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Radrouten-Wayfinding, Bodenmarkierungen

Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen VgV-IDS-42/25veröffentlicht 25.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 529 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Hamburg (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
83 Tsd. €
Laufzeit
21 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20097, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotsteil A: Honorar40 %
  • Angebotsteil B: Projektteam Angebotsteil C: Bearbeitungs-/ Leistungskonzept60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 23:00 Uhr
    an Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
    vor 18 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) plant im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) der Freien und Hansestadt Hamburg die Aufbringung von Bodenmarkierungen auf Strecken des Radroutennetzes im Hamburger Stadtgebiet.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) möchte die Orientierung entlang von Radrouten der Freien und Hansestadt Hamburg durch ein Wegweisungssystem verbessern. Das Wegweisungssystem des Radroutennetzes in Hamburg soll für eine gute Auffindbarkeit und Wiedererkennbarkeit der Routen für die Nutzer:innen sorgen.

Dafür soll das Wegweisungssystem für Radwege in Hamburg aus verschiedenen Arten von Wegweisern, Stelen und Bodenmarkierungen bestehen. Die Bodenmarkierungen, richtungsweisende Piktogramme (34 x 84 cm), geben Auskunft über die Richtung einer Radroute, helfen bei komplexen Wegeführungen und bestätigen, dass man sich noch auf dem richtigen Weg befindet. Die Bodenmarkierungen sind in regelmäßigen Abständen geplant. Auf freier Strecke ohne Entscheidungspunkte sind Markierungen ca. alle 250 m vorgesehen. Bodenmarkierungen sollen auch vor und hinter Entscheidungspunkten aufgebracht werden. Entscheidungspunkte sind beispielsweise große Kreuzungen oder Stellen, an denen es Abbiegungen auf der Radroute gibt. Gemäß Einsatzregeln kann somit von ca. 10 Markierungen je Kilometer (in beiden Fahrtrichtungen zusammen) ausgegangen werden.

Die Streckenlänge des Gesamtnetzes, auf dem zukünftig Bodenmarkierungen aufgebracht werden sollen, beläuft sich auf insgesamt ca. 316 km (je Fahrtrichtung) und unterteilt sich auf 23 Radrouten. Die hier zu vergebende Planungsleistung beinhaltet Streckenabschnitte mit einem Umfang von ca. 100 km (je Fahrtrichtung). Die Streckenabschnitte wurden für die weitere Planung in drei ähnlich große Teile (Phasen) unterteilt, um den Umfang für Verschickung und Bauausführung zu reduzieren. Phase 1 beinhaltet die Radroute 4 zwischen Harburg und Alsterdorf sowie die Radroute 3 zwischen der Innenstadt und Niendorf Nord. Die Phase 1 beinhaltet somit insgesamt ca. 35 km. In Phase 2 sind die Radroute 2 zwischen der Innenstadt und Bergedorf, Radroute 7 zwischen der Innenstadt und Wandsbek sowie Teile der Radrouten 6 und 9 am östlichen Alsterufer enthalten. Die Phase 2 beinhaltet insgesamt ca. 32 km. Phase 3 beinhaltet die Radroute 1 zwischen Blankenese und der Innenstadt, Radroute 16 zwischen Altona und Hudtwalckerstraße, Radroute 5 zwischen Steilshoop und der Alster sowie weitere Verbindungsstrecken. Insgesamt umfasst die Phase 3 ca. 36 km.

Es sollen die Standorte für Bodenmarkierungen geplant und in einem GIS-Kataster eingetragen werden sowie die dafür erforderlichen Pläne und Unterlagen für die Bodenmarkierungen nach den abgestimmten Einsatzregeln erstellt werden. Zudem sind Kenntnisnahme-Schlussverschickung, sowie AU-Bau und Leistungsverzeichnis zu erarbeiten.

Die zu planenden Radrouten werden durch die BVM mit Haupt- und Zwischenwegweiser ausgestattet. Die Standorte sind bereits abgestimmt und werden bis Anfang 2026 umgesetzt. Die Standorte der Bodenmarkierungen richten sich gemäß Einsatzregeln primär an den Schilderstandorten. Das Kataster der Schilderstandorte wird dem AN für die Planung der Bodenmarkierungen zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen des Projektes sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Standortplanung von Bodenmarkierungen im GIS-Kataster - Abstimmungen mit Projektbeteiligten und externen Dienststellen - Kenntnisnahme-Schlussverschickung - Erstellung der AU-Bau und des Leistungsverzeichnisses - Planung und Abstimmung der Ausführung der Markierungsarbeiten.

