Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner

Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen TMDI-V-26-002veröffentlicht 24.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 194 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.

Alle Ausschreibungen: Software in Thüringen (6 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 50 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Erfurt99096, Thüringen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 6 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    vor 6 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

a) Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft Produkten mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weiteren Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. Grundlage hierfür bilden die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Ltd. abgeschlossenen Konditionenverträge sowie gegebenenfalls die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretenden Verträge. b) Die Rahmenvereinbarung wird eine Laufzeit von drei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr haben. c) Berechtigt zur Erteilung von Beitrittsaufträgen und Abrufen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sind der Freistaat Thüringen und damit die Behörden der Landesverwaltung Thüringen, die Verwaltungsbereiche der Thüringer Universitäten und Hochschulen sowie weitere Thüringer Behörden und Einrichtungen. Die Bezugsberechtigten Einrichtungen werden in Anlage 3 der Rahmenvereinbarung, die Bestandteil der veröffentlichten Vergabeunterlagen ist, detailliert aufgeführt.

Die Beitritte der Bezugsberechtigten Einrichtungen beziehen sich auf den BMI-Enterprise-Agreement-Konditionenvertrag und den BMI-Select-Plus-Konditionenvertrag.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis ist zu 100% entscheidend.

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
(1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, da … ganz lesen(1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt. (2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden; (3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
(1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. (2) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Das Unternehmen benennt in mindestens einem früheren Auftrag erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenz). Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Microsoft-Handelspartnervertrag bzgl. Select Plus-Konditionenvertrag und EA (Enterprise Agr … ganz lesenDas Unternehmen benennt in mindestens einem früheren Auftrag erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenz). Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Microsoft-Handelspartnervertrag bzgl. Select Plus-Konditionenvertrag und EA (Enterprise Agreement Konzernvertrag) betrifft. Die Anforderungen können in verschiedenen Referenzprojekten erbracht worden sein. Jedes der Referenzprojekte muss innerhalb der letzten 3 Jahre durchgeführt worden sein. Zu allen Referenzen sind die jeweiligen Auftraggeber der Referenzprojekte sowie ein Ansprechpartner beim Auftraggeber des jeweiligen Referenzprojektes mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Mit der Benennung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes führt.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Das Unternehmen ist vom Hersteller Microsoft autorisiert, Microsoft Produkte mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weitere Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte unter den Bedingungen des • Microsoft – BMI Business and Service Vertrages 2021 und des … ganz lesenDas Unternehmen ist vom Hersteller Microsoft autorisiert, Microsoft Produkte mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weitere Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte unter den Bedingungen des • Microsoft – BMI Business and Service Vertrages 2021 und des • Microsoft – BMI Konzernvertrages 2025 und des • Microsoft – BMI Select Plus Vertrages in Deutschland zu verkaufen. Dies ist nachzuweisen durch eine entsprechende Erklärung von Microsoft. Bei Unternehmen, die den Status eines Microsoft Licensing Solution Provider (LSP) in Deutschland haben, ist ein aktueller Nachweis des LSP-Status ausreichend. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes führt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmalig um 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist spätestens 1 Monat vor dem Ablauf der Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu erklären.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
50.000.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
27.04.2026, 10:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies au … ganz lesen§ 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
a) Aufgrund der Rahmenvereinbarung besteht keine unmittelbare Abnahmeverpflichtung. Diese entsteht erst durch die jeweiligen gesonderten Bestellungen (Abrufe). Schätzwert: Für EA-Lizenzen schätzt der Auftraggeber den Auftragswert aus dieser Rahmenvereinbarung während der maximalen Laufzeit von 4 J … ganz lesena) Aufgrund der Rahmenvereinbarung besteht keine unmittelbare Abnahmeverpflichtung. Diese entsteht erst durch die jeweiligen gesonderten Bestellungen (Abrufe). Schätzwert: Für EA-Lizenzen schätzt der Auftraggeber den Auftragswert aus dieser Rahmenvereinbarung während der maximalen Laufzeit von 4 Jahren auf 12 Mio. Euro brutto. Im Hinblick auf den Select Plus Vertrag geht der Auftraggeber von einem Auftragswert in Höhe von 25 Mio. Euro brutto aus. Kumuliert ergibt sich somit ein geschätzter Auftragswert in Höhe von 37 Mio. Euro brutto. Es handelt es sich vorliegend um Schätzwerte, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Diese Zahlenangaben sind unverbindlich, es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Höchstwert: Aus dieser Rahmenvereinbarung können keine weiteren Beitritte und Abrufe erfolgen, soweit durch die bereits getätigten Abrufe ein Auftragswert von 50 Mio. Euro brutto (Höchstwert) erreicht wurde. b) Berechtigt zur Erteilung von Beitrittsaufträgen und Abrufen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sind der Freistaat Thüringen und damit die Behörden der Landesverwaltung Thüringen, die Verwaltungsbereiche der Thüringer Universitäten und Hochschulen sowie weitere Thüringer Behörden und Einrichtungen. Eine detaillierte Aufstellung ist in Anlage 3 zu dieser Rahmenvereinbarung enthalten. Nicht bezugsberechtigt sind die Bereiche Forschung und Lehre der Thüringer Universitäten und Hochschulen sowie kommunale Gebietskörperschaften. c) Die in Ziffer 5.1.12 der Bekanntmachung aufgeführte Bindefrist muss aus technischen Gründen angegeben werden und stellt lediglich einen Orientierungswert dar. Die relevante Bindefrist entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Vergabeunterlagen. d) Die in Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung angeführten Mindestanforderungen müssen vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer /eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden.
Hinweis
a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Pla … ganz lesena) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter /Nachunternehmer“ zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt „Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz“ vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und /oder - durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens sicherzustellen. e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden. Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ dem Angebot ausgefüllt beizufügen. f) Das Unternehmen verpflichtet sich im Falle der Auftragsvergabe, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6 …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Alle 3 offenen Ausschreibungen von Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
219.380 €Zuschlagswert im Median
97.376 € – 337.320 €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Thüringen (6 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21acd93f-672d-44cb-a61f-09c4baf38b6b.