Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung byte: Digitalschmiede Bayern

byte - Bayerische Agentur für Digitales GmbH · München, Bayern

Aktenzeichen RV_Digitalschmiede Bayernveröffentlicht 31.10.2023erstmals 31.10.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1058 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80333, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 36 Monaten
  3. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 35 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Durchführung eines Fellowship-Programm zur Entwicklung digitaler Prototypen für die bayerische öffentliche Verwaltung in Zusammenarbeit mit Studierenden, Promovierenden bzw. Absolventen (vorläufiger Arbeitstitel: „Digitalschmiede Bayern“).

Als Digitalisierungspartner der Bayerischen Staatsregierung unterstützt und berät die byte die staatliche Verwaltung bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Produkte und Services.

Die byte – die Bayerische Agentur für Digitales beabsichtigt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verschiedene Leistungen, u. a. die Feinkonzeption und die Durchführung eines Fellowship-Programms unter dem Arbeitstitel „Digitalschmiede Bayern", in welchem digitale Prototypen für die Verwaltung nach agilen und nutzerzentrierten Arbeitsmethoden entwickelt werden, zu vergeben. Das Programm verfolgt dabei drei Ziele: 1. Wissensvermittlung an die Fellows und Mitarbeitende aus der Verwaltung zur methodischen Entwicklung digitaler Lösungen in der Verwaltung, 2. Entwicklung von validierten Prototypen für digitale Lösungen, 3. Begeistern und Gewinnen von Digitaltalenten für die öffentliche Verwaltung. Im Zentrum der unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen stehen die Feinkonzeption sowie die operative Durchführung des Programms jeweils nach Abruf.

Bestandteil der nach Abruf zu erbringenden Leistungen ist auch die Bewerbung bei und Auswahl von passenden Teilnehmenden sowie die Durchführung von Workshops, das Coachen der Projektteams und die Durchführung von Events. Auch die Pflege der Website und die Weiterentwicklung der Kommunikation und Bewerbung des Programms gehören zu den zu erbringenden Aufgaben.

Auf Basis der Rahmenvereinbarung kann die byte Einzelaufträge (EZA) an den Partner im Wege des Abrufs nach Angebotsabgabe vergeben. Eine Verpflichtung zum Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung besteht nicht.

Die Regelungen in der Rahmenvereinbarung gelten auch für die darunter abgerufenen EZA, soweit in den EZA keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

