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Rahmenvereinbarung mobile Endgeräte

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Brandenburg

Aktenzeichen EA-2023-0277veröffentlicht 02.02.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 977 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.02.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.06.2024 – 31.05.2028, bis zu 48 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 146 Tage (52 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Innovationskonzept30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2028
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung mobiler Endgeräte des Herstellers Apple Inc. (Betriebssysteme iOS und iPadOS) (vertragsfrei) im Device Enrollment Program (DEP) mit einer Laufzeit von 48 Monaten sowie Option auf 4x12 Monate Verlängerung

Beschreibung des Loses

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung mobiler Endgeräte des Herstellers Apple Inc. (Betriebssysteme iOS und iPadOS) (vertragsfrei) im Device Enrollment Program (DEP) auf Basis eines EVB-IT Kaufvertrages mit einer Laufzeit von 48 Monaten sowie Option auf 4x12 Monate Verlängerung

Gerätetyp Gesamtschätzmenge über Laufzeit 48 Monate iPhone Standard 1262 iPhone Advanced 145 iPhone Premium 44 iPad Standard 428 iPad Premium 48

Gerätetyp Schätzmenge 4x12 Monate optionale Verlängerung / Angaben pro Jahr iPhone Standard 374 iPhone Advanced 43 iPhone Premium 13 iPad Standard 131 iPad Premium 15

Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen den vorgenannten Mengen. Sie wurden vom AG im Rahmen einer Bedarfsschätzung ermittelt. Sie spiegeln demnach den voraussichtlichen Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge wieder. Der AN hat keinen Anspruch auf Abnahme dieser Zahlen während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Erstellung des Angebotes. Die Höchstmenge der aus der Rahmenvereinbarung abrufbaren Menge entspricht den vorgenannten Mengen plus 10%.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Innovationskonzept30 %
Preis70 %
Qualität
Innovationskonzept

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehene … ganz lesenDie nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt für 1) und 2) ein Formblatt " Eigenerklaerung §§ 123 124 GWB_Datenschutz und Vertraulichkeit" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers " Verpflichtungserklaerung Dritte Nachunternehmer" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Fragebogen zur Eignungsprüfung (via Dire …
Kriterium
Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2021-2022) bezogen auf den Auftragsgegenstand Belieferung mit mobilen Endgeräten des Herstellers Apple Inc. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesa … ganz lesenErklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2021-2022) bezogen auf den Auftragsgegenstand Belieferung mit mobilen Endgeräten des Herstellers Apple Inc. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2021-2022) bezogen auf den Auftragsgegenstand Belieferung mit mobilen Endgeräten des Herstellers Apple Inc. in Höhe von 500.000,00 €/Jahr (netto). Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Fragebogen zur Eignungsprüfung (via Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien)
Kriterium
Nachweis einer Handelspartnerautorisierung des Herstellers Apple Inc.: Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren sichert der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, ein autorisierter Handelspartner des Herstellers Apple Inc. zu sein. Zur Nachweisführung ist den Teilnahmewettbewerbs … ganz lesenNachweis einer Handelspartnerautorisierung des Herstellers Apple Inc.: Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren sichert der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, ein autorisierter Handelspartner des Herstellers Apple Inc. zu sein. Zur Nachweisführung ist den Teilnahmewettbewerbsunterlagen eine zu Teilnahmeantragsabgabe sowie Vertragsstart gültige, vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung als Kopie beizufügen. Der Handelspartnerstatus ist über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Nachweis einer Zertifizierung über die Teilnahme am Apple DEP (Device Enrollment Program). Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine durch den AG verifizierbare DEP-Händler-ID zu benennen. Die genannte DEP-Händler-ID wird durch die Auftraggeberin im Business Portal verifiziert. Referenzen: Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren sind mindestens drei Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von Aufträgen im Bereich Belieferung mit mobilen Endgeräten des Herstellers Apple Inc. mit den nachfolgend aufgeführten Parametern nachzuweisen: Bei mindestens drei Referenzen liegt der Vertragsstart innerhalb der letzten drei Jahre ab Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung Bei mindestens drei Referenzen beträgt das Gesamtauftragsvolumen mehr als vierhunderttausend Euro netto Mindestens zwei Referenzen betreffen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von größer gleich 48 Monaten Mindestens zwei Referenzen beinhalten neben der Belieferung mit mobilen Endgeräten des Herstellers Apple Inc. die Konfiguration der Geräte mithilfe des Device Enrollment Program (DEP) Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Prüfung der Referenzen Rücksprache mit den Referenzgebern zu halten. Die Referenzgeber müssen bei der Überprüfung durch die Vergabestelle bestätigen, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, ohne dass es dabei zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge kommen musste. Die Nichterfüllung aller genannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Fragebogen zur Eignungsprüfung (via Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien)
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18d310fada5-f9640411c4e8e50
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2024
Vertragsende
31.05.2028
Verlängerung
bis zu 48-mal: Option 1: Der Auftragnehmer (AN) räumt dem Auftraggeber (AG) Optionen zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate ein. Die vorgenannten Optionen berechtigen den AG durch einseitige in Textform verfasste Erklärung den Vertrag nach Ablauf der ursprünglichen vereinbarten V … ganz lesenbis zu 48-mal: Option 1: Der Auftragnehmer (AN) räumt dem Auftraggeber (AG) Optionen zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate ein. Die vorgenannten Optionen berechtigen den AG durch einseitige in Textform verfasste Erklärung den Vertrag nach Ablauf der ursprünglichen vereinbarten Vertragslaufzeit vier Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung zum Abruf der Option kann vom AG bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit abgegeben werden. Option 2: Abruf von optionalem Zubehör gemäß Leistungsbeschreibung
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt: gemäß Vergabeunterlagen

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: a) Das durch den AN beim AG einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen c) Der AN muss auto … ganz lesenLeistung: a) Das durch den AN beim AG einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen c) Der AN muss autorisierter Handelspartner des Herstellers Apple Inc. sein d) der AN muss am Apple DEP (Device Enrollment Program) teilnehmen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Verg … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der AG wird die gesamten Vergabeunterlagen erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Hinweis
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung m … ganz lesen1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2023-0277 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 26.02.2024, 14:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Flughafenanlagen
Anschrift
Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin
Kontakt
einkauf@berlin-airport.de

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11vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.03.2024 auf 12.03.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 54ed12fd-f2a8-44a5-89a8-460f8c68b993.