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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Ingenieurtechnische Fachbegleitung Planfeststellungs-, Planänderungs- und Plangenehmigungsverfahren (PFV, PÄV, PGV)

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg, Brandenburg

Aktenzeichen Vergabe-Nr.: 2512000111veröffentlicht 14.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 519 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
868 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,04 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (192 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Konzept (Fallbeispiel) 40 % Bewertung des mit dem Angebot eingereichten Konzepts40 %
  • Preis40 %
  • Bewertung der Präsentation20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist die mit der Bergbausanierung im Zusammenhang stehende gutachterliche und ingenieurtechnische Fachbegleitung, sowie die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Planfeststellungs-, Planänderungs- und Plangenehmigungsverfahren (PFV, PÄV, PGV) in den Sanierungsbereichen Lausitz (Brandenburg und Ostsachsen) und Mitteldeutschland (Westsachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt).

Die nachstehende Auflistung stellt die zu erbringenden Leistungen der ingenieurtechnischen Fachbegleitung dar: • Recherchieren, Sichten, Aufbereiten und Zusammenfassen vorhandener Unterlagen (Schaffen einer einheitlichen Informations- und Planungsgrundlage) • Koordinieren der Planungsbeteiligten sowie Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von Terminplänen (z. B. über MS-Project) • Erarbeiten von Aufgabenstellungen für das Erstellen von Fachplanungen (z. B. technische Planung, naturschutzfachliche Planung), inklusive jahresscheibenbezogener kalkulatorischer Leistungen • Mitwirken beim Prüfen und Bewerten von Angeboten und Nachträgen von Ingenieurleistungen • Vorbereiten, Teilnehmen, Protokollieren und Nachbereiten von planungsbezogenen Terminen: intern, mit Behörden oder Dritten (z. B. Planungsberatungen, vor-Ort-Befahrungen, Verhandlungen, Abstimmungen, Verteidigungen, Erörterungen von Fachplanungen, Scoping, Erörterungstermin) • Erstellen von planungsbezogenen Präsentationsunterlagen (z. B. PowerPoint, Fotomontagen) • Begleiten, Prüfen und Bewerten (Plausibilitätsprüfung) von Fachplanungen (z. B. technische Planung, naturschutzfachliche Planung) • Zuarbeit für das Erstellen von Fachgutachten (z. B. Ermitteln voraussichtlicher Umweltauswirkungen, Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung zur UVP, AFB, Natura2000, FB WRRL) und Durchführen von naturschutzfachlichen Untersuchungen (z. B. Kartierungen) • Erstellen von Kartenunterlagen entsprechend der Vorgaben des AG (ggf. mit Beurkundung der Markscheiderei der LMBV) • Erstellen und Zusammenstellen von Tischvorlagen, Berichten und Übersichten (z. B. für Screening, Scoping, Antragskonferenz, Stellungnahmen TÖB, Forderungen aus Erörterungstermin) • Vorbereiten und Mitwirken bei Eigentümerermittlungen • Mitwirken und Bearbeiten beim Erstellen und Anpassen von Antragsunterlagen (z. B. Vorhabenanzeige, Antrag auf Planfeststellung/- änderung/-genehmigung) • Korrekturen und Ergänzungen bei Nachforderungen durch die Genehmigungsbehörde • Aufarbeiten und Zusammenstellen von Nebenbestimmungen aus Genehmigungsbescheiden • Auswerten und Bewerten von Genehmigungsbescheiden einschließlich Nebenbestimmungen

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Der Auftraggeber behält sich vor den Leistungsumfang der ingenieurtechnischen Fachbegleitung in Abstimmung mit dem Auftragnehmer entsprechend der Fortschreibung des Genehmigungsverfahrens anzupassen.

