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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Ingenieurtechnische Fachbegleitung zur Braunkohlesanierung im Länderbereich Ostsachsen

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg, Brandenburg

Aktenzeichen Vergabe-Nr.: 2404300115veröffentlicht 10.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 929 Tagen abgelaufen

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,96 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,35 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.09.2024 – 31.08.2028, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (192 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Fallbeispiele/Bieterpräsentation 60% Bewertung der Fallbeispiele/ des Präsentationsgesprächs60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2028
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Rahmen des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung obliegen der LMBV als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen sowie als Projektträgerin der Sanierung u.a. die Planung und Durchführung von Maßnahmen bezüglich der Gefahrenversorgung, der Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommen Flächen und der Beseitigung von betrieblichen Einrichtungen. Die in den Revieren des Lausitzer Sanierungsbergbaus von der LMBV parallel zu realisierenden Aufgaben der Grundsanierung (mit dem Schwerpunkt der Umsetzung einer Vielzahl von Nebenbestimmungen insbesondere aus wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen als auch aus bergrechtlichen Betriebsplanverfahren) und der Gefahrenabwehr sowie Prävention vor den Folgen des allgemeinen Grundwasserwiederanstieges haben in den zurückliegenden Jahren einen hohen Grad an Komplexität erreicht und entfalten zahlreiche, über Medien wie Grundwasser und Fließgewässer vermittelt sogar revierübergreifende Wechselwirkungen. Um die der LMBV obliegenden Aufgaben der Projektsteuerung, Prioritätensetzung und Koordinierung parallel zueinander verlaufender Planungen, berg- und wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren und Baumaßnahmen wahrzunehmen, setzt die LMBV zu ihrer Unterstützung eine Ingenieurtechnische Fachbegleitung ein. Im Rahmen der Ingenieurtechnischen Fachbegleitung sind dabei nachfolgende Aufgabenfelder zu erfüllen: 1. Ingenieurtechnische Fachbegleitung der bergrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren und 2. Ingenieurtechnische Fachbegleitung im Zuge der fachlichen Bearbeitung der Folgen des Grundwasserwiederanstieges • Im Vergabeverfahren und im Vertrag kommt eine Kostenelementeklausel zur Anwendung.

