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Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung V in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in RLP

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Z.26-0070veröffentlicht 30.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 165 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Koblenz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 62 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,25 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, beabsichtigte die Vergabe von Wäschereinigungsdienstleistungen in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) auszuschreiben. Die vorgenannten Leistungen sollten im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB vergeben werden.

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier

Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg

5 Jahre675.000 €
2
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil

Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg

5 Jahre300.000 €
3
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel

Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg

5 Jahre140.000 €
4
Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige Ingelheim

Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg

5 Jahre81.000 €
5
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg

Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Wäschedienstleistungen an den folgenden Standorten: - Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier - Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil - Los 4: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim - Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg

5 Jahre57.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre.
Optionen
Aufnahme weiterer Standorte: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.2 Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.4 Preisgleitklausel: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.6 Sonderkündigungsrecht bei Schließung einer Aufnahmeeinrichtung: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.22
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle wies ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmun … ganz lesenDie Vergabestelle wies ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle hätte gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YT1YBWJZM# Das Vergabeverfahren wurde vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie konnten dort … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YT1YBWJZM# Das Vergabeverfahren wurde vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie konnten dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgte nicht. Für die Abgabe von Angeboten war daher zwingend eine Registrierung und Freischaltung des anbietenden Unternehmens für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen zum Vergabeverfahren waren somit ausschließlich elektronische Angebote, welche über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz mittels der webbasierten Angebotsabgabe oder des Desktop-Bietertools abgegeben wurden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig. Es sind folgende Möglichkeiten der Signierung im Rahmen der Abgabe von elektronischen Angeboten (d.h. die Angebote abschließenden Signaturen) zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur (derzeit nur über das Bietertool möglich) - Qualifizierte elektronische Signatur (derzeit nur über das Bietertool möglich) Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (40 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung beda8f75-0911-4a4b-8c9b-ff89f6621ec2.