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Rahmenkonzept und Vorplanung der Dauerausstellung im TECHNOSEUM inkl. Planung und Umsetzung einer Dauerausstellungseinheit

TECHNOSEUM · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen TOM-2024-DAveröffentlicht 15.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 700 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Preisgestaltung und Abrechnung10 %
  • Erfahrung des Projektleiters10 %
  • Gestaltungskonzept60 %
  • Kosten für die Konzeptionierung der Dauerausstellungen20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand ist ein gestalterisches Rahmenkonzept für die Dauerausstellung im TECHNOSEUM mit 9.000 qm inkl. der Planung bis LP3 (Los 1) sowie die vollständige Planung und Umsetzung des Themenclusters „Wissen“ (1 von 9) im laufenden Betrieb mit ca. 450qm (Los 2)

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Dauerausstellung des TECHNOSEUM

Gegenstand ist ein gestalterisches Rahmenkonzept für die Dauerausstellung im TECHNOSEUM mit 9.000 qm inkl. der Planung bis LP3

––
2
Ausstellungsgestaltung und der Ausstellungsbau der neuen Dauerausstellungseinheit „Wissen“

Gegenstand ist die vollständige Planung und Umsetzung des Themenclusters „Wissen“ (1 von 9) im laufenden Betrieb mit ca. 450qm

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag4 von 4 angegeben

Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Preisgestaltung und Abrechnung10 %
Erfahrung des Projektleiters10 %
Gestaltungskonzept60 %
Kosten für die Konzeptionierung der Dauerausstellungen20 %
Qualität
Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Preisgestaltung und AbrechnungDie Bewertung zu diesem Kriterium ergibt sich aus (1) der Schlüssigkeit, (2) der Struktur sowie (3) dem Grad der notwendigen Detailliertheit des eingereichten Kostenplans, die jeweils zu gleichen Teilen in die Gesamtbewertung des Kriteriums einfließen. Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn die Unterkriterien vollständig erfüllt werden und keine Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann uneingeschränkt als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 7,5 Punkte: wenn die Unterkriterien überwiegend erfüllt werden, aber eine geringe Anzahl kleinerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann überwiegend als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 5 Punkte: wenn die Unterkriterien im Wesentlichen erfüllt werden, aber eine Vielzahl kleinerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann insgesamt als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 2,5 Punkte: wenn die Unterkriterien teilweise erfüllt werden, aber eine Vielzahl größerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann gerade noch als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 0 Punkte: wenn die Unterkriterien nicht oder nur mit erheblichen Defiziten erfüllt werden. Der Kostenplan kann als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts nicht herangezogen werden.
Qualität
Erfahrung des ProjektleitersFür die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem sehr umfangreiche Projektleitungserfahrung vorliegt (mindestens fünf Projekte). 7,5 Punkte: bei umfangreicher Projektleitungserfahrung (mindestens drei Projekte). 5 Punkte: bei grundlegender Projekterfahrung (mindestens zwei Projekte). 2,5 Punkte: bei geringer Projektleitungserfahrung (mindestens ein Projekt). 0 Punkte: bei keiner Projektleitungserfahrung oder fehlenden Angaben zur Projektleitungserfahrung.
Qualität
