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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung: Digitale Bearbeitung marscheiderischer Risswerksbelange

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg, Brandenburg

Aktenzeichen Vergabe-Nr.: L24RW15801veröffentlicht 17.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 872 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
800 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 960 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlmbv-einkauf.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (192 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Bewertung der Qualität der vom Bieter eingereichten Testdateien = 60%60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über lmbv-einkauf.de
    vor 29 Monaten
  3. Bindefrist endet
    62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 27 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die LMBV mbH führt auf Grundlage des § 63 Bundesberggesetz (BBergG) für ihre Sanierungsbetriebe Risswerke nach Markscheider-Bergverordnung. Die Gewinnungsrisse werden überwiegend im Maßstab 1:2000 im CAD-Format Microstation 3D-DGN geführt und umfassen im Sanierungsbereich Lausitz eine Fläche von ca. 850 km².

Gegenstand des Vertrags ist vorrangig die technische CAD-Bearbeitung zur permanenten Aktualisierung der Digitalen Risswerksdatenbasis der Gewinnungsrisse und Bestandspläne auf Grundlage vom AG übergebener Messungen und Unterlagen, sowie die Herstellung der jährlichen Behörden- und Betriebsausfertigungen im Sanierungsbereich Lausitz.

Der Gesamtumfang kann bis zu ca. 300 Einzelabrufe/-vorgänge über Leistungskatalog verschiedenster Größenordnung pro Jahr betragen. Die Mengenschätzung stellt keine Abnahmegarantie dar. Der Nachtragungsbedarf variiert in Abhängigkeit des Sanierungsgeschehens, Technologieänderungen beim Auftraggeber sowie bergrechtlicher Vorgaben.

Beschreibung des Loses

Die LMBV mbH führt auf Grundlage des § 63 BBergG für ihre Sanierungsbetriebe Risswerke nach MarkschBergV. Die Gewinnungsrisse werden überwiegend im Maßstab 1:2000 im CAD-Format MicroStation 3D-DGN geführt und umfassen im Sanierungsbereich Lausitz eine Fläche von ca. 850 km².

Gegenstand des Auftrags ist vorrangig die technische CAD-Bearbeitung zur permanenten Aktualisierung der Digitalen Risswerksdatenbasis der Gewinnungsrisse und Bestandspläne auf Grundlage vom AG übergebener Messungen und Unterlagen sowie die Herstellung der jährlichen Behörden- und Betriebsausfertigungen im Sanierungsbereich Lausitz.

Der Gesamtumfang kann bis zu ca. 300 Einzelabrufe/-vorgänge über Leistungskatalog verschiedenster Größenordnung pro Jahr betragen. Die Mengenschätzung stellt keine Abnahmegarantie dar. Der Nachtragungsbedarf variiert in Abhängigkeit des Sanierungsgeschehens, Technologieänderungen beim Auftraggeber sowie bergrechtlicher Vorgaben.

Die Haupttätigkeitsfelder sind definiert durch: • Einarbeitung von Luftbildauswertungen in die Risswerksdatenbasis (i.d.R. einmal jährliche Auswertung von Änderungen) • Einarbeitung von terrestrischen Aufmaßen und Lotungen in die Risswerksdatenbasis (permanente Aktualisierung) • Einarbeitung/Bearbeitung/Aufarbeitung thematischer Sachverhalte in Risswerksdatenbasis (z. B. Einarbeitung der Ergebnisse von Verwahrungsdokumentationen, Änderungen geotechnischer Sperrbereiche und anderer Grenzen, Aufarbeitung historischer Unterlagen und der Historiendatei, Aktualisierung von textlichen Angaben wie Wasserständen, Isolinienkonstruktionen, Schnittdarstellungen, u. ä.) • Herstellung von Behörden- und Betriebsausfertigungen zur Beurkundung durch die Markscheider des Auftraggebers • sämtliche notwendige markscheiderische Begleitarbeiten im Zusammenhang mit Risswerksbestandteilen

Es gelten die Vorgaben der Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV) und DIN 21901 ff. sowie die betrieblichen Regelwerke des Auftraggebers.

