Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Thüringer Aufbaubank (TAB) 2027- 2030
Thüringer Aufbaubank · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen TAB - 2027 JAPveröffentlicht 27.08.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 45 Monate
- 30.09.2027 – 30.06.2031
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 10 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 45 Monate30.09.2027 – 30.06.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 34 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 11 MonatenLaufzeit bis 30.06.2031
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse sowie Konzernabschlüsse und Prüfung der zusammengefasste Lageberichte der Thüringer Aufbaubank (TAB) zum 31.12.2027 bis zum 31.12.2030, jeweils Vorprüfung sowie einschließlich Prüfung der Einhaltung von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der Abschlussprüfer wird jährlich bestellt werden.
Die unter Beachtung genereller gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen sowie des Thüringer Aufbaubankgesetzes (ThürAufbBkG) und der TAB-Satzung zu erbringenden Dienstleistungen (Prüfungsleistungen) umfassen:
1. Prüfungsleistungen - Jahresabschlussprüfung und Prüfung des zusammengefassten Lageberichts der Thüringer Aufbaubank für die Geschäftsjahre 2027 bis 2030 - Konzernabschlussprüfung und Prüfung des zusammengefassten Lageberichts der Thüringer Aufbaubank für die Geschäftsjahre 2027 bis 2030 - Prüfung der Einhaltung von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz und Erstellung einer gesonderten Anlage mit den Prüfungsergebnissen nach § 53 HGrG im Prüfungsbericht - Persönliche Vorstellung der Prüfungsergebnisse in den jeweiligen Gremienversammlungen durch den verantwortlichen Prüfungsleiter - Auf Grundlage des Public Corporate Governance Kodex des Freistaats Thüringen (PCGK) erklären der Vorstand und der Verwaltungsrat jeweils jährlich, ob den Empfehlungen des PCGK entsprochen wurde. Diese Entsprechenserklärungen gehen jeweils als Anhang zum Lagebericht in den Prüfband des jeweiligen Jahresabschlusses ein und sind Bestandteil der Überprüfung durch den Abschlussprüfer.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Festpreis• angebotener Gesamtpreis (= Festpreis) in EUR netto • Preis netto in EUR je Personentag für Zusatzleistungen oder Sonderprüfungen • Erfahrungsgemäß anzusetzender Aufwand in Personentagen für Zusatzleistungen oder Sonderprüfungen • Angebotener Wertungspreis in EUR netto
- Qualität
- Prüfungsstrategie- und planunga) Eingereichte Unterlagen • Anschauliche, übersichtliche Form der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen über die TAB und deren Geschäftsmodell (Qualität) • Klare Struktur mit verständlichem, sachgerechtem Aufbau sowie einer eindeutig formulierten Problemstellung und Zielsetzung (Struktur) b) Spezifisches Prüfungsvorgehen • Konzeptionelle Darstellung der Aufgabenrealisierung mit Darstellung des geplanten Prüfverfahrens (terminlich und inhaltlich), inklusive der Darstellung des geplanten Einsatzes von IT- Tools/ KI • Darstellung der internen Entscheidungswege, Verhältnis der geplanten Präsenz- Personentage zum Gesamtaufwand und kurzfristigen Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal bei Engpässen sowie zum Umgang mit zusätzlichem Beratungsbedarf, Qualitätsmanagement der WPG (Darstellung des internen Qualitätsmanagementsystems)
- Qualität
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals• Erfahrung des verantwortlichen Prüfpartners, Prüfleiters • Verständnis der Thematik/ der logischen Zusammenhänge einschließlich der Darstellung bankspezifischen und aufsichtsrechtlichen Wissens (insbesondere bezüglich Förderbanken)
- Qualität
- Präsentation• Auftreten/Kommunikationsfähigkeit der Verantwortlichen und des Prüfungsteams • Struktur und Qualität der Präsentation • Souveräne und konkrete, sowie zeitnahe Beantwortung gestellter Fragen mit verwertbaren, umsetzungsorientierten und prägnanten Aussagen
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als 1 Jahr). Die Erklärungen/ die Nachweise sind von jedem Bewerber abzugeben. Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen (Anlage A2) sowie Dokument bezüglich Eignungs- und Zuschlagskriterien (Anlage E).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 54 Wirtschaftsprüferordung über eine Mindestversicherungssumme nach § 54 Abs. 4 Wirtschaftsprüferordnung. Es ist eine aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Berufshaftpflichtversicherung oder eine aktuelle Bescheinigung … ganz lesenkürzer
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 54 Wirtschaftsprüferordung über eine Mindestversicherungssumme nach § 54 Abs. 4 Wirtschaftsprüferordnung. Es ist eine aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Berufshaftpflichtversicherung oder eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bewerber bestehen wird, beizufügen. Die Erklärungen/ die Nachweise sind von jedem Bewerber abzugeben. Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen (Anlage A2) sowie Dokument bezüglich Eignungs- und Zuschlagskriterien (Anlage E).- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als 1 Jahr). Nachweis der Anerkennung als Wirtschaftsprüfergesellschaft durch eine zuständige Stelle. Die Erklärungen/ die Nachweise sind von jedem Bewerber abzugeben. Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen (Anlage A2) sowie Dokument bezüglich Eignungs- und Zuschlagskriterien (Anlage E).
