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Frist abgelaufenEU-weitBauRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für die Wartung und Instandhaltung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in den Gebäuden der Stadt Essen

Stadt Essen - Immobilienwirtschaft · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-523veröffentlicht 02.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 396 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
14Angebot auf bis zu 14, Zuschlag höchstens 11 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 14 Unternehmen
Ort der Leistung
Essen45127, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (47 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 10 Angebote je Los (80 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Essen - Immobilienwirtschaft
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 13 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  5. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose14 Lose · Angebot auf bis zu 14 · Zuschlag höchstens 11 je Bieter

Alle 14 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bezirk 1

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

1 Jahr–
2
Bezirk 2

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

1 Jahr–
3
Bezirk 3

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

1 Jahr–
4
Bezirk 4

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

1 Jahr–
5
Bezirk 5

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

1 Jahr–
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Bezirk 6

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

1 Jahr–
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Bezirk 7

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

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8
Bezirk 8

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

1 Jahr–
9
Bezirk 9

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

1 Jahr–
10
Leuchten / Leuchtmittel

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

1 Jahr–
11
Batterien / Akku´s

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

1 Jahr–
12
Material

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

1 Jahr–
13
Zentralbatterieanlagen (CPS / LPS) und Überwachungseinheit (EZB)

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

1 Jahr–
14
Sonstige Arbeiten

Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen. Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen. Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben. Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre. Anbei folgende Bsp.: Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert: Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol, Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System, Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra, Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers, ABB,.etc. Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende Hersteller z.Zt. installiert: SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc. Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der Planung: Safelog-System Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate (siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw. Zertifikate vorzuweisen. Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet. Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften, Normen und Gesetze während des gesamten Vertragszeitraumes zu beachten. Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen - auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion - sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen (siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang) Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch. Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung7 von 7 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen: 1) Nachweis über Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 2) Nachweis über Referenzen zur Instan … ganz lesenFolgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen: 1) Nachweis über Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 2) Nachweis über Referenzen zur Instandhaltung / Errichtung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte, mit Angabe der beruflichen Qualifikation 4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524, sowie Arbeiten unter Spannung, Arbeiten unter Spannung (AuS) an Batterien und Batterieanlagen (Arbeiten und Tätigkeiten nach DIN VDE 0105-100 Abs. 6.3 und DGUV Regel 103-011)
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Eignungsnachweise, Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber hat, gem. § 6 Abs.3 Nr.2 VOB/A, zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Anforderung der Vergabestelle die nachfolgende Angaben nachzuweisen/ zu … ganz lesenEignungsnachweise, Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber hat, gem. § 6 Abs.3 Nr.2 VOB/A, zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Anforderung der Vergabestelle die nachfolgende Angaben nachzuweisen/ zu bestätigen: a) Angaben zum Bewerber (Allgemeine Beschreibung des Bewerbers, Tätigkeitsfelder, Anzahl Mitarbeiter) b) Belege bzgl. der Unfall- und Haftpflichtversicherung, in Höhe von mind. 1,5 Mio. für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sachschäden und 25.000,00 EUR für Vermögensschäden (auch für Unternehmen mit PQ-Qualifizierung), c) Freistellungsbescheinigung gem. § 48 EStG, d) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, e) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen über das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen f) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG mit Angabe der Lohnsummen, g) die Gewerbeanmeldung, h) die Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer und/oder Landwirtschaftskammer) i) eine Liste mit Referenzobjekten (können auch separat angehängt werden), j) Jahresumsatzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre k) Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte Falls ihr Unternehmen präqualifiziert ist, bitten wir um Mitteilung der Registernummer.
Anteil der Unterauftragsvergabe
VHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Das Formular "VHB 233- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (in der aktuellen Ausgabe)" ist mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit F … ganz lesenVHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Das Formular "VHB 233- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (in der aktuellen Ausgabe)" ist mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, ausgefüllt vorzulegen. Das Formblatt wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend eindeutig ausgefüllt vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
VHB 444 - Referenzbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabe sind Referenznachweise gemäß § 6a Abs.2 Nr.2 VOB/A, § 6a EU Nr.3 Buchstabe a) VOB/A, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a E … ganz lesenVHB 444 - Referenzbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabe sind Referenznachweise gemäß § 6a Abs.2 Nr.2 VOB/A, § 6a EU Nr.3 Buchstabe a) VOB/A, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angaben über die Ausführung vergleichbarer abgeschlossene Leistungen - nicht älter als fünf Jahre - mit mindestens drei Referenzen (mit der jeweiligen Angebotssumme netto; EUR) nachzuweisen. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Das Formblatt "VHB 444 - Referenzbescheinigung (in aktueller Fassung)" ist bevorzugt zu verwenden und wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend ausgefüllt vorzulegen. PQ Qualifizierte Unternehmen müssen mit Ihren Referenzen die vor genannten Bedingungen erfüllen. Falls die im pq Register hinterlegten Referenzen den Anforderungen nicht entsprechen, wird die Vergabestelle Referenzen unter Fristsetzung nachfordern.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
VHB 221 / 222 / 223 - Aufklärung über die Preisermittlung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Erscheint ein Angebotspreis gemäß § 16d Abs.1 VOB/A, § 16d EU Abs.1 VOB/A unangemessen niedrig oder zu hoch, ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, auf Verlangen der … ganz lesenVHB 221 / 222 / 223 - Aufklärung über die Preisermittlung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Erscheint ein Angebotspreis gemäß § 16d Abs.1 VOB/A, § 16d EU Abs.1 VOB/A unangemessen niedrig oder zu hoch, ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, anhand nachfolgender Unterlagen die Angemessenheit der Angebotspreise nachzuweisen: a) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VHB 221) und b) Preisermittlung über die Endsumme (VHB 222) c) Aufgliederung der Einheitspreise (VHB 223) Die Formblätter (VHB 221, 222, 223- in der jeweiligen aktuellen Ausgabe) werden den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und sind entsprechend ausgefüllt vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Optionen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 14 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
07.10.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen: 1) Nachweis über Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 2) Nachweis über Referenzen zur Instandhaltung / Errichtung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 3) Nachweis der erforderlichen F … ganz lesenLeistung: Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen: 1) Nachweis über Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 2) Nachweis über Referenzen zur Instandhaltung / Errichtung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte, mit Angabe der beruflichen Qualifikation 4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524, sowie Arbeiten unter Spannung, Arbeiten unter Spannung (AuS) an Batterien und Batterieanlagen (Arbeiten und Tätigkeiten nach DIN VDE 0105-100 Abs. 6.3 und DGUV Regel 103-011)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer F … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regel … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt, LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9 Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten: Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9 geboten werden. Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden. Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen. Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYTAYL9RLB Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, t … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YRVYTAYL9RLB Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. TVgG NRW Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW vom 22.03.2018). Technische Parametervorgabe bei elektronischer Angebotseinreichung Das Angebot ist im Offenen Verfahren -EU- zwingend, bei Öffentlichen/ Beschränkten und Freihändigen nationalen Vergabeverfahren, bei entsprechender Vorgabe der Vergabestelle, elektronisch über die Plattform Vergabemarktplatz NRW, mit dem Bietertool, zu übermitteln. Papierangebote/ Papierteilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Eine Angebotsabgabe über die Kommunikation oder per Mail an die Vergabestelle ist nicht möglich und führt zum Angebotsausschluss. Als Dateiformat für mit dem Angebot eingereichte Dokumente sind zwingend das PDF-Format und für die Angebotsdatei das GAEB d84- Format und im Übrigen allgemein verfügbare und lesbare Formate zu verwenden (z.B. *.txt, *.docx, *.xls, *.jpg, *.tif etc.). Andere nicht allgemein verfügbare Dateiformate, die nicht durch die Vergabestelle einzulesen sind, führen zum Angebotsausschluss. Alle zu einem Angebot gehörenden Dokumente sollen möglichst in einem einheitlichen Sendevorgang an die Plattform Vergabemarktplatz NRW übertragen werden. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs.1 Nr.1 VOB/A ausschließlich elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Rahmenvereinbarung: Wartung und Instandhaltung von Feststellanlagen in den städtischen Gebäuden der Stadt Essen

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 27.05.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 500 (Reparatur- und Wartungsdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

150vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (159 Lose mit Angabe)
242.584 €Zuschlagswert im Median
40.534 € – 537.000 €mittlere Hälfte, 29 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0d292a41-de38-4436-ba89-24b20157462b.