Rahmenvereinbarung Kunsttransporte
Stiftung Deutsches Historisches Museum · Berlin, Berlin
Aktenzeichen Vergabe-Nr. B202411010veröffentlicht 15.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 04.01.2025 – 03.01.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 3 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr04.01.2025 – 03.01.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 144 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Fragen bis 13:00 Uhrvor 24 Monaten
- Angebotsfrist 09:55 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 24 Monaten
- Bindefrist endetvor 22 Monaten42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 03.01.2026
- Heute
Beschreibung
Die Stiftung Deutsches Historisches Museum beabsichtigt für ihre Kunsttransporte eine Rahmenvereinbarung im Ergebnis eines Offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV abzuschließen. Gemäß § 21 Abs. 4 VgV soll eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Bietern abgeschlossen werden, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind und die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben. Die Leistung wird auf der Grundlage der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien vergeben: Qualität: 20 % (Nachhaltigkeit) Preis: 80 % Die Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) verfügt über zwei Ausstellungsgebäude: 1. Ausstellungshalle (WAG/ Pei-Bau), Hinter dem Gießhaus 3, 10117 Berlin In der Ausstellungshalle zeigen wir zu unterschiedlichen Geschichtsthemen auf vier Etagen mit einer Gesamtfläche von 2.700 m² Ausstellungen, meist für eine Zeit von drei bis sechs Monaten. In der Regel zeigen wir jährlich zwei große und zwei bis drei kleinere Ausstellungen. Für diese Ausstellungen werden Exponate in verschiedener Anzahl und Art, überwiegend aus dem Inland, aber auch zum Teil von europa- und weltweit ansässigen Leihgebern zum DHM geholt und nach dem Ausstellungsende wieder zu den Leihgebern verbracht. Bei diesen Leihgaben handelt es sich um äußerst empfindliche und unersetzbare Kunstgüter, so dass an das Kunsttransportunternehmen hohe Anforderungen an Erfahrung, Fachwissen und technische Ausrüstung zum Händeln dieser Güter gestellt werden. Mit der Abgabe Ihres Angebotes geben Sie die Verpflichtung ab, dieser Aufgabe gerecht zu werden. 2. Zeughaus, Unter den Linden 2, 10117 Berlin Das Zeughaus umfasst auf 2 Etagen eine Ausstellungsfläche von 8.000 m² Das Haus ist für Sanierungsmaßnahmen aktuell geschlossen. Der Höchstwert über die optionale Laufzeit des Vertrages (4 Jahre) beträgt 1.000.000 €. Hier handelt es sich um geschätzte Mengen anhand bisheriger Bedarfe. Eine genaue Angabe ist nicht kalkulierbar. Mengen können nach Bedarf variieren. Das DHM legt großen Wert auf eine nachhaltige Abwicklung des Ausstellungsvorhabens. Der Auftragnehmer hat dazu folgende Anforderungen für die Leistungserbringung zu erfüllen: Es wird die Nutzung einer modernen und somit schadstoffarmen Fahrzeugflotte gefordert, d.h. die durch den Auftragnehmer eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens der Euro-5-Abgasnorm entsprechen (Mindestanforderung). Diese Vorgabe gilt für alle Fahrzeuge, welche für die Transporte innerhalb der EU eingesetzt werden. Auch die nachhaltige Gestaltung der Verpackungsökonomie; Ansatzpunkte können hier beispielswiese die Wiederverwendung von Verpackungsmaterialien, Mietkisten, die Verpackung mehrerer Arbeiten in einer Kiste sowie der Einsatz nachhaltiger(er) Rohstoffe o. ä. sein, ist ein wichtiger Bestandteil der zu vergebenden Leistung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis 80%
- Qualität
- Qualität 20 % (Nachhaltigkeitskriterien)
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Unternehmen haben ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV nachzuweisen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation(Präqualifika … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV nachzuweisen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das Formblatt "B202411010_Eigenerklärung zur Eignung_124_LD" (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.- Kriterium
