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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung Hygienepapiere (nicht herstellerspezifisch), Teil I

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 11/26veröffentlicht 13.05.2026erstmals 13.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 138 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
16,5 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 16,5 Mio. €
Laufzeit
3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin12205, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 5 Monaten
  4. Bindefrist endet
    4 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygienepapieren (nicht herstellerspezifisch). Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung (=Schätzwert) beträgt 16.500.000 Euro netto.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist sowohl der Gesamtumsatz als auch der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Gesamtumsatz muss mindestens 10.000.000 EUR netto pro Jahr betragen, der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 5.000.000 Euro pro Jahr. Füllen Sie hierzu bitte die Eigenerklärung Umsatz aus.
Spezifischer Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist sowohl der Gesamtumsatz als auch der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Gesamtumsatz muss mindestens 10.000.000 EUR netto pro Jahr betragen, der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 5.000.000 Euro pro Jahr. Füllen Sie hierzu bitte die Eigenerklärung Umsatz aus.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Haftungsabsicherung nachzuweisen bzw. eine Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung vorzulegen (Dokument Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung). Die Deckungssumme je Schadensereignis muss mind. 2.000.000 Euro betragen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist ein aktuelles, gültiges Zertifikat beizufügen, dass der Bieter ein Managementsystem konform zu den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 betreibt. Bezüglich der Anforderungen wird auch die gleichwertige Art zugelassen. Die Gleichwertigkeit muss der Bieter durch geeignete Mittel (z. B. Prüfbericht einer anerkannten Stelle) mit seinem Angebot nachweisen.
Supply-Chain-Management
Geben Sie als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit das Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem an. Gehen Sie dabei insbesondere darauf ein, wie Sie die folgenden Punkte bzgl. der Lieferung anforderungskonform umsetzen können: -Auslieferung bundesweit an über hundert St … ganz lesenGeben Sie als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit das Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem an. Gehen Sie dabei insbesondere darauf ein, wie Sie die folgenden Punkte bzgl. der Lieferung anforderungskonform umsetzen können: -Auslieferung bundesweit an über hundert Standorte -Lieferung frei Verwendungsstelle -Berücksichtigung von Zutrittsregelungen zu sicherheitsrelevanten Objekten -Avisierung der Lieferung -Werktags telefonisch erreichbare(r) Ansprechpartner für Fragen und Reklamationen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmal um 1 Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach 4 Jahre.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
16.500.000 €

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ve … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578, Fax: +49 (0)228 / 94 99-163, zu richten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: - Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe - Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit dem Angebot sind außerdem folgende Dokumente einzureichen: - ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten V … ganz lesenMit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: - Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe - Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit dem Angebot sind außerdem folgende Dokumente einzureichen: - ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Es sind weiterhin folgende, auftragsbezogene Nachweise einzureichen: -zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen für jedes Produkt ein Datenblatt bzw. eine Auflistung der Produktangaben, insbesondere inklusive der erfüllten Nachhaltigkeitsanforderungen -Angaben zu abweichenden Mengen/Verpackungseinheiten (soweit zutreffend) Die abrufberechtigten Bedarfsträger sind in den Vergabeunterlagen benannt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 12.06.2026 auf 22.06.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 12.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bc1845f9-6812-4be3-82e2-698649177385.