: FE 1: Zwei Referenzen in der Moderation einer Veranstaltung mit mindestens 80 Teilnehmenden von mindestens 3 Stunden, bei der einige Teilnehmende vor Ort waren und andere mindestens per Videostream zuschauen konnten. FE 2: Eine Referenz für die Moderation als Tandem, also 2 Moderator:innen im selben …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach drei Jahren oder mit Erreichen des Höchstwertes (netto) für das jeweilige Los, mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung bereits erteilter Einzelbeauftragungen - bis zur vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninh … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach drei Jahren oder mit Erreichen des Höchstwertes (netto) für das jeweilige Los, mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung bereits erteilter Einzelbeauftragungen - bis zur vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninhalte - über das vorstehende Datum hinaus erfolgen darf. Die Auftraggeberin ist bis zum Ablauf der in Absatz 1 genannten Vertragsdauer berechtigt den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern. Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Auftraggeberin dem Auftragnehmer eine Vertragsverlängerungserklärung in Textform zukommen lassen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 27.08.2024, 10:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartella … ganz lesenkürzer
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprü-fungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- fiktive Wertungssumme (netto) für die vertragsgegenständlichen Leistungen zuzüglich des maßgeblichen Umsatzsteuersatzes (= P) entsprechend dem Formblatt Preisblatt Excelblatt Los 2 für ein Vertragsjahr
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legen die Bietenden eine Kopie eines aktuellen Handels- oder Berufsregisterauszuges vor, welcher zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf und fügen diesen als Anlage zur Erklärung zur Eignung für d … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legen die Bietenden eine Kopie eines aktuellen Handels- oder Berufsregisterauszuges vor, welcher zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf und fügen diesen als Anlage zur Erklärung zur Eignung für das jeweilige Los bei. Alternativ haben die Bietenden die Möglichkeit eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine solche Eintragung für sie nicht erforderlich ist.- Kriterium
Die Bietenden erklären, unter Angabe der Deckungssummen und des Versicherungsunternehmens, dass eine Berufs- / Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall besteht. Zum Nachweis des Bestehens dieser Versicherung legen sie einen … ganz lesenkürzer
Die Bietenden erklären, unter Angabe der Deckungssummen und des Versicherungsunternehmens, dass eine Berufs- / Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall besteht. Zum Nachweis des Bestehens dieser Versicherung legen sie einen Nachweis der Versicherung in Kopie bei und fügen diesen als Anlage zur Erklärung zur Eignung für das jeweilige Los bei. Hinweis zu Mindestanforderungen: Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen, mit einer aktuellen Gültigkeit. Oder Die Bietenden erklären, unter Angabe der Deckungssummen je Versicherungsfall, dass sie eine Berufs- / Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung abgeschlossen haben werden.- Kriterium
Zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit machen die Bietenden im jeweiligen Formblatt „Erklärung zur Eignung“ für die Lose, für die sie ein Angebot einreichen wollen Angaben zur Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams für das jeweilige Los. Wird im Formblatt zur Eignu … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit machen die Bietenden im jeweiligen Formblatt „Erklärung zur Eignung“ für die Lose, für die sie ein Angebot einreichen wollen Angaben zur Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams für das jeweilige Los. Wird im Formblatt zur Eignung Berufserfahrung gefordert, so sind zum Nachweis der Berufserfahrung Lebensläufe (formlos) als Anhang zu den Formblättern zur Eignung vorzulegen. Weiter sind in den Formblättern „Erklärung zur Eignung“ Angaben zu Referenzen zu machen. Die zum Nachweis der Referenzen notwendigen Angaben sind im Formblatt vom Bieter lückenlos zu tätigen; auf alle Unterkriterien ist einzugehen. Die vom Bieter benannten Referenzenprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die geforderten Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind. Eine Referenz kann durch die Bietenden mehreren der geforderten Bereiche zugeordnet werden. Ist in einem Bereich mehr als eine Referenz gefragt so gilt der Bereich nur dann als abgedeckt, wenn eine Einzelperson des Projektteams die entsprechende Anzahl der Referenzen in diesem Bereich vorweisen kann. Es sind 5 Moderator:innen, sowie 6 Projektmitarbeitende mit jeweils ihrer Qualifikation zu benennen. Für jede:n der Moderator:innen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: • Nachweis von Referenzen in mindestens drei der folgenden Bereiche. Die Gruppe der Moderator:innen muss zusammen alle hier genannten Bereiche abdecken: R 1: Zwei Referenzen in der Moderation einer Veranstaltung im Onlineformat und/ oder in