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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken

NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 789-09462-101-30520veröffentlicht 22.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 163 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angebotsvergleichspreis30 %
  • Beratungsqualität30 %
  • Personalqualität40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an NRW.BANK AöR
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 5 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung "Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken"

Beschreibung des Loses

Das Leistungsbild der vorliegenden Rahmenvereinbarung umfasst die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei der Optimierung, insb. mit dem Schwerpunkt der Umsetzung von regulatorischen/bankenaufsichtlichen Anforderungen im Bereich Compliance und nichtfinanzielle-Risiken (CNR). Ziel der Beratungs- und Unterstützungsleistungen ist es, den Bereich "Compliance und nicht-finanzielle Risiken" bei der Umsetzung oder Optimierung von bankenaufsichtlichen und regulatorischen Themen (insbesondere im Kontext Compliance, Geldwäsche, Informationssicherheit, Datenschutz, TLPT, Auslagerungsmanagement, DORA) zu unterstützen und die Organisation zukunftsfähig zu gestalten. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich themenspezifisch im Rahmen konkreter Vorhaben der NRW.BANK. Diese werden entweder nach klassischer, hybrider oder agiler Projektmanagementmethode durchgeführt. Die Bandbreite der Beratungsthemen variiert und kann beispielsweise Vorhaben im Umfeld regulatorischer Themen, Systemeinführungen bzw. die Erarbeitung und Umsetzung strategischer (Teil-) Konzepte zur Neuausrichtung bestimmter Themen umfassen. Beispielsweise können folgende Tätigkeiten von der NRW.BANK mit Bezug zu dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden (eine weitere Detaillierung der Aufgaben wird im Rahmen der Zusammenarbeit nachgelagert in den Einzelaufträgen vorgenommen): Übergreifend: Unterstützung bei der Konzeption und Erstellung von diversen Berichten (z.B. Risikoberichten), Begleitung von internen und externen Prüfungen von CNR, Unterstützung bei der Dokumentation und Abarbeitung von übergreifend festgestellten Schwachstellen, Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Bereich Compliance und nicht-finanzielle Risiken, insbesondere KWG, MaRisk, DORA, SREP, einschlägige EBA-Guidelines, Durchführung von aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen/Prüfungen in den aufgeführten Themenfeldern - Informationssicherheit - Zentrales Auslagerungsmanagement (ZAM) / Drittparteienmanagement -Compliance (MaRisk/WpHG) - Geldwäsche/SSH/TF/Sanktionen - OPRisiko - Notfallmanagement und Business Continuity Management - Datenschutz Gegenstand der Beauftragungen unter dieser Rahmenvereinbarung wird i.d.R. die Mitarbeit im Rahmen von Vorhaben sowie die Unter stützung in der Linie zu o.a. Themenstellungen in der NRW.BANK sein. Die Aufgaben im Rahmen der Projektmitarbeit, mit Fokus zu den zuvor genannten Aufgaben im Bereich CNR, umfassen beispielsweise: Unterstützung des Product Owner internen Projektleitung bei der Anleitung von Teammitgliedern, Wahrnehmung der Externen Projektleitung, Beratung des Projektmanagementoffice, Beratung zur Anwendung klassischen, hybriden und agilen Projektmanagements, Unterstützung in der Projektadministration, Erstellung von Dokumentationen (z.B. Prozesse, Fachkonzepte, Handbuchtexte), Erstellung von Präsentationen für Gremiensitzungen (z.B. Lenkungsausschuss), Erstellung von Schulungsunterlagen für Mitarbeiterveranstaltungen Bei allen Aufträgen erwarten wir konkrete Optimierungsvorschläge unter Einbringung von exzellentem Branchenwissen und best practices aus dem Bankenumfeld. Zudem erfolgt die Leistungserbringung in deutscher Sprache. Zu den oben genannten möglichen Themen gehört immer die Fähigkeit, ein adäquates Stakeholder-Management im Management-Umfeld durchführen zu können. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Geschätze Personentage: Projektleiter: 480 Personentage Senior Berater: 1.500 Personentage Berater: 1.020 Personentage Summe: 3.000 Personentage Es müssen exakt 1 Projektleiter, 4 Senior Berater und 3 Berater angeboten werden.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotsvergleichspreis30 %
Beratungsqualität30 %
Personalqualität40 %
Preis
AngebotsvergleichspreisDie Preise sind in das Preisblatt einzutragen.
Qualität
BeratungsqualitätHierzu ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Es werden für das Konzept maximal 30 Qualitätspunkte vergeben. Das Qualitätskonzept wird jeweils anhand der folgenden, gewichteten Unterkriterien bewertet: 1.1 Organisation 10 % (= 10 Punkte) 1.2 Vorgehensweise 15 % (= 15 Punkte) 1.3 Wissensmanagement 05 % (= 05 Punkte)
Qualität
PersonalqualitätFür dieses Kriterium sind Lebensläufe zu erstellen. Es werden für die Lebensläufe maximal 40 Qualitätspunkte vergeben. Die Lebensläufe werden jeweils anhand der folgenden, gewichteten Unterkriterien bewertet: Erfahrung des Projektleiters: 15 % (= 15 Punkte) Erfahrung der Senior Berater: 20 % (= 20 Punkte) Erfahrung der Berater: 05 % (= 05 Punkte)