Es können Bearbeitungen mit sofortigem Tätigwerden erforderlich sein, z. B. bei Havarien, Gefahren und Schadensfällen, wie geotechnischen Ereignissen. Die Klärung macht die Einbeziehung von markscheiderischen Unterlagen mit hoher Dringlichkeit notwendig. Auf die fachlich begleitende Zuarbeit muss in solchen Fällen unverzüglich zurückgegriffen werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Bewertung der Qualität der vom Bieter eingereichten Testdateien = 60%60 %
Preis40 %
Qualität
Bewertung der Qualität der vom Bieter eingereichten Testdateien = 60%Qualität der vom Bieter mit dem Angebot eingereichten Testdateien: 60% -- siehe auch "Nutzwertanalyse Zuschlag" . qualitative Bewertung der bearbeiteten Testdateien: -------------------------------------------------------------------- - 10 Punkte: Risswerk ist richtig, vollständig und nachvollziehbar sowie übersichtlich und lesbar. Insbesondere sind - Ebenen/Objektschlüssel korrekt laut Zeichenvorschriften der LMBV erkannt worden und dementsprechend zugeordnet, - sicherheitsrelevante Elemente als solche erkannt und verarbeitet, - bergbauspezifische und thematische Sachverhalte fachlich korrekt berücksichtigt. . - 5 Punkte: Geringfügige Fehler, die das Risswerk in seiner Gesamtheit nicht in Frage stellen und eine Beurkundung nicht gefährden . - 0 Punkte: Grobe Fehler, die das Risswerk in seiner Gesamtheit in Frage stellen und eine Beurkundung gefährden
Preis
Preis = 40% -- siehe auch "Nutzwertanalyse Zuschlag" Optionale Leistungen fließen grundsätzlich in die Ermittlung der Angebotssumme und somit in die Wertung ein.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Eintragung in das Berufs- und Handelsregister (Handelsregisterauszug wird durch die Vergabestelle … ganz lesenFolgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Eintragung in das Berufs- und Handelsregister (Handelsregisterauszug wird durch die Vergabestelle eingeholt) oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. . Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage: - einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert. . Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Kriterium
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - (§ 42 Absatz 1 VgV) Erklärung, dass keine Ausschlusstat … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - (§ 42 Absatz 1 VgV) Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bestehen; - (§ 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr) ODER Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr); . Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage: - einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert. . Zum Nachweis, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird durch die Vergabestelle: - eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 1 Abs. 2 WREGG im Sinne § 123 und 124 GWB (seit 01.06.2022 Pflicht) beim Bundeskartellamt und - der Auszug aus dem Bundeszentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (Mindeslohngesetz § 19 Abs. 4) im Sinne § 123 GWB beim Bundesamt für Justiz abgefordert oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt. . Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Kriterium
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): . - (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstl … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): . - (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, . - (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist . - (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. . Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert. . Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. . Weitere folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): . a) Bearbeiter: Für die CAD-Bearbeitung haben während der Vertragslaufzeit bis zu 3 VZÄ-Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen (VZÄ… Vollzeitäquivalent) zur Verfügung zu stehen. Mindestanforderung: Mindestens 3-jährige Berufserfahrung des für die CAD-Bearbeitung vorgesehenen Personals mit der Anwendung der • DIN 21901ff. (insbesondere für Braunkohlen- und Sanierungstagebau) zur digitalen Aktualisierung von Risswerken, • MicroStation® CONNECT Edition bzw. Folgeversionen. Nachweis: Personalliste mit Angabe der vorgesehenen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sowie deren fachlichen Abschlüssen, Qualifikationen und detaillierter Referenzobjekte. Eigenerklärung, dass für die CAD-Bearbeitung während der Vertragslaufzeit bis zu 3 geeignete VZÄ-Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zur Verfügung stehen. . b) Ingenieur: Mindestanforderung: Mindestens 3-jährige einschlägige Berufserfahrung eines qualifizierten Diplomingenieurs oder Masters mit Abschluss in den Fachrichtungen Markscheidewesen, Vermessung, Geodäsie, Kartografie, Geoinformatik oder gleichwertig, zur Begleitung, Koordinierung und Kontrolle der Abrufbearbeitung sowie für thematische Konzeptarbeiten. Dieser ist Ansprechpartner für administrative, fachliche und konzeptionelle Abstimmungen zwischen AG und AN. Nachweis: Benennung des vorgesehenen Mitarbeiters/der vorgesehenen Mitarbeiterin mit Angabe des fachlichen Abschlusses, der Qualifikation und detaillierter Referenzobjekte Eigenerklärung, dass während der Vertragslaufzeit ein Ingenieur/eine Ingenieurin für die Begleitung, Koordinierung und Kontrolle sowie für thematische Konzeptarbeiten zur Verfügung steht. . c) Markscheider: Beaufsichtigung der Auftragsbearbeitung durch einen im Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg anerkannten Markscheider (analog § 64 Abs. 1 Satz 1 BBergG). Nachweis: vertragliche Bindung eines anerkannten Markscheiders (Sachsen und Brandenburg) Eigenerklärung, dass für die Beaufsichtigung während der Vertragslaufzeit ein anerkannter Markscheider (Sachsen und Brandenburg) zur Verfügung steht. . d) Technische Ausstattung: Bei vorgesehenem Einsatz von bis zu 3 VZÄ-Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen ist folgende Softwareausstattung von 3 CAD-Arbeitsplätzen zu gewährleisten: • MicroStation® CONNECT Edition oder Folgeversionen, • cc-tools der Firma cadcom • MS-Office in der aktuellen Version Nachweis: Lizenzen oder gleichwertig …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 werden als Option vereinbart. Die eventuelle Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.09.2025. Die Beauftragung der Option erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: … ganz lesenDie Leistungen für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 werden als Option vereinbart. Die eventuelle Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.09.2025. Die Beauftragung der Option erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: - LMBV-interne Entscheidungen über die künftige Organisation der Abarbeitung der markscheiderischen Belange - gesichertes Budget für die Durchführung der Leistungen - zufriedenstellender Abschluss der bis dahin ausgeführten Leistungen Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Sofern der Auftraggeber die Option beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
