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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Adobe Creative Cloud

Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt3-Z42-2024-0004veröffentlicht 18.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 836 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (24 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
3,45 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 4,1 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre12.10.2024 – 11.10.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80992, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:30 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 11.10.2028
    vor 25 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die zeitlich befristete Überlassung von Adobe Creative Cloud Lizenzen

Beschreibung des Loses

Leistungsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung von Lizenzen für die Adobe Creative Cloud bzw. für einzelne Apps aus der Adobe Creative Cloud wie in den Vergabeunterlagen beschrieben. Die Rahmenvereinbarung wird über eine Laufzeit von vier Jahren (48 Monate) mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Die einzelnen Lizenzen sind jeweils längstens für ein Jahr bereitzustellen. Aufgrund der voraussichtlich zu Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung benötigten Lizenzen sowie der voraussichtlich zeitlich gestaffelt zusätzlichen Lizenzen wird über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung von durchschnittlich 519 Adobe Creative Cloud All Apps-Edition 3, 2.460 Lizenzen für Adobe Acrobat Pro DC und 142 Adobe Creative Cloud Single Apps-Edition 3 (weitere einzelne Apps aus der Adobe Creative Cloud, z.B. Photoshop) ausgegangen. Außerdem wird von einem einmaligen Zugriff in Höhe von 1.000 Stück für Credits pro Jahr, die über dem im ETLA-Vertrag vereinbarten Inklusivguthaben an Adobe Stock Credits liegen, gerechnet.

Auf Basis des vorliegenden Mengengerüsts hat der Auftraggeber für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen Schätzwert in Höhe von 3.453.200,00 € (netto) ermittelt. Der Schätzwert kann unter- oder bis zu einem Höchstwert von 4.098.000,00 € (netto) überschritten werden.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18fe76cef89-2f58e3e67fa76f25
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
12.10.2024
Vertragsende
11.10.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
4.098.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
22.07.2024, 12:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 09.07.2024, 12:00 Uhr über das eVergabesystem zu stellen. Die Adresse des eVergabesystems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine … ganz lesenDetaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 09.07.2024, 12:00 Uhr über das eVergabesystem zu stellen. Die Adresse des eVergabesystems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung: Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitestgehend frei. Er darf bestimmen, welche Leistungen er beschaffen möchte. Zugleich gilt jedoch das Gebot der Produktneutralität. Der Auftraggeber darf sich grundsätzlich nicht auf ein bestimmtes Produkt festlegen (§ 31 Abs. 6 Satz 1 VgV). Die Konkretisierung der Leistung auf ein bestimmtes Produkt haben die Bieter allerdings hinzunehmen, soweit sie sachlich gerechtfertigt ist. Dies gilt auch dann, wenn dies faktisch das Spektrum der möglichen Anbieter einengt. Der einengende Effekt der Konkretisierung darf nicht völlig außer Verhältnis zu ihrem verfolgten Zweck stehen. Der gewichtigste Erwägungsgrund der Landeshauptstadt München bei der Entscheidung, das Produkt Adobe Creative Cloud zu beschaffen und damit vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abzuweichen, ist es, die technischen und wirtschaftlichen Risiken zu eliminieren. Einem solch umfangreichen und in sich verwobenen System ist die Gefahr immanent, dass Verluste bis hin zur teilweisen oder vollständigen Inkompatibilität drohen und damit konkret Verwaltungsaufgaben und politische Ziele erschwert bzw. behindert werden. Da kein gleich geeignetes aber weniger einschneidendes Mittel zur Verfügung steht, ist diese Entscheidung auch verhältnismäßig. Einerseits ist, keine wirtschaftlichere Beschaffung durchführbar und andererseits würde sich auch beim Einsatz einer deutlich unwirtschaftlicheren Lösung diese Gefahr nicht reduzieren lassen. Die Vorgabe des Produktes Adobe Creative Cloud ist nach diesen Darstellungen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Insbesondere wurden keine sachfremden Erwägungen angestellt und die Gründe befassen sich mit dem Auftragsgegenstand. Auch liegen diese Gründe tatsächlich vor. Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts hin zur Produktvorgabe Adobe Creative Cloud als Ergebnis der Ermessensentscheidung des Auftraggebers ist somit statthaft. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen in Menge (Teillose) und getrennt nach Art oder Fach-gebiet (Fachlose) zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in men-genmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind. Die Bildung von Losen dient dem Schutz mittelständischer Interessen, damit sich auch solche Unternehmen um die Vergabe großer Aufträge bewerben können, die die Kapazitäten mittelständischer Unternehmen sonst überfordern würden (st. Rspr.; vgl. z.B. VK Bund, Beschluss vom 31.05.2016, VK 1 34/16). Bei dieser Vergabe erfolgt keine Aufteilung in Lose. Es liegen Ausnahmegründe im Sinne vom § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB vor, welche eine Gesamtvergabe rechtfertigen. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen können einzelne Leistungsteile hier nicht in Lose aufgeteilt werden. Vorliegend käme zunächst eine Aufteilung in Fachlose in Bezug auf die einzelnen geforderten Lizenzarten (Adobe Creative Cloud All Apps, Adobe Acrobat DC Pro, weitere Adobe Einzellizenzen) in Betracht. Nach dem Kenntnisstand des Auftraggebers haben jedoch sämtliche Anbieter von Adobe-Lizenzen immer alle Lizenzen im Portfolio. Es ist nicht ein Anbieter bekannt, der nur einzelne der geforderten Lizenzen im Angebot hat. Dies ist auch schon aufgrund de …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

225vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (163 Lose mit Angabe)
378.857 €Zuschlagswert im Median
227.650 € – 755.852 €mittlere Hälfte, 43 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 64e61f32-d21d-4308-a075-465f7a0e1adb.