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vergebenEU-weitBauRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung Implementierung bauliches Corporate Design der Goethe-Institute weltweit

Goethe-Institut e.V. - Zentrale · München, Bayern

Aktenzeichen 72/202505veröffentlicht 22.05.2025erstmals 22.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 491 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Bau in Bayern (725 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80333, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Workflow-Konzept20 %
  • Arbeitsproben/Muster40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 18 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Goethe-Institut e.V. - Zentrale
    vor 17 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 16 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  6. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Implementierung bauliches Corporate Design der Goethe-Institute weltweit Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen

Beschreibung des Loses

Das Goethe-Institut ist in 98 Ländern mit 151 Standorten vertreten. Das Goethe-Institut setzt seit 2011 sein bauliches Corporate Design auf Basis eines bereits erarbeiteten Handbuchs (Anlage 3, die dort abgebildeten Möbelelemente sind nicht Be-standteil dieser Leistungsbeschreibung, bzw. Teil des Angebots) um. Es sollen Kennzeichnungs-, Beschilderungs- und Informationsmaßnahmen, für den Außen- und Innenbereich, für die weltweiten Standorte des Goethe-Instituts (im Folgenden: Standorte) umgesetzt werden (gemäß Position 1 bis 19 des Leistungsverzeichnisses inklusive aller Unterpositionen). Die angeforderten Produkte sind speziell für das Goethe Institut (GI) entworfene Sonderelemen-te, die dem weltweiten Einsatz genügen müssen. Ziel ist es eine weltweit einheitliche Beschilderung in gleicher und hoher Qualität zu realisieren. Die Leistungen werden im Rahmen einer Rahmenvereinbarung abgewickelt. Die Anforderungen an die Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage A (Leistungsbeschreibung) nebst Anlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotspreis40 %
Workflow-Konzept20 %
Arbeitsproben/Muster40 %
Preis
AngebotspreisDer Gesamtangebotspreis wird mit maximal 400 Leistungspunkten bewertet. Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus der Summe im Preisblatt (Anlage C - Preisblatt - Summenblatt). Gewertet wird die Netto-Angebotswertungssumme in Zelle F357. Die Wertung der Preisangebote erfolgt in der Weise, dass der niedrigste Gesamtangebotspreis gemäß Preisblatt die volle Punktzahl von 400 Leistungspunkten erhält; alle weiteren Angebote werden in der Weise bepunktet, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Dabei wird eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen.
Qualität
Workflow-KonzeptFür dieses Zuschlagskriterium werden maximal 200,00 Leistungspunkte vergeben und hierfür das Konzept wie folgt bewertet: Das Konzept wird anhand der als Anlage E 2 beigefügten Wertungsmatrix bewertet. Hierbei wird das Konzept mit Blick auf jedes der vier genannten Unterkriterien mit Wertungspunkten von 0 bis 5 bewertet. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach in wie weit das vom Bieter vorgelegte Konzept in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags) des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter dem im Rahmen des in der Wertungsmatrix angegebenen Punktekorridor entspricht. Von großer Bedeutung ist hierbei insbesondere die Praktikabilität des Konzepts mit Blick auf die jeweiligen Unterkriterien. Daraufhin erfolgt die Ermittlung der für den jeweiligen Bieter zutreffenden Leistungspunktzahl in zwei Schritten: Im ersten Schritt erhält jeder Bieter für jedes Kriterium - je nach Erfüllungsgrad - die Wertungspunkte. Im zweiten Schritt werden die erzielten Wertungspunkte pro Kriterium in Leistungspunkte umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt wie folgt: Die Anzahl der Leistungspunkte entspricht dem Verhältnis "erreichte Wertungspunkte / maximal erreichbare Wertungspunkte" x maximal erreichbare Leistungspunktzahl. Beispiel: Erreicht ein Bieter bei der Bewertung des Konzepts 13 Wertungspunkte (W), so resultieren daraus folgende Leistungspunkte (L): 13 (W) / 15 (W) x 300 (L) = 260 (L)
Qualität
Arbeitsproben/MusterDie Qualität der eingereichten Arbeitsproben wird mit maximal 400 Leistungspunkten bewertet. Die Wertung der Arbeitsproben erfolgt in der Weise, dass jede der fünf (5) Arbeitsproben/Muster des Bieters anhand der Wertungsmatrix, die als Anlage zur Vergabeunterlage Anlage E.2. diesen Unterlagen beigefügt ist, mit Wertungspunkten von 0 bis 5 (ganze Punktzahlen) bewertet wird. Bitte beachten Sie, dass für die einzelnen Arbeitsproben/Muster tw. unterschiedliche Unterkriterien bewertet werden. Die Wertungsmatrix in Anlage E.2 enthält die auf den Tabellenblättern die jeweiligen Unterkriterien je Arbeitsprobe/Muster sowie die jeweils erreichbare Wertungspunktzahl und die Gewichtung (manche Unterkriterien werden doppelt gewichtet). Die erreichte Wertungspunktstufe richtet sich danach, inwieweit die vom Bieter vorgelegte Probe in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung der Aufträge) der betreffenden Probe durch den Auftraggeber auch im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter dem in der Wertungsmatrix angegebenen Punktekorridor entspricht. Maximal erreichbare Wertungspunktzahl für die Arbeitsproben/Muster: AP 1: 30 WP AP 2-4: jeweils 20 WP Maximal erreichbare Wertungspunktzahl bei insgesamt 5 Arbeitsproben/Mustern: 30+20+20+20+20 = 110 LP. Sollte ein Wertungsgremium zum Einsatz kommen, einigt sich das Wertungsgremium für jedes Kriterium auf eine Punktzahl, es erfolgt keine Einzelbewertung durch die einzelnen Mitglieder des Gremiums. Daraufhin erfolgt die Ermittlung der für den jeweiligen Bieter zutreffenden Leistungspunktzahl in zwei Schritten: Im ersten Schritt erhält jeder Bieter für jedes Kriterium - je nach Erfüllungsgrad - die Wertungspunkte. Im zweiten Schritt werden die erzielten Wertungspunkte pro Kriterium in Leistungspunkte umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt wie folgt: Die Anzahl der Leistungspunkte entspricht dem Verhältnis "erreichte Wertungspunkte / maximal erreichbare Wertungspunkte" x maximal erreichbare Leistungspunktzahl. Beispiel: Erreicht ein Bieter bei der Bewertung der Arbeitsprobe 13 Wertungspunkte (W), so resultieren daraus folgende Leistungspunkte (L): 13 (W) / 15 (W) x 300 (L) = 260 (L)

