Rahmenvereinbarung Dienstleistungen E-Government - Los 1 (Verwaltungsexternes E-Government)
Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen TMDI-V-25-003averöffentlicht 19.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Erfurt.
- EiCoNeD2025 - Los 3 (Internet)Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum · ErfurtFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Thüringen (10 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 4 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Leistung60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 6 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Dienstleistungen zur Unterstützung des Auftraggebers auf dem Gebiet des E-Government i.S.d. § 1 ThürEGovG. Ebenso umfasst sind Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem IT-Planungsrat für den Freistaat Thüringen umzusetzen sind. Erfasst werden insbesondere Unterstützungs-, Entwicklungs-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen zur sukzessiven Entwicklung, Einführung, Steuerung sowie der kontinuierlichen quantitativen und qualitativen Fortentwicklung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Thüringen.
Los 1 betrifft das verwaltungsexterne E-Government und stellt die digitale Interaktion zwischen Verwaltung und Bürgern in den Mittelpunkt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis zu 40% Die Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis erfolgt gemäß den Bewertungsmaßstäben im Dokument "Bewertungsmatrix", Tabellenblatt "Preispunkte", welches Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
- Qualität
- LeistungLeistung zu 60% Die Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Leistung erfolgt gemäß den Bewertungsmaßstäben im Dokument "Bewertungsmatrix", Tabellenblatt "Leistungspunkte", welches Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
(1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, da … ganz lesenkürzer
(1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt. (2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden; (3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
(1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von jeweils 2.000.000,00 Euro (netto) pro Geschäftsjahr. Wird dieser Mind … ganz lesenkürzer
(1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von jeweils 2.000.000,00 Euro (netto) pro Geschäftsjahr. Wird dieser Mindestjahresumsatz nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. (2) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gefordert wird eine Mindestanzahl an Mitarbeitern im Tätigkeitsbereich des Auftrages für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vo … ganz lesenkürzer
Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gefordert wird eine Mindestanzahl an Mitarbeitern im Tätigkeitsbereich des Auftrages für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von durchschnittlich 20 Mitarbeitern pro Geschäftsjahr. Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Das Unternehmen verfügt über eine gültige Zertifizierung nach ISO 27001 sowie ISO 9001 und weist diese durch Einreichung entsprechender Zertifikate nach. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Das Unternehmen benennt erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen) und macht die nachfolgenden Angaben. Es wurden dabei folgende Mindestanforderungen beachtet: Das Unternehmen benennt sieben vergleichbare Referenzen, deren Leistungszeitraum nach dem 0 … ganz lesenkürzer
Das Unternehmen benennt erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen) und macht die nachfolgenden Angaben. Es wurden dabei folgende Mindestanforderungen beachtet: Das Unternehmen benennt sieben vergleichbare Referenzen, deren Leistungszeitraum nach dem 01.01.2023 liegt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Leistungserbringung davor begann, aber über den 01.01.2023 hinaus andauert/e. Sofern die Leistungserbringung noch nicht abgeschlossen ist, müssen wesentliche Teile der Leistungen bereits erbracht worden sein und mit dem Ausschreibungsgegenstand in Verbindung stehen. (1) Das Unternehmen legt eine Referenz vor, die im Kontext der Registermodernisierung durchgeführt wurde und sich inhaltlich mit dem Thema „Semantic Web“ befasste. Die Referenz muss die Bewertung von Einsatzmöglichkeiten, Technologien oder Konzepten enthalten (z.B. Ontologien, Linked Data, Wissensgraphen, semantische Interoperabilität). (2) Das Unternehmen legt zwei Referenzen vor, in denen KI-Modelle oder Machine-Learning-Verfahren zur Erkennung, Klassifizierung oder automatisierten Verarbeitung von Posteingängen (z.B. eingehende Dokumente, E-Mails, Scans oder digitale Formulare) erfolgreich eingesetzt wurden. (3) Das Unternehmen legt eine Referenz vor, die den Betrieb eines OZG-Basisdienstes (z.B. E-Payment oder die Nutzung der Lösung BundID oder vergleichbarer Systeme) in einer deutschen Landesverwaltung oder in der deutschen Bundesverwaltung zum Gegenstand hatte. (4) Das Unternehmen legt eine Referenz in einem deutschen Bundesland vor, die seine Tätigkeiten im Rahmen der FIM-Landesredaktionen und der FIM-Redaktionsarbeit auf kommunaler Ebene belegt; darin muss es nachweisen, dass es beim Transport von FIM-Leistungen vom Bundesland in die Kommunen bidirektional unterstützt hat. (5) Das Unternehmen legt eine Referenz in einem deutschen Bundesland vor, die nachweist, dass Leistungen im Kontext des produktiven Einsatzes der Rulemapping-Methode in Verwaltungsverfahren zur automatisierten Prüfung und Genehmigung (z.B. automatische Genehmigung von Anträgen im Bau und Förderwesen oder im BImSchG-Kontext) erbracht wurden. (6) Das Unternehmen legt eine Referenz vor, die den Nachweis erbringt, dass in einem Projekt die Zusammenarbeit mit mindestens 20 Partnerunternehmen und Kunden in einem Bundesland erfolgreich umgesetzt wurde. Es handelt sich jeweils um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes führt. Jede Referenz wird unter Verwendung des Formblatts „Fbl-Anlage_Referenzen“ als separate Anlage eingereicht und aussagekräftig beschrieben. Zu allen Referenzen sind die jeweiligen Auftraggeber der Referenzprojekte sowie ein Ansprechpartner beim Auftraggeber des jeweiligen Referenzprojektes mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Mit der Benennung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 4.000.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftstelle der Vergabekammer, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies au … ganz lesenkürzer
§ 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
a) Für die aus dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Dienstleistungen wird ein Schätzwert von 4.000.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) zugrunde gelegt. Dieser Wert ist auch gleichzeitig der Höchstwert. Die Rahmenvereinbarung endet, unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit, automatisch bei Erre … ganz lesenkürzer
a) Für die aus dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Dienstleistungen wird ein Schätzwert von 4.000.000,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) zugrunde gelegt. Dieser Wert ist auch gleichzeitig der Höchstwert. Die Rahmenvereinbarung endet, unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit, automatisch bei Erreichen des vorgenannten Höchstwertes. b) Abrufberechtigte ist das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur. c) Die in Ziffer 5.1.12 der Bekanntmachung aufgeführte Bindefrist muss aus technischen Gründen angegeben werden und stellt lediglich einen Orientierungswert dar. Die relevante Bindefrist entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Vergabeunterlagen. d) Die in Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung angeführten Mindestanforderungen müssen vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden.- Hinweis
a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Pla … ganz lesenkürzer
a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter /Nachunternehmer“ zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt „Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz“ vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und /oder - durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens sicherzustellen. e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden. Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ dem Angebot ausgefüllt beizufügen. f) Das Unternehmen verpflichtet sich im Falle der Auftragsvergabe, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6 …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Werner-Seelenbinder-Str. 8, 99096 Erfurt
- Website
- thueringen.de
- Kontakt
- vergabe@
tlrz.thueringen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Thüringen (10 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0ad89f2b-2f83-42c9-8db3-b450eb11fc3d.