Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games
Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen P134veröffentlicht 14.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,08 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Monate
- 13.05.2025 – 31.07.2025
- Lose
- 6
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
- Sicherheitsdienst für VerwaltungsgebäudeLandeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle · DüsseldorfFrist 20.11.2026
- BLB /Z /NL Duisburg/Infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen/Sicherheit/Los 3.1_100-26-00165Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · DüsseldorfFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,08 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Monate13.05.2025 – 31.07.2025
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40470, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 19 Monaten
- Angebotsfrist 13:00 Uhrvor 19 Monatennur elektronisch über plattform.aumass.de
- Öffnung der Angebote 13:01 Uhrvor 19 Monaten
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 31.07.2025
- Bindefrist endetvor 16 Monaten74 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer (1) Rahmenvereinbarung in sechs (6) Losen mit einem Dienstleister, welcher innerhalb kürzester Zeit nach Zuschlagserteilung, die im Folgenden näher bezeichneten, Leistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH zur Verfügung stellen kann. Los 1: Nachtbewachung der Volunteer Quartiere Los 2: mobiler Streifendienst der Hotelunterkünfte Los 3: non Sport Veranstaltungen (Opening, Konzerte) Los 4: Veranstaltungsleitung Los 5: Zutrittskontrolle und Bewachung der Veranstaltungs- und Wettkampforte Los 6: Besetzung Security Operation Center (SOC)
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 1 Nachtbewachung der Volunteer Quartiere | 3 Monate | 50.400 € |
| 2 | Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 2 Mobiler Streifendienst der Hotelunterkünfte | 3 Monate | 34.160 € |
| 3 | Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 3 Bewachungsdienstleistungen Non Sport Veranstaltungen (Opening Ceremony, Konzerte) | 3 Monate | 650.000 € |
| 4 | Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 4 Veranstaltungsleitung | 3 Monate | 100.000 € |
| 5 | Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 5 Zutrittskontrolle und Bewachung der Veranstaltungs- u. Wettkampforte NRW und Berlin | 3 Monate | 1.200.000 € |
| 6 | Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 6 Besetzung Security Operation Center (SOC) | 3 Monate | 45.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 5, 6
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 GWB, §§ 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Angebotswertung erfolgt ausschließlich anhand des niedrigsten Angebotspreises.
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer … ganz lesenkürzer
Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.6). Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden- Kriterium
Die Bieter haben mit dem Angebot eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständig … ganz lesenkürzer
Die Bieter haben mit dem Angebot eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung) vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je ein Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Für ausländische Bieter, die nicht im Besitz einer Erlaubnis nach § 34a GewO sind, ist zusätzlich eine Erklärung dazu einzureichen, wie eine Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes i.S.v. § 34 a Abs. 1 S. 1 GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung sichergestellt wird.- Kriterium
Die Bieter haben einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen für Bewachungsaufträge aller Art bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall nachzuweisen: - 10.000.000 EUR pauschal für … ganz lesenkürzer
Die Bieter haben einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen für Bewachungsaufträge aller Art bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall nachzuweisen: - 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pauschal (dies umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen), zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden gelten folgende Versicherungssummen: - 1.000.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen, - 250.000 EUR für Vermögensschäden, inkl. für Verletzungen des Datenschutzrechts, - 250.000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, - 250.000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden. Der Bieter bestätigt, dass der Umfang seiner Versicherung die Voraussetzungen gemäß § 34a GewO, § 14 BewachV sowie der DIN 77200-1:2017-11 erfüllt. Mitversichert sein muss die gesetzliche Haftpflicht des Bieters bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeiter in ursächlichem Zusammenhang mit strafbaren Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen. Der Nachweis hat durch eine Eigenerklärung im Formblatt Anlage A.6 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung gemäß Anlage A.6 über das Bestehen einer entsprechenden Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Im Falle einer Eigenerklärung hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter spätestens vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherungsbestätigung auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.- Kriterium
Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens insgesamt und zusätzlich im Bereich der auftragsgegenständlichen Dienstleistungen (jeweils netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) vorzulegen. Es ist folg … ganz lesenkürzer
Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens insgesamt und zusätzlich im Bereich der auftragsgegenständlichen Dienstleistungen (jeweils netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) vorzulegen. Es ist folgender losspezifischer Jahresmindestumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Sicherheitsdienstleistungen durch den Bieter nachzuweisen: • Los 1: 100.000 EUR Der Nachweis vorgenannten Jahresumsatzes stellt eine Mindestanforderung dar. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen (losspezifisch) in den letzten fünf Jahren zu machen. Die Angaben sind anhand des als Anlage A.6 beigefügten Formblattes zu machen. G … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen (losspezifisch) in den letzten fünf Jahren zu machen. Die Angaben sind anhand des als Anlage A.6 beigefügten Formblattes zu machen. Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist). Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes Anlage A.5 zu machen: • Bezeichnung der Referenz • Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes • Land/Ort der Ausführung des Referenzprojekte • Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche • Angaben zum Referenzprojekt • Benennung des/der einschlägigen Leistungsbereichs/-bereiche und Erfahrungen zur Prüfung und Nachvollziehbarkeit der Vergleichbarkeit des Referenzinhaltes • Leistungszeitraum Ergänzend können zur Beschreibung des Referenzprojekts auch weitere Anlagen beigefügt werden. Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, um die Eignung des Bieters zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen. Es besteht ein sachliches, vergaberechtlich allgemein anerkanntes berechtigtes Interesse an der Benennung eines Referenz-Ansprechpartners . Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Bieter selbst dafür verantwortlich sind, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe der Kontaktdaten einzuhalten. Referenzen können für den Bieter, für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft oder für Drittunternehmen benannt werden.- Kriterium
Die Bieter haben mit Ihrem Angebot einen Nachweis über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5) vorzulegen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage eines entsprechenden Zert … ganz lesenkürzer
Die Bieter haben mit Ihrem Angebot einen Nachweis über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5) vorzulegen. Der Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates einer zugelassenen Konformitätsbewertungsstelle oder durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Ausländische Bieter haben einen Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, alternativ eine Eigenerklärung über die Umsetzung der Anforderungen entsprechend den Vorgaben der DIN 77 200-1:2017-11 sowie der DIN 77200-2:2020-07 (für letztere nur die Umsetzung nach der Ziffer 5) vorzulegen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft muss die Zertifizierung bzw. Erklärung für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. Die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates oder einer Eigenerklärung über die Erfüllung der genannten Anforderungen stellt eine Mindestanforderung dar.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.05.2025
- Vertragsende
- 31.07.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 101.000 €
Angebot und Einreichung7 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 74 Tage
- Angebotsöffnung
- 17.04.2025, 13:01 Uhr. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer muss im Besitz einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO oder einer gleichwertigen Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behör … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Auftragnehmer muss im Besitz einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO oder einer gleichwertigen Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung) sein.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz1 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskomb … ganz lesenkürzer
Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskombination erfasste Los ein Einzellosangebot abzugeben. Der Zuschlag wird auf die Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Dies ist der Fall,wenn der kumulierte Wertungspreis eines Bieters für die Lose 1 bis 6 nach Abzug desKombinationsrabatts niedriger ist als die Summe der jeweils niedrigsten Wertungspreise in den fünf Losen. Bei den Losen 1 bis 6 gehen die Preise nach Abzug des Kombinationsrabattes in die Angebotswertung ein und werden diese rabattierten Preise vertraglich vereinbart. Dies gilt allerdings nur in dem Fall, dass der Bieter in allen Losen auch den Zuschlag erhält. Anderenfalls werden die nicht rabattierten Preise vereinbart und gewertet. Sofern ein Bieter im Preisblatt einen Preisnachlass/Skonto anbietet, wird dieser Preisnachlass kumulativ zum vorliegenden Kombinationsrabatt vereinbart und gewertet. In diesem Fall kommt der Kombinationsrabatt von dem bereits reduzierten Preis zum Abzug.
Los 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 60Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 GWB, §§ 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Angebotswertung erfolgt ausschließlich anhand des niedrigsten Angebotspreises.
