Rahmenvereinbarung Begleitung Bundes- und ESF Plus-Programme
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Berlin, Berlin
Aktenzeichen BMFSFJ_2025_005veröffentlicht 13.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.06.2025 – 31.05.2029
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
- Rahmenvereinbarung Brand-AgenturDeutsches Rotes Kreuz e.V. Generalsekretariat · BerlinFrist 20.11.2026
- Projektträgerschaft Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · BerlinFrist 19.11.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.06.2025 – 31.05.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 203 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Referenzpreis30 %
- Qualität70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 21 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.05.2029
- Heute
Beschreibung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB i. V. m. § 15VgV die Begleitung von Bundes- und ESF-Programmen in zwei Losen wie folgt zu vergeben: Los 1 Fachlich-inhaltliche Begleitung und Monitoring von Bundes- und ESF Plus-Programmen sowie Betrieb von Online-Plattformen (fachlich-inhaltliche Servicestelle) Los 2: Finanzadministrative Begleitung von Bundes- und ESF Plus-Programmen
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Fachlich-inhaltliche Begleitung und Monitoring von Bundes- und ESF Plus-Programmen sowie Betrieb von Online-Plattformen
(fachlich-inhaltliche Servicestelle) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, einen Auftrag (Rahmenvereinbarung) zur Unterstützung der Umsetzung von ESF Plus- und Bundesprogrammen im Themenfeld „Gutes Aufwachsen und frühe Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen“ zu vergeben. Der Auftrag wird in zwei Lose gegliedert: - Los 1: Fachlich-inhaltliche Begleitung und Monitoring von Bundes- und ESF Plus-Programmen sowie Betrieb von Online-Angeboten (fachlich-inhaltliche Servicestelle) - Los 2: Finanzadministrative Begleitung von Bundes- und ESF Plus-Programmen Es wird für jedes Los eine Rahmenvereinbarung mit einer Auftragnehmerin/einem Auftragnehmer (im Folgenden die Auftragnehmerin (AN) geschlossen. Eine Bewerbung auf beide Lose ist möglich. Ein Bieter kann den Zuschlag für beide Lose erhalten. Die Rahmenvereinbarungen sollen für vier Jahre geschlossen werden. Die Laufzeit beginnt nach aktuellem Planungsstand am 01. Juni 2025 und endet zum 31. Mai 2029. Die geschätzten durchschnittlichen Abnahmemengen (brutto) betragen pro Jahr bis zu: - Los 1: 2 Mio. € | Höchstabnahmegrenze (plus 20%): 2,4 Mio. € - Los 2: 1,4 Mio. € | Höchstabnahmegrenze (plus 20%): 1,68 Mio. € Die Höchstabnahmemenge kann in beidseitigem Einvernehmen mittels einer Auftragsänderung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB angepasst werden. Bei Erreichen der Höchstabnahmemenge erlischt die Rahmenvereinbarung automatisch . Dieses Dokument enthält die Leistungsbeschreibung für das Los 1 „Fachlich-inhaltliche Begleitung und Monitoring von Bundes- und ESF Plus-Programmen sowie Betrieb von Online-Angeboten (fachlich-inhaltliche Servicestelle)“. Es umfasst folgende Aufgaben: - Unterstützung und Beratung von Trägern beim Interessenbekundungs- und Antragsverfahren - Fachlich-inhaltliche Information und Beratung im Rahmen einer Programmbegleitung bei der Programmdurchführung (z. B. Einrichtung einer Servicehotline) - Fachlich-inhaltliche Unterstützung des BMFSFJ bei der Programmsteuerung - Inhaltliche Betreuung und Betrieb der Webangebote der Auftraggeberin (insbesondere der Website www.elternchancen.de) - Unterstützung und Dokumentation bei der Programmabwicklung (Prüfung der Sachberichte der Zwischen- und Verwendungsnachweise in Kooperation mit der AN von Los 2 oder anderen Stellen der Bundesverwaltung) - Aktives Einbringen von Themenvorschlägen und Identifizieren von Kommunikationsanlässen - Strategische Beratung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit der Programme - Unterstützung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung von Förderprogrammen und -ansätzen - Inhaltliche Betreuung und Betrieb von Vernetzungs-Plattformen für ESF- und Bundesprogramme - Einrichtung und Betrieb einer Datenbank zur Erfassung von programmspezifischen Indikatoren durch die Vorhabenträger und Monitoring dieser Daten an die EU-KOM sowie die Fachreferate im BMFSFJ | 4 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Finanzadministrative Begleitung von Bundes- und ESF