Rahmenkonzept und Vorplanung der Dauerausstellung im TECHNOSEUM inkl. Planung und Umsetzung einer Dauerausstellungseinheit
TECHNOSEUM · Mannheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen TOM-2024-DAveröffentlicht 15.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 2
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.
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- Hilfe für Menschen mit BehinderungStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz · MannheimFrist 17.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mannheim68165, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Preisgestaltung und Abrechnung10 %
- Erfahrung des Projektleiters10 %
- Gestaltungskonzept60 %
- Kosten für die Konzeptionierung der Dauerausstellungen20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand ist ein gestalterisches Rahmenkonzept für die Dauerausstellung im TECHNOSEUM mit 9.000 qm inkl. der Planung bis LP3 (Los 1) sowie die vollständige Planung und Umsetzung des Themenclusters „Wissen“ (1 von 9) im laufenden Betrieb mit ca. 450qm (Los 2)
Gegenstand nach CPV
- 92521100MuseumsausstellungenHauptgegenstand
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Dauerausstellung des TECHNOSEUM Gegenstand ist ein gestalterisches Rahmenkonzept für die Dauerausstellung im TECHNOSEUM mit 9.000 qm inkl. der Planung bis LP3 | – | – |
| 2 | Ausstellungsgestaltung und der Ausstellungsbau der neuen Dauerausstellungseinheit „Wissen“ Gegenstand ist die vollständige Planung und Umsetzung des Themenclusters „Wissen“ (1 von 9) im laufenden Betrieb mit ca. 450qm | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Preisgestaltung und AbrechnungDie Bewertung zu diesem Kriterium ergibt sich aus (1) der Schlüssigkeit, (2) der Struktur sowie (3) dem Grad der notwendigen Detailliertheit des eingereichten Kostenplans, die jeweils zu gleichen Teilen in die Gesamtbewertung des Kriteriums einfließen. Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn die Unterkriterien vollständig erfüllt werden und keine Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann uneingeschränkt als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 7,5 Punkte: wenn die Unterkriterien überwiegend erfüllt werden, aber eine geringe Anzahl kleinerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann überwiegend als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 5 Punkte: wenn die Unterkriterien im Wesentlichen erfüllt werden, aber eine Vielzahl kleinerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann insgesamt als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 2,5 Punkte: wenn die Unterkriterien teilweise erfüllt werden, aber eine Vielzahl größerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann gerade noch als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 0 Punkte: wenn die Unterkriterien nicht oder nur mit erheblichen Defiziten erfüllt werden. Der Kostenplan kann als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts nicht herangezogen werden.
- Qualität
- Erfahrung des ProjektleitersFür die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem sehr umfangreiche Projektleitungserfahrung vorliegt (mindestens fünf Projekte). 7,5 Punkte: bei umfangreicher Projektleitungserfahrung (mindestens drei Projekte). 5 Punkte: bei grundlegender Projekterfahrung (mindestens zwei Projekte). 2,5 Punkte: bei geringer Projektleitungserfahrung (mindestens ein Projekt). 0 Punkte: bei keiner Projektleitungserfahrung oder fehlenden Angaben zur Projektleitungserfahrung.
