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Rahmenvereinbarung Agilität in der NRW.BANK

NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 716-004476-00-101-79520veröffentlicht 18.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 544 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 7 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.06.2025 – 31.05.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Niedrigster Preis30 %
  • Beraterkonzept70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2027
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Einsatz als Agiler Coach oder Scrum Master für die NRW.BANK. Hierbei geht es einerseits um die Ausübung der Rollen "Agiler Coach" und "Scrum Master" als auch um die Unterstützung der intern besetzten Rollen der agilen Lieferorganisation. Die NRW.BANK wendet an verschiedenen Stellen agile Methoden und Praktiken an, um die Vorteile von Agilität bei ihrer Aufgabe als Förderbank zu nutzen. Zur weiteren Etablierung und Unterstützung der praktischen Anwendung sollen auch externe Agile Coaches und Scrum Master eingesetzt werden. Dies erfolgt vornehmlich in der neuen virtuellen agilen Lieferorganisation, darüber hinaus in agilen und hybriden Projekten sowie in der Linie. Die agile Lieferorganisation der NRW.BANK ist eine dauerhafte (daher: stehende) Struktur, in der Veränderungsvorhaben bearbeitet werden. Diese umfassen sowohl Themen, die bislang in Projekten umgesetzt wurden, als auch solche, die in der Linie entwickelt werden - etwa Produktentwicklungen. Die Lieferorganisation ist skaliert aufgebaut. Übergeordnete Change-Module sind stehende, virtuelle Einheiten, denen jeweils ein Themengebiet zugeordnet ist, in dem sämtliche Vorhaben gebündelt bearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt in darunterliegenden agilen Teams. Auf Ebene der Module kommen Rollen wie Chief Product Owner und Agile Coaches zum Einsatz, innerhalb der Teams Product Owner, Scrum Master, Developer sowie Experten. Beide Ebenen arbeiten mit Stakeholdern zusammen. Grundlage der agilen Lieferorganisation ist eine bankweite Priorisierung aller Veränderungsvorhaben. Die übergreifende Organisation der agilen Lieferorganisation erfolgt zentral über eine aufbauorganisatorisch verankerte Einheit. Je nach Art der Veränderungsvorhaben ist auch eine Bearbeitung in Form eines agilen oder hybriden Projekts möglich. Hier kommen die Rollen Product Owner/Projektleitung, Scrum Master und Developer zum Einsatz. Hybride Projekte kombinieren Methoden des klassischen und des agilen Projektmanagements. In der Linie wird mithilfe von Agile Coaches reflektiert, inwieweit agile Methoden und Praktiken situativ geeignete Optionen bieten. Die Rahmenvereinbarung wurde mit acht Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Unternehmen, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Rahmenvereinbarung trat am 1. Juni 2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31. Mai 2027. Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 31. Mai 2029. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 9.400 Personentage bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 10.800 Personentagen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Höchstabnahmegrenze bezieht sich auf sämtliche Zahlungen der NRW.BANK an die Auftragnehmerin, einschließlich der Honorare. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Niedrigster Preis30 %
Beraterkonzept70 %
Preis
Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben war der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Abgefragt war ein Tagessatz. Dieser Tagessatz darf bei Preisangaben im Rahmen der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Verfahren zur Vergabe der Einzelaufträge nicht überschritten werden. Unterschreitungen sind zulässig. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bildete die von der NRW.BANK geschätzte Menge von 9.400 Personentagen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung. Zugrunde zu legen war eine Leistungserbringung im Verhältnis 60 % vor Ort und 40 % remote, wobei sich der Vor-Ort-Anteil gleichmäßig auf die Standorte Düsseldorf (30 %) und Münster (30 %) verteilt. Die Personentage verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Rollen: Agile Coaches 5.180 Personentage und Scrum Master 4.220 Personentage. Es war ein einheitlicher Preis pro Personentag (1 PT, netto und brutto) anzugeben, der sämtliche Leistungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung unabhängig von etwaigen Skill-Leveln oder Qualifikationsstufen abdeckt. Der Tagessatz war auf Basis einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden zu kalkulieren.
