Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games
Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen P134veröffentlicht 11.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,08 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Monate
- 13.05.2025 – 31.07.2025
- Lose
- 6
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
- Sicherheitsdienst für VerwaltungsgebäudeLandeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle · DüsseldorfFrist 20.11.2026
- BLB /Z /NL Duisburg/Infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen/Sicherheit/Los 3.1_100-26-00165Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · DüsseldorfFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 6 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,08 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Monate13.05.2025 – 31.07.2025
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40470, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 31.07.2025
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer (1) Rahmenvereinbarung in sechs (6) Losen mit einem Dienstleister, welcher innerhalb kürzester Zeit nach Zuschlagserteilung, die im Folgenden näher bezeichneten, Leistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH zur Verfügung stellen kann. Los 1: Nachtbewachung der Volunteer Quartiere Los 2: mobiler Streifendienst der Hotelunterkünfte Los 3: non Sport Veranstaltungen (Opening, Konzerte) Los 4: Veranstaltungsleitung Los 5: Zutrittskontrolle und Bewachung der Veranstaltungs- und Wettkampforte Los 6: Besetzung Security Operation Center (SOC)
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 1 Nachtbewachung der Volunteer Quartiere | 3 Monate | 50.400 € |
| 2 | Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 2 Mobiler Streifendienst der Hotelunterkünfte | 3 Monate | 34.160 € |
| 3 | Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 3 Bewachungsdienstleistungen Non Sport Veranstaltungen (Opening Ceremony, Konzerte) | 3 Monate | 650.000 € |
| 4 | Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 4 Veranstaltungsleitung | 3 Monate | 100.000 € |
| 5 | Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 5 Zutrittskontrolle und Bewachung der Veranstaltungs- u. Wettkampforte NRW und Berlin | 3 Monate | 1.200.000 € |
| 6 | Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 6 Besetzung Security Operation Center (SOC) | 3 Monate | 45.000 € |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Niedrigster Angebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.05.2025
- Vertragsende
- 31.07.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 101.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 5667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskomb … ganz lesenkürzer
Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskombination erfasste Los ein Einzellosangebot abzugeben. Der Zuschlag wird auf die Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Dies ist der Fall,wenn der kumulierte Wertungspreis eines Bieters für die Lose 1 bis 6 nach Abzug desKombinationsrabatts niedriger ist als die Summe der jeweils niedrigsten Wertungspreise in den fünf Losen. Bei den Losen 1 bis 6 gehen die Preise nach Abzug des Kombinationsrabattes in die Angebotswertung ein und werden diese rabattierten Preise vertraglich vereinbart. Dies gilt allerdings nur in dem Fall, dass der Bieter in allen Losen auch den Zuschlag erhält. Anderenfalls werden die nicht rabattierten Preise vereinbart und gewertet. Sofern ein Bieter im Preisblatt einen Preisnachlass/Skonto anbietet, wird dieser Preisnachlass kumulativ zum vorliegenden Kombinationsrabatt vereinbart und gewertet. In diesem Fall kommt der Kombinationsrabatt von dem bereits reduzierten Preis zum Abzug.
Lose 2, 3, 5, 6
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 GWB, §§ 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Angebotswertung erfolgt ausschließlich anhand des niedrigsten Angebotspreises.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.05.2025
- Vertragsende
- 31.07.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 65.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 5667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskomb … ganz lesenkürzer
Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskombination erfasste Los ein Einzellosangebot abzugeben. Der Zuschlag wird auf die Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Dies ist der Fall,wenn der kumulierte Wertungspreis eines Bieters für die Lose 1 bis 6 nach Abzug desKombinationsrabatts niedriger ist als die Summe der jeweils niedrigsten Wertungspreise in den fünf Losen. Bei den Losen 1 bis 6 gehen die Preise nach Abzug des Kombinationsrabattes in die Angebotswertung ein und werden diese rabattierten Preise vertraglich vereinbart. Dies gilt allerdings nur in dem Fall, dass der Bieter in allen Losen auch den Zuschlag erhält. Anderenfalls werden die nicht rabattierten Preise vereinbart und gewertet. Sofern ein Bieter im Preisblatt einen Preisnachlass/Skonto anbietet, wird dieser Preisnachlass kumulativ zum vorliegenden Kombinationsrabatt vereinbart und gewertet. In diesem Fall kommt der Kombinationsrabatt von dem bereits reduzierten Preis zum Abzug.
Los 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 60Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 GWB, §§ 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Gewertet wird in diesem Kriterium der niedrigste Angebotspreis.
- Qualität
- Unterkriterien (Gewichtung in Klammern): Dauer der einschlägigen Berufserfahrung (40%) Umfang der einschlägigen Berufserfahrung (40%) Ausbildung und Qualifikation (20%)Gewichtung (Punkte, genau) 40Erfahrung und Qualifikation des Veranstaltungsleiters
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.05.2025
- Vertragsende
- 31.07.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 150.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 5667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskomb … ganz lesenkürzer
Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskombination erfasste Los ein Einzellosangebot abzugeben. Der Zuschlag wird auf die Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Dies ist der Fall,wenn der kumulierte Wertungspreis eines Bieters für die Lose 1 bis 6 nach Abzug desKombinationsrabatts niedriger ist als die Summe der jeweils niedrigsten Wertungspreise in den fünf Losen. Bei den Losen 1 bis 6 gehen die Preise nach Abzug des Kombinationsrabattes in die Angebotswertung ein und werden diese rabattierten Preise vertraglich vereinbart. Dies gilt allerdings nur in dem Fall, dass der Bieter in allen Losen auch den Zuschlag erhält. Anderenfalls werden die nicht rabattierten Preise vereinbart und gewertet. Sofern ein Bieter im Preisblatt einen Preisnachlass/Skonto anbietet, wird dieser Preisnachlass kumulativ zum vorliegenden Kombinationsrabatt vereinbart und gewertet. In diesem Fall kommt der Kombinationsrabatt von dem bereits reduzierten Preis zum Abzug.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Stölting Security & Service GmbH, Gelsenkirchen | – |
| 2 | Securitas Sport & Event GmbH & Co. KG, Köln | – |
| 3 | Stölting Security & Service GmbH, Gelsenkirchen | – |
| 4 | Securitas Sport & Event GmbH & Co. KG, Köln | – |
| 5 | Stölting Security & Service GmbH, Gelsenkirchen | – |
| 6 | Stölting Security & Service GmbH, Gelsenkirchen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Nördlicher Zubringer 9-11, 40470 Düsseldorf
- Kontakt
- procurement@
rhineruhr2025.com
Bei uns erfasst
- Reiseagentur - Travel Agency18.12.2025
- Vergabe zweier Verträge über Daten Intercom Video Audio (DIVA) Signal Verteilung für Rhine-Ruhr 2025 (kurz: DIVA)04.11.2025
- RAHMENVEREINBARUNG FÜR PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG SÄMTLICHER LOGISTIK-DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE RHINE-RUHR 2025 FISU WORLD UNIVERSITY GAMES04.11.2025 · 3 Angebote
- Rahmenvereinbarungen zur kontinuierlichen Produktion von Druckerzeugnissen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games03.11.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Sitec Dienstleistungs GmbH13 Zuschläge
- R.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- AGSUS GmbH7 Zuschläge
- Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbh & Co. KG7 Zuschläge
- Safe T Service e.K.7 Zuschläge
- LiL Service GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 17.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5147318a-f55a-4a36-b7fe-ae381abb17f5.