Unternehmen haben ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV nachzuweisen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation(Präqualifika … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV nachzuweisen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das Formblatt "B202411010_Eigenerklärung zur Eignung_124_LD" (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.- Kriterium
- Angabe von mindestens fünf Referenzprojekten mit einem Auftragswert der Kunsttransportleistung von je mindestens 80.000 € (netto) sowie mit einem Versicherungsvolumen von jeweils mindestens 5.000.000 €. Der Abschluss der Ausführung des Auftrages darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen. … ganz lesenkürzer
- Angabe von mindestens fünf Referenzprojekten mit einem Auftragswert der Kunsttransportleistung von je mindestens 80.000 € (netto) sowie mit einem Versicherungsvolumen von jeweils mindestens 5.000.000 €. Der Abschluss der Ausführung des Auftrages darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen. - Mindestanforderungen sind weiter, dass zwei von fünf Referenzen auch internationale Transporte betreffen müssen und die Schwerpunkte Großskulpturen, Installationen und Gemälde/ Großformate jeweils mindestens einmal vertreten sein müssen. - eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens der Euro-5-Abgasnorm entsprechen- Kriterium
Mit Abgabe des Angebotes ist folgendes nachzuweisen bzw. zu erklären (Anlage Eigenerklärung): - sie/er in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern ihres/ seines Niederlassungsmitgliedstaates verzeichnet ist; soweit sie/ er dazu verpflichtet ist - ihr/ ihm die Genehmigung zur Durchführung des … ganz lesenkürzer
Mit Abgabe des Angebotes ist folgendes nachzuweisen bzw. zu erklären (Anlage Eigenerklärung): - sie/er in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern ihres/ seines Niederlassungsmitgliedstaates verzeichnet ist; soweit sie/ er dazu verpflichtet ist - ihr/ ihm die Genehmigung zur Durchführung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs vorliegt; - sie/ er nach DIN EN ISO 9001: 2015 im Bereich Kunsttransporte oder museale Transporte oder vergleichbar geprüft und zertifiziert ist; - die DIN ISO Normen 14001 (Umweltmanagementsystemnorm) und ISO 50001 (Internationale Energiemanagementnorm) oder vergleichbare Normen Anwendung finden; - sie/ er wirtschaftlich in der Lage ist, weltweite Kunsttransporte für Ausstellungsprojekte mit bis zu ca. 150 Leihgebern/ ca. 400 Kunstobjekten durchzuführen, diese zu koordinieren und hierfür die nötigen Erfahrungen, die firmenbezogenen und technischen Voraussetzungen zu besitzen; - eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro (10.000.000 €) und für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro (1.000.000 €) besteht oder sich bereit erklärt, diese im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung abzuschließen; - das Unternehmen über eine Niederlassung mit Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern, Packerinnen/ Packern, Fuhrpark und einem Kunstlager innerhalb der Berliner Stadtgrenzen oder im Berliner Umland verfügt oder sich bereit erklärt, diese Niederlassung im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung einzurichten; - das Unternehmen als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter vom Zoll zertifiziert ist; - das Unternehmen als reglementierter Beauftragter an allen seinen Betriebsstandorten in Deutschland mit Flughafenanbindung, insbesondere am Standort Berlin zugelassen ist und über eine Luftfahrtsicherheitskontrollkraft in Berlin verfügt. - für folgende Flughäfen der Zugang zum Rollfeld des Flughafens (so genannte Vorfeldgenehmigung) und