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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen „Kläranlagen“

Zweckverband Ostholstein · Sierksdorf, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen EW 240704_10veröffentlicht 04.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 856 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Ostholstein.

Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
29 Monate01.08.2024 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen „Kläranlagen“ gemäß DGUV-V4 inkl. Prüfung der Betriebsmittel im explosionsgefährdeten Bereich

Beschreibung des Loses

Im Geschäftsbereich Entwässerung des Zweckverband Ostholsteins sollen wiederkehrende Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen auf Kläranlagen durchgeführt werden. Diese Prüfungen sollen den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustands der elektrischen Anlage nachweisen. Diese Anlagen sollen vollumfänglich geprüft werden, gegebenenfalls muss die Prüfung auf neue, fehlende Teile erweitert werden. Grundlage für die wiederkehrende Prüfung ist neben der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), mit den sie konkretisierenden „Technischen Regeln zur Betriebssicherheit“ (TRBS), und vor allem die Norm DIN VDE 0105-100 „Betrieb elektrischer Anlagen“. Da die Anlagen auch über einen explosionsgefährdeten Bereich verfügen, ist dieser auch in die Prüfung mit einzubeziehen und insbesondere ist die TRBS 1201 Teil 1 – Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – zu beachten. Nach der Prüfung ist eine Thermographische Nachweisführung mittels Infrarotkamera durchzuführen, um den Nachweis der Einhaltung der Temperaturgrenzwerte belegen zu können. Die entsprechenden Aufnahmen sind dem AG in digitaler Form und als PDF-Fotodokumentation zur Verfügung zu stellen. Nach abgeschlossener Prüfung muss ein Prüfprotokoll (Messwert), ein Beiblatt (Mängelliste) und ein Ex-Schutz Prüfprotokoll (Liste der Betriebsmittel inkl. Fotos im Ex-Bereich) pro Gebäude bzw. Unterverteilung erstellt werden, aus dem der Zustand der Anlage und gegebenenfalls vorhandene Mängel eindeutig hervorgehen. ***************************************************************************************** Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung (FB 124) über vorhandene Registereintragungen: Handelsregister/ Industrie- und Handelskammer/ zu keiner Eintragung in einem der genannten Register verpflichtet. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in das amtliche … ganz lesenEigenerklärung (FB 124) über vorhandene Registereintragungen: Handelsregister/ Industrie- und Handelskammer/ zu keiner Eintragung in einem der genannten Register verpflichtet. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis für die Präqualifikation (AVPQ) führen. Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden, soweit das Angebot in der engeren Wahl ist. Eigenerklärung für alle Ausschreibungen oberhalb der EU Schwellenwerte ab 9.4.2022 (5. EU Sanktionspaket): über die Einhaltung Anforderungen aus Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formblatt 098) Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Kriterium
Eigenerklärung (FB 124) über Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. • Angaben zu Inso … ganz lesenEigenerklärung (FB 124) über Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (FB 124) • Angaben zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (FB 124) • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (FB 124) • Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (FB 124) Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis für die Präqualifikation (AVPQ) führen. Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden, soweit das Angebot in der engeren Wahl ist.
Kriterium
• Eigenerklärung (FB 124) über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren. • Eigenerklärung (FB 124) über die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte für die Ausführung der Leistungen • 3 Referenznachweise mit mind. Angaben über: Ansprechperson/Telefonnummer; Ar … ganz lesen• Eigenerklärung (FB 124) über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren. • Eigenerklärung (FB 124) über die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte für die Ausführung der Leistungen • 3 Referenznachweise mit mind. Angaben über: Ansprechperson/Telefonnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; • Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis für die Präqualifikation (AVPQ) führen. Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden, soweit das Angebot in der engeren Wahl ist. Nachweise (mit dem Angebot einzureichen): • Zertifikat – Einstieg in Schächte mit Freimessung • Nachweis der Prüfberechtigung zu DGUV-V3 bzw. DGUV-V4 • „Befähigte Person“ nach TRBS 1203 für elektrische Gefährdungen • Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach TRBS 1201 • Sachkundennachweis für das Arbeiten in Ex-Bereichen • Benennung einer verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) als Ansprechpartner*in • Benennung einer arbeitsverantwortlichen vor Ort Person • aktuelles Zertifikat – Einführung eines Arbeitsschutz-Management-System Erfüllung der Anforderungen an einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz gemäß der zuständigen Berufsgenossenschaft (z.B. BG ETEM) • aktuelles Zertifiziert nach ISO 9001 (oder gleichwertige Nachweise)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
27 DAYS
Angebotsöffnung
04.07.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig - Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 171b80c2-1b18-4129-9b7e-3a9dea6f021f.