Rahmenvereinbarung Fahrschulüberwachung u. Überwachung der Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
Regierung der Oberpfalz · Regensburg, Bayern
Aktenzeichen 0270.ZV-14-25-02veröffentlicht 20.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 21
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Regensburg.
- 62-2026-789-EF - Planungsleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Paragraph 33 ff. i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021Stadt Regensburg · RegensburgFrist 04.12.2026
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- Beprobung kontaminierter Böden 2027 / 2028REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG · RegensburgFrist 18.11.2026
- TNW_FA_KJF der Diözese Regensburg e.V._Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ in RegensburgKatholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. · RegensburgFrist 09.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 21Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Regensburg93047, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 1 %, Leistung und Qualität 99 %.
- Preis1 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog99 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 0,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −0,1 Punkte |
| 25 % teurer | −0,2 Punkte |
| 50 % teurer | −0,3 Punkte |
| 100 % teurer | −0,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 19 Monatenan Regierung von Oberbayern
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 18 Monaten
- Bindefrist endetvor 17 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Die Regierung der Oberpfalz ist in Bayern zuständig für die Überwachung der Fahrlehrer, der Fahrschulen und deren Zweigstellen gem. § 51 FahrlG sowie die Überwachung der Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars im Sinne von § 4a Abs. 8 StVG. Sie kann sich hierbei jeweils geeigneter Personen und Stellen bedienen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist daher die grundsätzliche Auswahl und Verpflichtung der Überwachungsperson für die Dauer des Rahmenvereinbarung.
Lose21 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 21 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Stadt Aschaffenburg; Landkreis Aschaffenburg; Landkreis Miltenberg; Landkreis Main-Spessart; Landkreis Bad Kissingen Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 2 | Stadt Würzburg, Landkreis Würzburg, Landkreis Kitzingen, Stadt Schweinfurt, Landkreis Schweinfurt, Landkreis Rhön-Grabfeld, Landkreis Haßberge Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 3 | Stadt Coburg, Landkreis Coburg, Landkreis Lichtenfels, Landkreis Kronach, Landkreis Kulmbach, Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 4 | Landkreis Forchheim, Stadt Bayreuth, Landkreis Bayreuth, Stadt Hof, Landkreis Hof, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/ des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 5 | Landkreis Tirschenreuth, Stadt Weiden i.d.Opf., Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Stadt Amberg, Landkreis Amberg-Sulzbach, Landkreis Schwandorf Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 6 | Landkreis Neumarkt i.d.Opf., Stadt Regensburg, Landkreis Regensburg, Landkreis Cham Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 7 | Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Stadt Erlangen, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Stadt Ansbach, Landkreis Ansbach Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 8 | Stadt Nürnberg, Landkreis Nürnberger Land Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 9 | Stadt Fürth, Landkreis Fürth, Stadt Schwabach, Landkreis Roth, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 10 | Landkreis Kelheim, Stadt Landshut, Landkreis Landshut, Landkreis Dingolfing-Landau, Stadt Straubing, Landkreis Straubing-Bogen Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 11 | Landkreis Regen, Landkreis Deggendorf, Landkreis Freyung-Grafenau, Stadt Passau, Landkreis Passau, Landkreis Rottal-Inn Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 12 | Stadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Landkreis Dachau Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 13 | Landkreis Freising; Landkreis Erding, Landkreis Fürstenfeldbruck Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 14 | Stadt München Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 15 | Landkreis München, Landkreis Ebersberg, Landkreis Mühldorf am Inn Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 16 | Landkreis Altötting, Landkreis Berchtesgadener Land, Landkreis Traunstein Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 17 | Stadt Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Landkreis Miesbach Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 18 | Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Landkreis Starnberg, Landkreis Landsberg am Lech, Landkreis Weilheim-Schongau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 19 | Landkreis Donau-Ries, Landkreis Dillingen a.d. Donau, Landkreis Aichach-Friedberg, Stadt Augsburg Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 20 | Landkreis Augsburg, Landkreis Günzburg, Landkreis Neu-Ulm Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
| 21 | Landkreis Unterallgäu, Stadt Memmingen, Stadt Kaufbeuren, Landkreis Ostallgäu, Stadt Kempten (Allgäu), Landkreis Oberallgäu, Landkreis Lindau (Bodensee) Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis am Anfang der Aufgabe/des Leistungsverzeichnisses. | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Ausführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technisch bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen.
