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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung IV in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Speyer, Hahn und Bernkastel-Kues

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Z.24-0070veröffentlicht 16.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 786 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Koblenz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlbm.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über lbm.vergabe.rlp.de
    vor 26 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Speyer, Kusel - Außenstelle Hahn und Hermeskeil - Außenstelle Bernkastel-Kues

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA Speyer

Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Speyer, Kusel - Außenstelle Hahn und Hermeskeil - Außenstelle Bernkastel-Kues. Die voraussichtlich benötigten Mengen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus Anlage 1_Teil B - Umfang der Leistung sowie aus dem jeweiligen Teil B - Preisblatt.

4 Jahre–
3
Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA Kusel - Außenstelle Flughafen Hahn

Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Speyer, Kusel - Außenstelle Hahn und Hermeskeil - Außenstelle Bernkastel-Kues. Die voraussichtlich benötigten Mengen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus Anlage 1_Teil B - Umfang der Leistung sowie aus dem jeweiligen Teil B - Preisblatt.

4 Jahre–
4
Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA Hermeskeil - Außenstelle Bernkastel-Kues

Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Speyer, Kusel - Außenstelle Hahn und Hermeskeil - Außenstelle Bernkastel-Kues. Die voraussichtlich benötigten Mengen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus Anlage 1_Teil B - Umfang der Leistung sowie aus dem jeweiligen Teil B - Preisblatt.

