Rahmenvereinbarung: Materialien für das Leseband
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie · Berlin, Berlin
Aktenzeichen SenBJF_IA1.3_230824veröffentlicht 20.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- OV_LK_08-26-0886 Cz-Züchtungsanlage-Fluoride-2027Forschungsverbund Berlin e.V. · BerlinFrist 08.12.2026
- Rahmenvertrag Prüfgeräte inkl. ServiceBerliner Wasserbetriebe · BerlinFrist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung zum Kauf von Schneepflügen für Winterdienstfahrzeuge Los 1 bis Los 9Die Autobahn GmbH des Bundes · BerlinFrist 17.11.2026
- Upgrade eines 7T MRTCharité - Universitätsmedizin Berlin · BerlinFrist 04.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 51 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Leseband beinhaltet eine verbindliche, tägliche Lesezeit in Berliner Primarklassen von 20 Minuten, in der Lautlesemethoden wie das Tandemlesen, das Chorische Lesen, das Würfellesen oder Hörbuchlesen eingesetzt werden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesematerialien erteilt werden. Abrufberechtigt sind im Schuljahr 2024/2025 zunächst 40 Berliner Schulen. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Anzahl der Schulen auf 95 oder 129 Schulen erhöht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst zwei Jahre ab 01.09.2024 (frühestens ab Zuschlagserteilung), mit der Option um eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (bis 31.07.2027).
Gegenstand nach CPV
- 22110000Gedruckte BücherHauptgegenstand
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | SAPh Klasse 1 Das Leseband beinhaltet eine verbindliche, tägliche Lesezeit in Berliner Primarklassen von 20 Minuten, in der Lautlesemethoden wie das Tandemlesen, das Chorische Lesen, das Würfellesen oder Hörbuchlesen eingesetzt werden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesematerialien erteilt werden. Abrufberechtigt sind im Schuljahr 2024/2025 zunächst 40 Berliner Schulen. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Anzahl der Schulen auf 95 oder 129 Schulen erhöht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst zwei Jahre ab 01.09.2024 (frühestens ab Zuschlagserteilung), mit der Option um eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (bis 31.07.2027). | – | – |
| 2 | Klasse 2 Das Leseband beinhaltet eine verbindliche, tägliche Lesezeit in Berliner Primarklassen von 20 Minuten, in der Lautlesemethoden wie das Tandemlesen, das Chorische Lesen, das Würfellesen oder Hörbuchlesen eingesetzt werden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesematerialien erteilt werden. Abrufberechtigt sind im Schuljahr 2024/2025 zunächst 40 Berliner Schulen. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Anzahl der Schulen auf 95 oder 129 Schulen erhöht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst zwei Jahre ab 01.09.2024 (frühestens ab Zuschlagserteilung), mit der Option um eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (bis 31.07.2027). | – | – |
| 3 | Klasse 3 Das Leseband beinhaltet eine verbindliche, tägliche Lesezeit in Berliner Primarklassen von 20 Minuten, in der Lautlesemethoden wie das Tandemlesen, das Chorische Lesen, das Würfellesen oder Hörbuchlesen eingesetzt werden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesematerialien erteilt werden. Abrufberechtigt sind im Schuljahr 2024/2025 zunächst 40 Berliner Schulen. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Anzahl der Schulen auf 95 oder 129 Schulen erhöht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst zwei Jahre ab 01.09.2024 (frühestens ab Zuschlagserteilung), mit der Option um eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (bis 31.07.2027). | – | – |
| 4 | Klasse 4 Das Leseband beinhaltet eine verbindliche, tägliche Lesezeit in Berliner Primarklassen von 20 Minuten, in der Lautlesemethoden wie das Tandemlesen, das Chorische Lesen, das Würfellesen oder Hörbuchlesen eingesetzt werden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lesematerialien erteilt werden. Abrufberechtigt sind im Schuljahr 2024/2025 zunächst 40 Berliner Schulen. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Anzahl der Schulen auf 95 oder 129 Schulen erhöht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst zwei Jahre ab 01.09.2024 (frühestens ab Zuschlagserteilung), mit der Option um eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr (bis 31.07.2027). | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Endbetrag laut Preisblatt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 790.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenkürzer
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots wird der Preis mit einer Gewichtung von 100 % berück-sichtigt. Der Zuschlag wird je Los auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 790.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenkürzer
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | H. Hugendubel GmbH & Co. KG, Darmstadt | – |
| 2 | H. Hugendubel GmbH & Co. KG, Darmstadt | – |
| 3 | Buchhandlung Graff GmbH, Braunschweig | – |
| 4 | Buchhandlung Graff GmbH, Braunschweig | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- zentralevergabestelle@
senbjf.berlin.de
Bei uns erfasst
- Beschaffung von Lizenzen für Atlassian Tool-Chain11.08.2026
- Leasing von Hörtechnik für hörbehinderte Schüler und Schülerinnen12.06.2026
- Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Gästezimmerreinigung des SFBB01.06.2026
- Betrieb der Koordinierungsstelle ergänzende und flexible Kindertagesbetreuung - KefKi08.05.2026
Mehr von Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Weiterentwicklung des Webangebots der Jugendberufsagentur Berlin inkl. Support des CMS TYPO3 sowie Hosting und Betrieb der InfrastrukturSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie · BerlinFrist 09.11.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.09.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.09.2024 auf 07.10.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9f8a1561-4a80-46ce-a94f-89fa4da93256.