Rahmenvereinbarung Externe Unterstützung zur Qualitätssicherung von Software bei betriebsnahen IT-Projekten (Softwaretesting)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025/0438-000veröffentlicht 15.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 47 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 47 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Bonn53117, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die externe Unterstützung zur Qualitätssicherung von Software bei betriebsnahen IT-Projekten und produktiven IT-Verfahren durch Dienstleister mit besonderer Expertise im Bereich des Testens von Software (insb. Testmanagement, Testprozessverwaltung, Testfallerstellung und Barrierefreiheits- und Accessibility-Leistungen). Ziel ist es, durch die Fortentwicklung und den Ausbau bereits vorhandener Technologien (insb. Ranorex und Selenium) automatisierte Testverfahren für die Qualitätssicherung von Software zu etablieren. Der Auftrag ist nach Maßgabe von § 118 GWB Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
Beschreibung des Loses
Es soll eine Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen im Bereich des Softwaretestings geschlossen werden. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung umfasst das Testen unterschiedlicher Software mit folgenden Aufgabenschwerpunkten: 1. Testmanagement (Fortentwicklung und Verbesserung der Testmanagementprozesse; Testautomatisierung und Monitoring; Qualitätssicherung mit sehr hoher Detailgenauigkeit und Präzision; Durchführung von funktionalen und nicht-funktionalen Tests [z.B. Performance- und Sicherheitstest] zur Validierung der Anforderungen und der Integration in bestehende Systemumgebungen; Fehlererkennung und Analyse aufgedeckter Softwarefehler; Analyse von Abweichungen von Testfällen im Rahmen der Testautomatisierung; Analyse von Abweichungen von Soll/Ist- oder Soll/Soll-Vergleichen; Klärung von Abweichungen und Risikoabschätzung mit Vertretern des IT-Referates der Auftraggeberin). 2. Testprozessverwaltung (Pflege und Anpassung bestehender End2End-Testautomatisation mit bspw. Ranorex oder Selenium; Qualitätssicherung von Testablaufspezifikationen im Hinblick auf Automatisierbarkeit; Automatisierung von Testfällen mit bspw. Ranorex; Überwachung von automatisierten Tests; Dokumentation und Auswertung der Testergebnisse). 3. Testfallerstellung (Analyse fachlicher Anforderungen und Ableitung von relevanten Testfällen; Erstellung Testdesignspezifikationen und Testablaufspezifikationen; Erstellung Testsuiten für Regressionstests, Lasttests und Performancetests). 4. Barrierefreiheits- und Accessibility-Leistungen (Durchführung spezialisierter Prüfungen und Validierungen auf Barrierefreiheit gemäß den einschlägigen gesetzlichen und normativen Anforderungen [insbesondere BITV, WCAG]; Beratung und Unterstützung bei der Analyse, Optimierung und Implementierung barrierefreier IT-Anwendungen; Dokumentation identifizierter Barrieren und Begleitung der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen) Vorgesehen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen auf Abruf. Der Abruf erfolgt über einzelvertragliche Beauftragung (EVB-IT-Dienstleistungsverträge). Die Obergrenze des Auftragsvolumens für die angestrebte Laufzeit der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2029 ist auf eine Gesamthöhe von 3.920 Personentage festgelegt. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, jährlich ein bestimmtes Auftragsvolumen abzurufen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 47 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die maßgeblichen Vorschriften sind §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestatt … ganz lesenkürzer
Die maßgeblichen Vorschriften sind §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Diese Unwirksamkeit tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde (§ 135 Abs. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Auftrag ist nach Maßgabe von § 118 GWB Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist. Es wird gemäß § 118 GWB vorausgesetzt, dass mindestens 30 Prozent der im Unternehmen des Auftragnehmers B … ganz lesenkürzer
Der Auftrag ist nach Maßgabe von § 118 GWB Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist. Es wird gemäß § 118 GWB vorausgesetzt, dass mindestens 30 Prozent der im Unternehmen des Auftragnehmers Beschäftigten Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen sind. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante- Transparenzbekanntmachung, mit der der Auftraggeber seine Absicht eines Vertragsabschlusses mit dem Auftragnehmer bekundet.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GMMHF#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
- Website
- bafin.de
- Kontakt
- vergabe@
bafin.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 45d48059-97d0-4fdd-bd52-54d3efa8bd5d.