1 Jahr–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgend … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - ZBL - Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadens-fall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall - Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR pauschal je Schadensfall Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. - ZBL - Teil A - Anlage Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. - ZBL - Teil A - Anlage Unternehmensdarstellung (finanziell und wirtschaftlich) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): um Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete "Teil A - Anlage Unternehmensdarstellung" vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre zu machen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Bevorzugte Bieter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Siehe Anlage Teil A - Bevorzugte Bieter - ZBL - Bevorzugte Bieter - Nachweise (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der Eigenschaft als bevorzugter Bieter. Siehe Anlage Teil A - Bevorzugte Bieter.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlage Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Setzt der Bieter Unterauftragnehmer ein, hat jeder Unterauftragnehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks "Teil A - Anlage Eigenerklärungen" abzugeb … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlage Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Setzt der Bieter Unterauftragnehmer ein, hat jeder Unterauftragnehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks "Teil A - Anlage Eigenerklärungen" abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft. - ZBL - Teil A - Anlage Eigenerklärungen Sanktionen EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). Ferner hat der Bieter die Anlage Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU mit dem Angebot vorzulegen, im Falle einer Bietergemeinschaft gilt dies entsprechend für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. - ZBL - Teil A - Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - ZBL - Handelsregisterauszug (auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen; nicht beglaubigte Kopie genügt) Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlage Referenzen (3J) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der "Teil A - Anlage Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Le … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlage Referenzen (3J) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der "Teil A - Anlage Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Dabei sind Rechnungswert, Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und Telefonnummer desselben anzugeben. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. - ZBL - Teil A - Anlage Unternehmensdarstellung (technisch und beruflich) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete "Teil A - Anlage Unternehmensdarstellung" vorzulegen. Es sind zwingend folgende Angaben zu machen: - zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens. - des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, - der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet. - zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.3.1 und 2.3.2: Vertragslaufzeit AfA Speyer (Los 1) und AfA Kusel Außenstelle Hahn (Los 2): Die Rahmenvereinbarungen zu den Losen 1 und 2 haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Die Verträge verlängern sich nach Ablauf der Min … ganz lesenbis zu 2-mal: Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.3.1 und 2.3.2: Vertragslaufzeit AfA Speyer (Los 1) und AfA Kusel Außenstelle Hahn (Los 2): Die Rahmenvereinbarungen zu den Losen 1 und 2 haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Die Verträge verlängern sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch zwei-malig um je ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der Min-destvertragslaufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit der Verträge beträgt 4 Jahre und endet somit spätestens zum 31.12.2028. Vertragslaufzeit AfA Hermeskeil Außenstelle Bernkastel-Kues (Los 3): Der Betrieb der AfA Hermeskeil - Außenstelle Bernkastel-Kues ist auf Grundlage bestehender Entscheidungen derzeit lediglich bis zum 31.12.2025 gesichert. Daher hat die Rahmenvereinbarung zu Los 3 eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, bis 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch zweimalig um je ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre und endet somit spätestens zum 31.12.2027.
Optionen
Aufnahme weiterer Standorte: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.1 Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.3 Preisgleitklausel: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.5 Sonderkündigungsrecht bei Schließung einer Aufnahmeeinrichtung: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.19
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
lbm.vergabe.rlp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 DAYS
Angebotsöffnung
12.09.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Reinigung der Wä … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Reinigung der Wäsche für die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige richtet sich nach den RKI-Richtlinien für Krankenhauswäsche sowie der Güte- und Prüfbestimmungen "Sachgemäße Wäschepflege für Krankenhauswäsche" (RAL-RG992/2). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y17RXBPS9 Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y17RXBPS9 Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Los 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgend … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - ZBL - Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadens-fall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall - Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR pauschal je Schadensfall Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. - ZBL - Teil A - Anlage Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. - ZBL - Teil A - Anlage Unternehmensdarstellung (finanziell und wirtschaftlich) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): um Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete "Teil A - Anlage Unternehmensdarstellung" vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre zu machen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Bevorzugte Bieter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Siehe Anlage Teil A - Bevorzugte Bieter - ZBL - Bevorzugte Bieter - Nachweise (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der Eigenschaft als bevorzugter Bieter. Siehe Anlage Teil A - Bevorzugte Bieter.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlage Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Setzt der Bieter Unterauftragnehmer ein, hat jeder Unterauftragnehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks "Teil A - Anlage Eigenerklärungen" abzugeb … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlage Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Setzt der Bieter Unterauftragnehmer ein, hat jeder Unterauftragnehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks "Teil A - Anlage Eigenerklärungen" abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft. - ZBL - Teil A - Anlage Eigenerklärungen Sanktionen EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). Ferner hat der Bieter die Anlage Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU mit dem Angebot vorzulegen, im Falle einer Bietergemeinschaft gilt dies entsprechend für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. - ZBL - Teil A - Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - ZBL - Handelsregisterauszug (auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen; nicht beglaubigte Kopie genügt) Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlage Referenzen (3J) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der "Teil A - Anlage Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Le … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlage Referenzen (3J) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der "Teil A - Anlage Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Dabei sind Rechnungswert, Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und Telefonnummer desselben anzugeben. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. - ZBL - Teil A - Anlage Unternehmensdarstellung (technisch und beruflich) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete "Teil A - Anlage Unternehmensdarstellung" vorzulegen. Es sind zwingend folgende Angaben zu machen: - zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens. - des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht, - der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet. - zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Betrieb der AfA Hermeskeil - Außenstelle Bernkastel-Kues ist auf Grundlage bestehender Entscheidungen derzeit lediglich bis zum 31.12.2025 gesichert. Daher hat die Rahmenvereinbarung zu Los 3 eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, bis 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Betrieb der AfA Hermeskeil - Außenstelle Bernkastel-Kues ist auf Grundlage bestehender Entscheidungen derzeit lediglich bis zum 31.12.2025 gesichert. Daher hat die Rahmenvereinbarung zu Los 3 eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, bis 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch zweimalig um je ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre und endet somit spätestens zum 31.12.2027.
Optionen
Aufnahme weiterer Standorte: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.1 Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.3 Preisgleitklausel: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.5 Sonderkündigungsrecht bei Schließung einer Aufnahmeeinrichtung: siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 2.19
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
lbm.vergabe.rlp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 DAYS
Angebotsöffnung
12.09.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Reinigung der Wä … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: - ZBL - Teil A - Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Reinigung der Wäsche für die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige richtet sich nach den RKI-Richtlinien für Krankenhauswäsche sowie der Güte- und Prüfbestimmungen "Sachgemäße Wäschepflege für Krankenhauswäsche" (RAL-RG992/2). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmu … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

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#Besonders geeignet für:selbst#
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Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y17RXBPS9 Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y17RXBPS9 Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: - Textform ("einfache" elektronische Signatur) - Fortgeschrittene elektronische Signatur - Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen". Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20, 56068 Koblenz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (40 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.09.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b771402-8ef9-42fc-8491-1a183918ad08.