Für die Terminplanung ist ein Terminplan entsprechend der vorgegebenen Meilensteine zu verwenden und fortzuschreiben.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotsteil A: Honorar40 %
Angebotsteil B: Projektteam Angebotsteil C: Bearbeitungs-/ Leistungskonzept60 %
Preis
Angebotsteil A: HonorarDie „Anlage 2 - Honorarermittlung“ ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Bewertung erfolgt wie in „Anlage 1.4 Angebotsbedingungen/ Zuschlagskriterien“ in den Vorab-Informationen dargestellt.
Qualität
Angebotsteil B: Projektteam Angebotsteil C: Bearbeitungs-/ LeistungskonzeptDie Leistungskriterien werden wie folgt definiert: Projektteam und Referenzprojekte - 30 % Bearbeitungs- und Leistungskonzept - 30 %. Die Bewertung des Projektteams und der Referenzprojekte erfolgt wie nachstehend genannt: • Berufserfahrung in leitender Funktion als Projektleitung (10 %) • Berufserfahrung Projektteam (1 Projektmitarbeiter bzw. stell. Projektleitung mit 10 %; 1 techn. Zeichner mit 10 %) Für die Bewertung des Bearbeitungs- und Leistungskonzept werden folgende Merkmale betrachtet: • Darstellung der Projektaufgabe (10 %) • Risikomanagement (4 %) • Termin- und Kostenmanagement (8 %) • Terminliche Abwicklung (inklusive Balkenplan) (8 %) Weitere Details zu den Zuschlagskriterien und ihrer Bepunktung finden sich in der "Anlage 1.4 Angebotsbedingungen/ Zuschlagskriterien“