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Unternehmensbeschreibung. Angabe der Umsatzerlöse für die ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Benennung Namen, Qualifikation und Erfahrung des Prüfungsleiters (Wirtschaftsprüferexamen). Nachweise der Anzahl (mind. 2) und Qualifikationen (abgeschlossenes Hochschulstudiu … ganz lesenkürzer
Unternehmensbeschreibung. Angabe der Umsatzerlöse für die ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Benennung Namen, Qualifikation und Erfahrung des Prüfungsleiters (Wirtschaftsprüferexamen). Nachweise der Anzahl (mind. 2) und Qualifikationen (abgeschlossenes Hochschulstudium) und Erfahrung der Mitarbeiter, die im Prüfungsteam für die Thüringer Aufbaubank eingesetzt werden sollen. Bescheinigung über die Teilnahmen an der Qualifikationskontrolle nach § 57a der Wirtschaftsprüferordnung. Nachweise von Kenntnissen hinsichtlich aufsichtsrechtlicher Anforderungen von BaFin und Bundesbank. Eigenerklärung, dass keine Interessenkollision mit aktuellen bzw. früheren Prüfungs- und Beratungsmandanten besteht. Die Erklärungen/ die Nachweise sind von jedem Bewerber abzugeben. Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen (Anlage A2) sowie Dokument bezüglich Eignungs- und Zuschlagskriterien (Anlage E).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von Kenntnissen und Erfahrungen aus den letzten maximal drei Jahren bei der Prüfung: Erfahrungen in der Prüfung der Jahresabschlüsse (Einzel- und Konzernabschlüsse) von Kreditinstituten mit LSI- Status in den letzten maximal drei Jahren (mit Umfang, Zeitraum und Auftraggeber) und Erfahrun … ganz lesenkürzer
Nachweis von Kenntnissen und Erfahrungen aus den letzten maximal drei Jahren bei der Prüfung: Erfahrungen in der Prüfung der Jahresabschlüsse (Einzel- und Konzernabschlüsse) von Kreditinstituten mit LSI- Status in den letzten maximal drei Jahren (mit Umfang, Zeitraum und Auftraggeber) und Erfahrungen in der Prüfung von deutschen öffentlichen Instituten einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG in den letzten maximal drei Jahren (mit Umfang, Zeitraum und Auftraggeber). Öffentliche Institute sind Einrichtungen der öffentlichen Hand, die einen Jahresabschluss nach HGB erstellen und einer Jahresabschlussprüfung unterliegen. Erfahrungen in der Prüfung von deutschen öffentlichen Förderinstituten in den letzten maximal drei Jahren (mit Umfang, Zeitraum und Auftraggeber). Nachweise von fundierten Kenntnissen hinsichtlich aufsichtsrechtlicher Anforderungen von BaFin und der Deutschen Bundesbank. Die Nachweise für die o.g. technische Eignungskriterien sind dabei jeweils durch den Bewerber, den Prüfungsleiter sowie das geplante zum Einsatz kommende Prüfungsteam zu erbringen. Zum Nachweis sollten folgende Referenzen erbracht werden: • Geschäftstätigkeit von deutschen öffentlichen Instituten einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG (zu benennen sind mindestens drei Referenzen mit Ansprechpartner beim Auftraggeber und beim geprüften Partner vor Ort jeweils mit Kontaktdaten). • Bilanzierung und Konzernbilanzierung von Banken nach HGB (zu benennen sind mindestens drei Referenzen mit Ansprechpartner beim Auftraggeber und beim geprüften Partner vor Ort jeweils mit Kontaktdaten) • Erfahrungen in der Prüfung von deutschen öffentlichen Förderinstituten in den letzten drei Jahren (zu benennen sind mindestens drei Referenzen mit Ansprechpartner beim Auftraggeber und beim geprüften Partner jeweils mit Kontaktdaten). Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung ist nicht ausreichend. Die Referenzen sind unter Angabe von Leistungsumfang, Leistungszeitraum und jeweiligem Auftraggeber darzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen. Die Referenzliste enthält die wesentlichen in den letzten maximal drei Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen, aufgeschlüsselt nach Bewerber, vorgesehener Prüfungsleiter und vorgesehenes Prüfteam. Die Erklärungen/ die Nachweise sind von jedem Bewerber abzugeben. Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen (Anlage A2) sowie Dokument bezüglich Eignungs- und Zuschlagskriterien (Anlage E).- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, die uneingeschränkt testiert sind. Die Erklärungen/ die Nachweise sind von jedem Bewerber abzugeben. Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen (Anlage A2) sowie Dokument bezüglich Eignungs- und Zuschlagskriterien (Anlage E).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.09.2027
- Vertragsende
- 30.06.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 10 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge- Semprun- Platz 4., 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB: der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB: der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 135 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach §165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsicht Recht. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes wird dieser bzw. dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber/ Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers/ Bieters, schon in seinen Unterlagen alle wichtigen Gründe, die nach § 165 abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen könnten, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse). Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bewerber/ Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Es wird vorgesehen, dass sich die besten maximal 5 (fünf) Bieter (die Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Kennzahl Z) aus Qualität und Preis der Leistung) in einer persönlichen Präsentation zunächst gegenüber der eingesetzten Jury voraussichtlich in der KW 49/ 50 vorstellen. Die Bewertung der … ganz lesenkürzer
Es wird vorgesehen, dass sich die besten maximal 5 (fünf) Bieter (die Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Kennzahl Z) aus Qualität und Preis der Leistung) in einer persönlichen Präsentation zunächst gegenüber der eingesetzten Jury voraussichtlich in der KW 49/ 50 vorstellen. Die Bewertung der Präsentation ist Bestandteil des Gesamtergebnisses. Bewerbungen des gegenwärtig mit der Jahresabschlussprüfung der Thüringer Aufbaubank beauftragten Wirtschaftsprüfers bzw. der entsprechenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG AG) werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Thüringer Aufbaubank
- Anschrift
- Gorkistraße 9, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelle@
aufbaubank.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.10.2026 auf 21.10.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvereinbarung über Jahresabschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031Duisburger Hafen AGFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3b7ed693-1002-4891-a395-2064ef745124.