Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst
Stadt Bückeburg · Bückeburg, Niedersachsen
Aktenzeichen 2.9.2024-KWPveröffentlicht 24.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 3 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 15 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bückeburg31675, Landkreis Schaumburg, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Honorar35 %
- Konzept, Umsetzbarkeit, Datenkompetenz50 %
- Projekt- und Ressourcenplan15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst des Landkreises Schaumburg vergeben gemeinsam eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an einen externen Dienstleister. Die einzelnen Auftraggeber sind aus der Rahmenvereinbarung jeweils abrufberechtigt und beauftragen den erfolgreichen Bieter nach eigener Zeitplanung separat mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung per Einzelauftrag. Die Kommunale Wärmeplanung soll nach den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (§§13 ff. WPG) erstellt werden, um einen hohen Standard des Wärmeplans und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure vor Ort (vgl. §§ 7, 13 WPG) zu gewährleisten. Die Gemeinden sind von der Struktur vergleichbar, jedoch unterscheiden sich aufgrund der Größe und damit der jeweiligen Verpflichtung die Zeitpläne der Kommunen. Für die Städte Bückeburg und Stadthagen muss die Kommunale Wärmeplanung bis zum 31.12.2026 vorliegen. Die Samtgemeinde Eilsen, die Samtgemeinde Nienstädt und die Stadt Obernkirchen haben für die Kommunale Wärmeplanung eine Impulsförderung nach der Kommunalrichtlinie 4.1.11 beantragt. Die Förderbescheide liegen für die Samtgemeinde Nienstädt (Bewilligungszeitraum 01.06.2024 - 31.05.2025) und die Stadt Obernkirchen (Bewilligungszeitraum 01.05.2024 - 30.04.2025) vor. Die Einhaltung des Terminrahmens für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat für die Auftraggeber allerhöchste Priorität. In diesem Zeitraum ist vom Auftragnehmer eine abschließende und abnahmefähige Dokumentation vorzulegen. Hinweis: Die Samtgemeinde Niedernwöhren und die Samtgemeinde Lindhorst sind aufgrund der Einwohnerzahl nach dem NKlimaG derzeit nicht zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Die Vergabe des Einzelauftrags an den externen Dienstleisters aus der Rahmenvereinbarung durch die beiden Samtgemeinden ist daher optional. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Samtgemeinden (Bezugsrecht der Samtgemeinden ohne Abnahmeverpflichtung, Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers für den Fall des Leistungsabrufs). Schätzmenge bzw. Schätzwert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 5) aus der Rahmenvereinbarung durch die Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt und Eilsen, - Schätzwert ohne USt.: 320.000,00 EUR. Verbindliche Höchstmenge/- wert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 7) aus der Rahmenvereinbarung durch alle beteiligten Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Lindhorst und Niedernwöhren - Höchstwert ohne USt.: 450.000,00 EUR.
Beschreibung des Loses
Sieben Kommunen (Bückeburg, Stadthagen, Obernkirchen, Samtgemeinde Nienstädt, Samtgemeinde Eilsen, Samtgemeinde Niedernwöhren, Samtgemeinde Lindhorst) in Schaumburg-Lippe haben sich entschieden die Vergabe und Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) im Rahmen eines gemeinsamen Rahmenvertrags zu vergeben, um Synergieeffekte zu nutzen. Durch die Kooperation können sie Ressourcen effizienter einsetzen und voneinander lernen, um ihre Klimaziele zu erreichen. Geographisch liegen diese Kommunen westlich von Hannover. Die Region in Niedersachsen ist durch ihre vielfältige Landschaft und den hohen Tourismus geprägt. Einige der beteiligten Kommunen sind gemäß dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) zur Erstellung und Fortschreibung eines Kommunalen Wärmeplans verpflichtet, während andere sich freiwillig dazu entschieden haben, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Dies führt dazu, dass jede Kommune unterschiedliche Zeiträume verfolgt. Die Kommunen schreiben wie folgt dargelegt die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans als Basis für die Initiierung einer langfristig treibhausgasneutralen Wärmeversorgung der kommunalen Gebiete bis zum Jahr 2040 aus. Die Wärmepläne sollen den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Perspektiven und Potentiale der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und Wärmespeichern aufzeigen. Über einen Zwischenstand für das Jahr 2030 ist daraus das ambitionierte Zielszenario 2040 (gemäß NKlimaG) zu entwickeln. Eine weniger detailreiche Übersicht durch Erstellung des Zielszenario 2045 (weniger ambitioniert) soll die Kommunale Wärmeplanung der Kommunen des Landkreises Schaumburg ergänzen. Förderbescheide und Nebenbestimmungen sind bei der Ausführung zu beachten. Die Erstellung der Wärmeplanung ist nach jeweils