der Zugang zum gesondert abgeschlossenen Very-Import-Cargo(VIC)-Zentrum des Flughafenlagers besteht: o Flughafen „Willy Brandt“ Berlin-Brandenburg (BER), o Flughafen Frankfurt a.M. (FRA) o Flughafen München (MUC) o Flughafen Amsterdam Schiphol (AMS) o Flughafen Luxemburg (LUX) - sie/ er über ein gesichertes Kunstlager in den Berliner Stadtgrenzen oder Berliner Umland mit einer Ausstattung gemäß DIN VDE-Vorschriften 0833 für Einbruch- und Brandmeldeanlagen und VdS Richtlinien verfügt oder sich bereit erklärt, dieses im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung einzurichten, welches o der Sicherungsklasse SG3 gem. Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer entspricht, o mindestens 200 qm groß ist, o über 24-Stunden-Überwachung mit Direktschaltung zu Polizei und Feuerwehr verfügt, o eine geeignete Feuerlöschvorrichtung vorhanden ist; o sauber und klimatisiert (50 +/-5 % Luftfeuchte, 18-24° C) ist, o einen separaten, sauberen, trockenen und geschlossenen Lagerraum für Leerkisten hat; - sie/ er über einen Fuhrpark für Kunsttransporte mit mindestens folgenden Fahrzeugen verfügt und die für den Standort Berlin/ Berliner Umland geforderten Fahrzeuge vorhanden sind oder sich bereit erklärt, diese im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zu stationieren: o Lkw bis 7,5 t mit folgender Ausstattung, wovon mindestens zwei Fahrzeuge am Standort Berlin/ Berliner Umland ständig vorhanden sind: • Luftfederung, Zurrschienen, Bodenanker, Stangenhaltesystem • zollverschlusstauglicher Kasten- oder Kofferaufbau • geeignete Klimaanlage zur Klimatisierung und entsprechende Isolierung des Laderaums • sichere Verschließbarkeit und vorzugsweise Alarmanlage für Aufbau und Führerhaus • ABS/ASR, Wegfahrsperre • GPS-Satellitenortung • Ausstattung mit Telefon oder Funk • Dritter Sitz für einen Kurier • mechanische Ladebühne zum Be- und Entladen • Vorrichtung für sicheren Transport auch bei Zentralverladung im Transportaufbau • Feuerlöschausrüstung- Kriterium
o drei Pkw und/ oder Kleinbusse/ -transporter (entsprechend der Standards) zur Kleingut- und/ oder Kurierbeförderung am Standort Berlin/ Berliner Umland; - er/ sie über mindestens einen Jumboanhänger (dreiachsig, klimatisiert und luftgefedert) verfügt oder einen solchen bei Bedarf unverzüglich besc … ganz lesenkürzer
o drei Pkw und/ oder Kleinbusse/ -transporter (entsprechend der Standards) zur Kleingut- und/ oder Kurierbeförderung am Standort Berlin/ Berliner Umland; - er/ sie über mindestens einen Jumboanhänger (dreiachsig, klimatisiert und luftgefedert) verfügt oder einen solchen bei Bedarf unverzüglich beschaffen kann; - er/ sie über mindestens einen Tiefbett-Tandemanhänger verfügt oder einen solchen bei Bedarf unverzüglich beschaffen kann; - mindestens ein/ e Kunstinspektorin/ Kunstinspektor fest angestellt ist, die/ der eine Ausbildung als Fachlageristin/ Fachlagerist oder als Fachkraft für Logistik oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen hat und in den letzten drei Jahren mindestens neun vergleichbare Transportaufgaben mit Weisungsbefugnis gegenüber Kunstpackern und Fahrern und die Koordinierung der Auftragsdurchführung ausgeführt hat und Deutsch in Wort und Schrift beherrscht; - mindestens 10 Kunstpackerinnen/ Kunstpacker fest angestellt sind, die eine Ausbildung als Fachlageristin/ Fachlagerist oder als Fachkraft für Logistik oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben und in den letzten drei Jahren mindestens neun vergleichbare Transportaufgaben (Aus- und Einpacken von Kunstgegenständen u.a. in Klimakisten, vertragen und verladen) im geforderten Umfang ausgeführt haben, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und von denen mindestens vier innerhalb von 24 Stunden und weitere zwei Kunstpackerinnen/ Kunstpacker innerhalb von zwei Stunden ab Abforderung gestellt werden können; - mindestens sechs Kraftfahrerinnen/ Kraftfahrer mit