Rahmenvereinbarung Adobe Creative Cloud
Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München, Bayern
Aktenzeichen VGSt3-Z42-2024-0004veröffentlicht 18.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,45 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 12.10.2024 – 11.10.2028
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- 3rd party PCIe IP - PR1300395-2440-PFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 04.12.2026
- Wartung und Miete von Lizenzen des Herstellers Trend MicroBayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · MünchenFrist 03.12.2026
- IBM Lizenzen für EntireX und webMethodsFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 12.11.2026
- Matrix42 LizenzenIT des Bezirks Oberbayern GmbH · HaarFrist 03.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,45 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 4,1 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre12.10.2024 – 11.10.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 27 Monatenüber vergabe.muenchen.de
- Öffnung der Angebote 12:30 Uhrvor 27 Monaten
- Bindefrist endetvor 25 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 11.10.2028
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die zeitlich befristete Überlassung von Adobe Creative Cloud Lizenzen
Beschreibung des Loses
Leistungsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung von Lizenzen für die Adobe Creative Cloud bzw. für einzelne Apps aus der Adobe Creative Cloud wie in den Vergabeunterlagen beschrieben. Die Rahmenvereinbarung wird über eine Laufzeit von vier Jahren (48 Monate) mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Die einzelnen Lizenzen sind jeweils längstens für ein Jahr bereitzustellen. Aufgrund der voraussichtlich zu Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung benötigten Lizenzen sowie der voraussichtlich zeitlich gestaffelt zusätzlichen Lizenzen wird über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung von durchschnittlich 519 Adobe Creative Cloud All Apps-Edition 3, 2.460 Lizenzen für Adobe Acrobat Pro DC und 142 Adobe Creative Cloud Single Apps-Edition 3 (weitere einzelne Apps aus der Adobe Creative Cloud, z.B. Photoshop) ausgegangen. Außerdem wird von einem einmaligen Zugriff in Höhe von 1.000 Stück für Credits pro Jahr, die über dem im ETLA-Vertrag vereinbarten Inklusivguthaben an Adobe Stock Credits liegen, gerechnet.
Auf Basis des vorliegenden Mengengerüsts hat der Auftraggeber für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen Schätzwert in Höhe von 3.453.200,00 € (netto) ermittelt. Der Schätzwert kann unter- oder bis zu einem Höchstwert von 4.098.000,00 € (netto) überschritten werden.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Vergabeunterlagen.
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18fe76cef89-2f58e3e67fa76f25
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 12.10.2024
- Vertragsende
- 11.10.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 4.098.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.muenchen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 22.07.2024, 12:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
- Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 09.07.2024, 12:00 Uhr über das eVergabesystem zu stellen. Die Adresse des eVergabesystems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine … ganz lesenkürzer
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 09.07.2024, 12:00 Uhr über das eVergabesystem zu stellen. Die Adresse des eVergabesystems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung: Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitestgehend frei. Er darf bestimmen, welche Leistungen er beschaffen möchte. Zugleich gilt jedoch das Gebot der Produktneutralität. Der Auftraggeber darf sich grundsätzlich nicht auf ein bestimmtes Produkt festlegen (§ 31 Abs. 6 Satz 1 VgV). Die Konkretisierung der Leistung auf ein bestimmtes Produkt haben die Bieter allerdings hinzunehmen, soweit sie sachlich gerechtfertigt ist. Dies gilt auch dann, wenn dies faktisch das Spektrum der möglichen Anbieter einengt. Der einengende Effekt der Konkretisierung darf nicht völlig außer Verhältnis zu ihrem verfolgten Zweck stehen. Der gewichtigste Erwägungsgrund der Landeshauptstadt München bei der Entscheidung, das Produkt Adobe Creative Cloud zu beschaffen und damit vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abzuweichen, ist es, die technischen und wirtschaftlichen Risiken zu eliminieren. Einem solch umfangreichen und in sich verwobenen System ist die Gefahr immanent, dass Verluste bis hin zur teilweisen oder vollständigen Inkompatibilität drohen und damit konkret Verwaltungsaufgaben und politische Ziele erschwert bzw. behindert werden. Da kein gleich geeignetes aber weniger einschneidendes Mittel zur Verfügung steht, ist diese Entscheidung auch verhältnismäßig. Einerseits ist, keine wirtschaftlichere Beschaffung durchführbar und andererseits würde sich auch beim Einsatz einer deutlich unwirtschaftlicheren Lösung diese Gefahr nicht reduzieren lassen. Die Vorgabe des Produktes Adobe Creative Cloud ist nach diesen Darstellungen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Insbesondere wurden keine sachfremden Erwägungen angestellt und die Gründe befassen sich mit dem Auftragsgegenstand. Auch liegen diese Gründe tatsächlich vor. Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts hin zur Produktvorgabe Adobe Creative Cloud als Ergebnis der Ermessensentscheidung des Auftraggebers ist somit statthaft. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen in Menge (Teillose) und getrennt nach Art oder Fach-gebiet (Fachlose) zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in men-genmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinander steht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind. Die Bildung von Losen dient dem Schutz mittelständischer Interessen, damit sich auch solche Unternehmen um die Vergabe großer Aufträge bewerben können, die die Kapazitäten mittelständischer Unternehmen sonst überfordern würden (st. Rspr.; vgl. z.B. VK Bund, Beschluss vom 31.05.2016, VK 1 34/16). Bei dieser Vergabe erfolgt keine Aufteilung in Lose. Es liegen Ausnahmegründe im Sinne vom § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB vor, welche eine Gesamtvergabe rechtfertigen. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen können einzelne Leistungsteile hier nicht in Lose aufgeteilt werden. Vorliegend käme zunächst eine Aufteilung in Fachlose in Bezug auf die einzelnen geforderten Lizenzarten (Adobe Creative Cloud All Apps, Adobe Acrobat DC Pro, weitere Adobe Einzellizenzen) in Betracht. Nach dem Kenntnisstand des Auftraggebers haben jedoch sämtliche Anbieter von Adobe-Lizenzen immer alle Lizenzen im Portfolio. Es ist nicht ein Anbieter bekannt, der nur einzelne der geforderten Lizenzen im Angebot hat. Dies ist auch schon aufgrund de …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Agnes-Pockels-Bogen 33, 80992 München
- Website
- vergabe.muenchen.de
- Kontakt
- itm.vergabe@
muenchen.de
Bei uns erfasst
- Logistik-Tool des AWM im Rahmen des Projektes SLoT - Strategisches Logistik-Tool28.01.2025 · 2 Angebote
- Rahmenvereinbarung Infoscreen 202409.12.2024 · 6 Angebote
- Dienstleistungen zu Planisware28.11.2024 · 3 Angebote
- Rahmenvereinbarung Mobilfunk Zubehör15.11.2024 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (24 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland GmbH12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG8 Zuschläge
- SVA GmbH5 Zuschläge
- Bechtle AG4 Zuschläge
- CANCOM GmbH4 Zuschläge
- Oracle Deutschland B.V. & Co. KG,3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Citrix UHMC LizenzenFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -Frist 16.11.2026
- Softwarebeschaffung AbrechnungLandratsamt FürstenfeldbruckFrist 30.11.2026
- Laborinformationssystem (LIMS)Landeshauptstadt München, IT@M-BO4, VergabemanagementFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 64e61f32-d21d-4308-a075-465f7a0e1adb.