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogAusführungen, wonach in dem vorliegenden Verfahren eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ im Verhältnis Preis: 1% und Leistung: 99% erfolge, sind technische bedingt und können leider nicht geändert werden. Sie besitzen in dem Verfahren keine Aussagekraft. Es findet vorliegend weder eine Wertung nach der „Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung“ noch eine „Gewichtung: 1%:99%“ (Preis/Leistung) statt. Tatsächliche Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist aufgrund der Vorgabe sog. Festpreise entsprechend § 58 Abs. 2 S. 3 VgV eine Gewichtung des Preises in Höhe von 0 % sowie eine Gewichtung der Leistung in Höhe von 100 %. Im Übrigen wird auf Ziffer 3.8.2 des Dokuments "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen" verwiesen. Siehe zudem: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/awardcriteria
Eignung3 von 3 angegeben
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Regierung der Oberpfalz kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung ist schriftlich gegenüber der Überwachungsperson zu erklären, die Erklärung muss spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beauftragung zugehen. Die Beauftragung endet also spätestens am 31.12.2029.
- Optionen
- Vertragsverlängerungsoption
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 25.04.2025, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung wird je Los mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Es dürfen Angebote für max. 2 Lose eingereicht werden. Gibt ein Bieter ein Angebot auf mehr als 2 Lose ab, weicht dieses von den Vorgaben in … ganz lesenkürzer
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung wird je Los mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Es dürfen Angebote für max. 2 Lose eingereicht werden. Gibt ein Bieter ein Angebot auf mehr als 2 Lose ab, weicht dieses von den Vorgaben in den Vergabeunterlagen ab, so dass das Angebot bzgl. sämtlicher Lose gem. § 57 Abs. 1 Var. 2 Nr. 4 VgV ausgeschlossen wird. Die Zahl der Lose, auf die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf maximal 2 Lose beschränkt. Ein Bieter erhält jedoch nur dann einen Zuschlag auf ein zweites Los, wenn diesbezüglich kein weiteres bedingungsgemäßes und damit bezuschlagbares Angebot vorliegt. Wird für zwei Lose ein Angebot abgegeben und liegen bzgl. beider Lose noch weitere bedingungsgemäße Angebote vor, erhält der Bieter, dessen Angebot sich bzgl. beider angebotener Lose als das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot darstellt, nur auf das von ihm mit Angebotsabgabe präferierte/bevorzugte Los den Zuschlag. Innerhalb der e-Vergabe-Plattform unter dem Reiter "Eignungskriterien“ (erreichbar auch über folgenden Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9fef996d-353f-4f9b-8f7d-5a5943855d5b/suitabilitycriteria) ist daher mitzuteilen, welches Los der Bieter präferiert. Technisch bedingt, ist ein solches auch dann erforderlich, wenn nur auf ein Los ein Angebot abgegeben wird. Gibt ein Bieter für zwei Lose das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot ab und liegen bzgl. beider Lose noch weitere bedingungsgemäßes Angebot vor, führt das Fehlen der geforderten Angabe des bevorzugten Loses ebenso wie eine uneindeutige Angabe dahingehend zum Ausschluss des Angebots bzgl. beider Lose, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr 4 VgV.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
- Website
- auftraege.bayern.de
- Kontakt
- poststelle@
reg-opf.bayern.de - Auskünfte
- Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@
reg-ob.bayern.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b1c14cfb-35fa-49e7-b459-ef967f090435.