- Qualität
- GestaltungskonzeptDe Bewertung zu diesem Kriterium ergibt sich aus den folgenden Unterkriterien, die mit dem jeweils in Klammern angegeben Prozentsatz in die Gesamtbewertung des Kriteriums einfließen: (1) Originalität, Kreativität, Nachvollziehbarkeit und Detailliertheit des Entwurfs für ein gestalterisches Rahmenkonzept für die neue Dauerausstellung des TECHNOSEUM insgesamt, d.h. (a) wie überzeugend sind im Entwurf eine gemeinsame gestalterische Linie der verschiedenen Ausstellungscluster bei gleichzeitiger inhaltlicher Abgrenzung voneinander umgesetzt und (b) wie die Ideen für Gesamtszenographie und raumbildnerischen Zugriff, die einerseits einen einheitlichen Rahmen mit klarem Wiedererkennungswert vorgibt, andererseits aber genügend Raum für die individuelle, den Erfordernissen des jeweiligen Themas und der Exponatlage entsprechende Ausgestaltung des jeweiligen Themenclusters lässt und bietet (1 a-b 30 %). Für die Bewertung wird außerdem herangezogen, ob und in welcher Qualität sich im Entwurf bereits Vorschläge zu einem Farb- und Grafikkonzept, einem Leitssystem, der Textstruktur und Typographie, der Formensprache sowie Ideen für Ausstellungsmöbel (z.B. Vitrinen, Hauben, Medienstationen und/oder Sockel von Experimentierstationen) finden (30 %). Außerdem wird bewertet, ob und in welcher Qualität die folgenden Kriterien erkennbar sind: Orientierung (2) am Besuchserlebnis eines breiten Publikums, z.B. den Kernzielgruppen von Schulklassen und Familien mit Kindern (10 %), (3) an den Belangen von Bildungsprogrammen (v.a. Führungen) in der Raumstruktur (10 %), (4) am Leitbild der Barrierefreiheit bzw. -armut (10 %) sowie (5) am Prinzip der Nachhaltigkeit, z.B. bei der Auswahl von Baumaterialien (10 %). Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn eine äußerst anschaulich dargestellte, sehr detaillierte und ohne Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung vorliegt. Das Konzept geht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein und erfüllt diese vollständig. Das Konzept ist von sehr guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in vollem Umfang erreicht wird. 7,5 Punkte: Es liegt eine anschaulich dargestellte und detaillierte Beschreibung vor, die lediglich geringe Einschränkungen im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nicht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein, erfüllt aber zumindest entscheidende Gesichtspunkte. Das Konzept ist von guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in allen wesentlichen Punkten erreicht wird. 5 Punkte: Es liegt eine im Wesentlichen anschaulich dargestellte Beschreibung vor, die geringe Einschränkungen im Hinblick auf den Detaillierungsgrad und die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nur teilweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt nicht alle entscheidenden Gesichtspunkte. Das Konzept ist von durchschnittlicher fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] überwiegend erreicht wird. 2,5 Punkte: Es liegt eine nur teilweise anschaulich dargestellte und wenig detaillierte Beschreibung vor, die im Kern noch nachvollziehbar ist. Das Konzept geht in großem Maße nicht oder nur ansatzweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt entscheidende Gesichtspunkte nicht oder nur oberflächlich. Das Konzept ist von geringer fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] nur teilweise erreicht wird. 0 Punkte: Es liegt eine nicht anschaulich dargestellte und skizzenhafte Beschreibung vor, die nicht oder nur ansatzweise nachvollziehbar ist. Das Konzept geht nicht oder nur in Einzelfällen und oberf …
- Preis
- Kosten für die Konzeptionierung der DauerausstellungenFür die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls jeweils 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar s … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, so muss ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Preisgestaltung und Abrechnung:Die Bewertung zu diesem Kriterium ergibt sich aus (1) der Schlüssigkeit, (2) der Struktur sowie (3) dem Grad der notwendigen Detailliertheit des eingereichten Kostenplans, die jeweils zu gleichen Teilen in die Gesamtbewertung des Kriteriums einfließen. Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn die Unterkriterien vollständig erfüllt werden und keine Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann uneingeschränkt als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 7,5 Punkte: wenn die Unterkriterien überwiegend erfüllt werden, aber eine geringe Anzahl kleinerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann überwiegend als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 5 Punkte: wenn die Unterkriterien im Wesentlichen erfüllt werden, aber eine Vielzahl kleinerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann insgesamt als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 2,5 Punkte: wenn die Unterkriterien teilweise erfüllt werden, aber eine Vielzahl größerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann gerade noch als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 0 Punkte: wenn die Unterkriterien nicht oder nur mit erheblichen Defiziten erfüllt werden. Der Kostenplan kann als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts nicht herangezogen werden.
- Qualität
- Erfahrung des Projektleiters bei der Ausführung und baulichen Realisierung (ggf. als Generalunternehmer)Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem sehr umfangreiche Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich vorliegt (mindestens fünf Projekte). 7,5 Punkte: bei umfangreicher Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich (drei Projekte). 5 Punkte: bei grundlegender Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich (zwei Projekte). 2,5 Punkte: bei geringer Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich (ein Projekt). 0 Punkte: bei keiner Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich oder keinen Angaben hierzu.
