Zum Inhalt
Menü
offenEU-weitVersicherungenDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Betriebliche Altersversorgung bei der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH

Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH · Bremerhaven, Bremen

Aktenzeichen FBG-2026-bAVveröffentlicht 26.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 17 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,1 Mio. €
Laufzeit
96 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bremerhaven27572, Bremen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium30 %
  • Qualitätskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    in 17 Tagen
  4. Bindefrist endet
    36 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 53 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV (Gruppenversicherungsvertrag) mit einer Versicherungsgesellschaft über die Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Durchführungsweg der Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 BetrAVG für die Beschäftigten der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) (Einpartnervereinbarung).

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV (Gruppenversicherungsvertrag) mit einer Versicherungsgesellschaft über die Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Durchführungsweg der Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 BetrAVG für die Beschäftigten der FBG (Einpartnervereinbarung). Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung werden die individuellen Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit den teilnehmenden Beschäftigten als Einzelabrufe abgeschlossen. Die betriebliche Altersversorgung soll im steuerlich geförderten Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG im Wege der Entgeltumwandlung erfolgen. Die Finanzierung erfolgt sowohl durch die Beschäftigten (Entgeltumwandlung) als auch durch die FBG (Arbeitgeberzuschuss). Die Teilnahme der Beschäftigten ist freiwillig. Die FBG beabsichtigt, die derzeit bestehende betriebliche Altersversorgung über die Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen (VGU) e.V. durch eine neue betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung abzulösen. Die bisherige Versorgung über die VGU wird mit Einführung der neuen Direktversicherung für neueintretende Beschäftigte geschlossen. Für Beschäftigte, die zum Neuordnungszeitpunkt bereits Versorgungsanwartschaften bei der VGU erworben haben, bleiben diese aufrechterhalten und können fortgeführt werden. Es besteht für diese Beschäftigten die Möglichkeit, unter Geltung der allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen (z. B. betreffend das Höchstalter, siehe Pflichtenheft, Anlage 2) freiwillig in die Direktversicherung einzutreten und die VGU-Versorgung unter „Einfrieren“ der erworbenen Anwartschaften ruhend zu stellen. Eine gleichzeitige aktive Mitgliedschaft in beiden Versorgungswerken ist ausgeschlossen. Die Einführung der neuen bAV steht unter dem Vorbehalt des vorherigen Abschlusses einer Betriebsvereinbarung zwischen der FBG und dem Betriebsrat. Die wesentlichen Eckpunkte der künftigen Betriebsvereinbarung sind bereits in einer Regelungsabrede zwischen der FBG und dem Betriebsrat konsentiert; sie entsprechen den Vergabeunterlagen. Den anspruchsberechtigten Beschäftigten sind zwei aufeinander aufbauende Tarifmodelle anzubieten: Im Basic-Tarif wandeln Beschäftigte monatlich EUR 50,00 ihres Entgelts um. Die FBG gewährt einen Arbeitgeberzuschuss, dessen Höhe sich nach der individuellen Betriebszugehörigkeit richtet und fünf Stufen vorsieht (EUR 50,00 ab 1 Jahr, EUR 75,00 ab 5 Jahren, EUR 100,00 ab 10 Jahren, EUR 125,00 ab 15 Jahren, EUR 150,00 ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit). Im Individual-Tarif können Beschäftigte zusätzlich zum Basic-Tarif weiteres Entgelt umwandeln. Die FBG gewährt auf den erhöhten Arbeitnehmerbeitrag einen prozentualen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 30 % des vereinbarten Umwandlungsbetrags. Der Arbeitgeberzuschuss ist zweifach begrenzt: (1) Entgeltumwandlungsbetrag und Arbeitgeberzuschuss dürfen zusammen 4 % der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten. (2) Der Arbeitgeberzuschuss wird bis zur Erreichung einer gemeinsamen monatlichen Einzahlungshöhe (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zusammen) von EUR 400,00 begrenzt.

Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte der FBG in einem ungekündigten unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, soweit sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und eine Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen. Befristet Beschäftigte, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und Leiharbeitnehmer haben keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG bleibt unberührt. Die prognostizierte Anzahl der bAV-berechtigten Beschäftigten beträgt im Betrachtungszeitraum 2027–2034 zwischen 91 und 126 Personen. Gefordert ist eine aufgeschobene Rentenversicherung im Durchführungsweg Direktversicherung. Die Rentenversicherung muss mindestens eine Garantieleistung in Höhe der eingezahlten Beiträge vorsehen. Näheres zu den Mindestanforderungen an das angebotene Versicherungsprodukt (insbesondere Garantieleistung und Haftungsfreiheit) ergibt sich aus den Mindestanforderungen an das Angebot im Abschnitt "Zusätzliche Angaben". Zusätzlich ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung anzubieten, die die Mitarbeitenden optional, mit keiner oder einer vereinfachten Gesundheitsprüfung, abschließen können. Mindestanforderung ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV), die ohne Gesundheitsprüfung oder mit einer auf höchstens fünf Gesundheitsfragen für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren beschränkten vereinfachten Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann und die ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % eine Berufsunfähigkeitsrente unter Verzicht auf die abstrakte Verweisung sowie die beitragsfreie Fortführung des BUZV-Bausteins ohne Minderung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente gewährleistet (Einzelheiten unter "Zusätzliche Angaben"). Der Auftragnehmer hat die persönliche Erreichbarkeit einer Ansprechperson für die FBG und ihre Beschäftigten sicherzustellen. Die Beratung hat persönlich (nicht ausschließlich per Videokonferenz) zu erfolgen. Insbesondere bei Einführung der bAV ist eine hinreichende Beratungskapazität bereitzustellen, damit alle teilnahmeberechtigten Beschäftigten persönlich beraten werden können. Für den laufenden Betrieb (Bestandsbetreuung sowie Beratung neu eintretender Beschäftigter) ist eine angemessene persönliche Erreichbarkeit dauerhaft zu gewährleisten. Zu den Mindestbedingungen bzgl. der persönlichen Erreichbarkeit siehe Abschnitt "Zusätzliche Angaben". Zur Laufzeit, zum Leistungsbeginn und Weiterem siehe "Zusätzliche Angaben"

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20BUZV (20 %): Die Wertung erfolgt anhand des BUZV-Datenblatts (Vordruck 3) und umfasst die Unterkriterien Gesundheitsprüfung (10 %) und Beitragshöhe (10 %). Gesundheitsprüfung (10 %): 10 Punkte: keine Gesundheitsprüfung. 7 Punkte: max. 3 Gesundheitsfragen, Abfragezeitraum max. 3 Jahre. 4 Punkte: entweder max. 3 Gesundheitsfragen bei längerem Abfragezeitraum oder mehr als 3 Gesundheitsfragen bei Abfragezeitraum max. 3 Jahre. 0 Punkte: mehr als 3 Gesundheitsfragen und Abfragezeitraum über 3 Jahre. Beitragshöhe (10 %): Bewertet wird der monatliche Beitrag zur Absicherung einer Berufsunfähigkeitsrente von 500 EUR anhand von vier Musterfällen. Der niedrigste Beitrag erhält 10 Punkte. Im Übrigen gilt: Punkte = 10 × (niedrigster Beitrag ÷ Beitrag des Angebots). Die Ergebnisse der vier Musterfälle werden arithmetisch gemittelt.
