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vergebenEU-weitMöbelLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvereinbarung Büromöbel, Bürodrehstühle und Besucherstühle

Landkreis Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024-039-Grie-oVveröffentlicht 11.12.2024erstmals 11.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 663 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 11.12.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre15.04.2025 – 14.04.2027
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 22 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.04.2027
    vor 19 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für den Kauf und die Lieferung von: Los 1: Büromöbel; Los 2: Bürodrehstühle und Los 3: Besucherstühle

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Büromöbel

Zu dem Kauf und der Lieferung gehören folgende Produkte: Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische, Rollcontainer, Besprechungstische; Siedeboards, Regale, Flügeltürenschränke, Schienen für Pendelregistratur passend zu Regalen und Flügelschränken, Garderobenschränke und Hängeregistraturschränke. Folgende Zertifizierung, Siegel, Kennzeichnungen und Normen müssen für alle Produkte vorhanden sein: GS-Zertifizierung und Blauer Engel (RAL UZ-38) oder ein gleichwertiges Siegel. Weitere notwendige Normen, Siegel und Kennzeichnungen: ISO 9001, EMAS-Umweltmanagementsystem und bei den höhenverstellbaren Schreibtischen: CE-Kennzeichnung. Die Liefergegenstände sind auf Gefahr des Auftragnehmers an die in den Vergabeunterlagen angegebene Verwendungsstelle zu liefern. Die Kosten für Verpackung, Beförderung bis zur Verwendungsstelle sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Folgende weitere Dienstleistungen sind zu erbringen: Lieferung frei Verwendungsstelle (der Auftraggeber gibt grundsätzlich Räume vor in die geliefert wird), Vertragen, Aufstellen, Auspacken, Montage, Genaue Angabe von Tag und Uhrzeit der Anlieferung, Mitteilung des Namens der Lieferspedition mit Kontaktdaten der Fahrer. In seltenen Fällen macht der Auftragnehmer mit dafür qualifiziertem Personal, eine detaillierte Planung von Büroräumen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Pläne hierfür zur Verfügung. Diese sind in der Regel auch digital vorhanden. Geschätzt sind im ersten Jahr ca. 22 Lieferungen und im zweiten Jahr ca. 10 Lieferungen erforderlich. Abnahmemengen: Position 1 - Schreibtisch elektr. höheneinstellbar, 160 x 80 cm: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 180 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 280 Stück. Position 2 - Schreibtisch elektr. höheneinstellbar, 180 x 100 cm: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 165 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 225 Stück. Position 3 - Rollcontainer, 1-2-3-3: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 100 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 180 Stück. Position 4 - Rollcontainer, 1-2-6: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 100 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 180 Stück. Position 5 - Besprechungstisch 80 x 80 cm: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 100 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 200 Stück. Position 6 - Sideboard 2 OH, 80 cm: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 120 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 200 Stück. Position 7 - Sideboard 2 OH, 100 cm: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 100 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 180 Stück. Position 8 - Regal 5 OH, 120 cm: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 70 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 140 Stück. Position 9 - Flügeltürenschrank 5 OH, 120 cm: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 70 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 140 Stück. Position 10 - Schiene für Pendelregistratur passend zu Regal/Flügelschrank B: 120 cm: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 40 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 80 Stück. Position 11 - Garderobenschrank 5 OH, 120 cm: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 50 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 80 Stück. Position 12 - Hängeregistraturschrank 4 Züge, 80 cm: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 10 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 20 Stück.

2 Jahre–
2
Bürodrehstühle

Zu dem Kauf und der Lieferung gehören Bürodrehstühle mit Armauflagen. Folgende Zertifizierung und Siegel müssen vorhanden sein: GS-Zertifizierung und Blauer Engel (RAL UZ-117) oder ein gleichwertiges Siegel. Die Liefergegenstände sind auf Gefahr des Auftragnehmers an die in den Vergabeunterlagen angegebene Verwendungsstellen zu liefern. Die Kosten für Verpackung, Beförderung bis zur Verwendungsstelle sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Geschätzt sind 4 Lieferungen pro Jahr notwendig. Abnahmemengen: Position 1 - Bürodrehstühle: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 320 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 600 Stück.

2 Jahre–
3
Besucherstühle

Zu dem Kauf und der Leiferung gehören: Besucherstühle, durchgehende Holzschale, mit Filz- oder Edelstahlgleiter und Besucherstühle, Sitz- und Rückenpolster, mit Filz- oder Edelstahlgleiter. Folgende Zertifizierung und Siegel müssen für alle Produkte vorhanden sein: GS-Zertifizierung und Blauer Engel (RAL UZ-117 und RAL UZ-38) oder ein gleichwertiges Siegel. Die Liefergegenstände sind auf Gefahr des Auftragnehmers an die in den Vergabeunterlagen angegebene Verwendungsstelle zu liefern. Die Kosten für Verpackung, Beförderung bis zur Verwendungsstelle sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Geschätzt sind 2 Lieferungen pro Jahr notwendig. Abnahmemengen: Position 1 - Besucherstühle, durchgehende Holzschale, mit Edelstahlgleiter für weiche Böden: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 100 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 140 Stück. Position 2 - Besucherstühle, durchgehende Holzschale mit Filzgleiter für harte Böden: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 100 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 140 Stück. Position 3 - Besucherstühle mit Sitz- und Rückenpolster sowie Edelstahlgleiter für weiche Böden: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 50 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 100 Stück. Position 4 - Besucherstühle mit Sitz- und Rückenpolster sowie Filzgleiter für harte Böden: Die geschätzte Abnahmemenge für 2 Jahre beträgt 50 Stück. Die Höchstabnahmemenge für 2 Jahre beträgt 100 Stück.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Das alleinige Zuschlagskriterium ist der Preis. Die angebotenen Preise sind Festpreise.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Kriterium
Eigenerklärung zu mind. 3 Referenzen der letzten 3 Kalenderjahre
Kriterium
Eigenerklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe
Kriterium
Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG), Eigenerklärung zur Zahlung von Steue … ganz lesenEigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG), Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung, Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG), Eigenerklärung Unterauftragnehmer, Eigenerklärung Bietergemeinschaft, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen)
Kriterium
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen … ganz lesenDie Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.04.2025
Vertragsende
14.04.2027
Verlängerung
Für den Landkreis Ludwigsburg besteht die einseitige Vertragsverlängerungsoption um ein weiteres Jahr, bis maximal 31.03.2028. Die Verlängerungsoption muss bis 30.12.2027 gezogen werden.
Optionen
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber die Möglichkeit andere (nicht explizit ausgeschriebene) Möbel abzunehmen. Hierfür gewährt er einen einheitlichen Rabatt auf sein Sortiment.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftraggeber behält sich vor, den jeweils erstplatzierten Bieter zu einer Teststellung aufzufordern. Die Teststellung hat für den Auftraggeber kostenfrei zu erfolgen. Die Teststellung dient zur Überprüfung der Erfüllung der geforderten Leistungsmerkmale. Es findet keine wertende Teststellung statt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5R5E Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5R5E Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

154vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (187 Lose mit Angabe)
242.788 €Zuschlagswert im Median
188.746 € – 476.343 €mittlere Hälfte, 29 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 13.01.2025
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 20.01.2025
  4. BekanntmachungFrist 13.01.2025
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.01.2025 auf 20.01.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bbeef2db-fe24-4ddc-8590-e5af298f9db3.