- Qualität
- GestaltungskonzeptDie Bewertung zu diesem Kriterium ergibt sich aus den folgenden Unterkriterien, die mit dem jeweils in Klammern angegeben Prozentsatz in die Gesamtbewertung des Kriteriums einfließen: (1) Originalität, Kreativität und Nachvollziehbarkeit des Gestaltungsentwurfs insgesamt, d.h. (a) wie überzeugend sind im Entwurf die Gesamtszenographie, der raumbildnerischer Zugriff und die Inszenierungen der betreffenden DAE "Wisssen / Astronomie" umgesetzt, (b) wie das Konzept für die Inszenierung von Leit- und von Kontrast-Exponaten, v.a. auch am Bsp. der Weiterentwicklung der "Sternwarten-Inszenierung" (s. Aufgabe), (c) wie die Verbindung von Exponaten mit interaktiven sowie Medien- und ggf. Vorführstationen, (d) wie die Verbindung von Technikgeschichte, Sozialgeschichte sowie Technik und Naturwissenschaften und (e) die Verbindung von Geschichte, Gegenwart und Zukunftsperspektive und (f) wie die Flexibilität der Ausstellungsarchitekturen im Hinblick auf künftige Anpassungen, z.B. Austausch von Objekten, im Lauf der Jahre nach der Eröffnung (1 a-f insgesamt 60 %), außerdem wird die Berücksichtigung folgender Punkte bewertet: erkennbare Orientierung (2) an einem breiten Publikum, z.B. Kernzielgruppen Schulklassen und Familien mit Kindern (10 %), (3) an Belangen von Bildungsprogrammen (v.a. Führungen) in der Raumstruktur (10 %), (4) am Leitbild der Barrierefreiheit bzw. -armut (10 %) sowie (5) am Prinzip der Nachhaltigkeit, z.B. bei der Auswahl von Baumaterialien (10 %). Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn eine äußerst anschaulich dargestellte, sehr detaillierte und ohne Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung vorliegt. Das Konzept geht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein und erfüllt diese vollständig. Das Konzept ist von sehr guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in vollem Umfang erreicht wird. 7,5 Punkte: Es liegt eine anschaulich dargestellte und detaillierte Beschreibung vor, die lediglich geringe Einschränkungen im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nicht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein, erfüllt aber zumindest entscheidende Gesichtspunkte. Das Konzept ist von guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in allen wesentlichen Punkten erreicht wird. 5 Punkte: Es liegt eine im Wesentlichen anschaulich dargestellte Beschreibung vor, die geringe Einschränkungen im Hinblick auf den Detaillierungsgrad und die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nur teilweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt nicht alle entscheidenden Gesichtspunkte. Das Konzept ist von durchschnittlicher fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] überwiegend erreicht wird. 2,5 Punkte: Es liegt eine nur teilweise anschaulich dargestellte und wenig detaillierte Beschreibung vor, die im Kern noch nachvollziehbar ist. Das Konzept geht in großem Maße nicht oder nur ansatzweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt entscheidende Gesichtspunkte nicht oder nur oberflächlich. Das Konzept ist von geringer fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] nur teilweise erreicht wird. 0 Punkte: Es liegt eine nicht anschaulich dargestellte und skizzenhafte Beschreibung vor, die nicht oder nur ansatzweise nachvollziehbar ist. Das Konzept geht nicht oder nur in Einzelfällen und oberflächlich auf die Unterkriterien ein und erfüllt entscheidende Gesichtspunkte nicht. Das Konzept ist von unzureichender fachlicher Qualität und lässt nicht erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftr …
- Preis
- Verhältnis Qualität zur Budgetausnutzung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar s … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, so muss ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Sunder-Plassmann & Werner Szenografie GbR, Hamburg | – |
| 2 | Sunder-Plassmann & Werner Szenografie GbR, Hamburg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- TECHNOSEUM
- Anschrift
- Museumsstraße 1, 68165 Mannheim
- Website
- technoseum.de
- Kontakt
- vergaben@
srs-schuellermann.de
Bei uns erfasst
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- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 06.12.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6799b8c8-7961-4dcb-96bb-271574943cdc.