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Fügen Sie einen Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder einen Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) bei. Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Fügen Sie den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestanforderungen bei: Die Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall beläuft sich für Personenschäden und Sachschäden auf EUR 2 Mio. und für Vermögensschäden auf EUR 0,5 Mio. Die Jahreshöchstleistung beläuft sich auf EUR 4 Mio. für Personenschäden und Sachschäden und mindestens EUR 1 Mio. für Vermögensschäden.
Allgemeiner Jahresumsatz
Betrug der Mindestjahresumsatz Ihres Unternehmens EUR 5 Mio. bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre? Geschäftsjahre müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht dazu.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Geben Sie drei vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Aufträge an. Das Mindestauftragsvolumen je Referenzauftrag muss 100 Personentage betragen. Die nachfolgenden Mindestbedingungen an Referenzen gemäß den Ziffn. (1.) bis Ziff. (3.) sind kumulativ zu erfüllen. Dies gilt sowohl für … ganz lesenGeben Sie drei vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Aufträge an. Das Mindestauftragsvolumen je Referenzauftrag muss 100 Personentage betragen. Die nachfolgenden Mindestbedingungen an Referenzen gemäß den Ziffn. (1.) bis Ziff. (3.) sind kumulativ zu erfüllen. Dies gilt sowohl für die Referenzkategorien (1.), (2.) und (3.) als auch für die unter jeder Referenzkategorie genannten Mindestbedingungen. Mehrfachnennungen von Referenzen unter Ziff. (1.) bis Ziff. (3.) sind nicht zulässig. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen die Erfüllung der jeweils genannten Mindestbedingungen nachgewiesen ist: (1.) Referenzkategorie 1: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Fortlaufende Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Bankenaufsichtliche Anforderungen (Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken im Bankenumfeld) gemäß der in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen - im Bankenumfeld [d. h. Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar] - unter Anwendung externer Markt- bzw. Unternehmenskenntnisse ("Outside-In-View", beispielsweise Benchmark-Datenbanken oder Marktstudien) - über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende) (2.) Referenzkategorie 2: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Fortlaufende Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Bankenaufsichtliche Anforderungen (Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken im Bankenumfeld) gemäß der in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen - für eine Förderbank oder ein sonstiges Förderinstitut (beispielsweise Investitionsbanken, Strukturbanken), das staatliche Förderprogramme und -mittel verwaltet bzw. vergibt - unter Anwendung externer Markt- bzw. Unternehmenskenntnisse ("Outside-In-View", beispielsweise Benchmark-Datenbanken oder Marktstudien) - über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026 (unabhängig vom Auftragsbeginn / Auftragsende) (3.) Referenzkategorie 3: Mindestens eine Referenz mit folgenden Referenzleistungen (kumulativ) - Fortlaufende Erbringung von Projektmanagementleistungen (Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken im Bankenumfeld) gemäß der in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen einschließlich der Steuerung eines Projektteams - im Bankenumfeld [d. h. Institute im Sinne von § 1 Absatz 1b des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder vergleichbar] - über einen Zeitraum von mindestens zwei zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026 (unabhängig vom Auftragsbeginn)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zu schlagserteilung und endet am 30.06.2028. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht gekündigt wird oder die Höchstabnahmegrenze erreicht wird, höchstens aber bis zum 30.06.2030.
Optionen
Verlängerungsoptionen s. oben.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vertragsunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen (Bezirksregierung Münster), Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DVTW#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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124vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (88 Lose mit Angabe)
239.875 €Zuschlagswert im Median
124.077 € – 553.945 €mittlere Hälfte, 23 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9ebd0b3-65db-4427-a7db-c767814a745e.