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Es ist der Vordruck "Anlage 1.1. - Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Darin enthalten ist die Abfrage von: A) § 44 (1) VgV Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister; B) Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 (1) und (4) GWB und C) Erklärungen über das Nichtvo … ganz lesenEs ist der Vordruck "Anlage 1.1. - Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Darin enthalten ist die Abfrage von: A) § 44 (1) VgV Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister; B) Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 (1) und (4) GWB und C) Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß§ 124 (1) GWB. Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Vordruck „Anlage 1.1.- Eigenerklärung zur Eignung“ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll. Die Aufteilung ist anzugeben. Beabsichtigt der Bewerber, sich Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) zu bedienen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die Vordrucke „Anlage 5 - Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe)“ und „Anlage 6 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ ausfüllen. Die Vordrucke „Anlage 1.1 -Eigenerklärung zur Eignung“, „Anlage 1.2.1 –Referenzblatt Verkehrsanlagenplanung“, "Anlage 1.3 - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung" sind von den Unterauftragnehmern, die zur Eignungsleihe herangezogen werden, einzureichen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
§ 45 (4) Nr. 4 VGV: Erklärung über den kumulativen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils vom 01.01. bis 31.12 (2022, 2023, 2024). Erforderlich sind mindestens 200.000 € netto im Durchschnitt pro Geschäftsjahr. Es ist der Vordruck „Anlage 1.1 – Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, der nicht älter als 12 Monate sein darf und über folgende Deckungssummen verfügt: • Personenschäden 1.500.000,00 € • Sonstige Schäden 1.000.000,00 € Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistun … ganz lesen§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, der nicht älter als 12 Monate sein darf und über folgende Deckungssummen verfügt: • Personenschäden 1.500.000,00 € • Sonstige Schäden 1.000.000,00 € Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. D. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. Bsp. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Alternativ: Erklärung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit der Erhöhung der bestehenden Deckungssummen auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfalle. Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, welche zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden, in voller Höhe zu erbringen. Falls ein Unterauftragnehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Unterauftragnehmer in voller Höhe zu erbringen. Die Angaben sind im Vordruck „Anlage 1.1 – Eigenerklärung zur Eignung“ anzugeben. Der Nachweis ist als „Anlage 1.3 – Nachweis Berufshaftpflicht“ einzureichen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
VgV § 46 (3) Nr. 8 Beschäftigtenanzahl: Angabe der Beschäftigtenanzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2022, 2023, 2024): Für das Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI 2021 benötigt es mindestens 1 Projektleitung (Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/ Master), 1 stellv. Projektleitun … ganz lesenVgV § 46 (3) Nr. 8 Beschäftigtenanzahl: Angabe der Beschäftigtenanzahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2022, 2023, 2024): Für das Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI 2021 benötigt es mindestens 1 Projektleitung (Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/ Master), 1 stellv. Projektleitung (Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/ Master), 1 Ingenieur:in (Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master), 2 Technische Zeichner Die Angaben sind im Vordruck „Anlage 1.1 – Eigenerklärung zur Eignung“ zu machen. Die Erfüllung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann auch mit weniger als 5 Personen nachgewiesen werden, sofern alle geforderten Fähigkeiten im vorgegebenen Zeitraum abgedeckt sind.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
VgV § 46 (3) Nr. 1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzprojekte Verkehrsanlagenplanung gemäß § 47 HOAI 2021: Die Referenzen sind im Vordruck „Anlage 1.1 - Eigenerklärung zur Eignung“ zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks „Anlage 1.2 – Referenzblatt Verkehrsanlagenplanu … ganz lesenVgV § 46 (3) Nr. 1: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzprojekte Verkehrsanlagenplanung gemäß § 47 HOAI 2021: Die Referenzen sind im Vordruck „Anlage 1.1 - Eigenerklärung zur Eignung“ zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks „Anlage 1.2 – Referenzblatt Verkehrsanlagenplanung“ mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem ist je Referenzprojekt eine Beschreibung der ausgeführten Planung und Vorstellung des Projektes in Wort und Bild (inkl. Auszüge aus den Planunterlagen) vorzulegen. Die Kopie einer Referenzbescheinigung (Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden) ist nur auf gesondertes Verlangen des AG einzureichen. Auswahlkriterien: Die Auswahl erfolgt anhand der mit dem Vordruck „Anlage 1.1 - Eigenerklärung zur Eignung“ sowie der als „Anlage 1.2. – Referenzblatt Verkehrsanlagenplanung“ eingereichten Referenzen. Die Referenzen der „Anlage 1.2. – Referenzblatt Verkehrsanlagenplanung“ müssen jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen: • Die Referenz betrifft einen öffentlichen Auftraggeber. • Die Referenz betrifft Leistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlagenplanung gemäß§ 47 HOAI 2021. • Die Referenz enthält die Planung von Radverkehrsanlagen. • Das Projekt umfasst bearbeitete Leistungsphasen 2-5 der Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI 2021. • Die Referenz muss im Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 30.03.2025 erbracht wurden sein. • Die LPH 5 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums abgeschlossen worden sein. Die Leistung kann jedoch vorher begonnen worden sein. • Die Auftragswertsumme muss mind. 100.000,00 € netto betragen. Wertung Referenzprojekte: Gewertet werden maximal die besten drei eingereichten Referenzen je Bewerber für das Leistungsbild, die jeweils alle Mindestkriterien erfüllen. Erfüllt keine der eingereichten Referenzen die Mindestkriterien, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages. Je Bewerber können pro Referenzprojekt im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung max. 6 Punkte und insgesamt max. 18 Punkte erreicht werden. Erfüllt die Referenz nicht die geforderten Mindestkriterien, erfolgt keine Wertung der Referenz. Erfüllt die Referenz alle Mindestanforderungen, können folgende Punkte erreicht werden: • 1 Punkt: Die Referenz beinhaltet die Planung von wegweisender Beschilderung für den nicht-motorisierten Verkehr. • 2 Punkte: Die Referenz beinhaltet Bodenmarkierungen im Rahmen von Wegweisungen. • 1 Punkt: Die Referenz beinhaltet die Nutzung von GIS im Rahmen des Projektes. • 1 Punkt: Im Rahmen der Referenz wurde die Leistungsphase 6 abgeschlossen. • 1 Punkt: Die Auftragswertsumme ist größer/ gleich 200.000,00 € netto.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
21 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, voraussichtlich in Q4/2025, und endet voraussichtlich in Q2/2027.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB unzulässig, soweit: ● 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB unzulässig, soweit: ● 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, ● 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, ● 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ● 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

70vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (57 Lose mit Angabe)
349.190 €Zuschlagswert im Median
185.251 € – 791.739 €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9042aa4-cb5b-4139-a7fd-654fb3b23816.