- Qualität
- Unterkriterien (Gewichtung in Klammern): Dauer der einschlägigen Berufserfahrung (40%) Umfang der einschlägigen Berufserfahrung (40%) Ausbildung und Qualifikation (20%)Gewichtung (Punkte, genau) 40Erfahrung und Qualifikation des Veranstaltungsleiters
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer … ganz lesenkürzer
Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A.6). Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden- Kriterium
Die Bieter haben einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall nachzuweisen: - 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pauscha … ganz lesenkürzer
Die Bieter haben einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall nachzuweisen: - 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pauschal (dies umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen), zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden gelten folgende Versicherungssummen: - 1.000.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen, - 250.000 EUR für Vermögensschäden, inkl. für Verletzungen des Datenschutzrechts, - 250.000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, - 250.000 EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden. Der Nachweis hat durch eine Eigenerklärung im Formblatt Anlage A.6 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung gemäß Anlage A.6 über das Bestehen einer entsprechenden Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Im Falle einer Eigenerklärung hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter spätestens vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherungsbestätigung auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.- Kriterium
Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens insgesamt und zusätzlich im Bereich der auftragsgegenständlichen Dienstleistungen (jeweils netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) vorzulegen. Es ist folg … ganz lesenkürzer
Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens insgesamt und zusätzlich im Bereich der auftragsgegenständlichen Dienstleistungen (jeweils netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) vorzulegen. Es ist folgender losspezifischer Jahresmindestumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der auftragsgegenständlichen Dienstleistungen durch den Bieter nachzuweisen: • Los 4: 200.000 EUR Der Nachweis des vorgenannten Jahresumsatzes stellt eine Mindestanforderung dar. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen (losspezifisch) in den letzten fünf Jahren zu machen. Die Angaben sind anhand des als Anlage A.6 beigefügten Formblattes zu machen. G … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen (losspezifisch) in den letzten fünf Jahren zu machen. Die Angaben sind anhand des als Anlage A.6 beigefügten Formblattes zu machen. Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist). Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes Anlage A.5 zu machen: • Bezeichnung der Referenz • Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes • Land/Ort der Ausführung des Referenzprojekte • Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche • Angaben zum Referenzprojekt • Benennung des/der einschlägigen Leistungsbereichs/-bereiche und Erfahrungen zur Prüfung und Nachvollziehbarkeit der Vergleichbarkeit des Referenzinhaltes • Leistungszeitraum Ergänzend können zur Beschreibung des Referenzprojekts auch weitere Anlagen beigefügt werden. Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, um die Eignung des Bieters zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen. Es besteht ein sachliches, vergaberechtlich allgemein anerkanntes berechtigtes Interesse an der Benennung eines Referenz-Ansprechpartners . Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Bieter selbst dafür verantwortlich sind, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe der Kontaktdaten einzuhalten. Referenzen können für den Bieter, für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft oder für Drittunternehmen benannt werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.05.2025
- Vertragsende
- 31.07.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 150.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Bindefrist
- 74 Tage
- Angebotsöffnung
- 17.04.2025, 13:01 Uhr. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 5667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
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Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskomb … ganz lesenkürzer
Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskombination erfasste Los ein Einzellosangebot abzugeben. Der Zuschlag wird auf die Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Dies ist der Fall,wenn der kumulierte Wertungspreis eines Bieters für die Lose 1 bis 6 nach Abzug desKombinationsrabatts niedriger ist als die Summe der jeweils niedrigsten Wertungspreise in den fünf Losen. Bei den Losen 1 bis 6 gehen die Preise nach Abzug des Kombinationsrabattes in die Angebotswertung ein und werden diese rabattierten Preise vertraglich vereinbart. Dies gilt allerdings nur in dem Fall, dass der Bieter in allen Losen auch den Zuschlag erhält. Anderenfalls werden die nicht rabattierten Preise vereinbart und gewertet. Sofern ein Bieter im Preisblatt einen Preisnachlass/Skonto anbietet, wird dieser Preisnachlass kumulativ zum vorliegenden Kombinationsrabatt vereinbart und gewertet. In diesem Fall kommt der Kombinationsrabatt von dem bereits reduzierten Preis zum Abzug.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- Reiseagentur - Travel Agency18.12.2025
- Vergabe zweier Verträge über Daten Intercom Video Audio (DIVA) Signal Verteilung für Rhine-Ruhr 2025 (kurz: DIVA)04.11.2025
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- Rahmenvereinbarungen zur kontinuierlichen Produktion von Druckerzeugnissen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games03.11.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Sitec Dienstleistungs GmbH13 Zuschläge
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.04.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c0a3fca-dea9-4d9b-9c4d-78a287e4a180.