Plus-Programmen Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, einen Auftrag (Rahmenvereinbarung) zur Unterstützung der Umsetzung von ESF Plus- und Bundesprogrammen im Themenfeld „Gutes Aufwachsen und frühe Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen“ zu vergeben. Der Auftrag wird in zwei Lose gegliedert: - Los 1: Fachlich-inhaltliche Begleitung und Monitoring von Bundes- und ESF Plus-Programmen sowie Betrieb von Online-Angeboten (fachlich-inhaltliche Servicestelle) - Los 2: Finanzadministrative Begleitung von Bundes- und ESF Plus-Programmen Es wird für jedes Los eine Rahmenvereinbarung mit einer Auftragnehmerin/einem Auftragnehmer (im Folgenden die Auftragnehmerin (AN) geschlossen. Eine Bewerbung auf beide Lose ist möglich. Ein Bieter kann den Zuschlag für beide Lose erhalten. Die Rahmenvereinbarungen sollen für vier Jahre geschlossen werden. Die Laufzeit beginnt nach aktuellem Planungsstand am 01. Juni 2025 und endet zum 31. Mai 2029. Die geschätzten durchschnittlichen Abnahmemengen (brutto) betragen pro Jahr bis zu: - Los 1: 2 Mio. € | Höchstabnahmegrenze (plus 20%): 2,4 Mio. € - Los 2: 1,4 Mio. € | Höchstabnahmegrenze (plus 20%): 1,68 Mio. € Die Höchstabnahmemenge kann in beidseitigem Einvernehmen mittels einer Auftragsänderung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB angepasst werden. Bei Erreichen der Höchstabnahmemenge erlischt die Rahmenvereinbarung automatisch . Dieses Dokument enthält die Leistungsbeschreibung für das Los 1 „Fachlich-inhaltliche Begleitung und Monitoring von Bundes- und ESF Plus-Programmen sowie Betrieb von Online-Angeboten (fachlich-inhaltliche Servicestelle)“. Es umfasst folgende Aufgaben: - Unterstützung und Beratung von Trägern beim Interessenbekundungs- und Antragsverfahren - Fachlich-inhaltliche Information und Beratung im Rahmen einer Programmbegleitung bei der Programmdurchführung (z. B. Einrichtung einer Servicehotline) - Fachlich-inhaltliche Unterstützung des BMFSFJ bei der Programmsteuerung - Inhaltliche Betreuung und Betrieb der Webangebote der Auftraggeberin (insbesondere der Website www.elternchancen.de) - Unterstützung und Dokumentation bei der Programmabwicklung (Prüfung der Sachberichte der Zwischen- und Verwendungsnachweise in Kooperation mit der AN von Los 2 oder anderen Stellen der Bundesverwaltung) - Aktives Einbringen von Themenvorschlägen und Identifizieren von Kommunikationsanlässen - Strategische Beratung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit der Programme - Unterstützung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung von Förderprogrammen und -ansätzen - Inhaltliche Betreuung und Betrieb von Vernetzungs-Plattformen für ESF- und Bundesprogramme - Einrichtung und Betrieb einer Datenbank zur Erfassung von programmspezifischen Indikatoren durch die Vorhabenträger und Monitoring dieser Daten an die EU-KOM sowie die Fachreferate im BMFSFJ | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Referenzpreis30
- Qualität
- 70
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die K … ganz lesenkürzer
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers/einer Unterauftragnehmerin beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen. d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.- Kriterium
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die K … ganz lesenkürzer
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers/einer Unterauftragnehmerin beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird- Kriterium
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftra … ganz lesenkürzer
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen d) Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz e) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber f) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation und Erfahrungen der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden. Insbesondere werden Qualifikationen, Wissen und berufliche Erfahrungen im Bereich der Familienbildung, der Frühpädagogik, der Erziehung, der Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaften, Soziologie, sowie Kenntnisse der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe vorausgesetzt. Sollte beim Bieter selbst keine entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein, so hat der Bieter darzulegen, inwiefern und ggf. mit welchen Unterauftragnehmenden er die fachliche Qualifikation sicherstellt. g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen h) Zusicherung, dass eine fristgemäße Umsetzung und Durchführung der Programme gewährleistet wird i) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird, ggf. muss ein Servicebüro in Berlin eingerichtet werden. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen. Zusätzlich für Los 1: j) Nachweis von Beratungskompetenz und Erfahrung in der Umsetzung und inhaltlichen Steuerung von Förderprogrammen im ESF-Bereich k) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen l) Nachweis der Kompetenz von Öffentlichkeitsarbeit- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.05.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. d. Die … ganz lesenkürzer