Eignung8 von 8 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
1. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Drit … ganz lesen1. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt Anlage B4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss zudem folgende Erklärungen vorlegen (Anforderungen an Unternehmen): - Erklärungen gemäß Anlage B5 (Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen). - Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. - Erklärung gemäß Anlage B 6 (Eigenerklärung Russlandbezug).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
2. Liste der wesentlichen in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2022) erbrachten mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Auftragsumfang in EUR, sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers übe … ganz lesen2. Liste der wesentlichen in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2022) erbrachten mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Auftragsumfang in EUR, sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Leistungen der Herstellung und Montage von Leitsystemen. Mindestanforderung: Gefordert sind mindestens drei (3) Referenzen für Projekte für der Herstellung und Montage von Leitsystemen in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2022) mit einem Umfang von mindestens 60.000 EUR. (Anlage B.7)
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
3. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Anzugeben ist das für die Montage (Montageteams) verfügbare Personal. Mindestens nachzuweisen ist ein Montageteam (2 Personen) mit folgenden Qualifikationen: - Ersthelfer (beide Personen) - Befestigungstechniker (beide Personen) Die Qualifikationsnachweise für die beiden Personen sind beizufügen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
4. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
5. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Haftungssummen abdeckt: -für Sachschäden bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis, -für Vermögensschäden bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis, - für Personenschäden bis zu 2 500 000 EUR je Schadensereignis. Ein Nachweis der Versiche … ganz lesen5. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Haftungssummen abdeckt: -für Sachschäden bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis, -für Vermögensschäden bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis, - für Personenschäden bis zu 2 500 000 EUR je Schadensereignis. Ein Nachweis der Versicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
6. Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt Anlage B2.); 7. Eigenerklärung (s … ganz lesen6. Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt Anlage B2.); 7. Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.3.). 8. Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt Anlage B.5.);
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich bis zu einer Höchstvertragsdauer von maximal vier (4) Jahren jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Ende gekündigt wird. Unabhängig davon endet die Rahmenvereinbarung durch Ausschöpfung, wenn die Höchstabrufmenge/das Höchstabrufvolumen von 600.000 EUR (netto) erreicht ist.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
04.07.2025, 13:00 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. VORSICHT: Die Arbeitsproben/Muster sind gesondert in körperlicher Form einzureichen. Siehe zu Verpackung und Einreichung das Dokument Vergabeunterlage AAA_Aufforderung zur Angebotsabgabe VgV Rahmenvereinbarung Leitsystem, Ziffer III.1.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprec … ganz lesenLeistung: 1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Anlage B.6). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str 76, 53133 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den g … ganz lesenDas Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHX5SGZ 2. VORSICHT: Die Arbeitsproben/Muster sind gesondert in körperlicher Form einzureichen. Siehe zu Verpackung und Einreichung das Dokument Vergabeunterlage AAA_Aufforderung zur Angebotsabgabe VgV Rahmenvereinbarung Leitsystem, Ziffer III.1.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Oskar-von-Miller-Ring 18, 80333 München
Website
goethe.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

151vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (63 Lose mit Angabe)
329.693 €Zuschlagswert im Median
216.300 € – 700.575 €mittlere Hälfte, 37 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 30.06.2025 auf 04.07.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 30.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a2ad879e-2add-4354-a18a-4a16b4a42e0a.