Rahmenvereinbarung Fahrzeugkonservierung
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 0.4/2026-65veröffentlicht 11.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 22.10.2026 – 22.10.2030
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.
- Rahmenvertrag für Gehölzpflege SM Burgwedel 2027-2029Region Hannover · HannoverFrist 04.12.2026
- REZ NORD 45ind JC BremenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord · HannoverFrist 02.12.2026
- REZ NORD bbA AA Bremen-BremerhavenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord · HannoverFrist 25.11.2026
- REZ NORD 45ind JC BremenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord · HannoverFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre22.10.2026 – 22.10.2030
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Hannover30625, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbi-medien.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 53 Tagennur elektronisch über bi-medien.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 53 Tagen
- Bindefrist endetvor 18 Tagen35 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 17 TagenLaufzeit bis 22.10.2030
- Heute
Beschreibung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, Karl-Wiechert-Allee 60c, 30625 Hannover beabsichtigt, per Rahmenvereinbarung Fahrzeuge inkl. zugehörigen Anbauteilen konservieren zu lassen. Mindestens 70 und maximal 120 Fahrzeuge, sowie mindestens 200 und maximal 350 Anbaugeräte, aufgeteilt in 3 Losen. Details zu den Fahrzeugen und Anbauteilen sind der angehängten Fahrzeugliste zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 50114000Reparatur und Wartung von LastwagenHauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Konservierung Kastenwagen (18 Stück) Vorbereitung: Zur Behandlung der Rahmen, Chassis, Achsen, Achsteile und Anbauteile sind diese durch Demontage der nicht zu behandelnden Teile freizulegen. Diese beinhalten nicht abschließend: Wechselbrücken; Räder; Radhausschalen; Treppenstufen; Tankbänder; Verkleidungen. Bei der Freilegung kann es erforderlich sein Salzsole abzupumpen und entsprechend zwischen zu lagern.lichttechnische Einrichtungen, Warnaufkleber und Typenschilder sind vor Sprühnebel zu schützen. Strahlen: Die unter Punkt 1 freigelegten Komponenten sind von alten Schutzbelägen, Lacken und Rost zu befreien. Dafür ist mit einem Medium zu strahlen, das folgende Eigenschaften aufweist: Nicht-abrasiv gegenüber dem Werkstück; Chemisch inert; Härte < 100 HV. Korrosionsbehandlung: Ist Korrosion nach Punkt 2 noch vorhanden, so muss diese im Nachgang manuell beseitigt werden. Anschließend sind diese Bereiche sowie alle Falze und Blechüberlappungen chemisch zu entrosten mit folgenden Eigenschaften: Stark penetrierend in Falze und Blechüberlappungen; Transparent; Bildung einer stabilen Eisen (III) – Verbindung; Dabei keine Bildung von schwarz-violetten Verfärbungen; Überlackierbar und ohne Haftungsprobleme im Bereich intakter Flächen. Lackierung: Nach der erfolgreichen mechanischen und chemischen Entrostung sind alle lackierten, behandelten Bauteile neu zu lackieren. Hierbei sind die jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten. Liegen keine Vorgaben vor, ist ein schlagfester Chassislack zu verwenden. Hohlraumversiegelung; Nach der erfolgreichen Lackierung sind alle Hohlräume im 2.Schichten-System neu zu versiegeln. Dafür sind Mittel zu verwenden, die folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Arbeitsgang: Ölig; Penetration in 50 µm Spalte min. 70 mm tief; 2. Arbeitsgang; Transparent; ; Wachsartig; Penetration in 50 µm Spalte min. 30 mm tief; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 500 h. Konservierung des Fahrzeuges: Nach der erfolgreichen Hohlraumversiegelung sind alle Bauteile neu zu versiegeln. Dafür ist ein Mittel zu verwenden, das folgende Eigenschaften aufweist: Transparent; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 1000 h; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, +70° C; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, -30° C. Montage von Anbauteilen: Wiederherstellung des Fahrzeuges. Korrodierte Verbindungen sind zu erneuern. Falls keine Orginalteile verwendet werden können, dürfen im begründeten Einzelfall Teile von OEM-Qualität verwendet werden. Anzugsdrehmomente sind einzuhalten. Elektrische Verbindungen sind auf Funktion zu prüfen und ggf. instand zu setzen. Aufbauten sind Funktionsbereit zu montieren. Alle diese Forderungen sind unter Einhaltung der Herstellervorgaben, geltenden Normen und Gesetze zu gewährleisten. Dokumentation: