Rahmenvereinbarung Kernsortiment Büromaterial 2025 für diverse bayerische Behörden
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · München, Bayern
Aktenzeichen 2024NSH000008veröffentlicht 17.12.2024erstmals 17.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 28.02.2025 – 27.02.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr28.02.2025 – 27.02.2026, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (83 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 23 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 23 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 21 Monatenan Bayerisches Landesamt für Steuern
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 21 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 27.02.2026
- Bindefrist endetvor 20 Monaten38 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Bay. Landesamt für Steuern (BayLfSt, Auftraggeber (AG)) beschafft Büromaterial. Es ist eine einjährige Rahmenvereinbarung, beginnend ab 01.02.2025 (oder späterer Zuschlagserteilung), mit dreifacher Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr vorgesehen. Die abrufberechtigten Behörden und Dienststellen sowie weitere Details ergeben sich während der laufenden Ausschreibung aus den Vergabeunterlagen, insbesondere auch aus den gesonderten Anlagen.
Gegenstand nach CPV
- 30192000BürobedarfHauptgegenstand
- 22800000Register, Rechnungsbücher, Ordner, Formulare und anderes bedrucktes Büromaterial aus Papier oder Pappe
- 30100000Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
- 30192700Büromaterial
- 30192800Selbstklebende Etiketten
- 30192900Korrekturmittel
- 30197000Kleinere Bürobedarfsartikel
- 30199760Etiketten
- 30199780Schreibunterlagen
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 28.02.2025
- Vertragsende
- 27.02.2026
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Die beteiligten Dienststellen dürfen über das Kernsortiment hinaus aus dem Gesamt-Portfolio des Anbieters abrufen (neben dem Abruf bei anderen Dritten).
- Optionen
- Bei späterer Zuschlagserteilung verschieben sich Beginn und Ende der Auftragsdauer entsprechend. Es ist eine einjährige Rahmenvereinbarung mit dreifacher Verlängerungsoption um je 1 Jahr vorgesehen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Erforderlich
- Bindefrist
- 38 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenkürzer
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 1 … ganz lesenkürzer
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Sophienstraße 6, 80333 München
- Website
- auftraege.bayern.de
- Kontakt
- ausschreibung@
lfst.bayern.de - Auskünfte
- Bayerisches Landesamt für Steuernausschreibung@
lfst.bayern.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OVOL Papier Deutschland GmbH8 Zuschläge
- allpremio Handel GmbH8 Zuschläge
- Papierhaus Schöll5 Zuschläge
- Lyreco Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Carl Berberich GmbH3 Zuschläge
- KAUT-BULLINGER GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 21.01.2025 auf 04.02.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 21.01.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 04.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e34f8d62-c8b1-44fa-95e2-812715d30df3.