einem analogen Format mit mindestens 50 Teilnehmenden R 2: Eine Referenz in der Moderation einer hybriden Veranstaltung mit mindestens 50 Teilnehmenden. R 3: Eine Referenz in der Moderation von Öffentlichkeitsbeteiligungsformaten zu kontroversen Großprojekten zu den Themen radioaktive Abfälle, Anlagenbau, komplexe Infrastrukturprojekte oder vergleichbar konfliktbehafteten Themen mit mindestens 30 Teilnehmenden. R 4: Eine Referenz in der diversitätssensiblen Kommunikation komplexer und kontrovers diskutierter Sachverhalte (bspw. Wissenschaftskommunikation) für sehr unterschiedliche Zielgruppen (Informationsveranstaltungen) bzw. mit einem heterogenem Teilnehmer:innenkreis (Dialogveranstaltungen). Die zum Nachweis der Referenzen notwendigen Angaben sind im Formblatt vom Bieter lückenlos zu tätigen; auf alle Unterkriterien ist einzugehen. Die vom Bieter benannten Referenzenprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die geforderten Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind. Eine Referenz kann mehrere der geforderten Bereiche abdecken. Des Weiteren sind 6 Projektmitarbeiter:innen für Leistungen, die die Moderation unterstützen und für die Dokumentation von Veranstaltungen, anzugeben. Für das eingesetzte Personal sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: • Eine Referenz in der Dokumentation von Veranstaltungen oder Gremiensitzungen inkl. Erstellung von barrierefreien Dokumenten • Eine Referenz über technische Durchführung von Veranstaltungen (bspw. zoom Videokonferenzen, kollaborative tools, chat-Betreuung) Eine Mehrfachnennung einer Person in verschiedenen Rollen (z. B. Moderator:in und Projektmitarbeitende) ist nicht möglich. Der Bieter verpflichtet sich, die hier benannte/n Person/en zur vertraglichen Leistungserfüllung einzusetzen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach drei Jahren oder mit Erreichen des Höchstwertes (netto) für das jeweilige Los, mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung bereits erteilter Einzelbeauftragungen - bis zur vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninh … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach drei Jahren oder mit Erreichen des Höchstwertes (netto) für das jeweilige Los, mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung bereits erteilter Einzelbeauftragungen - bis zur vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninhalte - über das vorstehende Datum hinaus erfolgen darf. Die Auftraggeberin ist bis zum Ablauf der in Absatz 1 genannten Vertragsdauer berechtigt den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern. Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Auftraggeberin dem Auftragnehmer eine Vertragsverlängerungserklärung in Textform zukommen lassen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.374.000 €
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 27.08.2024, 10:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartella … ganz lesenkürzer
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprü-fungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Konzept zu Moderationsinstrumenten
- Preis
- fiktive Wertungssumme (netto) für die vertragsgegenständlichen Leistungen zuzüglich des maßgeblichen Umsatzsteuersatzes (= P) entsprechend dem Formblatt Preisblatt Excelblatt Los 3 für ein Vertragsjahr
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legen die Bietenden eine Kopie eines aktuellen Handels- oder Berufsregisterauszuges vor, welcher zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf und fügen diesen als Anlage zur Erklärung zur Eignung für d … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legen die Bietenden eine Kopie eines aktuellen Handels- oder Berufsregisterauszuges vor, welcher zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf und fügen diesen als Anlage zur Erklärung zur Eignung für das jeweilige Los bei. Alternativ haben die Bietenden die Möglichkeit eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine solche Eintragung für sie nicht erforderlich ist.- Kriterium
Die Bietenden erklären, unter Angabe der Deckungssummen und des Versicherungsunternehmens, dass eine Berufs- / Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall besteht. Zum Nachweis des Bestehens dieser Versicherung legen sie einen … ganz lesenkürzer
Die Bietenden erklären, unter Angabe der Deckungssummen und des Versicherungsunternehmens, dass eine Berufs- / Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall besteht. Zum Nachweis des Bestehens dieser Versicherung legen sie einen Nachweis der Versicherung in Kopie bei und fügen diesen als Anlage zur Erklärung zur Eignung für das jeweilige Los bei. Hinweis zu Mindestanforderungen: Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen, mit einer aktuellen Gültigkeit. Oder Die Bietenden erklären, unter Angabe der Deckungssummen je Versicherungsfall, dass sie eine Berufs- / Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung abgeschlossen haben werden.- Kriterium
Zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit machen die Bietenden im jeweiligen Formblatt „Erklärung zur Eignung“ für die Lose, für die sie ein Angebot einreichen wollen Angaben zur Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams für das jeweilige Los. Wird im Formblatt zur Eignu … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit machen die Bietenden im jeweiligen Formblatt „Erklärung zur Eignung“ für die Lose, für die sie ein Angebot einreichen wollen Angaben zur Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams für das jeweilige Los. Wird im Formblatt zur Eignung Berufserfahrung gefordert, so sind zum Nachweis der Berufserfahrung Lebensläufe (formlos) als Anhang zu den Formblättern zur Eignung vorzulegen. Weiter sind in den Formblättern „Erklärung zur Eignung“ Angaben zu Referenzen zu machen. Die zum Nachweis der Referenzen notwendigen Angaben sind im Formblatt vom Bieter lückenlos zu tätigen; auf alle Unterkriterien ist einzugehen. Die vom Bieter benannten Referenzenprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die geforderten Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind. Eine Referenz kann durch die Bietenden mehreren der geforderten Bereiche zugeordnet werden. Ist in einem Bereich mehr als eine Referenz gefragt so gilt der Bereich nur dann als abgedeckt, wenn eine Einzelperson des Projektteams die entsprechende Anzahl der Referenzen in diesem Bereich vorweisen kann. Es sind 5 Moderator:innen mit jeweils ihrer Qualifikation und Berufserfahrung zu benennen. Für 2 der 5 Moderator:innen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung, Mediation oder Moderation Eine Referenz in der Konzeption und Durchführung von kollaborativen Formaten. • Nachweis von Referenzenprojekten in mindestens 3 der nachfolgenden Bereiche, insgesamt müssen alle Bereiche abgedeckt sein: 1. Zwei Referenzen in Moderation von Workshops mit heterogener Besetzung von mindestens 20 Teilnehmenden 2. Zwei Referenzen in der Moderation von Großgruppen (mind. 50 Teilnehmende) 3. Zwei Referenzen in der Moderation von Veranstaltungen im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungsmaßnahme von kontroversen Großprojekten mit heterogenem Teilnehmer:innenkreis zu den Themen radioaktive Abfälle, Anlagenbau, Infrastrukturprojekte oder vergleichbar komplexen, gesellschaftlich konfliktbehafteten Projekten mit mindestens 80 Teilnehmenden 4. Eine Referenz in der Ausarbeitung eines Prozessdesigns und Durchführung einer Veranstaltung unter Berücksichtigung von spezifischen Methodenansätzen (bspw. art of hosting oder dynamic facilitation oder world café oder Mediation, liberating structures) oder Szenarioentwicklung oder Foresight-Ansätze Für die weiteren 3 der 5 Moderator:innen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung, Mediation oder Moderation • Nachweis von Referenzprojekten in mindestens 3 der nachfolgenden Bereiche, insgesamt müssen alle Bereiche abgedeckt sein. 1. Eine Referenz in der Moderation von Workshops mit heterogener Besetzung von mindestens 20 Teilnehmenden 2. Eine Referenz in der Moderation von Veranstaltungen im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungsmaßnahmen von kontroversen Großprojekten mit heterogenem Teilnehmer:innenkreis zu den Themen radioaktive Abfälle, Anlagenbau, Infrastrukturprojekte oder vergleichbar komplexen, gesellschaftlich konfliktbehafteten Projekten mit mindestens 30 Teilnehmenden 3. Eine Referenz in der Moderation von hybriden Formaten 4. Eine Referenz in der Ausarbeitung eines Prozessdesigns und Durchführung für eine Veranstaltung unter Berücksichtigung von spezifischen Methodenansätzen (bspw. art of hosting oder dynamic facilitation oder world café oder Mediation, liberating structures) oder Szenarioentwicklung oder Foresight-Ansätze Zum Nachweis der Berufserfahrung ist von den vorgesehenen Moderator:innen ein Lebenslauf (formlos) als Anhang zu den Vergabeunterlagen vorzulegen. Eine:r der Moderator:innen muss als Projektleitung benannt werden …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach drei Jahren oder mit Erreichen des Höchstwertes (netto) für das jeweilige Los, mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung bereits erteilter Einzelbeauftragungen - bis zur vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninh … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach drei Jahren oder mit Erreichen des Höchstwertes (netto) für das jeweilige Los, mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung bereits erteilter Einzelbeauftragungen - bis zur vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninhalte - über das vorstehende Datum hinaus erfolgen darf. Die Auftraggeberin ist bis zum Ablauf der in Absatz 1 genannten Vertragsdauer berechtigt den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern. Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Auftraggeberin dem Auftragnehmer eine Vertragsverlängerungserklärung in Textform zukommen lassen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.847.920 €
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 27.08.2024, 10:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartella … ganz lesenkürzer
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprü-fungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wegelystraße 8, 10623 Berlin
- Website
- base.bund.de
- Kontakt
- vergabestelle@
base.bund.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.08.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5104e19e-aa78-4e3d-ae94-d6cf0cf0f9aa.