Für jedes Fahrzeug ist ein Inspektions-Heft anzulegen, das dem Auftraggeber mit übergeben wird. Dies dient dem erhalt einer ggf. angebotenen Garantie. Die Inspektion und punktuelle Ausbesserung übernimmt der AG. Alle weiterführenden Arbeiten sind in der Garantie durch den AN zu erfüllen. Das Heft benötigt folgenden Mindestumfang: Übersicht der Baugruppen, die konserviert wurden; Übersicht der Mittel, die für die jeweilige Baugruppe verwendet wurden; Datum der Erstbehandlung; Seiten für die jährliche Inspektionen, in denen Schäden und Nachbesserungen zum erhalt der Garantie an der vorhandenen Konservierung dokumentiert werden. Folgende Fragen, Anforderungen und Bedingungen sind zu beantworten bzw. zu erfüllen: Die Reaktionszeit zur Reklamationsbearbeitung beträgt einen Werktag. Insbesondere gelten hierbei als mögliche Reklamation: Mangelhafte Beseitigung von Schmutz und Korrosion (LV-Punkt 2); Mangelhafte Lackierung (LV-Punkt 4); Mangelhafte Konservierung in Hohlräumen oder zu schwache Schichtstärke (LV-Punkte 5 und 6). Maximal zulässige Erfüllungsfrist je Leistungsabruf 5 Werktage. Welche Erfüllungfristen können für ein Referenzfahrzeug mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 6.250 mm garantiert werden, wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, Zeitfaktor angeben. Fahrzeuge und Anbauteite werden durch den Auftraggeber bis zu einer Entfernung von max. 150 km zu und von dem Ort der Leistungserbringung verbracht. Weitere Entfernungen sind vollständig zu Lasten des AN und per Spedition (nicht auf eigener Achse) durchzuführen. Ungeachtet der Transportorganisation durch den AN, legt der AG die Reihenfolge und Stückzahl der Fahrzeugbereitstellung fest. Angabe der Entfernung zwischen AG (Betriebshof Hannover, Karl-Wiechert-Alle 60C, 30625 Hannover) und Ort der Leistungserbringung. Es ist anzugeben, ob ein Bringdienst für Betriebsmittel für erforderliche Nachbesserungen täglich zur Verfügung steht. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, zus. Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben. | 4 Jahre | – |
| 2 | Konservierung Aggregateträger (30 Stück) inkl. Anbaugeräte Vorbereitung: Zur Behandlung der Rahmen, Chassis, Achsen, Achsteile und Anbauteile sind diese durch Demontage der nicht zu behandelnden Teile freizulegen. Diese beinhalten nicht abschließend: Wechselbrücken; Räder; Radhausschalen; Treppenstufen; Tankbänder; Verkleidungen. Bei der Freilegung kann es erforderlich sein Salzsole abzupumpen und entsprechend zwischen zu lagern.lichttechnische Einrichtungen, Warnaufkleber und Typenschilder sind vor Sprühnebel zu schützen. Strahlen: Die unter Punkt 1 freigelegten Komponenten sind von alten Schutzbelägen, Lacken und Rost zu befreien. Dafür ist mit einem Medium zu strahlen, das folgende Eigenschaften aufweist: Nicht-abrasiv gegenüber dem Werkstück; Chemisch inert; Härte < 100 HV. Korrosionsbehandlung: Ist Korrosion nach Punkt 2 noch vorhanden, so muss diese im Nachgang manuell beseitigt werden. Anschließend sind diese Bereiche sowie alle Falze und Blechüberlappungen chemisch zu entrosten mit folgenden Eigenschaften: Stark penetrierend in Falze und Blechüberlappungen; Transparent; Bildung einer stabilen Eisen (III) – Verbindung; Dabei keine Bildung von schwarz-violetten Verfärbungen; Überlackierbar und ohne Haftungsprobleme im Bereich intakter Flächen. Lackierung: Nach der erfolgreichen mechanischen und chemischen Entrostung sind alle lackierten, behandelten Bauteile neu zu lackieren. Hierbei sind die jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten. Liegen keine Vorgaben vor, ist ein schlagfester Chassislack zu verwenden. Hohlraumversiegelung; Nach der erfolgreichen Lackierung sind alle Hohlräume im 2.Schichten-System neu zu versiegeln. Dafür sind Mittel zu verwenden, die folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Arbeitsgang: Ölig; Penetration in 50 µm Spalte min. 70 mm tief; 2. Arbeitsgang; Transparent; ; Wachsartig; Penetration in 50 µm Spalte min. 30 mm tief; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 500 h. Konservierung des Fahrzeuges: Nach der erfolgreichen Hohlraumversiegelung sind alle Bauteile neu zu versiegeln. Dafür ist ein Mittel zu verwenden, das folgende Eigenschaften aufweist: Transparent; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 1000 h; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, +70° C; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, -30° C. Montage von Anbauteilen: Wiederherstellung des Fahrzeuges. Korrodierte Verbindungen sind zu erneuern. Falls