geltender Fassung der landesrechtlichen Anforderung insb. §§ 20, 21 NKlimaG sowie der darüberhinausgehenden bundesrechtlichen Anforderungen insb. des jeweils geltenden Wärmeplanungsgesetzes durchzuführen. Das unten ausgeführte Leistungsverzeichnis bezieht sich auf das seit dem 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes. Sollte es während des Beauftragungszeitraums zu relevanten Änderungen in der Gesetzgebung kommen, so sind diese unter Abwägung des zeitlichen sowie finanziellen Aufwands in Absprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung in fünf Hauptphasen: 1. Bestandsanalyse Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude. 2. Potenzialanalyse Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien, einschließlich Geothermie, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Wasserstoff soll zusätzlich betrachtet werden. 3. Entwicklung eines treibhausgasneutralen Zielszenarios 2040 Entwicklung eines Szenarios für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Dazu wird die Ausnutzung der in Phase 2 (Potenzialanalyse) ermittelten Potenziale für Energieeinsparung und erneuerbare Energien in einer Energie- und Treibhausgasbilanz nach Sektoren und Energieträgern für die Jahre 2030 und 2040 dargestellt. Zudem erfolgt eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Insbesondere soll eine Einteilung in Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgung erfolgen. 4. Festlegung der kommunalen Wärmewendestrategie und des Maßnahmenkatalogs Darstellung von Handlungsstrategien zur Senkung und treibhausgasneutralen Deckung des Wärmebedarfs der Gebäude im gesamten Gebiet. Formulierung eines Transformationspfades zum Aufbau einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung und Beschreibung der dafür erforderlichen Maßnahmen. Die Maßnahmen sollen spezifisch auf unterschiedliche Eignungsgebiete und Quartiere eingehen. Insbesondere sollen der Pfad und der Endzustand der Infrastruktur für Wärme- und Gasnetze festgelegt werden. Es sollen mindestens fünf prioritäre Maßnahmen zur Umsetzung für die nächsten fünf Jahre benannt werden, die zu beschreiben und deren Umfang mit dem Auftraggeber abzustimmen sind. Mittel- und langfristige Maßnahmen sind durch ausführliche Skizzen darzustellen. Die Summe der beschriebenen Maßnahmen soll zu den erforderlichen Treibhausgasminderungen für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung führen. Darüber hinaus soll mit weniger Detaillierungsgrad dargestellt werden, was eine Abweichung des Zieljahrs auf 2045 für die Umsetzung bedeuten würde. Die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH als zentraler Akteur der Kommunalen Wärmeplanung und als Gestalter der regionalen Energiewende ist in die Kommunale Wärmeplanung eingebunden und unterstützt die Auftraggeber bei der Kooperation und der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung. Die sieben ausschreibenden Kommunen sind Gaskonzessionsgeber. Fünf Kommunen sind zudem Gesellschafter der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH. Daher übernimmt die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH eine begleitende Rolle im kooperativen kommunalen Wärmeplanungsprozess. Die Ergebnisse der KWP sind auch als digitaler Zwilling zu erstellen. Die Softwarelizenzen (mindestens 3 Jahre) und die aufbereiteten Open GIS Daten sind zu übergeben. Weiterhin müssen die Ergebnisse der BEW-Machbarkeitsstudie, welche von den Stadtwerken Schaumburg-Lippe bis 05.25 fertiggestellt wird, berücksichtigt werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Honorarsiehe Verfahrensbedingungen
- Qualität
- Konzept, Umsetzbarkeit, Datenkompetenzsiehe Verfahrensbedingungen
- Qualität
- Projekt- und Ressourcenplansiehe Verfahrensbedingungen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Vertragsverlängerungsoption um 1 weiteres Jahr.
- Optionen
- Option für die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge für die Kommunale Wärmeplanung durch die Samtgemeinde Lindhorst und die Samtgemeinde Niedernwöhren. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Samtgemeinden (Bezugsrecht der Samtgemeinden ohne Abnahmeverpflichtung, Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers für den Fall des Leistungsabrufs).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4D075E7T Der Bewertungsbogen kann über das Vergabeportal abgerufen werden. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| target GmbH, Hameln; ENEKA GmbH, Rostock | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Bückeburg
- Anschrift
- Marktplatz 2 - 4, 31675 Bückeburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Assmann Beraten + Planen GmbH7 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult6 Zuschläge
- GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Ingenieurbüro Tajik GmbH6 Zuschläge
- BSF Swissphoto GmbH5 Zuschläge
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4d3d2b77-1c7b-4be1-bd06-c3b36fb96bc6.