960.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
lmbv-einkauf.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Strasse 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgru … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Vergabe der Leistun … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis der Ergebnisse der "Nutzwertanalyse Zuschlag" (Bestandteil der Vergabeunterlagen). Dabei werden die vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Testdateien (auftragsbezogenes Zuschlagskriterium) in Bezug auf die Qualität mit einem Gewicht von 60 % und der Angebotspreis mit einem Gewicht von 40 % gewertet. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, welcher die höchste Punktzahl erreicht. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. . Bei der Nutzwertanalyse ist für das auftragsbezogene Zuschlagskriterium eine gewichtete Punktzahl von mindestens 300 zu erreichen. Liegt die vom Bieter erreichte Punktzahl darunter, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die maximal erreichbare gewichtete Punktzahl für das auftragsbezogene Zuschlagskriterium beträgt 600. . weitere zusätzliche Angaben: Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 960.000,00 EUR. Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken. Der Gesamtumfang kann bis zu ca. 300 Einzelabrufe/-vorgänge/-aufträge (diskontinuierlich) über Leistungskatalog verschiedenster Größenordnung pro Jahr betragen. Die Mengenschätzung stellt keine Abnahmegarantie dar. Der Nachtragungsbedarf variiert in Abhängigkeit des Sanierungsgeschehens, Technologieänderungen beim Auftraggeber sowie bergrechtlicher Vorgaben. Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragnehmer somit keinen Anspruch, demgemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht. . Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C): - Formblatt 633 - Angebotsschreiben - vollständig bepreister Leistungskatalog (siehe Anlage "Leistungsbeschreibung") - Testdateien (als Upload über Vergabeplattform) gemäß Anlage "Leistungsbeschreibung" und "Nutzwertanalyse Zuschlag" - Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) - Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt "Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen" (unterzeichnet) - Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) . Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU--Punkt D) - Formblatt 236 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 223 – Aufgliederung der Einheitspreise . Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (631-EU-Punkt 3.2) - Urkalkulation; - Eignungsnachweise Nachunternehmer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkassen mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten . Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) . Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Hinweis
Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis der Ergebnisse der "Nutzwertanalyse Zuschlag" (Bestandteil der Vergabeunterlagen). Dabei werden d … ganz lesenDie Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis der Ergebnisse der "Nutzwertanalyse Zuschlag" (Bestandteil der Vergabeunterlagen). Dabei werden die vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden Testdateien (auftragsbezogenes Zuschlagskriterium) in Bezug auf die Qualität mit einem Gewicht von 60 % und der Angebotspreis mit einem Gewicht von 40 % gewertet. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, welcher die höchste Punktzahl erreicht. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. . Bei der Nutzwertanalyse ist für das auftragsbezogene Zuschlagskriterium eine gewichtete Punktzahl von mindestens 300 zu erreichen. Liegt die vom Bieter erreichte Punktzahl darunter, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die maximal erreichbare gewichtete Punktzahl für das auftragsbezogene Zuschlagskriterium beträgt 600. . weitere zusätzliche Angaben: Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 960.000,00 EUR. Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken. Der Gesamtumfang kann bis zu ca. 300 Einzelabrufe/-vorgänge/-aufträge (diskontinuierlich) über Leistungskatalog verschiedenster Größenordnung pro Jahr betragen. Die Mengenschätzung stellt keine Abnahmegarantie dar. Der Nachtragungsbedarf variiert in Abhängigkeit des Sanierungsgeschehens, Technologieänderungen beim Auftraggeber sowie bergrechtlicher Vorgaben. Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragnehmer somit keinen Anspruch, demgemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht. . Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C): - Formblatt 633 - Angebotsschreiben - vollständig bepreister Leistungskatalog (siehe Anlage "Leistungsbeschreibung") - Testdateien (als Upload über Vergabeplattform) gemäß Anlage "Leistungsbeschreibung" und "Nutzwertanalyse Zuschlag" - Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) - Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt "Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen" (unterzeichnet) - Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) . Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU--Punkt D) - Formblatt 236 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 223 – Aufgliederung der Einheitspreise . Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (631-EU-Punkt 3.2) - Urkalkulation; - Eignungsnachweise Nachunternehmer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkassen mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten . Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) . Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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326vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.06.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 05045b2b-bf56-435a-bdab-315e099e9a9b.