keine Orginalteile verwendet werden können, dürfen im begründeten Einzelfall Teile von OEM-Qualität verwendet werden. Anzugsdrehmomente sind einzuhalten. Elektrische Verbindungen sind auf Funktion zu prüfen und ggf. instand zu setzen. Aufbauten sind Funktionsbereit zu montieren. Alle diese Forderungen sind unter Einhaltung der Herstellervorgaben, geltenden Normen und Gesetze zu gewährleisten. Dokumentation: Für jedes Fahrzeug ist ein Inspektions-Heft anzulegen, das dem Auftraggeber mit übergeben wird. Dies dient dem erhalt einer ggf. angebotenen Garantie. Die Inspektion und punktuelle Ausbesserung übernimmt der AG. Alle weiterführenden Arbeiten sind in der Garantie durch den AN zu erfüllen. Das Heft benötigt folgenden Mindestumfang: Übersicht der Baugruppen, die konserviert wurden; Übersicht der Mittel, die für die jeweilige Baugruppe verwendet wurden; Datum der Erstbehandlung; Seiten für die jährliche Inspektionen, in denen Schäden und Nachbesserungen zum erhalt der Garantie an der vorhandenen Konservierung dokumentiert werden. Folgende Fragen, Anforderungen und Bedingungen sind zu beantworten bzw. zu erfüllen: Die Reaktionszeit zur Reklamationsbearbeitung beträgt einen Werktag. Insbesondere gelten hierbei als mögliche Reklamation: Mangelhafte Beseitigung von Schmutz und Korrosion (LV-Punkt 2); Mangelhafte Lackierung (LV-Punkt 4); Mangelhafte Konservierung in Hohlräumen oder zu schwache Schichtstärke (LV-Punkte 5 und 6). Maximal zulässige Erfüllungsfrist je Leistungsabruf 5 Werktage. Welche Erfüllungfristen können für ein Referenzfahrzeug mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 4.110 mm garantiert werden, wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, Zeitfaktor angeben. Fahrzeuge und Anbauteite werden durch den Auftraggeber bis zu einer Entfernung von max. 150 km zu und von dem Ort der Leistungserbringung verbracht. Weitere Entfernungen sind vollständig zu Lasten des AN und per Spedition (nicht auf eigener Achse) durchzuführen. Ungeachtet der Transportorganisation durch den AN, legt der AG die Reihenfolge und Stückzahl der Fahrzeugbereitstellung fest. Angabe der Entfernung zwischen AG (Betriebshof Hannover, Karl-Wiechert-Alle 60C, 30625 Hannover) und Ort der Leistungserbringung. Es ist anzugeben, ob ein Bringdienst für Betriebsmittel für erforderliche Nachbesserungen täglich zur Verfügung steht. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, zus. Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben. | 4 Jahre | – |
| 3 | Konservierung Lkw-Fahrgestelle (24 Stück) inkl. Anbaugeräte Vorbereitung: Zur Behandlung der Rahmen, Chassis, Achsen, Achsteile und Anbauteile sind diese durch Demontage der nicht zu behandelnden Teile freizulegen. Diese beinhalten nicht abschließend: Wechselbrücken; Räder; Radhausschalen; Treppenstufen; Tankbänder; Verkleidungen. Bei der Freilegung kann es erforderlich sein Salzsole abzupumpen und entsprechend zwischen zu lagern.lichttechnische Einrichtungen, Warnaufkleber und Typenschilder sind vor Sprühnebel zu schützen. Strahlen: Die unter Punkt 1 freigelegten Komponenten sind von alten Schutzbelägen, Lacken und Rost zu befreien. Dafür ist mit einem Medium zu strahlen, das folgende Eigenschaften aufweist: Nicht-abrasiv gegenüber dem Werkstück; Chemisch inert; Härte < 100 HV. Korrosionsbehandlung: Ist Korrosion nach Punkt 2 noch vorhanden, so muss diese im Nachgang manuell beseitigt werden. Anschließend sind diese Bereiche sowie alle Falze und Blechüberlappungen chemisch zu entrosten mit folgenden Eigenschaften: Stark penetrierend in Falze und Blechüberlappungen; Transparent; Bildung einer stabilen Eisen (III) – Verbindung; Dabei keine Bildung von schwarz-violetten Verfärbungen; Überlackierbar und ohne Haftungsprobleme im Bereich intakter Flächen. Lackierung: Nach der erfolgreichen mechanischen und chemischen Entrostung sind alle lackierten, behandelten Bauteile neu zu lackieren. Hierbei sind die jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten. Liegen keine Vorgaben vor, ist ein schlagfester Chassislack zu verwenden. Hohlraumversiegelung; Nach der erfolgreichen Lackierung sind alle Hohlräume im 2.Schichten-System neu zu versiegeln. Dafür sind Mittel zu verwenden, die folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Arbeitsgang: Ölig; Penetration in 50 µm Spalte min. 70 mm tief; 2. Arbeitsgang; Transparent; ; Wachsartig; Penetration in 50 µm Spalte min. 30 mm tief; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 500 h. Konservierung des Fahrzeuges: Nach der erfolgreichen Hohlraumversiegelung sind alle