Ausbildung als Berufskraftfahrerin/ Berufskraftfahrer oder vergleichbare Ausbildung und mit mindestens 24-monatiger Berufserfahrung im Kunsttransport fest angestellt sind, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und von denen mindestens zwei Kraftfahrerinnen/ Kraftfahrer innerhalb von vier Stunden für Fahrten am Standort Berlin/ Berliner Umland gestellt werden können; - Kapazität und Know-how um Schwerlasttransporte abzuwickeln; - im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter für die Zeit der Rahmenvereinbarung als ständige/ r Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner namentlich benannt wird, die/ der Deutsch und Fachenglisch in Wort und Schrift beherrscht; - das Unternehmen über eine eigene Schreinerei verfügt, die auf den Bau von Kunsttransportkisten und Klimakisten spezialisiert ist und bei der Holzbeschaffung einschlägigen Rechtsvorschriften insb. der IPPC-Standard ISPM Nr. 15 eingehalten werden; - folgende Verpackungen eingesetzt werden: o Verwendung konservatorisch unbedenklicher bzw. unbehandelter Materialien, keine lösemittelemittierenden Materialen und kein Schaumgummi innerhalb geschlossener Systeme (Kiste); o hohe Widerstandsfähigkeit der Kisten gegen mechanische Außeneinwirkungen; o Kartonagesystem aus stabilen Materialien: o Holzkisten, einfach, aus mindestens 13 mm starker, unbehandelter Tischplatte, Rahmen aus mindestens 16 mm Tischlerplatte, Sicherung von Boden, Deckel und Seitenteilen aus mind. 20 mm starken Holzleisten, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar; o Holzkisten mit Innenausstattung 20 mm Isolationsschaumstoff, Bilderecken aus Ethafoam und Gummidichtung zwischen Korpus und Deckel, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar; o Klimakisten zur Konservierung des konditionierten Klimas mit einer Halbwertzeit bis zu sechs Stunden, stabverleimte Tischlerplatte, mind. 30 mm starker Massivholzrahmen, aluminiumkaschierte Wärmeisolationsschicht von mind. 30 mm Polyurethan-Hartschaum, Faserdämmplatte, mit geeignetem Isolationsmaterial (z.B. Samt oder Filz) überzogen, Dichtungsprofile zum luft- und wasserdichten Verschließen, feuchtigkeitsundurchlässiger Farbanstrich, Falzbereich von Kiste und Deckel mit Gummidichtung oder vergleichbarer Dichtung; geeignete Tragegriffe; Distanzleisen oder Distanzblöcke unter dem Kistenboden, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar; o Klimakurierkoffer, abschließ- und tragbar, kurzzeitig spritzw …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 04.01.2025
- Vertragsende
- 03.01.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Rahmenvereinbarung läuft vom 04.01.2025 bis 03.01.2026. Die Vereinbarung verlängert sich dreimal jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht vom Auftraggeber 3 Monate vor Ende der jeweiligen Vereinbarungslaufzeit gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 03.01.2029 ohne dass es einer Kündigung seitens der Rahmenvereinbarungspartner bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.000.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 42 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.11.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Fachbereich Geschäftsbesorgung und Beschaffung des DHM) gerügt werden. Vers … ganz lesenkürzer
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Fachbereich Geschäftsbesorgung und Beschaffung des DHM) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
1. Die Erstellung des Angebotes ist für die ausschreibende Stelle kostenfrei. 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieterin / des Bieters sind ausgeschlossen. Die Angebotsabgabe für einzelne Teilleistungen ist nicht zulässig. 3. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb de … ganz lesenkürzer
