Rahmenvereinbarung Aluminium-Leitern
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen B 20.21 - 9954/24/VV : 1veröffentlicht 17.03.2025erstmals 17.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,15 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,15 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,27 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 20 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 20 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 19 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 19 Monaten
- Bindefrist endetvor 17 Monaten51 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über verschiedene Aluminium-Leitern für das Kaufhaus des Bundes Der ermittelte Schätzwert beträgt 1.152.527,95 EUR. Aus dieser Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 1.267.780,75 EUR abgerufen werden.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.267.781 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 51 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.04.2025, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Leistungserbringung (Lieferung) erfolgt deutschlandweit. Näheres siehe Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland Die angegeb … ganz lesenkürzer
Die Leistungserbringung (Lieferung) erfolgt deutschlandweit. Näheres siehe Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland Die angegebene Frist zur Gültigkeit der Angebote (Bindefrist) beginnt ab dem Ende der Angebotsfrist. Bestellberechtigt gem. § 4 der Rahmenvereinbarung sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung folgende Behörden und Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung sowie Zuwendungsempfänger und die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen: • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation • Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben • Kraftfahrt-Bundesamt • Stiftung Deutsches Historisches Museum • Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau • Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle • Deutsche Nationalbibliothek • Otto-von-Bismarck-Stiftung • Stiftung Preußischer Kulturbesitz • Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg • Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht • Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben • Erdölbevorratungsverband • ALDB GmbH • Alexander von Humboldt-Stiftung • BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH • Deutsche Forschungsgemeinschaft • Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung • Deutsches Jugendinstitut e.V. • Deutsches Maritimes Zentrum e.V. • Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e.V. • DRK-Suchdienst Standort Hamburg • Germany Trade and Invest GmbH • Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH • Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH • Deutsches Biomasseforschungszentrum gGmbH • Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. • Heinrich-Böll-Stiftung • Die Autobahn GmbH des Bundes • Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs gem. § 4 LKatSG BW, • Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns gem. § 2 Abs. 1 BayKSG, • Die Katastrophenschutzbehörden Berlins gem. § 3 KatSG Berlin, • Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs gem. § 2 BbgBKG, • Die Katastrophenschutzbehörden Bremens gem. VwV KatSOrg Bremen, • Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs gem. § 2 HmbKatSG, • Die Katastrophenschutzbehörden Hessens gem. § 2 HBKG Hessen, • Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V, • Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens gem. § 2 Abs. 1 NKatSG, • Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens gem. § 2 BHKG NRW, • Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf, • Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands gem. § 2 Abs. 2 SBKG, • Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen gem. § 3 SächsBRKG, • Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts gem. § 2 KatSG-LSA, • Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein gem. § 3 LKatSG, • Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG. • Regierungspräsidium Darmstadt • Regierungspräsidium Gießen • Regierungspräsidium Kassel • ATF - LKA KT 61 - Berlin • ATF - Feuerwehr Dortmund • ATF - Feuerwehr Essen • ATF - Feuerwehr Hamburg • ATF - Feuerwehr Köln • ATF - Feuerwehr Leipzig • ATF - Feuerwehr Mannheim • ATF - Feuerwehr München
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 444 (Diverse vorgefertigte Erzeugnisse und zugehörige Artikel) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Dönges2 Zuschläge
- JK Defence & Security Products GmbH2 Zuschläge
- JaKob Eschbach GmbH2 Zuschläge
- Kindswater AG2 Zuschläge
- WegenerDESIGN2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 16.04.2025
- BekanntmachungFrist 16.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f674e48b-7fd3-4727-bb8c-39d77d433956.