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Service / Persönliche Erreichbarkeit (30 %), vom Bieter einzureichendes Betreuungskonzept. Beratung bei Ersteinführung (10 %): 10 Punkte: Beratung aller teilnahmeberechtigten Beschäftigten innerhalb von 4 Wochen; 7 Punkte: innerhalb von 8 Wochen; 4 Punkte: innerhalb von 3 Monaten; 0 Punkte: länger als 3 Monate oder keine verbindliche Zusage. Persönliche Erreichbarkeit im laufenden Betrieb (10 %): 10 Punkte: persönlicher Beratungstermin innerhalb von 5 Werktagen; 7 Punkte: innerhalb von 10 Werktagen; 4 Punkte: innerhalb von 15 Werktagen; 0 Punkte: länger als 15 Werktage oder keine garantierte Frist. Beratung neu eintretender Beschäftigter (10 %): 10 Punkte: innerhalb von 2 Wochen nach Meldung durch die FBG; 7 Punkte: innerhalb von 4 Wochen; 4 Punkte: innerhalb von 6 Wochen; 0 Punkte: länger als 6 Wochen oder keine verbindliche Zusage. Zwischenwerte werden der jeweils niedrigeren Stufe zugeordnet.
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Leistungskennzahlen bAV (50 %): Die Wertung erfolgt anhand des Preisblatts (Vordruck 2) anhand von vier Musterfällen. Bewertet werden: garantierte monatliche Altersrente (10 %), prognostizierte monatliche Altersrente (10 %), garantiertes Kapital bei Rentenbeginn (10 %), prognostiziertes Kapital bei Rentenbeginn (5 %), garantierter Rentenfaktor je 10.000 EUR Policenkapital (5 %), garantiertes Hinterbliebenenkapital bei Tod nach Vollendung des 45. Lebensjahres (5 %), garantierter Rückkaufswert zum Ablauf des 5. Versicherungsjahres (5 %). Für jede Kennzahl wird je Musterfall eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten angewandt. Der Bestwert erhält 10 Punkte. Die übrigen Angebote werden nach der Formel bewertet: Punkte = 10 × (Wert des Angebots ÷ Bestwert) Die Punktzahlen werden über die vier Musterfälle gemittelt. Der Mittelwert wird durch 10 geteilt und mit der jew. Untergewichtung multipliziert. Die Summe ergibt die Gesamtpunktzahl. Nur Endpunktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Dieses Kriterium umfasst nicht nur die Eintragung ins Handelsregister, sondern die Eignung der Berufsausübung: 1. Nachweis über die Eintragung ins Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift ((im Falle einer GmbH z. B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges). … ganz lesenDieses Kriterium umfasst nicht nur die Eintragung ins Handelsregister, sondern die Eignung der Berufsausübung: 1. Nachweis über die Eintragung ins Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift ((im Falle einer GmbH z. B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges). 2. Nachweis der aufsichtsrechtlichen Zulassung nach §§ 5 ff. VAG bzw. EU-Zulassung; Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 4). 3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 4). 4. Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland; Nachweis: Eigenerklärung RUS-Sanktionen (Vordruck 5). (Die Abfrage der Eignung der Berufsausübung unter der Bezeichnung "Eintragung in das Handelsregister ist dem Umstand geschuldet, dass die Vergabeplattform bestimmte Kriterien zur Auswahl vorgibt.)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Angabe der verwalteten Versicherungsverträge in den letzten drei Geschäftsjahren; Eigenerklärung (Vordruck 4). 2. Nachweis über das Rating einer anerkannten Ratingagentur. Der Bieter hat einen Nachweis über das Rating einer anerkannten Ratingag … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Angabe der verwalteten Versicherungsverträge in den letzten drei Geschäftsjahren; Eigenerklärung (Vordruck 4). 2. Nachweis über das Rating einer anerkannten Ratingagentur. Der Bieter hat einen Nachweis über das Rating einer anerkannten Ratingagentur im Bereich Long Term als sichere Anlage vorzulegen. Das Rating muss durchgängig über die letzten fünf Jahre (2021–2025) im Bereich „A“ (einschließlich aller Abstufungen innerhalb dieser Bewertung) oder vergleichbar gelegen haben. Für jedes der fünf Jahre muss ein Rating im Bereich „A“ oder vergleichbar nachgewiesen werden. Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen. 3. BAFin Stresstest: Der Bieter muss den letzten Stresstest der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einen vergleichbaren Test einer europäischen Aufsichtsbehörde zum letzten Stichtag in allen Szenarien bestanden haben oder vom Stresstest befreit sein. Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 4).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzen bAV Gruppenverträge Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung betrieblicher Altersversorgung im Durchführungsweg Direktver … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzen bAV Gruppenverträge Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung betrieblicher Altersversorgung im Durchführungsweg Direktversicherung im Rahmen von Gruppenverträgen verfügen. Als Nachweis haben Bieter eine ausgefüllte Referenzliste (Vordruck 7) mit dem Angebot einzureichen. Dadurch werden dem Auftraggeber Referenzen über früher ausgeführte Projekte in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen mit stichwortartiger Beschreibung und Angabe der Projektmerkmale bereitgestellt. Als Mindestanforderung (Ausschlusskriterien) hins. der Referenzen gelten folgende Bedingungen: Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens drei Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen vorzulegen. Jede dieser Referenzen muss in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein oder noch erbracht werden und eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Mindestens eine der drei Referenzen muss die Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung im Durchführungsweg Direktversicherung im Rahmen eines Gruppenvertrags betreffen und dabei einen Gruppenvertrag mit mindestens 100 versicherten Personen umfassen (qualifizierte Referenz). Maßgeblich ist die höchste Zahl der im Rahmen dieses Gruppenvertrags gleichzeitig versicherten Personen. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestbedingungen. Erfüllt ein Bieter sie nicht, wird er als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
96 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Verlängerungsoption dient der Sicherstellung einer kontinuierlichen Betreuung und Administration des betrieblichen Versorgungssystems. Aufgrund der langfristigen Altersvorsorgeverhältnisse und der geforderten persönlichen Betreuung durch einen festen Ansprechpartner soll dem Auftra … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Verlängerungsoption dient der Sicherstellung einer kontinuierlichen Betreuung und Administration des betrieblichen Versorgungssystems. Aufgrund der langfristigen Altersvorsorgeverhältnisse und der geforderten persönlichen Betreuung durch einen festen Ansprechpartner soll dem Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer bei fortbestehendem Bedarf unverändert fortzuführen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: 1. Mindestlohn: Öffentliche Aufträge vergibt die FBG unter Beachtung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (BremTtVG). Gemäß § 9 BremTtVG werden öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an solche Unternehmen vergeben, die sic … ganz lesenLeistung: Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: 1. Mindestlohn: Öffentliche Aufträge vergibt die FBG unter Beachtung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (BremTtVG). Gemäß § 9 BremTtVG werden öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an solche Unternehmen vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich dazu verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein tätigkeitsspezifisches Mindestentgelt, einschließlich Überstundenzuschläge, zu bezahlen(ab 1. Januar 2027: 15,17 EUR (brutto) pro Stunde). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, hat der Auftragnehmer den Nachunternehmern die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts aufzuerlegen. Auf bevorzugte Bieter gemäß § 141 Satz 1 und § 143 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch finden die vorstehenden Anforderungen keine Anwendung. 2. Weitere Ausführungsbedingungen siehe "Zusätzliche Angaben"