Beschreibung des Loses

• Sichtung und Recherche von vorhandenen Unterlagen (Planungen, Gutachten u.ä.), • Erörterung und Abstimmungen mit den Fachabteilungen der LMBV sowie weiteren Beteiligten, ggf. Vorortbefahrungen, • Erarbeitung von Vorhabenanzeigen • Durchführung von naturschutzfachlichen Untersuchungen und Erstellung von Fachgutachten, • Erarbeitung von Aufgabenstellungen für die Erstellung von Planungsunterlagen (Verträglichkeitsuntersuchungen, UVU, Verwahrung untertägiger Hohlräume, u.ä.), inklusive kalkulatorischer Leistungen, • Begleitung und Plausibilitätsprüfung von Fachplanungen, • Aufarbeitung von Nebenbestimmungen, • Eigentümerermittlungen, • Erstellen von Kurzbeschreibungen zur Beantragung von Leistungen, • Vorbereitung und Teilnahme an Erörterungsterminen, • Fachtechnische Begleitung und Kontrolle, Erstellung von Sachstandsberichten, Positionspapieren und Entscheidungsvorlagen, • Erstellen von Präsentationsunterlagen (Power-Point), • Projektübergreifende Koordinierung sowie Termincontrolling bei komplexen und langwierigen Maßnahmen, • Berichterstellung, • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, • Unterstützung und Beratung der Planungsabteilung, • Mitwirkung/Erstellung/Bearbeitung bei der Zusammenstellung von Antragsunterlagen, • Erstellung von Kartenunterlagen entsprechend der Vorgaben des AG (mit Beurkundung der Markscheiderei der LMBV), • Begleitung von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren bzw. Planfeststellungsverfahren im Bereich Ostsachsen, • Auswertung und Bewertung von Genehmigungsbescheiden einschl. Nebenbestimmungen, • Bewertung von Planungsunterlagen sowie Teilnahme an Verteidigungen, • Bewertung von Angeboten sowie Bewertung von Nachträgen der Auftragnehmer, • Übergabe und Erörterung der textlichen Bearbeitungen, • Zusammenstellen von Unterlagen mit allen erforderlichen Anlagen, • Erstellung von beim Bergamt einreichungsfähigen Unterlagen, • Kurzfristige Korrekturen/Ergänzungen bei Nachforderungen durch die Genehmigungsbehörde, • Drohnenbefliegung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Fallbeispiele/Bieterpräsentation 60% Bewertung der Fallbeispiele/ des Präsentationsgesprächs60 %
Preis40 %
Qualität
Fallbeispiele/Bieterpräsentation 60% Bewertung der Fallbeispiele/ des PräsentationsgesprächsFallbeispiele/Bieterpräsentation 60% Kriterien der Punktevergabe für die Bewertung der Fallbeispiele: 0 Punkte Es wurde kein Konzept zur Herangehensweise an die fachliche Begleitung der LMBV mit dem Angebot eingereicht oder der Gesamteindruck der Präsentation ist ungenügend. Auf eine Nachforderung wird unter Bezug auf § 56 Abs. 3 VgV verzichtet. . 1 Punkt Die konzeptionelle Herangehensweise des Bieters, an die fachliche Begleitung der LMBV bei der Erarbeitung, der fachlichen Prüfung und Einreichung der Genehmigungsunterlagen sowie während des Genehmigungsverfahrens bis zur Erlangung der Genehmigung (Ablauf, Einbindung Dritter und Behörden, Rechtsgrundlagen und Darstellung erkannter Schwerpunkte), ist in mehreren Bereichen mangelbehaftet, die Ausführungen sind unvollständig und die Zielerreichung unsicher. Der Gesamteindruck der Konzeption (Gliederung / Strukturierung, Verständlichkeit, Herausarbeitung individueller Vorzüge) ist mangelbehaftet. . 3 Punkte Die konzeptionelle Herangehensweise des Bieters, an die fachliche Begleitung der LMBV bei der Erarbeitung, der fachlichen Prüfung und Einreichung der Genehmigungsunterlagen sowie während des Genehmigungsverfahrens bis zur Erlangung der Genehmigung (Ablauf, Einbindung Dritter und Behörden, Rechtsgrundlagen und Darstellung erkannter Schwerpunkte), ist gut. Die Ausführungen sind zutreffend und die Zielerreichung relativ sicher. Der Gesamteindruck der Konzeption (Gliederung / Strukturierung, Verständlichkeit, Herausarbeitung individueller Vorzüge) ist gut. . 5 Punkte: Die konzeptionelle Herangehensweise des Bieters, an die fachliche Begleitung der LMBV bei der Erarbeitung, der fachlichen Prüfung und Einreichung der Genehmigungsunterlagen sowie während des Genehmigungsverfahrens bis zur Erlangung der Genehmigung (Ablauf, Einbindung Dritter und Behörden, Rechtsgrundlagen und Darstellung erkannter Schwerpunkte), ist sehr gut; die Ausführungen sind nahezu vollständig und von sehr guter Qualität und die Zielerreichung sicher. Der Gesamteindruck der Konzeption (Gliederung / Strukturierung, Verständlichkeit, Herausarbeitung individueller Vorzüge) ist sehr gut. Bei der Nutzwertanalyse ist für die auftragsbezogenen Zuschlagskriterien eine gewichtete Punktzahl von mindestens 90 zu erreichen. Liegt die vom Bieter erreichte Punktzahl darunter, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die maximal erreichbare gewichtete Punktzahl liegt bei 300 Punkten. Bei gleicher Punkteanzahl entscheidet das Los.
