Rahmenvereinbarung Dienstradleasing
Landkreis Unstrut-Hainich · Mühlhausen/Thüringen, Thüringen
Aktenzeichen 2025-028-UHK-Pers-EUveröffentlicht 14.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.
- Winterdienst in Schulen und Verwaltungsgebäuden des Landkreises Gotha für den Zeitraum 2027 - 2029Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat · 99867 GothaFrist 24.11.2026
- Rahmenvertrag FahrradleasingStadtverwaltung Schmalkalden · SchmalkaldenFrist 17.11.2026
- Entsorgungsarbeiten (Teil 3) zur Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA"Stadtverwaltung Nordhausen · NordhausenFrist 10.12.2026
- Abfallentsorgung zum Rudolstadt-Festival 2027 und 2028Stadtverwaltung Rudolstadt · RudolstadtFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Thüringen (18 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Mühlhausen/Thüringen99974, Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Händlernetz10 %
- Onlineportal20 %
- Konzept40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt, seinen Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing vom 25. Oktober 2020) zugrunde. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß o. g. Rechtsgrundlage zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeiter zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich aller Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Dies umfasst insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Onlineportals. Die Rahmenvereinbarung soll auch auf Beamte Anwendung finden, sobald eine gesetzliche Grundlage für die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing im Thüringer Besoldungsgesetz geschaffen wurde. Der Landkreis Unstrut-Hainich möchte daher den derzeit ca. 800 Mitarbeitenden ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Dienstradleasing anbieten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 300Bewertungsmatrix A. Für die erforderlichen Preisangaben ist das Preisblatt zu verwenden. Maßgeblicher Preis ist die Gesamtsumme. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 300 Punkte. 0 Punkte erhalten Angebote, welche mindestens doppelt so teuer wie das günstigste Angebot sind. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation: 300 Punkte - [(zu bewertender Preis - günstigster Preis) / günstigster Preis] x 300 Punkte
- Qualität
- HändlernetzGewichtung (Punkte, genau) 100Bewertungstrix B. Maßgeblich für die Bewertung ist die mit dem Angebot eingereichte Eigenerklärung Händlernetz i. V. m. der Händlerliste (jede Filiale zählt) in den unter Eignungskriterien genannten Gebieten. Das Angebot mit den meisten Fahrradfachhändlern in den genannten Gebieten (HZmax) erhält 100 Punkte. Das Angebot mit den wenigsten Fahrradfachhändlern in den genannten Gebieten (HZmin) erhält 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Anzahlen von Fahrradfachhändlern in den genannten Gebieten erfolgt über eine lineare Interpolation: 100 Punkte / (HZmax. – HZmin.) x (zu bewertende Anzahl – HZmin)
- Qualität
- OnlineportalGewichtung (Punkte, genau) 200Bewertungsmatrix C. Zur Beurteilung vom Onlineportal sind die Bieter verpflichtet mit Angebotsabgabe einen Link zum Onlineportal (ggfs. Testsystem) sowie Zugangsdaten für je eine Testkennung (Gastzugang) für Arbeitgeber/Mitarbeiter einzureichen. Die Zugangsdaten dienen zur Erprobung der Abläufe, der intuitiven Bedienbarkeit sowie zum Testen der weiteren Angebote (Verwaltung) im Onlineportal. Für den Arbeitgeberbereich und den Mitarbeiterbereich werden jeweils max. 100 Punkte vergeben. Die zu bewertenden Aspekte und der Bewertungsmaßstab sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Zur Bewertung bildet der Auftraggeber eine Bewertungskommission mit fünf Mitgliedern. Die Einzelbewertungen der Kommissionsmitglieder werden addiert und durch fünf geteilt. Der so ermittelte Mittelwert stellt die erreichten Punktzahlen des jeweiligen Bieters dar.
- Qualität
- KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 400Bewertungsmatrix D. Zur Beurteilung der Angebotsqualität sind die Bieter verpflichtet, auftragsbezogen, konkret und nachvollziehbar auf die in der Leistungsbeschreibung in Ziffer 2 genannten Leistungsanforderungen im vorzulegenden Konzept einzugehen. Für eine effiziente Bewertung ist die Fundstelle im Konzept in der Bewertungsmatrix einzutragen. Für Implementierung u. a. / Vertragsdurchführung und -änderungen / Ablauf des Bestellprozesses / Prozess ab Bereitstellung des Fahrrades / Serviceleistungen (Wartung, Reparatur, Inspektion) / Versicherungskonzept und Schadensabwicklung / Störfallmanagement / Abrechnungsprozess und Rückgabe werden jeweils max. 50 Punkte vergeben. Die zu bewertenden Aspekte und der Bewertungsmaßstab sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Zur Bewertung bildet der Auftraggeber eine Bewertungskommission mit fünf Mitgliedern. Die Einzelbewertungen der Kommissionsmitglieder werden addiert und durch fünf geteilt. Der so ermittelte Mittelwert stellt die erreichten Punktzahlen des jeweiligen Bieters dar.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Abrufe können bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Die Leasingdauer von 36 Monaten je Einzelleasingvertrag bleibt hiervon unberührt.
- Optionen
- Die Rahmenvereinbarung soll am 01.12.2025 beginnen und gilt zunächst für 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht von einer Partei spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Vereinbarung endet spätestens nach 48 Monaten.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren … ganz lesenkürzer
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Kommunikation im Vergabeverfahren/Bieterfragen Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt. Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform … ganz lesenkürzer
1. Kommunikation im Vergabeverfahren/Bieterfragen Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt. Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bereitgestellt. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen und Bieterfragen auf der e-Vergabe-Plattform zu informieren. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens veröffentlichten Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind (z. B. Auswirkungen auf die Preisermittlung, unvollständige/unverständliche Vergabeunterlagen), so ist der Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu informieren (siehe Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen). 2. Nachweis der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Die Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) liegt den Vergabeunterlagen bei. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Präqualifikation/Unterlagen/die Eigenerklärung zur Eignung (124)/EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. 3. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| JobRad GmbH, Freiburg im Breisgau | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen/Thüringen
- Website
- unstrut-hainich-kreis.de
- Kontakt
- vergabestelle@
uh-kreis.de
Bei uns erfasst
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 08.09.2025
- BekanntmachungFrist 08.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dd6d8ad6-3271-46ce-b12b-9fa998e2b403.