GestaltungskonzeptDe Bewertung zu diesem Kriterium ergibt sich aus den folgenden Unterkriterien, die mit dem jeweils in Klammern angegeben Prozentsatz in die Gesamtbewertung des Kriteriums einfließen: (1) Originalität, Kreativität, Nachvollziehbarkeit und Detailliertheit des Entwurfs für ein gestalterisches Rahmenkonzept für die neue Dauerausstellung des TECHNOSEUM insgesamt, d.h. (a) wie überzeugend sind im Entwurf eine gemeinsame gestalterische Linie der verschiedenen Ausstellungscluster bei gleichzeitiger inhaltlicher Abgrenzung voneinander umgesetzt und (b) wie die Ideen für Gesamtszenographie und raumbildnerischen Zugriff, die einerseits einen einheitlichen Rahmen mit klarem Wiedererkennungswert vorgibt, andererseits aber genügend Raum für die individuelle, den Erfordernissen des jeweiligen Themas und der Exponatlage entsprechende Ausgestaltung des jeweiligen Themenclusters lässt und bietet (1 a-b 30 %). Für die Bewertung wird außerdem herangezogen, ob und in welcher Qualität sich im Entwurf bereits Vorschläge zu einem Farb- und Grafikkonzept, einem Leitssystem, der Textstruktur und Typographie, der Formensprache sowie Ideen für Ausstellungsmöbel (z.B. Vitrinen, Hauben, Medienstationen und/oder Sockel von Experimentierstationen) finden (30 %). Außerdem wird bewertet, ob und in welcher Qualität die folgenden Kriterien erkennbar sind: Orientierung (2) am Besuchserlebnis eines breiten Publikums, z.B. den Kernzielgruppen von Schulklassen und Familien mit Kindern (10 %), (3) an den Belangen von Bildungsprogrammen (v.a. Führungen) in der Raumstruktur (10 %), (4) am Leitbild der Barrierefreiheit bzw. -armut (10 %) sowie (5) am Prinzip der Nachhaltigkeit, z.B. bei der Auswahl von Baumaterialien (10 %). Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn eine äußerst anschaulich dargestellte, sehr detaillierte und ohne Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung vorliegt. Das Konzept geht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein und erfüllt diese vollständig. Das Konzept ist von sehr guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in vollem Umfang erreicht wird. 7,5 Punkte: Es liegt eine anschaulich dargestellte und detaillierte Beschreibung vor, die lediglich geringe Einschränkungen im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nicht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein, erfüllt aber zumindest entscheidende Gesichtspunkte. Das Konzept ist von guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in allen wesentlichen Punkten erreicht wird. 5 Punkte: Es liegt eine im Wesentlichen anschaulich dargestellte Beschreibung vor, die geringe Einschränkungen im Hinblick auf den Detaillierungsgrad und die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nur teilweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt nicht alle entscheidenden Gesichtspunkte. Das Konzept ist von durchschnittlicher fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] überwiegend erreicht wird. 2,5 Punkte: Es liegt eine nur teilweise anschaulich dargestellte und wenig detaillierte Beschreibung vor, die im Kern noch nachvollziehbar ist. Das Konzept geht in großem Maße nicht oder nur ansatzweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt entscheidende Gesichtspunkte nicht oder nur oberflächlich. Das Konzept ist von geringer fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] nur teilweise erreicht wird. 0 Punkte: Es liegt eine nicht anschaulich dargestellte und skizzenhafte Beschreibung vor, die nicht oder nur ansatzweise nachvollziehbar ist. Das Konzept geht nicht oder nur in Einzelfällen und oberf …
Preis
Kosten für die Konzeptionierung der DauerausstellungenFür die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls jeweils 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar s … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, so muss ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag4 von 4 angegeben

Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Preisgestaltung und Abrechnung:10 %
Erfahrung des Projektleiters bei der Ausführung und baulichen Realisierung (ggf. als Generalunternehmer)10 %
Gestaltungskonzept60 %
Verhältnis Qualität zur Budgetausnutzung20 %
Qualität
Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Preisgestaltung und Abrechnung:Die Bewertung zu diesem Kriterium ergibt sich aus (1) der Schlüssigkeit, (2) der Struktur sowie (3) dem Grad der notwendigen Detailliertheit des eingereichten Kostenplans, die jeweils zu gleichen Teilen in die Gesamtbewertung des Kriteriums einfließen. Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn die Unterkriterien vollständig erfüllt werden und keine Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann uneingeschränkt als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 7,5 Punkte: wenn die Unterkriterien überwiegend erfüllt werden, aber eine geringe Anzahl kleinerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann überwiegend als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 5 Punkte: wenn die Unterkriterien im Wesentlichen erfüllt werden, aber eine Vielzahl kleinerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann insgesamt als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 2,5 Punkte: wenn die Unterkriterien teilweise erfüllt werden, aber eine Vielzahl größerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann gerade noch als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 0 Punkte: wenn die Unterkriterien nicht oder nur mit erheblichen Defiziten erfüllt werden. Der Kostenplan kann als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts nicht herangezogen werden.
Qualität
Erfahrung des Projektleiters bei der Ausführung und baulichen Realisierung (ggf. als Generalunternehmer)Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem sehr umfangreiche Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich vorliegt (mindestens fünf Projekte). 7,5 Punkte: bei umfangreicher Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich (drei Projekte). 5 Punkte: bei grundlegender Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich (zwei Projekte). 2,5 Punkte: bei geringer Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich (ein Projekt). 0 Punkte: bei keiner Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich oder keinen Angaben hierzu.
Qualität
GestaltungskonzeptDie Bewertung zu diesem Kriterium ergibt sich aus den folgenden Unterkriterien, die mit dem jeweils in Klammern angegeben Prozentsatz in die Gesamtbewertung des Kriteriums einfließen: (1) Originalität, Kreativität und Nachvollziehbarkeit des Gestaltungsentwurfs insgesamt, d.h. (a) wie überzeugend sind im Entwurf die Gesamtszenographie, der raumbildnerischer Zugriff und die Inszenierungen der betreffenden DAE "Wisssen / Astronomie" umgesetzt, (b) wie das Konzept für die Inszenierung von Leit- und von Kontrast-Exponaten, v.a. auch am Bsp. der Weiterentwicklung der "Sternwarten-Inszenierung" (s. Aufgabe), (c) wie die Verbindung von Exponaten mit interaktiven sowie Medien- und ggf. Vorführstationen, (d) wie die Verbindung von Technikgeschichte, Sozialgeschichte sowie Technik und Naturwissenschaften und (e) die Verbindung von Geschichte, Gegenwart und Zukunftsperspektive und (f) wie die Flexibilität der Ausstellungsarchitekturen im Hinblick auf künftige Anpassungen, z.B. Austausch von Objekten, im Lauf der Jahre nach der Eröffnung (1 a-f insgesamt 60 %), außerdem wird die Berücksichtigung folgender Punkte bewertet: erkennbare Orientierung (2) an einem breiten Publikum, z.B. Kernzielgruppen Schulklassen und Familien mit Kindern (10 %), (3) an Belangen von Bildungsprogrammen (v.a. Führungen) in der Raumstruktur (10 %), (4) am Leitbild der Barrierefreiheit bzw. -armut (10 %) sowie (5) am Prinzip der Nachhaltigkeit, z.B. bei der Auswahl von Baumaterialien (10 %). Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn eine äußerst anschaulich dargestellte, sehr detaillierte und ohne Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung vorliegt. Das Konzept geht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein und erfüllt diese vollständig. Das Konzept ist von sehr guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in vollem Umfang erreicht wird. 7,5 Punkte: Es liegt eine anschaulich dargestellte und detaillierte Beschreibung vor, die lediglich geringe Einschränkungen im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nicht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein, erfüllt aber zumindest entscheidende Gesichtspunkte. Das Konzept ist von guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in allen wesentlichen Punkten erreicht wird. 5 Punkte: Es liegt eine im Wesentlichen anschaulich dargestellte Beschreibung vor, die geringe Einschränkungen im Hinblick auf den Detaillierungsgrad und die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nur teilweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt nicht alle entscheidenden Gesichtspunkte. Das Konzept ist von durchschnittlicher fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] überwiegend erreicht wird. 2,5 Punkte: Es liegt eine nur teilweise anschaulich dargestellte und wenig detaillierte Beschreibung vor, die im Kern noch nachvollziehbar ist. Das Konzept geht in großem Maße nicht oder nur ansatzweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt entscheidende Gesichtspunkte nicht oder nur oberflächlich. Das Konzept ist von geringer fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] nur teilweise erreicht wird. 0 Punkte: Es liegt eine nicht anschaulich dargestellte und skizzenhafte Beschreibung vor, die nicht oder nur ansatzweise nachvollziehbar ist. Das Konzept geht nicht oder nur in Einzelfällen und oberflächlich auf die Unterkriterien ein und erfüllt entscheidende Gesichtspunkte nicht. Das Konzept ist von unzureichender fachlicher Qualität und lässt nicht erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftr …
Preis
Verhältnis Qualität zur Budgetausnutzung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar s … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, so muss ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Sunder-Plassmann & Werner Szenografie GbR, Hamburg–
2Sunder-Plassmann & Werner Szenografie GbR, Hamburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Museumsstraße 1, 68165 Mannheim
Kontakt
vergaben@srs-schuellermann.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6799b8c8-7961-4dcb-96bb-271574943cdc.