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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Einbau von Unterflursammelsystemen

HWS GmbH Abteilung Einkauf · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen HWS-2025-0039veröffentlicht 14.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 342 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Halle (Saale).

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2026 – 29.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Halle (Saale)06108, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (66 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.12.2028
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Herstellung, Lieferung und Einbau von voraussichtlich 8 Unterflursammelsystemen

Der Auftrag besteht aus der Herstellung, Lieferung und Aufstellung bzw. Einbau von voraussichtlich 8 Unterflursammelsystemen unterschiedlicher Nutzvolumina für Papier, Restmüll, Biomüll und Leichtverpackung (ca. 32 Stück Sammeleinheiten und 32 Stück Betonaußenbehälter) gemäß elektronischem Leistungsverzeichnis für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr beginnend ab den 01.01.2026 bis 29.12.2028. Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Abnahmeverpflichtung besteht. Ein Anspruch auf die Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Genaue Mengen können durch die Mehrzahl der Einsatzmöglichkeiten und Ausführungen, sowie des Einsatzes auf privaten und öffentlichen Grund nicht exakt abgeschätzt werden. Die erforderlichen sonstigen Tiefbau- und Pflasterarbeiten (Baugrube) sind nicht Bestandteil des RV und werden durch die Hausverwaltung in Abstimmung mit der HWS beauftragt und auf eigene Rechnung bestellt. Die Kosten für die systemrelevante Betoneinheit werden über die Ausschreibung ermittelt und die Preise an den Kunden weitergegeben. Für die Ausführung des Auftrages sind die einschlägigen und anwendbaren behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln anzuwenden.

3 Jahre–
2
Herstellung, Lieferung und Einbau von voraussichtlich 11 Unterflursammelsystemen

Der Auftrag besteht aus der Herstellung, Lieferung und Aufstellung bzw. Einbau von voraussichtlich 11 Unterflursammelsystemen unterschiedlicher Nutzvolumina für Papier, Restmüll, Biomüll und Leichtverpackung (ca. 44 Stück Sammeleinheiten und 44 Stück Betonaußenbehälter) gemäß elektronischem Leistungsverzeichnis für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr beginnend ab den 01.01.2026 bis 29.12.2028. Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Abnahmeverpflichtung besteht. Ein Anspruch auf die Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Genaue Mengen können durch die Mehrzahl der Einsatzmöglichkeiten und Ausführungen, sowie des Einsatzes auf privaten und öffentlichen Grund nicht exakt abgeschätzt werden. Die erforderlichen sonstigen Tiefbau- und Pflasterarbeiten (Baugrube) sind nicht Bestandteil des RV und werden durch die Hausverwaltung in Abstimmung mit der HWS beauftragt und auf eigene Rechnung bestellt. Die Kosten für die systemrelevante Betoneinheit werden über die Ausschreibung ermittelt und die Preise an den Kunden weitergegeben. Für die Ausführung des Auftrages sind die einschlägigen und anwendbaren behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln anzuwenden.

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Alleiniges Vergabekriterium ist der Angebotspreis mit einer Gewichtung von 100%. Der niedrigste Angebotspreis wird mit vollen 100% bewertet, alle weiteren Angebote werden entsprechend mit ihrer prozentualen Abweichung zum Bestbieter bewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
29.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Übt der AG die Verlängerungsoption zu gleichen Konditionen bis spätestens 30.09.2028 aus, verlängert sich die Vertragslaufzeit um 1 Jahr, mithin bis 29.12.2029.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweis auf § 160 GWB: ( 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesenHinweis auf § 160 GWB: ( 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich bereitgestellt auf der elektronischen Vergabeplattform: https://www.ausschreibung.swh.de/NetServer/. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die V … ganz lesenDie Vergabeunterlagen werden ausschließlich bereitgestellt auf der elektronischen Vergabeplattform: https://www.ausschreibung.swh.de/NetServer/. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Bieterinformationen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig, birgt jedoch bei Nichtregistrierung ein Risiko für den Bieter, ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Paul Wolff GmbH, Mönchengladbach1
2kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 446 (Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 99754f15-ca14-4c1c-8cf4-5c68368275a9.