Qualität
BeraterkonzeptZur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Beraterkonzept war von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür war der Vordruck 09: Beraterkonzept zu verwenden. Jeder Bieter hatte im Vordruck 09 genau vier Berater zu benennen, die für Einzelabrufe im Rahmen der Rahmenvereinbarung persönlich oder in vergleichbarer Qualität zur Verfügung stehen. Hierbei musste es sich um zwei Scrum Master und zwei Agile Coaches handeln. Die abgefragten Angaben waren für jeden Berater direkt im Vordruck 09 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Die Angaben im Vordruck 09 wurden jeweils gesondert für jedes der folgenden Unterkriterien bewertet: 1. Scrum Master (2 Personen - je 25 %) (a.) Erfahrung mit agilen Methoden und Frameworks (z. B. SCRUM, Kanban) sowie mit skalierenden Frameworks (z. B. SAFe, LeSS) (Gewichtung: 5 %) (b.) Erfahrung in Moderation, Durchführung agiler Events, Team-Onboardings, Konfliktlösung, Change-Management (Gewichtung: 5 %) (c.) Kenntnisse zur Erfolgsmessung im agilen Kontext, insbesondere OKR (Objectives and Key Results) (Gewichtung: 5 %) (d.) Angaben zu einschlägigen Zertifizierungen inkl. Abschlussjahr (z. B. SAFe Practice Consultant, Certified LeSS Practitioner, OKRM1/2 etc.) (Gewichtung: 5 %) (e.) Referenzangaben zum bisherigen Einsatz als Scrum Master in den letzten drei Jahren (mit Angaben zu Einsatzzeitraum, Tätigkeit und Referenzorganisation) (Gewichtung: 5 %) 2. Agile Coaches (2 Personen - je 25 %) (a.) Erfahrung mit agilen Methoden und Frameworks (z. B. SCRUM, Kanban) sowie mit skalierenden Frameworks (z. B. SAFe, LeSS) (Gewichtung: 5 %) (b.) Erfahrung in Moderation, Durchführung agiler Events, Team-Onboardings, Konfliktlösung, Change-Management (Gewichtung: 5 %) (c.) Kenntnisse zur Erfolgsmessung im agilen Kontext, insbesondere OKR (Objectives and Key Results) (Gewichtung: 5 %) (d.) Angaben zu einschlägigen Zertifizierungen inkl. Abschlussjahr (z. B. SAFe Practice Consultant, Certified LeSS Practitioner, OKRM1/2 etc.) (Gewichtung: 5 %) (e.) Referenzangaben zum bisherigen Einsatz als Agiler Coach in den letzten drei Jahren (mit Angaben zu Einsatzzeitraum, Tätigkeit und Referenzorganisation) (Gewichtung: 5 %)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch bis zum 31. Mai 2029. Eine Verlängerung über den Geltungszeitraum von vier Jahren hinaus ist ausgeschlossen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text dieser Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren. c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage … ganz lesen1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text dieser Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren. c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - f) Anlage 05: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung tech-nische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a) - soweit relevant - g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a) - soweit relevant - h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (= Vordruck 06) i) Anlage 08: Verpflichtungserklärung Datenschutz j) Anlage 09: Regelungen zum Datenschutz - soweit relevant - k) Anlage 10: Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften l) Anlage 11: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz m) Anlage 12: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EStG n) Anlage 13: Beraterkonzept (Vordruck 09) p) Anlage 14: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) q) Anlage 15: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Verga-begesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D8QS

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
access2agile GmbH, Köln; Agile Heroes GmbH, Frankfurt am Main; borisgloger consulting GmbH, Frankfurt am Main; BearingPoint GmbH, Frankfurt am Main; denkmodell GmbH, Berlin; Exxeta, Karlsruhe; viadee Unternehmensberatung AG, Münster; wibas GmbH, Darmstadt83

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

169vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
298.873 €Zuschlagswert im Median
190.800 € – 557.918 €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 4. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 12.05.2025
  3. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.05.2025 auf 12.05.2025 verschoben
  4. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 30.04.2025 auf 07.05.2025 verschoben
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 28.04.2025 auf 30.04.2025 verschoben
  6. BekanntmachungFrist 28.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a3002633-54e9-4cf6-b3b2-750ac7232b63.