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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für Catering im Young Refugee Center der Landeshauptstadt München

Landeshauptstadt München, Sozialreferat · München, Bayern

Aktenzeichen SOZ-2025-0007veröffentlicht 20.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 565 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate02.06.2025 – 08.03.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München81667, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 19 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 08.03.2026
    vor 17 Monaten
  4. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für Catering im Young Refugee Center der Landeshauptstadt München.

Beschreibung des Loses

Seit April 2016 werden minderjährige, unbegleitete Ausländerinnen/ Ausländer (umA) im "Young Refugee Center" (YRC) in der Marsstraße 19 durch das Stadtjugendamt untergebracht und betreut. Die Landeshauptstadt München (im Folgenden Auftraggeberin) kann die Verpflegung der untergebrachten Personen nicht leisten. Aus diesem Grund werden auch externe Dienstleisterinnen/ externe Dienstleister (im Folgenden Auftragnehmerin/ Auftragnehmer) mit der Verpflegung dieser Unterkunft durch Catering beauftragt.

Vertragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über die Verpflegung von minderjährigen, unbegleiteten Ausländerinnen/ Ausländern im "Young Refugee Center" (YRC) durch tägliches Catering und die Verteilung der Speisen.

Für die Kalkulation ist von einer Bewohnerzahl von bis zu 80 Personen in der Marsstraße 19 auszugehen; inklusiv bis zu 10 Reserveessen. Im fortlaufenden Betrieb wird der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer die aktuelle Belegungszahl täglich per Mail mitgeteilt und somit die Anzahl benötigter Essen plus 0 bis 10 Reserveessen. Die konkrete Anzahl der Reserveessen wird mit der täglichen Bestellung explizit mitgeteilt und hängt von der erwarteten Zugangslage ab. Der Abruf der Cateringleistungen erfolgt daher flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann. Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht (auch keine Mindestabrufmenge). Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Ein Anspruch auf Leistungserbringung seitens der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers besteht nicht.

Die geforderte Catering-Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Ausgabe der Speisen durch die Auftragnehmerin/ den Auftragnehmer.

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 02.06.2025 und endet am 08.03.2026 (22:00 Uhr).

Der Abruf der erstmaligen Belieferung kann bereits ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Menge und Lieferzeitpunkt werden spätestens am Vortrag bis 15:00 Uhr bekanntgegeben. Falls diese Informationen schon früher zur Verfügung stehen, werden sie umgehend mit dem größtmöglichen Vorlauf an die Auftragnehmerin /den Auftragnehmer kommuniziert. Für alle weiteren Abrufe gilt, dass eine Mail der Auftraggeberin am Vortag bis 15:00 Uhr ausreichend ist.

Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ohne, dass eine zusätzliche Kündigung erforderlich ist.

Leistungsort ist das "Young Refugee Center" (YRC), Marsstraße 19/EG, 80335 München.

Von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen: Bereitstellung von jeweils Frühstück, Mittagessen und Abendessen, pro Tag, sowie eine Notfallversorgung in Sammelportionen für neu registrierte unbegleitete minderjährige Ausländerinnen/Ausländer. Die Leistungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers sind unter I. 3 der Leistungsbeschreibung beschrieben.

Mindestvorgaben: Fleisch muss mindestens zu 60 % Bio sein, Fisch muss das MSC-Siegel (oder gleichwertig) haben.

Zwingend vorzulegen ist ein EU-ÖKO-006-Zertifikat / Zertifikat gemäß Artikel 35 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/ biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/ biologischen Erzeugnissen.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV) Verfügt das Unternehmen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann.
Kriterium
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV) Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeb … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV) Verfügt das Unternehmen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig die Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann. Bestätigung Betriebshaftpflichtversicherung Sie verpflichten sich für die Dauer der Auftragsausführung eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben (Mindestdeckungssumme 1.000.000 €). Bitte bestätigen Sie die Verpflichtung mit "ja". Hinweis: Der Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist spätestens zum Ausführungsbeginn der Auftraggeberin nachzuweisen und ist für die Aufnahme der Auftragsausführung zwingend notwendig. Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Bitte geben Sie Ihre Umsatzzahlen von den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich Catering an. Bitte nennen Sie hierfür jeweils das Geschäftsjahr und den entsprechenden Umsatz (netto). Der durchschnittliche Jahresumsatz der Bewerberin/des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich Catering muss mindestens 500.000 € (netto) betragen
Kriterium
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig diese Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überpr … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend. Es gilt vorrangig diese Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann. 1 Referenz: Erfahrung im Bereich der Zubereitung und Anlieferung von Verpflegung Der*die Bewerber*in muss als Referenz mindestens eine zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin müssen zur Beachtung hier schriftlich aufgeführt werden. Als zufriedenstellend erbrachte Leistung gilt im vorliegenden Fall eine Leistung, bei der der Bieter nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu keiner vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu keiner vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Als vergleichbare Leistung gilt im vorliegenden Fall die Zubereitung und Anlieferung von Verpflegung für durchschnittlich 60 Essensteilnehmer*innen pro Tag über einen Zeitraum von mind. 12 Wochen. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn - sie nicht älter als drei Jahre sind und - die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde; Bitte nennen Sie für die Referenz: - Auftraggeber*in (Endkunde) mit Anschrift - Beschreibung des Auftragsgegenstands - Anzahl der durchschnittlichen Essensteilnehmer*innen pro Tag - Ansprechpartner*in bei dem/der Auftraggeber*in - Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse - Auftragswert (netto) - Erbringungszeitraum Maßnahmen zur Qualitätssicherung, insbesondere eines HACCP-Konzepts nach VO (EG) 852/2004 sowie der Sicherstellung der Einhaltung der §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz Die Bewerberin/der Bewerber bestätigt, dass sie/er über Maßnahmen zur Qualitätssicherung, insbesondere eines HACCP-Konzepts nach VO (EG) 852/2004 sowie zur Sicherstellung der Einhaltung der §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz verfügt und während der gesamten Vertragslaufzeit durchführt. Es kann von der Auftraggeberin die Vorlage der Bescheinigungen nach §§42 und 43 Infektionsschutzgesetz vor Zuschlagserteilung verlangt werden, wenn die Information über die voraussichtliche Zuschlagserteilung ergangen ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.06.2025
Vertragsende
08.03.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht 150 % bei entsprechender maximaler Erweiterung um 50 % des Auftragswerts auf Basis eines einvernehmlich zu schließenden Nachtrags beim Vorliegen entsprechender vergaberechtlicher Gründe (§ 132 GWB). Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbi … ganz lesenDer Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht 150 % bei entsprechender maximaler Erweiterung um 50 % des Auftragswerts auf Basis eines einvernehmlich zu schließenden Nachtrags beim Vorliegen entsprechender vergaberechtlicher Gründe (§ 132 GWB). Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um. Höchstabrufmenge über die gesamte Vertragslaufzeit: Es sind bis zu 120 Essensteilnehmer*innen täglich zu versorgen. (1,5-fache von der geschätzten maximalen Abrufmenge von 80 Essensteilnehmer*innen täglich)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Catering für das Young Refugee Center 2025

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 08.01.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (81 Lose mit Angabe)
846.688 €Zuschlagswert im Median
419.880 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 24 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39b305ff-2b0d-42dd-960d-aabc4d73cb24.