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vergebenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games

Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen P134veröffentlicht 11.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 570 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 6 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,08 Mio. €
Laufzeit
3 Monate13.05.2025 – 31.07.2025
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Düsseldorf40470, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2025
    vor 18 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer (1) Rahmenvereinbarung in sechs (6) Losen mit einem Dienstleister, welcher innerhalb kürzester Zeit nach Zuschlagserteilung, die im Folgenden näher bezeichneten, Leistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH zur Verfügung stellen kann. Los 1: Nachtbewachung der Volunteer Quartiere Los 2: mobiler Streifendienst der Hotelunterkünfte Los 3: non Sport Veranstaltungen (Opening, Konzerte) Los 4: Veranstaltungsleitung Los 5: Zutrittskontrolle und Bewachung der Veranstaltungs- und Wettkampforte Los 6: Besetzung Security Operation Center (SOC)

Lose6 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 1

Nachtbewachung der Volunteer Quartiere

3 Monate50.400 €
2
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 2

Mobiler Streifendienst der Hotelunterkünfte

3 Monate34.160 €
3
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 3

Bewachungsdienstleistungen Non Sport Veranstaltungen (Opening Ceremony, Konzerte)

3 Monate650.000 €
4
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 4

Veranstaltungsleitung

3 Monate100.000 €
5
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 5

Zutrittskontrolle und Bewachung der Veranstaltungs- u. Wettkampforte NRW und Berlin

3 Monate1.200.000 €
6
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games | Los 6

Besetzung Security Operation Center (SOC)

3 Monate45.000 €

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Niedrigster Angebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
13.05.2025
Vertragsende
31.07.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
101.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 5667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskomb … ganz lesenSofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskombination erfasste Los ein Einzellosangebot abzugeben. Der Zuschlag wird auf die Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Dies ist der Fall,wenn der kumulierte Wertungspreis eines Bieters für die Lose 1 bis 6 nach Abzug desKombinationsrabatts niedriger ist als die Summe der jeweils niedrigsten Wertungspreise in den fünf Losen. Bei den Losen 1 bis 6 gehen die Preise nach Abzug des Kombinationsrabattes in die Angebotswertung ein und werden diese rabattierten Preise vertraglich vereinbart. Dies gilt allerdings nur in dem Fall, dass der Bieter in allen Losen auch den Zuschlag erhält. Anderenfalls werden die nicht rabattierten Preise vereinbart und gewertet. Sofern ein Bieter im Preisblatt einen Preisnachlass/Skonto anbietet, wird dieser Preisnachlass kumulativ zum vorliegenden Kombinationsrabatt vereinbart und gewertet. In diesem Fall kommt der Kombinationsrabatt von dem bereits reduzierten Preis zum Abzug.

Lose 2, 3, 5, 6

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 GWB, §§ 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Angebotswertung erfolgt ausschließlich anhand des niedrigsten Angebotspreises.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
13.05.2025
Vertragsende
31.07.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
65.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 5667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskomb … ganz lesenSofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskombination erfasste Los ein Einzellosangebot abzugeben. Der Zuschlag wird auf die Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Dies ist der Fall,wenn der kumulierte Wertungspreis eines Bieters für die Lose 1 bis 6 nach Abzug desKombinationsrabatts niedriger ist als die Summe der jeweils niedrigsten Wertungspreise in den fünf Losen. Bei den Losen 1 bis 6 gehen die Preise nach Abzug des Kombinationsrabattes in die Angebotswertung ein und werden diese rabattierten Preise vertraglich vereinbart. Dies gilt allerdings nur in dem Fall, dass der Bieter in allen Losen auch den Zuschlag erhält. Anderenfalls werden die nicht rabattierten Preise vereinbart und gewertet. Sofern ein Bieter im Preisblatt einen Preisnachlass/Skonto anbietet, wird dieser Preisnachlass kumulativ zum vorliegenden Kombinationsrabatt vereinbart und gewertet. In diesem Fall kommt der Kombinationsrabatt von dem bereits reduzierten Preis zum Abzug.

Los 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 127 GWB, §§ 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Gewertet wird in diesem Kriterium der niedrigste Angebotspreis.
Qualität
Unterkriterien (Gewichtung in Klammern): Dauer der einschlägigen Berufserfahrung (40%) Umfang der einschlägigen Berufserfahrung (40%) Ausbildung und Qualifikation (20%)Gewichtung (Punkte, genau) 40Erfahrung und Qualifikation des Veranstaltungsleiters

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
13.05.2025
Vertragsende
31.07.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
150.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 5667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Sofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskomb … ganz lesenSofern Bieter in allen Losen Angebote abgeben wollen, haben sie die Möglichkeit, auf den Angebotspreis für das jeweilige Einzellos einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass eine Beauftragung in allen Losen (Kopplungsangebot) erfolgt. Für diesen Fall hat der Bieter zwingend für jedes von der Loskombination erfasste Los ein Einzellosangebot abzugeben. Der Zuschlag wird auf die Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Dies ist der Fall,wenn der kumulierte Wertungspreis eines Bieters für die Lose 1 bis 6 nach Abzug desKombinationsrabatts niedriger ist als die Summe der jeweils niedrigsten Wertungspreise in den fünf Losen. Bei den Losen 1 bis 6 gehen die Preise nach Abzug des Kombinationsrabattes in die Angebotswertung ein und werden diese rabattierten Preise vertraglich vereinbart. Dies gilt allerdings nur in dem Fall, dass der Bieter in allen Losen auch den Zuschlag erhält. Anderenfalls werden die nicht rabattierten Preise vereinbart und gewertet. Sofern ein Bieter im Preisblatt einen Preisnachlass/Skonto anbietet, wird dieser Preisnachlass kumulativ zum vorliegenden Kombinationsrabatt vereinbart und gewertet. In diesem Fall kommt der Kombinationsrabatt von dem bereits reduzierten Preis zum Abzug.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

239vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (226 Lose mit Angabe)
1,51 Mio. €Zuschlagswert im Median
761.538 € – 3,6 Mio. €mittlere Hälfte, 82 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5147318a-f55a-4a36-b7fe-ae381abb17f5.