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt acht Jahre ab Zuschlagserteilung (§ 21 Abs. 6 VgV) mit der Option einer vierjährigen Verlängerung (einmalig), abzurufen durch die Auftraggeberin. Die Laufzeit der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgeschlossenen individuellen Entgeltumwandlungsvereinba … ganz lesenDie Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt acht Jahre ab Zuschlagserteilung (§ 21 Abs. 6 VgV) mit der Option einer vierjährigen Verlängerung (einmalig), abzurufen durch die Auftraggeberin. Die Laufzeit der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgeschlossenen individuellen Entgeltumwandlungsvereinbarungen (Einzelverträge) wird hiervon nicht berührt. Nach Beendigung der Rahmenvereinbarung werden bestehende Einzelverträge vom Auftragnehmer unverändert fortgeführt und betreut. Die geschätzte Höchstmenge der Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung beträgt 250 Einzelabrufe. Der Auftraggeber schätzt die jährlichen bAV-berechtigten Beschäftigten auf durchschnittlich 110 Personen in den nächsten acht Jahren, beginnend 2027. Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1. Januar 2027. Der Leistungsbeginn steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsrats und des Abschlusses der entsprechenden Betriebsvereinbarung über die betriebliche Altersversorgung. Näheres zum Leistungsumfang, den Produktanforderungen und den Bedingungen an die Versicherungsgesellschaft ergibt sich aus dem Pflichtenheft Betriebliche Altersversorgung (Anlage 2). Als Mindestanforderungen an das Angebot gelten die folgenden Bedingungen. Angebote, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen: (1) Das angebotene Versicherungsprodukt muss eine Garantieleistung mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge vorsehen. Kapitalmarktorientierte oder fondsgebundene Anlagekonzepte ohne Beitragsgarantie sind nicht zugelassen. Maßgeblich sind die auf die Altersversorgung entfallenden Beiträge; auf den BUZV-Baustein entfallende Risikobeiträge bleiben unberücksichtigt. (2) Das Angebot muss die oben sowie im Pflichtenheft (Anlage 2) beschriebene Tarifstruktur (Basic-Tarif und Individual-Tarif) abbilden. (3) Die ebenfalls anzubietende Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) muss ohne Gesundheitsprüfung oder mit lediglich vereinfachter Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden können. Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung liegt vor, wenn höchstens fünf Gesundheitsfragen gestellt werden und sich diese Fragen auf einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren vor Antragstellung beziehen. Beide Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein. Angebote, die für den Abschluss der BUZV mehr als fünf Gesundheitsfragen oder einen Abfragezeitraum von mehr als fünf Jahren vorsehen, erfüllen diese Mindestanforderung nicht. (4) Die BUZV muss die Berufsunfähigkeitsrente ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 % leisten und einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung vorsehen. Angebote, die die Rente erst ab einem höheren Grad der Berufsunfähigkeit leisten oder einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung nicht vorsehen, erfüllen diese Mindestanforderung nicht. (5) Die BUZV muss neben der Berufsunfähigkeitsrente eine Beitragsfreistellung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 % vorsehen. Für die Dauer der anerkannten Berufsunfähigkeit entfällt die Pflicht zur Zahlung der Beiträge für den BUZV-Baustein; der BUZV-Schutz ist ohne Minderung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente beitragsfrei fortzuführen. Eine Beitragsfreistellung des Altersversorgungsbausteins wird nicht gefordert; weitergehende Angebote sind zulässig. Angebote, die eine Beitragsfreistellung des BUZV-Bausteins nicht, erst ab einem höheren Grad der Berufsunfähigkeit oder nur gegen Minderung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente vorsehen, erfüllen diese Mindestanforderung nicht. (6) Der Auftragnehmer hat eine feste Ansprechperson für die FBG und ihre Beschäftigten zu benennen und deren persönliche Erreichbarkeit sicherzustellen. Die Beratung hat persönlich und nicht ausschließlich per Videokonferenz zu erfolgen. Die Beratung bei der Ersteinführung hat bei der FBG stattzufinden; die laufende Betreuung kann bei der FBG oder in einem Büro, einer Niederlassung oder einem sonstigen geeigneten Raum stattfinden, der nicht weiter als 50 Kilometer vom Sitz der FBG entfernt ist. Diese Anforderung b …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 665 (Versicherungen und Altersvorsorge) in Bremen gibt es in den letzten 24 Monaten keine Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a94d4df1-59d4-4452-968d-95514157e6dc.