1. Die Erstellung des Angebotes ist für die ausschreibende Stelle kostenfrei. 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieterin / des Bieters sind ausgeschlossen. Die Angebotsabgabe für einzelne Teilleistungen ist nicht zulässig. 3. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle sind unzulässig. Anfragen an die ausschreibende Stelle sind ausschließlich schriftlich und in deutscher Sprache über die Kommunikationsfunktion der e-Vergabe Plattform zu stellen. Das Angebot muss alle geforderten Angaben, Preise und Erklärungen enthalten. Ferner ist eine Unternehmensdarstellung unter Angabe des Umsatzes für Kunsttransporte, der Beschäftigtenzahlen und Qualifikationen, der Struktur Ihres Unternehmens, Anzahl und Orte Ihrer Niederlassungen und Kunstlager, sowie Ihres technisches Know-how für Verpackung und zum Transport der Kunst mit dem Angebot abzugeben. Bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist können von der Vergabestelle Konkretisierungen/ Änderungen der Vergabeunterlagen im Internet unter www.evergabe-online.de veröffentlicht werden (vgl. Umkehrschluss aus § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Diese Konkretisierungen/ Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Fristende für Bieterfragen ist der 08.11.2024! 4. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig, Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein, anderenfalls werden diese gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. 5. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (vgl. Anlage Vertrag) mit maximal drei Bietern, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben (Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen gemäß § 21 Abs. 4 VgV.) Bei Bedarf an Kunsttransporten (Einzelaufträge) werden die Rahmenvereinbarungspartner aufgefordert, Angebote auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erstellen, wobei das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält (vgl. Leistungsbeschreibung und Anlage Vertrag dazu). 6. Die Verlängerung richtet sich nach den Festlegungen im Vertrag (ein Jahr mit der Option auf dreimalige Verlängerung). 7. Nachträgliche Änderungen bzw. Berichtigungen an Ihrem bereits eingereichten Angebot sind bis zum Ende der genannten Angebotsfrist in schriftlicher Form möglich. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot online zurückgezogen werden. 8. Bei der Auswahl der Angebote, die für den Abschluss der Rahmenvereinbarung in Betracht kommen, werden nur Bieter berücksichtigt, die die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Die Prüfung erfolgt nach der Anlage Eigenerklärung und der Anlage Referenzen und Unternehmensdarstellung. Das wirtschaftlichste Angebot wird über die Kriterien Preis 80 % und Qualität (Nachhaltigkeitskriterien) 20 % ermittelt. Díe Bewertung erfolgt nach der Bestangebots‐Quotienten‐Methode. 9. Da der zu erbringende Leistungsumfang der Kunsttransporte durch die Art der Ausstellungen, durch die Anzahl der Ausstellungsobjekte und durch die Vorgaben der Ausstellungskuratoren und der Leihgeber bestimmt wird, wurde die Anzahl in den Leistungspositionen nach den Erfahrungen des Auftraggebers fiktiv angesetzt. Aus diesen fiktiven Angaben kann der Rahmenvereinbarungspartner kein Recht zum Erhalt der jeweiligen Leistung in der angegebenen Anzahl (weder in der Anzahl der Stunden noch im finanziellen Gesamtvolumen) für sich in Anspruch nehmen. Die fiktiven Vorgaben dienen der Sicherung der einheitlichen Kalkulation und damit der Vergleichbarkeit der Angebote (siehe Punkt 8). 10. Bitte beachten Sie, dass mit Angebotsabgabe das ) Formular 633 (Angebotsschreiben) - Teil des Formularsatzes "Verg.-Nr. B202411010_630_EU_ohne_Lose" - vorzuliegen hat. Die Kennzeichnung bzw. Signatur dieses Formblattes, hat gemäß der dort auf Seite 2 genannten Vorgaben zu erfolgen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Unter den Linden 2, 10117 Berlin
- Website
- dhm.de
- Kontakt
- vergabe@
dhm.de
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ee9a7401-73f0-407d-a600-a3c61c0fb212.