Die byte ruft die im Rahmen eines EZA zu erbringenden Leistungen beim Partner in Textform ab. Nähere Einzelheiten zum Prozedere und den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Dokument 02_Leistungsbeschreibung_byte_Digitalschmiede und dem Dokument 03_Rahmenvertrag_byte_Digitalschmiede.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- A.1: Als Anlage ist der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung (soweit erforderlich) beigefügt. Der bei … ganz lesen- A.1: Als Anlage ist der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung (soweit erforderlich) beigefügt. Der beigefügte Auszug ist (gerechnet vom Schlusstermin für die Einreichung des Angebotes) nicht älter als sechs Monate. - A.2: Bieter erklärt, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, werden in einer Anlage nähere Angaben gemacht, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. - A.3: Bieter erklärt, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, macht der Bieter in einer Anlage nähere Angaben, um der Auftraggeberin die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. - A.4: Bieter erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt sowie dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen sowie dass zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen, die die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen, von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich ausgeschlossen werden. - A.5: Bieter erklärt, 1.) dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/ Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Der Bieter erklärt weiter, dass 2.) die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem vorgenannten in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Bieter erklärt schließlich 3.), dass er während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und etwaiger Einzelaufträge sicherstellen wird, dass die Vorgaben der Ziffer 1 und der Ziffer 2 eingehalten werden und er dies der byte auf Verlangen nachweisen wird. Andernfalls kann dies dazu führen, dass die byte die Rahmenvereinbarung oder etwaige Einzelaufträge kündigen muss.
Kriterium
Die Bieter haben Ihre Eignung durch vollständige Einreichung der nachfolgend geforderten Angaben (B.1 bis B.5) nachzuweisen. Soweit bei bestimmten Anforderungen Mindestanforderungen vom Bieter zu erfüllen sind, werden diese als solche bezeichnet. Wenn die Bieter diese Mindestanforderungen nicht einh … ganz lesenDie Bieter haben Ihre Eignung durch vollständige Einreichung der nachfolgend geforderten Angaben (B.1 bis B.5) nachzuweisen. Soweit bei bestimmten Anforderungen Mindestanforderungen vom Bieter zu erfüllen sind, werden diese als solche bezeichnet. Wenn die Bieter diese Mindestanforderungen nicht einhalten, erfolgt ein Ausschluss. Die Abgabe einer fahrlässig/vorsätzlich irreführenden Erklärung/Information unter B.1 bis B.5 bzw. einer schwerwiegenden Täuschung diesbezüglich können zum Ausschluss von diesem Vergabeverfahren führen bzw. berechtigt die byte nach Vertragsschluss zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte der byte bleiben unberührt. B.1.1: Der Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerundet auf 1.000 €) wird wie im Formblatt gefordert angegeben. B.1.2: Der Jahresgesamtumsatz in EU (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, wird wie im Formblatt gefordert angegeben. Als vergleichbar im Sinne dieser Vorgabe gelten nur solche Leistungen, deren Gegenstand es war, menschzentrierte Designmethoden anzuwenden, um Problemräume zu analysieren und Prototypen zu entwickeln. Geforderter Mindestumsatz (Durchschnitt der letzten drei netto Geschäftsjahres-Umsätze in der EU) mit vergleichbaren Leistungen: 400.000,00 € B.2.1: Die Anzahl (angegeben als FTE) von sozialversicherungspflichtigen Festangestellten oder vergleichbar angestellten Mitarbeitern in der EU, die für den Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (im jährlichen Mittel, aufgeschlüsselt jeweils einzeln auf die angegebenen Geschäftsjahre), Leistungen in Festanstellung erbracht haben, werden wie im Formblatt gefordert angegeben. B.2.2: Die Anzahl (angegeben als FTE) von sozialversicherungspflichtigen Festangestellten oder vergleichbar angestellten Mitarbeitern in der EU, die für den Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (im jährlichen Mittel, aufgeschlüsselt jeweils einzeln auf die angegebenen Geschäftsjahre), Leistungen in Festanstellung erbracht haben, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, werden wie im Formblatt gefordert angegeben. Als vergleichbar im Sinne dieser Vorgabe gelten nur solche Leistungen, deren Gegenstand es war, menschzentrierte Designmethoden anzuwenden, um Problemräume zu analysieren und Prototypen zu entwickeln. Geforderte Mindestanzahl an sozialversicherungspflichtigen Festangestellten in Deutschland oder vergleichbar angestellten Mitarbeitern in der EU (Durchschnitt der Anzahl als FTE der letzten drei Geschäftsjahre in der EU), die Leistungen erbracht haben, deren Gegenstand es war, menschzentrierte Designmethoden anzuwenden, um Problemräume zu analysieren und Prototypen zu entwickeln: 10,0 FTE
Kriterium
B.3: Referenzen: Es sind mindestens drei Referenzprojekte einzureichen: - eins davon von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von Artikel 2 I, Nr.1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - eines davon im Rahmen eines Fellowship Programms, d. h. es muss erkenntlich sein, … ganz lesenB.3: Referenzen: Es sind mindestens drei Referenzprojekte einzureichen: - eins davon von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von Artikel 2 I, Nr.1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - eines davon im Rahmen eines Fellowship Programms, d. h. es muss erkenntlich sein, dass es sich um Kooperationsprojekte mit Hochschulen bzw. unter Beteiligung von Projektmitgliedern handelt, die der Definition der "Fellows" entsprechen (siehe Dokument 02_Leistungsbeschreibung_byte_Digitalschmiede, Abschnitt 1.2.2). Die Anforderung ist auch erfüllt, wenn ein Referenzprojekt beiden Kriterien entspricht. Die Projekte müssen abgeschlossen sein, dürfen nicht älter als vier Jahre sein, müssen eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten gehabt haben und in Art und Aufbau mit einem Projekt innerhalb eines Batches vergleichbar sein (siehe Dokument 02_Leistungsbeschreibung_byte_Digitalschmiede, Abschnitt 1.1). Ein eingereichtes Projekt gilt dann als Referenzprojekt, wenn von den folgenden 6 Kriterien mindestens drei erfüllt sind: (1) die Bedürfnisse von Nutzern wurden systematisch und empirisch erhoben (2) basierend auf Customer Insights wurden Hypothesen bezüglich des Wertversprechens des Produkts generiert (3) Prototypen der Neu- oder Weiterentwicklung des Produktes wurden erstellt (4) die Prototypen wurden Nutzertests unterzogen (5) mindestens drei Iterationen aus Prototyp und Nutzertest wurden durchgeführt (6) ein Minimum Viable Produkt wurde in den Markt eingeführt bzw. an einen Marktteilnehmer übergeben. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere die Aussagen zur erfolgreichen Projektabwicklung beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren. Je Referenzprojekt ist ein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite angegeben (inkl. Auftraggebername, ggf. Sparte/Abteilung, Vorname, Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer), der projektleitend tätig war. Die genannten Ansprechpartner sind im Zeitraum der Angebotsprüfung (siehe Ausschreibungs-Bekanntmachung) für telefonische und/oder schriftliche Rückfragen erreichbar. In der Angabe eines Ansprechpartners einer Referenz ist die Erklärung, dass wir das Einverständnis der Kontaktaufnahme durch die byte eingeholt haben, schlüssig enthalten. Ablehnung des Kontaktgesuchs oder Nicht-Erreichbarkeit von Ansprechpartnern kann zum Ausschluss des Bieters führen, weil die betroffene Referenz nicht gewertet werden kann! Für die Darstellung der Referenz und Benennung des Ansprechpartners ist zwingend das Formblatt "05_Formblatt_Referenzen.docx"" zu verwenden. B.4: Bieter reicht als Anlage eine entsprechende gültige Versicherungsbestätigung (Kopie) seiner Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen ein. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung. B.5: Bieter erklärt, dass als Maßnahme der Qualitätssicherung eine Datenschutzbeauftragter im Sinne des Art. 37 DSGVO bestellt wurde. Dies gilt auch, wenn eine rechtliche Verpflichtung gemäß Art. 37 DSGVO nicht besteht. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 DAYS
Angebotsöffnung
15.12.2023, 13:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
byte - Bayerische Agentur für Digitales GmbH
Anschrift
Oskar-von-Miller-Ring 35, 80333 München
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

337vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 01.12.2023 auf 08.12.2023 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 01.12.2023
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 08.12.2023 auf 15.12.2023 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 76604b56-3d00-4698-8e9e-dd66d105e5a3.