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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung: Materialien für das Leseband

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie · Berlin, Berlin

Aktenzeichen SenBJF_IA1.3_230824veröffentlicht 20.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 761 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 51 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Leseband beinhaltet eine verbindliche, tägliche Lesezeit in Berliner Primarklassen von 20 Minuten, in der Lautlesemethoden wie das Tandemlesen, das Chorische Lesen, das Würfellesen oder Hörbuchlesen eingesetzt werden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesematerialien erteilt werden. Abrufberechtigt sind im Schuljahr 2024/2025 zunächst 40 Berliner Schulen. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Anzahl der Schulen auf 95 oder 129 Schulen erhöht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst zwei Jahre ab 01.09.2024 (frühestens ab Zuschlagserteilung), mit der Option um eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (bis 31.07.2027).

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
SAPh Klasse 1

Das Leseband beinhaltet eine verbindliche, tägliche Lesezeit in Berliner Primarklassen von 20 Minuten, in der Lautlesemethoden wie das Tandemlesen, das Chorische Lesen, das Würfellesen oder Hörbuchlesen eingesetzt werden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesematerialien erteilt werden. Abrufberechtigt sind im Schuljahr 2024/2025 zunächst 40 Berliner Schulen. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Anzahl der Schulen auf 95 oder 129 Schulen erhöht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst zwei Jahre ab 01.09.2024 (frühestens ab Zuschlagserteilung), mit der Option um eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (bis 31.07.2027).

––
2
Klasse 2

Das Leseband beinhaltet eine verbindliche, tägliche Lesezeit in Berliner Primarklassen von 20 Minuten, in der Lautlesemethoden wie das Tandemlesen, das Chorische Lesen, das Würfellesen oder Hörbuchlesen eingesetzt werden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesematerialien erteilt werden. Abrufberechtigt sind im Schuljahr 2024/2025 zunächst 40 Berliner Schulen. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Anzahl der Schulen auf 95 oder 129 Schulen erhöht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst zwei Jahre ab 01.09.2024 (frühestens ab Zuschlagserteilung), mit der Option um eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (bis 31.07.2027).

––
3
Klasse 3

Das Leseband beinhaltet eine verbindliche, tägliche Lesezeit in Berliner Primarklassen von 20 Minuten, in der Lautlesemethoden wie das Tandemlesen, das Chorische Lesen, das Würfellesen oder Hörbuchlesen eingesetzt werden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesematerialien erteilt werden. Abrufberechtigt sind im Schuljahr 2024/2025 zunächst 40 Berliner Schulen. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Anzahl der Schulen auf 95 oder 129 Schulen erhöht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst zwei Jahre ab 01.09.2024 (frühestens ab Zuschlagserteilung), mit der Option um eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (bis 31.07.2027).

––
4
Klasse 4

Das Leseband beinhaltet eine verbindliche, tägliche Lesezeit in Berliner Primarklassen von 20 Minuten, in der Lautlesemethoden wie das Tandemlesen, das Chorische Lesen, das Würfellesen oder Hörbuchlesen eingesetzt werden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesematerialien erteilt werden. Abrufberechtigt sind im Schuljahr 2024/2025 zunächst 40 Berliner Schulen. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Anzahl der Schulen auf 95 oder 129 Schulen erhöht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst zwei Jahre ab 01.09.2024 (frühestens ab Zuschlagserteilung), mit der Option um eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (bis 31.07.2027).

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Endbetrag laut Preisblatt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
790.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesen§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots wird der Preis mit einer Gewichtung von 100 % berück-sichtigt. Der Zuschlag wird je Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
790.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesen§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1H. Hugendubel GmbH & Co. KG, Darmstadt–
2H. Hugendubel GmbH & Co. KG, Darmstadt–
3Buchhandlung Graff GmbH, Braunschweig–
4Buchhandlung Graff GmbH, Braunschweig–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 221 (Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.09.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.09.2024 auf 07.10.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9f8a1561-4a80-46ce-a94f-89fa4da93256.