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Querschnittsevaluation „Innovationsorientierte Cluster- und Netzwerkförderung“ (Fördermaßnah-men: Spitzencluster-Wettbewerb, Cluster – Netzwerke – International, Zukunftscluster-Initiative) des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 04513-5/4(2024)veröffentlicht 25.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 366 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 4 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrages ist die Querschnittsevaluation der „Innovationsorientierte Cluster- und Netzwerkförderung“ des Bundesministeriums für Forschung, Technolo-gie und Raumfahrt (BMFTR). Mit dieser Querschnittsevaluation soll eine Erfolgskontrolle und Herausarbeitung der Alleinstellungsmerkmale der drei themen- und technologieoffenen Maßnahmen zur innovationsorientierten Cluster- und Netzwerkförderung des BMTRF (Spitzencluster-Wettbewerb, Cluster – Netzwerke – International, Zukunftscluster-Initiative) erfolgen. Die Evaluation dient der Erfolgskontrolle sowie der laufenden Qualitätssicherung und soll Erkenntnisse hinsichtlich der Zielsetzung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO liefern. Zum einen soll eine programmspezifische Untersuchung im Hinblick auf die jeweilige Schwerpunktsetzung der einzelnen Fördermaßnahmen im Mittelpunkt der Evaluation stehen. Dabei sollen auch Aspekte Effizienz und Effektivität der Maßnahmenumsetzung bewertet werden. Zum anderen soll im Sinne einer Querschnittsevaluation untersucht werden, inwiefern die innovationsorientierte Cluster- und Netzwerkförderung insgesamt geeignet ist, das Wissen unterschiedlicher Akteure strategisch über geeignete Kooperationsformen zu vernetzen und so zur Etablierung und Stärkung resilien-ter regionaler Innovationsökosysteme beizutragen. Auf Basis der Evaluation sollen Handlungsoptionen zur Optimierung der Umsetzung sowie zur Weiterentwicklung der Förderansätze erarbeitet werden.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrages ist die Querschnittsevaluation der „Innovationsorientierte Cluster- und Netzwerkförderung“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Mit dieser Querschnittsevaluation soll eine Erfolgskontrolle und Herausarbeitung der Alleinstellungsmerkmale der drei themen- und technologieoffenen Maßnahmen zur innovationsorientierten Cluster- und Netzwerkförderung des BMTRF (Spitzencluster-Wettbewerb, Cluster – Netzwerke – International, Zukunftscluster-Initiative) erfolgen. Die Evaluation dient der Erfolgskontrolle sowie der laufenden Qualitätssicherung und soll Erkenntnisse hinsichtlich der Zielsetzung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO liefern. Zum einen soll eine programmspezifische Untersuchung im Hinblick auf die jeweilige Schwerpunktsetzung der einzelnen Fördermaßnahmen im Mittelpunkt der Evaluation stehen. Dabei sollen auch Aspekte Effizienz und Effektivität der Maßnahmenumsetzung bewertet werden. Zum anderen soll im Sinne einer Querschnittsevaluation un-tersucht werden, inwiefern die innovationsorientierte Cluster- und Netzwerkförderung insgesamt geeignet ist, das Wissen unterschiedlicher Akteure strategisch über geeignete Kooperationsformen zu vernetzen und so zur Etablierung und Stärkung resilien-ter regionaler Innovationsökosysteme beizutragen. Auf Basis der Evaluation sollen Handlungsoptionen zur Optimierung der Umsetzung sowie zur Weiterentwicklung der Förderansätze erarbeitet werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Qualitätskriterium (50%)K1: Konzeptes zur Evaluation (100%)
Preis
Preiskriterium (50%)Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V., Essen4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

30vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
2,31 Mio. €Zuschlagswert im Median
302.920 € – 31,37 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1d5d9020-1033-445e-9bb0-646ff29cfdbf.