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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung-Lieferung von Mittagsverpflegung für Schulen und Kindertageseinrichtungen der Stadt Künzelsau (Cook & Freeze)

Stadt Künzelsau- Zentrale Vergabestelle · Künzelsau, Baden-Württemberg

Aktenzeichen SKUENZ-2026-1504veröffentlicht 07.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 152 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre15.10.2026 – 14.10.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 5 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Erfolgt elektronisch.
    vor 5 Monaten
  4. Bindefrist endet
    62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.10.2030
    vor 24 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Lieferung von Mittagsverpflegung für Schulen und Kindertageseinrichtungen der Stadt Künzelsau (Cook & Freeze)

Beschreibung des Loses

Die Beschaffung umfasst die Belieferung der in der Leistungsbeschreibung genannten Schulen und Kindertageseinrichtungen mit regenerierfähigen Mittagsmahlzeiten im Rahmen einer Kaltbelieferung im Cook & Freeze-Verfahren bis zu den jeweiligen Übergabepunkten der Einrichtungen. Die Mittagsversorgung ist an allen Betriebstagen der Schulen und Kindertageseinrichtungen während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Kosten
Preis100%

Eignung9 von 9 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Auftragnehmer muss zu jeder Zeit ein hygienisch einwandfreies und ordentliches Produkt gewährleisten können. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für den Aufragnehmer besteht, wird von der Auftraggeberin eine EU-Zulassung gem. 853/2004 gefordert. Die Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel in all … ganz lesenDer Auftragnehmer muss zu jeder Zeit ein hygienisch einwandfreies und ordentliches Produkt gewährleisten können. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für den Aufragnehmer besteht, wird von der Auftraggeberin eine EU-Zulassung gem. 853/2004 gefordert. Die Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen ist sicherzustellen. Von allen Produkten müssen Rückstellproben genommen werden, die mind. zwei Wochen sachgemäß aufzubewahren sind (bei -18°C). Da die Inkubationszeit bei einigen gastroenteriti-schen Erkrankungen (Magen- und Darm-Erkrankung) eine Woche oder auch mehr betragen kann, ist eine Rückstellprobe von zwei Wochen gefordert. Die Dokumentationen sind auf Anforderung der Auftraggeberin vorzulegen. Es muss eine Fachfirma mit regelmäßigen mikrobiologischen Kontrollen beauftragt werden (mind. Zwei (2) Untersuchungen pro Jahr). Die Kosten für die mikrobiologischen Kontrollen sind durch den Auftragnehmer zu tragen.
Supply-Chain-Management
Verwendung dürfen nur Produkte finden, die nicht durch ausbeuterische und schädliche Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt sind. International gehandelte Lebensmittel aus Asien, Af … ganz lesenVerwendung dürfen nur Produkte finden, die nicht durch ausbeuterische und schädliche Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt sind. International gehandelte Lebensmittel aus Asien, Afrika oder Mittel- und Südamerika müssen aus "fairem Handel" stammen, oder vergleichbare soziale und ökologische Standards erfüllen. Folgende Produkte, die außerhalb der Europäischen Union hergestellt und weiterverarbeitet wurden, sind nur zu verwenden, wenn diese Produkte den sozialen und ökologischen Anforderungen des Fairen Handels entsprechen: -Kakao und kakaohaltige Produkte -Rohrzucker -Reis (außer Rundkorn) Soweit diese Produkte oder Teile davon zum Einsatz kommen, ist am Ende des Vertragsjahres (oder auf Nachfrage) durch Vorlage von Lieferscheinen und Rechnungen nachzuweisen, dass diese Produkte die Anforderungen des Fairtrade-Sigels erfüllen. Gleichwertige Siegel sind das "Fair for Life"-Siegel, "Naturland-Fair"-Siegel und die Mitgliedschaft in der World Fair Trade Organisation (WFTO).
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Der Auftragnehmer muss zu jeder Zeit ein hygienisch einwandfreies und ordentliches Produkt gewährleisten können. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für den Aufragnehmer besteht, wird von der Auftraggeberin eine EU-Zulassung gem. 853/2004 gefordert. Die Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel in all … ganz lesenDer Auftragnehmer muss zu jeder Zeit ein hygienisch einwandfreies und ordentliches Produkt gewährleisten können. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für den Aufragnehmer besteht, wird von der Auftraggeberin eine EU-Zulassung gem. 853/2004 gefordert. Die Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen ist sicherzustellen. Von allen Produkten müssen Rückstellproben genommen werden, die mind. zwei Wochen sachgemäß aufzubewahren sind (bei -18°C). Da die Inkubationszeit bei einigen gastroenteritischen Erkrankungen (Magen- und Darm-Erkrankung) eine Woche oder auch mehr betragen kann, ist eine Rückstellprobe von zwei Wochen gefordert. Die Dokumentationen sind auf Anforderung der Auftraggeberin vorzulegen. Es muss eine Fachfirma mit regelmäßigen mikrobiologischen Kontrollen beauftragt werden (mind. Zwei (2) Untersuchungen pro Jahr). Die Kosten für die mikrobiologischen Kontrollen sind durch den Auftragnehmer zu tragen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Vorlage von mindestens drei Referenzen über die Belieferung von Schulen und/oder Kindertageseinrichtungen mit Mittagsverpflegung (Cook & Freeze, oder vergleichbares Verpflegungssystem), erbracht innerhalb der letzten drei Jahre (frühestens ab dem 01.01.2023 oder 01.01.2022 falls erforderlich).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer hat während der Laufzeit des Vertrages eine Haftpflichtversicherung, die seine Haftung und alle branchenüblichen Risiken abdeckt, abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Dies umfasst insbesondere eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, sowie eine Umwelthaftpflicht-Versiche … ganz lesenDer Auftragnehmer hat während der Laufzeit des Vertrages eine Haftpflichtversicherung, die seine Haftung und alle branchenüblichen Risiken abdeckt, abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Dies umfasst insbesondere eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, sowie eine Umwelthaftpflicht-Versicherung. Die erforderliche Deckungssumme beträgt mindestens 2 Mio. EUR je Schadenfall (p.a. 2-fach maximiert) für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Sachschäden. Sonstige Vermögensschäden müssen bis mindestens 100.000 EUR mitversichert sein.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:   • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organig … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:   • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur  • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl.  • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)   Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.   Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.  Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.10.2026
Vertragsende
14.10.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung erfolgt durch Erklärung der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer in Textform spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
09.06.2026, 10:00 Uhr. Erfolgt elektronisch.. Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlstruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüf … ganz lesenEs wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).  § 160 Einleitung, Antrag  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.  (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:  https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLi... wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: Bereitstellung der Vergabeunterlagen  - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.   Registrierung, Nutzung bestimmter Software  - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine einde … ganz lesenZugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: Bereitstellung der Vergabeunterlagen  - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.   Registrierung, Nutzung bestimmter Software  - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.  - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.  Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen  - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.  - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.  - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.    Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.  Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung  - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.  - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.  - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.  - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.  - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.  - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 158 (Diverse Nahrungsmittel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

66vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (141 Lose mit Angabe)
567.255 €Zuschlagswert im Median
431.351 € – 904.299 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cb170ada-3677-424c-82a7-74ad2d317750.