Preis
Preis 40 % . Kriterien der Punktevergabe für das Honorarangebot Die Summe (Wertungssumme) aus Nettogrundhonorar (unter Berücksichtigung der angebotenen Vergütungssätze) und den optionalen Leistungen sowie den Nebenkosten aller Bieter wird miteinander verglichen. Die Punktbewertung setzt sich wie folgt zusammen: Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkte angesetzt. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält 5 Punkte. Das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte. Alle Angebote darüber erhalten ebenso 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. . Die Bewertungsmatrix ist in dem Dokument Zuschlagskriterien (Anlage Nutzwertanalyse Zuschlag) dargestellt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2024
Vertragsende
31.08.2028
Verlängerung
bis zu 4-mal
Optionen
Die Leistungen für dne Zeitraum vom 01.09.2028 bis 31.08.2029, 01.09.2029 bis 31.08.2030, 01.09.2030 bis 31.08.2031 und 01.09.2031 bis 31.08.2032 werden jeweils als Option vereinbart. Die Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt jährlich bis spätestens 31.07. des jeweiligen vorhergehenden Vertrags … ganz lesenDie Leistungen für dne Zeitraum vom 01.09.2028 bis 31.08.2029, 01.09.2029 bis 31.08.2030, 01.09.2030 bis 31.08.2031 und 01.09.2031 bis 31.08.2032 werden jeweils als Option vereinbart. Die Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt jährlich bis spätestens 31.07. des jeweiligen vorhergehenden Vertragsjahres. Optionale Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der finanziellen Genehmigung durch die zuständigen Gremien des AG. Die Beauftragung der Option erfolgt unter folgenden Bedingungen: - gesichertes Budget für die Durchführung der Leistungen - zufriedenstellender Abschluss der bis dahin ausgeführten Leistungen - die Vorlage entsprechender behördlicher Genehmigungen zur Durchführung der Baumaßnahme Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.350.227 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Strasse 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgru … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht. Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich teilweise in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen. Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis der eingereichten Konzeptideen, der Fallbeispiele sowie dem Angebotspreis. Insgesam … ganz lesenDie Maßnahme steht unter Bergaufsicht. Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich teilweise in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen. Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis der eingereichten Konzeptideen, der Fallbeispiele sowie dem Angebotspreis. Insgesamt vergibt der Auftraggeber 100 Prozent-Punkte. In die Gesamtbewertung geht das Kriterium "Fallbeispiele" zu 30 % und das Kriterium "Präsentation des Unternehmens" ebenfalls zu 30 % gemäß der in der Anlage zur Nutzwertanalyse Zuschlag "Fallbeispiele_Zuschlagskriterien" dargestellten Punktebewertung ein. Es erfolgt keine Vergütung der Präsentation seitens der LMBV. Das Kriterium "Angebotspreis" geht zu 40 % in die Gesamtbewertung ein, gemäß Anlage "Nutzwertanalyse Zuschlag". Der Zuschlag erhält derjenige Bieter, welcher mit der höchsten Punktzahl bewertet wird. . Bei der Nutzwertanalyse ist für die auftragsbezogenen Zuschlagskriterien eine gewichtete Punktzahl von mindestens 90 zu erreichen. Liegt die vom Bieter erreichte Punktzahl darunter, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es ist eine Gesamtpunktzahl von maximal 300 zu erreichen (Grad der Eignung 60 %). . weitere zusätzliche Angaben: Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 2.350.226,68 EUR Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken. Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragnehmer somit keinen Anspruch, demgemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf). Mit dem Abruf werden neben den geforderten Leistungen und der Örtlichkeit auch die zuständigen Ansprechpartner und die verbindlichen Vertragstermine benannt. . Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C): - Formblatt 633 - Angebotsschreiben - Honoroarermittlungsblätter für Zeithonorare (Zeitraum 2024-2028) - Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) - Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen - Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) . Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) . Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GMB GmbH, Senftenberg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 773b45f4-667c-45e8-9190-ac8c22efc84a.