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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner

Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt3-Z41-2023-0005veröffentlicht 14.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 5 Wochen · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
89,56 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 93,88 Mio. €
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80992, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Rahmenvereinbarung ist die Sicherstellung von Microsoft-Software- und -Online-Produkt-Lizenzierungen des Auftraggebers und die Erbringung begleitender Dienstleistungen durch einen zugelassenen Microsoft Handelspartner.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschlusses einer Handelspartner-Rahmenvereinbarung zur umfassenden Ausstattung der Landeshauptstadt München mit Microsoft Lizenzen.

Dies umfasst im Besonderen nachfolgende Leistungen:

-Unterstützung beim Neu-Abschluss eines Enterprise Agreements mit Microsoft zu BMI-Konditionen -On-Premise Produkte -Erwerb von Software Assurance für bereits erworbene Lizenzen sowie die Option zum Erwerb neuer Lizenzen mit Software Assurance -Möglichkeit nach dem 31.Mai 2025 den Select Plus Beitritt zu verlängern bzw. einen MPSA abzuschließen -Online-Produkte -Weiternutzung von bereits vorhandenen Enterprise Online-Produkten und Services sowie die Möglichkeit, neue Enterprise Online-Produkte und Services zu mieten -Projektbezogene Online sowie On-Premise Produkte -Temporäre (projektbezogene) Nutzung von Online-Produkten und Services -Unterstützungsleistungen -Unterstützungsleistungen bei der Bewirtschaftung der Verträge

Anzahl: zwischen 1-30.000 Lizenzen ja nach Produkt und Lizenztyp

Die Mindestlaufzeit beträgt drei Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Mindestlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt drei Jahre ab Zuschlagserteilung; der Auftraggeber kann den Vertrag bis sechs Monate vor Ende der Mindestlaufzeit durch einseitige Erklärung, die zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf, um ein weiteres Jahr verlängern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
93.884.454 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Unterstützung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Microsoft vertreibt Lizenzen in Deutschland nur über … ganz lesenDetaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Unterstützung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Microsoft vertreibt Lizenzen in Deutschland nur über zertifizierte Handelspartner. Die Beschaffung soll über einen dieser Handelspartner erfolgen, der alle erforderlichen Bedarfe abdecken kann. **** Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung: Nach der Rechtsprechung darf der öffentliche Auftraggeber seinen Bedarf produktspezifisch festlegen und beschaffen, wenn: (1) auf der Grundlage eines ordnungsgemäß festgestellten und dokumentierten Sachverhalts (2) die Bestimmung oder Produktfestlegung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (3) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (4) solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und (5) die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Erfüllt die Festlegung eines Beschaffungsbedarfes diese Kriterien und wird dann ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Technologie als bedarfsdeckend festgelegt, ist die damit verbundene Einengung des Wettbewerbs als Folge des Bestimmungsrechts des Auftraggebers nach der Rechtsprechung hinzunehmen. Auftraggeber müssen somit keine für sie nachteilige Leistung beschaffen, nur um einen Wettbewerb zu gewährleisten. Die Beurteilung, ob die oben genannten Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, obliegt dem Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum. Hiervon ausgehend, halten wir die Festlegung des Bedarfes an MS Produkten insbesondere deshalb für zulässig, weil bei der LHM bereits Produkte von MS im Einsatz sind. Weder die Nutzung eines Mischsystems noch die gänzliche Neubeschaffung wären aus wirtschaftlicher oder technischer Sicht sinnvoll. Bei der LHM sind seit 5 Jahren Produkte von MS bereits im Einsatz. Die im Einsatz befindlichen Produkte wurden entweder im Kaufmodell - stets mit Software Assurance - oder alternativ im Mietmodell erworben. Sollte die LHM verpflichtet werden, den Bedarf ergebnisoffen als reine Software - ohne eine Festlegung auf MS-Produkte - ausschreiben zu müssen, hätte dies folgende Konsequenzen: • Die im Kaufmodell erworbenen Lizenzen könnte die LHM sinnvoller Weise nicht weiter nutzen. Für die LHM ist es von zentraler Bedeutung, dass sie stets den aktuellsten Stand der Lizenzen verwenden kann. Hierfür ist es erforderlich, dass die LHM Software Assurance für ihre im Kauf-modell erworbenen Lizenzen verlängert. • Für die im Mietmodell erworbenen Lizenzen würde die Nutzungsmöglichkeit entfallen. Hiermit einher würden Verluste von User-Daten, Cloud-Dokumente sowie persönlichen Daten gehen, die bei einer Aufgabe der Mietlizenzen unwiderruflich gelöscht werden würden und daher zuvor aufwendig in ein anderes System integriert werden müssten. Insgesamt würde dies bedeuten, dass die LHM unter Umständen ihre gesamte Systemumgebung neu aufstellen müsste, was mit erheblichen Aufwänden und Kosten verbunden wäre. Insbesondere wäre eine Umstellung nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit umsetzbar. **** Rahmenvereinbarung: Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 93.884.453,78 EUR (netto) Schätzwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 89.559.168,07 EUR (netto) Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
CANCOM GmbH, Jettingen-Scheppach4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

226vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (164 Lose mit Angabe)
379.589 €Zuschlagswert im Median
229.936 € – 761.593 €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cec1eb25-a19f-4f44-8291-b6ea91b1b953.