Bauteile neu zu versiegeln. Dafür ist ein Mittel zu verwenden, das folgende Eigenschaften aufweist: Transparent; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 1000 h; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, +70° C; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, -30° C. Montage von Anbauteilen: Wiederherstellung des Fahrzeuges. Korrodierte Verbindungen sind zu erneuern. Falls keine Orginalteile verwendet werden können, dürfen im begründeten Einzelfall Teile von OEM-Qualität verwendet werden. Anzugsdrehmomente sind einzuhalten. Elektrische Verbindungen sind auf Funktion zu prüfen und ggf. instand zu setzen. Aufbauten sind Funktionsbereit zu montieren. Alle diese Forderungen sind unter Einhaltung der Herstellervorgaben, geltenden Normen und Gesetze zu gewährleisten. Dokumentation: Für jedes Fahrzeug ist ein Inspektions-Heft anzulegen, das dem Auftraggeber mit übergeben wird. Dies dient dem erhalt einer ggf. angebotenen Garantie. Die Inspektion und punktuelle Ausbesserung übernimmt der AG. Alle weiterführenden Arbeiten sind in der Garantie durch den AN zu erfüllen. Das Heft benötigt folgenden Mindestumfang: Übersicht der Baugruppen, die konserviert wurden; Übersicht der Mittel, die für die jeweilige Baugruppe verwendet wurden; Datum der Erstbehandlung; Seiten für die jährliche Inspektionen, in denen Schäden und Nachbesserungen zum erhalt der Garantie an der vorhandenen Konservierung dokumentiert werden. Folgende Fragen, Anforderungen und Bedingungen sind zu beantworten bzw. zu erfüllen: Die Reaktionszeit zur Reklamationsbearbeitung beträgt einen Werktag. Insbesondere gelten hierbei als mögliche Reklamation: Mangelhafte Beseitigung von Schmutz und Korrosion (LV-Punkt 2); Mangelhafte Lackierung (LV-Punkt 4); Mangelhafte Konservierung in Hohlräumen oder zu schwache Schichtstärke (LV-Punkte 5 und 6). Maximal zulässige Erfüllungsfrist je Leistungsabruf 5 Werktage. Welche Erfüllungfristen können für ein Referenzfahrzeug mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 9.120 mm garantiert werden, wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, Zeitfaktor angeben. Fahrzeuge und Anbauteite werden durch den Auftraggeber bis zu einer Entfernung von max. 150 km zu und von dem Ort der Leistungserbringung verbracht. Weitere Entfernungen sind vollständig zu Lasten des AN und per Spedition (nicht auf eigener Achse) durchzuführen. Ungeachtet der Transportorganisation durch den AN, legt der AG die Reihenfolge und Stückzahl der Fahrzeugbereitstellung fest. Angabe der Entfernung zwischen AG (Betriebshof Hannover, Karl-Wiechert-Alle 60C, 30625 Hannover) und Ort der Leistungserbringung. Es ist anzugeben, ob ein Bringdienst für Betriebsmittel für erforderliche Nachbesserungen täglich zur Verfügung steht. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, zus. Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
- Die Gewichtung der Zuschlagskriterien wird in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Eignung3 von 3 angegeben
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 22.10.2026
- Vertragsende
- 22.10.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bi-medien.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 35 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.09.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Neben der in § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB genannten Frist von 15 Kalendertagen, nachdem der Auftraggeber erklärt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist eine weitere Frist in § 134 GWB genannt, die unbedingt zu berücksichtigen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf der Auftraggeber den Vertrag mit dem Bestb … ganz lesenkürzer
Neben der in § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB genannten Frist von 15 Kalendertagen, nachdem der Auftraggeber erklärt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist eine weitere Frist in § 134 GWB genannt, die unbedingt zu berücksichtigen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf der Auftraggeber den Vertrag mit dem Bestbieter erst abschließen, wenn er die anderen Bieter vorher informiert hat. Die Informations- und Wartefrist beträgt 15 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Karl-Wiechert-Allee 60c, 30625 Hannover
- Website
- aha-region.de
- Kontakt
- fahrzeugbeschaffung@
aha-region.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Giesche GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWFrist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78503198-1e6a-4634-868a-aca856a281bb.