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich. e. Fragen sind bis zum 06.02.2025 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. g. Angebote können nur auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss. j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Referenzpreis30
- Qualität
- 70
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die K … ganz lesenkürzer
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers/einer Unterauftragnehmerin beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen. d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.- Kriterium
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die K … ganz lesenkürzer
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers/einer Unterauftragnehmerin beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird- Kriterium
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftra … ganz lesenkürzer
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen d) Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz e) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber f) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation und Erfahrungen der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden. Insbesondere werden Qualifikationen, Wissen und berufliche Erfahrungen im Bereich der Familienbildung, der Frühpädagogik, der Erziehung, der Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaften, Soziologie, sowie Kenntnisse der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe vorausgesetzt. Sollte beim Bieter selbst keine entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein, so hat der Bieter darzulegen, inwiefern und ggf. mit welchen Unterauftragnehmenden er die fachliche Qualifikation sicherstellt. g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen h) Zusicherung, dass eine fristgemäße Umsetzung und Durchführung der Programme gewährleistet wird i) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird, ggf. muss ein Servicebüro in Berlin eingerichtet werden. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen. Zusätzlich für Los 2: j) Darstellung der Erfahrungen mit Prüftätigkeiten bei der bisherigen Tätigkeit des Bieters (z.B. durch interne Revision, jährliche zuwendungsrechtliche Prüfungen, durch eine Wirtschaftsprüfergesellschaft, ggf. Prüfungen durch Landes- und Bundesrechnungshöfe sowie kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einschlägigen Themen aus dem Zuwendungs- und Verwaltungsverfahrensrecht) k) Darstellung Erfüllung der Voraussetzungen für eine Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO l) Nachweis bisheriger Treuhandfunktion zur Verwaltung öffentlicher Mittel; Erfahrung mit dem Erlass von Zuwendungsbescheiden und/oder Weiterleitungsverträgen; Prüfung von Verwendungsnachweisen; Durchführung von Anhörungs- und Widerspruchsverfahren; Rückforderungen von Haushaltsmitteln- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.05.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. d. Die … ganz lesenkürzer
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich. e. Fragen sind bis zum 06.02.2025 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. g. Angebote können nur auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss. j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 10117 Berlin
- Kontakt
- zentrale-beschaffung@
bafza.bund.de - Auskünfte
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - Zentrale Vergabestelle des BMFSFJzentrale-beschaffung@
bafza.bund.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der politikbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit des BMFSFJ07.01.2026
- Betreuung der Medientechnik in den Berliner Liegenschaften des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)07.10.2025
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be8793a0-4d68-4744-b147-0c9c202328ad.