Im Vergabeverfahren und im Vertrag kommt eine Kostenelementeklausel zur Anwendung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Konzept (Fallbeispiel) 40 % Bewertung des mit dem Angebot eingereichten Konzepts40 %
Preis40 %
Bewertung der Präsentation20 %
Qualität
Konzept (Fallbeispiel) 40 % Bewertung des mit dem Angebot eingereichten KonzeptsKonzept (Fallbeispiel) 40 % Die Punkte stehen für nachstehenden Grad der Erfüllung: 5 Punkte Das vom Bieter eingereichte Konzept ist sehr gut verständlich und in sich sehr logisch. Die beschriebene Herangehensweise zum Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten des Scoping-Termins lässt eine höchst zuverlässige und umfängliche Bearbeitung erwarten. Seitens des Bieters wurden optimal passende Abläufe erläutert und wichtige ergänzende Hinweise gegeben. Es erfolgt die bestmögliche Unterstützung des Auftraggebers bei der gestellten Aufgabe. Es ist eine sehr gute fachliche Unterstützung, auch aufgrund zu erwartender sehr eigenständiger und umsichtiger Arbeitsweise, bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Scoping-Termins zu erwarten. . 3 Punkte Das vorgelegte Konzept des Bieters ist im Wesentlichen gut verständlich und in sich logisch. Die beschriebene Herangehensweise zum Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten des Scoping-Termins in Art und Umfang lässt eine umfängliche Bearbeitung erwarten. Seitens des Bieters wurden passende Abläufe erläutert. Es erfolgt eine gute Unterstützung des Auftraggebers bei der gestellten Aufgabe. Es ist eine gute fachliche Unterstützung, auch aufgrund der zu erwartenden Arbeitsweise, bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Scoping-Termins zu erwarten. . 1 Punkt Das Konzept ist im Wesentlichen schwer verständlich und in sich nicht vollständig logisch. Die beschriebene Herangehensweise zum Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten des Scoping-Termins in Art und Umfang lässt eine eingeschränkte Bearbeitung erwarten. Seitens des Bieters wurden nur unzureichende Abläufe erläutert. Es erfolgt nur eine eingeschränkte Unterstützung des Auftragsgebers bei der gestellten Aufgabe. Es ist eine eingeschränkte fachliche Unterstützung, auch aufgrund der zu erwartenden Arbeitsweise, bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Scoping-Termins zu erwarten. . 0 Punkte Die Ausführungen des Bieters entsprechen nicht den fachlich qualitativen Anforderungen des Auftraggebers.
Qualität
PreisPreis 40 % . Kriterien der Punktevergabe für das Honorarangebot Die Summe (Wertungssumme) aus der Gesamtvergütung je Jahresscheibe (unter Berücksichtigung der angebotenen Stundenverrechnungssätze) und den optionalen Leistungen sowie den Nebenkosten aller Bieter wird miteinander verglichen. Die Punktbewertung setzt sich wie folgt zusammen: Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkte angesetzt. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält 5 Punkte. Das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte. Alle Angebote darüber erhalten ebenso 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. . Die Bewertungsmatrix ist in dem Dokument Nutzwertanalyse Zuschlag (Anlage 4) dargestellt.
Qualität
Bewertung der PräsentationPräsentation 20 % Die Punkte stehen für nachstehenden Grad der Erfüllung: 5 Punkte Die Ausführungen des Bieters im Rahmen der Präsentation sind nahezu vollständig, zutreffend und von sehr guter Qualität und die Zielerreichung ist sehr sicher. Es ist eine sehr gute fachliche Unterstützung durch den Auftragnehmer zu erwarten. . 3 Punkte Die Ausführungen des Bieters im Rahmen der Präsentation sind zutreffend und von guter Qualität und die Zielerreichung ist relativ sicher. Es ist eine gute fachliche Unterstützung durch den Auftragnehmer zu erwarten. . 1 Punkt Die Ausführungen des Bieters im Rahmen der Präsentation sind unvollständig, nicht immer zutreffend und die Zielerreichung ist sehr unsicher. Es ist eine eingeschränkte fachliche Unterstützung durch den Auftragnehmer zu erwarten. . 0 Punkte Die Ausführungen des Bieters entsprechen nicht den fachlich qualitativen Anforderungen des Auftraggebers.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2028 bis 31.12.2028, 01.01.2029 bis 31.12.2029, 01.01.2030 bis 31.12.2030, 01.01.2031 bis 31.12.2031 und 01.01.2032 bis 31.12.2032 werden jeweils als Option vereinbart. Die Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt jährlich bis spätestens 30.09. des jeweili … ganz lesenDie Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2028 bis 31.12.2028, 01.01.2029 bis 31.12.2029, 01.01.2030 bis 31.12.2030, 01.01.2031 bis 31.12.2031 und 01.01.2032 bis 31.12.2032 werden jeweils als Option vereinbart. Die Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt jährlich bis spätestens 30.09. des jeweiligen vorhergehenden Vertragsjahres. Die Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt unter den nachfolgenden Bedingungen: - Unterzeichnung des VII. ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2028-2032 - die Leistungen entsprechen dem vom Auftraggeber finanzierbaren Kostenrahmen Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.041.302 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufg … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis des eingereichten Konzeptes (Fallbeispiel), der Präsentation sowie dem Angebotspreis. Insgesamt vergibt der Auftraggeber 100 Prozent-Punkte. In die Gesamtbewertung geht das Kriterium "Konzept (Fallbeispiel)" zu 40 % und das Kriterium "Präsentation des einge … ganz lesenDie Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis des eingereichten Konzeptes (Fallbeispiel), der Präsentation sowie dem Angebotspreis. Insgesamt vergibt der Auftraggeber 100 Prozent-Punkte. In die Gesamtbewertung geht das Kriterium "Konzept (Fallbeispiel)" zu 40 % und das Kriterium "Präsentation des eingereichten Konzeptes" zu 20 % gemäß der in der Anlage zur Nutzwertanalyse Zuschlag dargestellten Punktebewertung ein. Es erfolgt keine Vergütung der Präsentation seitens der LMBV. Das Kriterium "Angebotspreis" geht zu 40 % in die Gesamtbewertung ein, gemäß Anlage "Nutzwertanalyse Zuschlag". Der Zuschlag erhält derjenige Bieter, welcher mit der höchsten Punktzahl bewertet wird. . weitere zusätzliche Angaben: Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 1.041.301,80 EUR Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken. Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragnehmer somit keinen Anspruch, demgemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf). Mit dem Abruf werden neben den geforderten Leistungen und der Örtlichkeit auch die zuständigen Ansprechpartner und die verbindlichen Vertragstermine benannt. . Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C): - Formblatt 633 - Angebotsschreiben - Honoroarermittlungsblätter für Zeithonorare (Zeitraum 2026-2032) - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen - Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) . Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) . Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt. . Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D): - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - sonstige Preisermittlungsgrundlagen (falls erforderlich)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
iKD Ingenieur-Consult GmbH, Dresden5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7040a288-bd0f-46e3-8f1c-cc14f1380a9e.