Rahmenvereinbarung für Geschäftsbesorgungsaufträge zur Beschaffung von Flächen für Naturschutz- und Wasserwirtschaftsvorhaben
Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 0160-DLG/2025-03.236veröffentlicht 11.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Hauptleistung
- Diverse Dienstleistungen von Immobilienbüros gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis
- CPV 70300000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.
- Rahmenvertrag für Gehölzpflege SM Burgwedel 2027-2029Region Hannover · HannoverFrist 04.12.2026
- REZ NORD 45ind JC BremenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord · HannoverFrist 02.12.2026
- REZ NORD bbA AA Bremen-BremerhavenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord · HannoverFrist 25.11.2026
- REZ NORD 45ind JC BremenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord · HannoverFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 23 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Hannover30169, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Zuschlagskriterium "Preis"70 %
- Zuschlagskriterium "Konzept zur Qualitätssicherung und Korruptionsprävention"30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Tagen
- Heute
Beschreibung
Für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz soll eine Rahmenvereinba-rung für Geschäftsbesorgungsaufträge zur Beschaffung von Flächen für Naturschutz- und Wasserwirt-schaftsvorhaben vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Beschreibung des Loses
Grundsätzliches (1) Der Auftraggeber plant für Naturschutz- und Wasserwirtschaftsvorhaben lagegerechte sowie zum Tausch geeignete Flächen zu erwerben. (2) Vorhaben sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, Natur, Wasser oder Klima zu schützen, zur Anpassung an Klimawandelfolgen beizutragen oder Flächen vor Sturmflut- und Hochwasserrisiken zu bewahren. (3) Für den Flächenerwerb in einem oder mehreren Vorhaben erteilt die jeweilige Landesbehörde dem Auftragnehmer nach Maßgabe dieser Rahmenvereinbarung einen konkreten Geschäftsbesor-gungsauftrag als Einzelauftrag, in dem Zielkulisse, vorrangige Suchräume und Prioritäten für das jeweilige Vorhaben festgelegt werden.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium "Preis"Gewichtung (Punkte, genau) 70Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der Gesamtsumme nach Gewichtung gem. Angebotsvordruck. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 700 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis.
- Qualität
- Zuschlagskriterium "Konzept zur Qualitätssicherung und Korruptionsprävention"Gewichtung (Punkte, genau) 30Weiterhin hat der Bieter ein Konzept einzureichen, in welchem die Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie zur Prävention von Korruption im Rahmen der Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags beschrieben werden. Ziel ist es, eine verlässliche, transparente und regelkonforme Leistungserbringung sicherzustellen und Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuschließen. Die Darstellung soll fundiert, schlüssig und verständlich sein und auf die folgenden Punkte eingehen: - 1. Unterkriterium "Qualitätssicherungsmaßnahmen" o Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten o Standardisierte Arbeitsprozesse o Kontroll- und Prüfmechanismen o Schulung und Qualifikation o Dokumentation und Berichtswesen - 2. Unterkriterium "Maßnahmen zur Korruptionsprävention" o Verhaltenskodex und Compliance-Regeln o Transparente Entscheidungsprozesse o Schulungen zur Korruptionsprävention o Meldesystem und Hinweisgeberschutz o Kontrolle und Überwachung Das Konzept ist auf maximal 8 DIN A4 Seiten (zzgl. Anlagen, Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erstellen. Es ist auf Lesbarkeit zu achten, was auch die übliche Einhaltung von Schrifträndern und Zeilenabständen beinhaltet. Bei der Schriftart ist Calibri 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von mindestens 1,15 zu nutzen. Bei Überschreitung der Gesamtseitenzahl, fließen die Inhalte der darüber liegenden Seiten nicht in die Bewertung mit ein. Das Konzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte das Konzept nach Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Angebotsunterlage handelt. Das Angebot ist daher bei Nichtvorlage des Konzeptes gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung auszuschließen. Ausgeschlossen werden weiterhin Angebote, deren Konzepte mit insgesamt weniger als 150 Punkten bewertetet werden bzw. in einem der Unterkriterien Null (0) Punkte erreichen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 16. November 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 16. November 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRSJE#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Hannover | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
- Anschrift
- Archivstr. 2, 30169 Hannover
- Website
- umwelt.niedersachsen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 04320eaf-b50b-4c0a-ab38-44db871df076.